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Gesetzliches Publikationsmittel FÜR DIE GEMEINDEN
ARCH BÜETIGEN BÜREN DIESSBACH DOTZIGEN LENGNAULEUZIGEN MEIENRIED MEINISBERG OBERWIL PIETERLEN RÜTI
Nr. 30 25. Juli 2013
Notfall- und Spitexdienste Region Büren Kirchliche Anzeigen
FREITAG, 26. JULI 2013 BIS DONNERSTAG, 1. AUGUST 2013
EVANGELISCH- REFORMIERTE KIRCHE
Arch und LeuzigenSonntag, 28. Juli, 9.30 Uhr: Gottesdienst in der Kirche Arch. Gestaltung: Pfr. Matthias Hochhuth und Ursula Sonderegger (Orgel). Text: Matthäus 13,44-46.
Büren an der AareSommerpause: Kein Mittagstisch «Chez Maxime» und keine Probe des ökumenischen Kirchenchors.
Sonntag, 28. Juli, 9.30 Uhr, ref. Kirche Büren a.A.: «Von Ameisen, Käfern und anderen Lehrmeistern»: Gottes-dienst mit Beginn der Predigtreihe «Tiere in der Bibel» und mit Taufe von Joel Nico Scheidegger. Leitung: Pfrn. Sandra Begré; Orgel: Corinne Wahli; Sigristendienst: Liliana Kocher.
Amtswoche der PfarrerInnen: 29. Juli–4. August: Pfrn. Franziska Winkler, 032 351 40 07.
Unsere Internet-Adresse: www.be.ref.ch/bueren
Kirchgemeinde Diessbach b.B.Samstag, 27. Juli, 9.30–12.00 Uhr: Der Weltladen im Kirchlichen Zentrum Busswil ist geöffnet – gleichzeitig «Kafitreff» Weltladen.Sontag, 28. Juli, 9.30 Uhr, Büetigen: Gottesdienst, Pfarrerin Silvia Liniger, Diessbach
LengnauSonntag, 28. Juli: Kein Gottesdienst.
Amtswochen (Abdankungen): Von Montag, 29.07.2013 bis Mittwoch, 14.08.2013 Pfarrerin Christine Maurer, 079 206 05 52.
Oberwil bei BürenSonntag, 28. Juli, 9.30 Uhr, Kirche Oberwil: Gottesdienst mit Pfr. Toni
Calmonte, Busswil. Organist: Thomas Brönnimann. Kollekte für den Ent-lastungsdienst Kanton Bern.
Pfarrer Daniel Schär ist bis am Mitt-woch 31. Juli in den Ferien. Stellver-treter für dringende Notfälle ist Pfr. Toni Calmonte, Busswil, Tel. 032 384 24 92
Pieterlen und Meinisberg PieterlenSonntag, 28. Juli, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Pfr. Andri Kober. Silvia Brenner, Orgel
Ferienabwesenheit Pfr. Uwe Tatjes von 29.7.–11.8.2013 Vertretung Pfr. Andri Kober, Meinisberg, Tel. 032 377 31 40
Rüti bei BürenSonntag, 28. Juli: Kein Gottesdienst. Bitte beachten Sie das Gottes dienst-angebot in umliegenden Kirch ge-meinden.
RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHE
Büren an der AareSolothurnstrasse 40
Sonntag, 28. Juli: 10.30 Uhr: Wortgottesdienst
Unsere Internet-Adresse: www.kathbern.ch/bueren
Pieterlen Kürzeweg 6
Lengnau, E. Schiblistrasse 3a
Meinisberg, Ref. Kirchgemeinde-haus, Hintere Gasse 7
Sonntag, 28. Juli, 9.30 Uhr: Kommunionfeier in Meinisberg (mit Bernhard Caspar) Voranzeige Sontag, 11. August 10.30 Uhr: Ökumenisches Picknick auf der Weide Sur-Les-Roches ob Romont (Wortgottesfeier, Zmittag von den Kirchgemeinden offeriert, Ballon-
wettbewerb, Spiele mit der Jung-schar Pieterlen)
EVANGELISCH- METHODISTISCHE KIRCHEKapelle Büren an der Aare, Aarbergstrasse 12
Sonntag: 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Kinderprogramm
Weitere Infos: www.emk-bueren.ch
EVANGELISCHE TÄUFER-GEMEINDE DIESSBACHDorfstrasse 59
Sonntag, 28. Juli, 10.00 Uhr: Gottesdienst mit anschliessendem Mittagessen
Weitere Infos unter: www.etg-diessbach.ch
EVANGELISCHES GEMEINSCHAFTSWERKBleuenweg 1, 2542 Pieterlen Tel. 032 342 71 87 www.egw-pieterlen.ch
Sonntag, 28. Juli, 10.00 Uhr:
Gottesdienst, Predigt: Arnold Kropf
Er ist denen nahe, die zu ihm beten – allen, die aufrichtig zu ihm beten. Bibel, Psalm 145, 18
P.P.A 3294 Büren an der Aare
ÄRZTE Versuchen Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt zu erreichen.Falls dieser nicht erreichbar ist:
Büren an der Aare, Dotzigen,Lengnau, Meienried, Meinisberg,Oberwil, Pieterlen, Rüti, Safnern;Notfallrayon Lyss (inkl. Büetigen,Diessbach, Busswil)Notfallrayon AarbergNotfallrayon Ins/Erlach 0900 144 111 (kostenpflichtig mit SFr. 1.50/Min. aus dem Festnetz; mit Natel easy unter 16 Jahren bei gesperrter 0900-Nummer nicht erreichbar)
Arch, Leuzigen, 0848 112 112
Wengi, Rapperswil 0900 57 67 47 (aus dem Festnetz SFr. 0.88/Min.)
ZAHNÄRZTEVersuchen Sie bitte zuerst Ihren Zahnarzt zu erreichen. 1811
Notrufnummer ganze Schweiz 112
Polizeinotruf 117
Feuerwehr 118
REGA 1414
Medizinische Notfall nummer 144
APOTHEKENNotfall-Nummer Region Lyss-BielTel. 0842 24 24 24
SPITEXORGANISATIONEN Region Büren
(Leuzigen–Arch–Büren–Meienried–Oberwil–Rüti– Diessbach–Büetigen–Dotzigen) 032 353 10 50
Lengnau, Pieterlen 032 329 39 00
Safnern–Orpund–Meinisberg–Scheuren 032 332 97 97
Wengi (Schüpfen und Umgebung) 031 879 05 67
Spital AarbergWir sind für Sie da – in jedem Fall für jeden Fall.
Zentrale 032 391 82 82Rettungsdienst 144
Anzeiger Woche 31 vom 1. August 2013
Inserateannahmeschluss:Montag, 29. Juli 2013,
12.00 Uhr
Erscheinung:Mittwoch, 31. Juli 2013
Besten Dank für Ihr Verständnis
Bundesfeier 2013 der Gemeinde Büren an der Aare16 - 19 Uhr 1. August-Zimis mit Musik im Altersheim Büren an der Aare
ab 19 Uhr Gratis Risotto-Essen, Festwirtschaft mit Getränke und Würste an der Ländte
20.30 Uhr Offizielle Feier unter Mitwirkung der Stadtmusik Büren an der Aare Festansprache von Albert Rösti, Nationalrat, Dr. Ing. Agr. ETH, Uetendorf
ab 21 Uhr Archaische Feuer
ab 21.15 Uhr Lampionumzug Unterhaltung mit Polo-Budget, Mundart-Covers von bekannten Schweizer Bands www.bueren.ch
97792
SPITEX-Verein Region BürenArch - Büetigen - Büren - Diessbach - Dotzigen
Leuzigen - Meienried - Oberwil - RütiBürozeiten: 07.00–12.00 Uhr, 14.00–17.30 Uhr
Telefondienst: Tel. 032 353 10 50Mo bis Fr von 07.00–12.00 Uhr, 14.00–22.00 Uhr
Samstag und Sonntag von 07.00–12.00 Uhr, 16.30–22.00 Uhr In den übrigen Zeiten ist der Telefonbeantworter eingeschaltet.
Verwaltungskreis Seeland
Kantonale Verwaltung
Die Büros des Regierungsstatthalter-amtes Seeland und der KESB Seeland in Aarberg sowie des Regierungs-statthalteramtes Biel/Bienne in Nidau bleiben am
Freitag, 2. August 2013
den ganzen Tag geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Aarberg, 25. Juli 2013
Regierungsstatthalteramt Seeland und KESB Seeland, Aarberg
Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Nidau 97829
Gastgewerbe Schliessungsstunde am 31. Juli und 1. August 2013
Gemäss Beschluss der Regierungs-statthalter der Verwaltungskreise Biel/Bienne, Seeland und Berner Jura sind die Gastgewerbebetriebe in der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August 2013 spätestens um 03.30 Uhr zu schliessen (regionale Ueberzeitbewil-ligung gemäss Art. 13 Abs. 2 + 4 Gastgewerbegesetz).
Gemäss Beschluss der Volkswirt-schaftsdirektion des Kantons Bern sind die Gastgewerbebetriebe in der Nacht vom 1. auf den 2. August 2013 spätestens um 03.30 Uhr zu schlie-ssen (kantonale Ueberzeitbewilli-gung gemäss Art. 13. Abs. 1 + 4 Gast-gewerbegesetz).
Eine zusätzliche Ueberzeitbewilli-gung ist nicht erforderlich. Die Gäste werden gebeten, beim Verlassen der Gastgewerbebetriebe unnötigen Lärm zu vermeiden und damit auf die Nachbarschaft Rücksicht zu neh-men. Ebenfalls ist beim Abbrennen von Feuerwerken usw. auf die Umge-bung sowie auf die Witterungsver-hältnisse Rücksicht zu nehmen.
25. Juli 2013
Die Regierungsstatthalter: G. Burri, J.-Ph. Marti und W. Könitzer 97842
Arch
Änderung Personal- und Besoldungsverordnung; Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemein-derat der Einwohnergemeinde Arch am 2.4.2013 eine Änderung der Per-sonal- und Besoldungsverordnung beschlossen hat.
Die Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung tritt vorbe-hältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend auf den 1.1.2013 in Kraft.
Einzelne Exemplare der Personal- und Besoldungsverordnung können auf der Gemeindeverwaltung Arch bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss des Gemeinde-rates kann innert 30 Tagen ab Publi-kation Beschwerde beim Regierungs-statthalteramt Seeland in Aarberg erhoben werden.
Arch, 22. Juli 2013
Gemeinderat Arch. 97837
Büetigen
Baupublikation
Bauherrschaft:Beckers Bart und Katrin, Busswil-strasse 5, 3263 Büetigen
Projektverfasser:K.I.S. Architektur & Bauberatung, Stefan & Sonja Hagen, Rosenweg 3, 3373 Heimenhausen
Bauvorhaben:Umbau Bauernhaus (Wohnungsein-bau im ehemaligen Ökonomieteil)
Parzelle/Standort:143 / Hauptstrasse 9
Koordinaten:592 607 / 217 227
Nutzungszone:Dorfzone D2
Beanspruchte Ausnahmen:Keine
Gewässerschutzmassnahme:Gewässerschutzzone B Anschluss an die Kanalisation
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Büetigen, Hauptstrasse 14, 3263 Büetigen
Auflage- und Einsprachefrist bis:Montag, 19. August 2013
Es wird auf die Gesuchsakten verwie-sen. Einsprachen und Rechtsverwah-rungen sind schriftlich und begrün-det innerhalb der Auflagefrist einzu-reichen.
Büetigen, 15. Juli 2013 97821
Gemeindeverwaltung Büetigen
Büren an der Aare
Letztwillige Ver-fügungen / Erbverträge
Eröffnung Erbvertrag
Kocher-Rutishauser Wilhelm, gebo-ren am 6. Mai 1927 in Büren an der Aare BE, Sohn des Ernst und der Marie Elise Kocher, verwitwet seit 20. Dezember 2010 von Doris Kocher geb. Rutishauser, von Büren an der Aare BE, gewesener Rentner, wohn-haft gewesen in 3294 Büren an der Aare, Eichwaldstrasse 28, verstorben am 16. März 2013 in Büren an der Aare.
Der Erblasser hat am 14. April 1997 mit seiner Ehefrau einen Erbvertrag abgeschlossen und bei seinem Tode die Aufhebung der gesetzlichen Erb-folge verfügt. Der Erbvertrag liegt beim beauftragten Notar, Adrian Kneubühler, Hauptstrasse 54, 2560 Nidau, zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen sind innerhalb Monats-frist seit der dritten Publikation schriftlich beim unterzeichnenden Notar einzureichen.
2560 Nidau, 11. Juli 2013
Der beauftragte Notar: Adrian Kneubühler 97819
Kein Feuerwerk vor dem 1. August
August-Feuerwerk ist für den Natio-nalfeiertag bestimmt. Doch leider werden Knall- und Heulkörper stets Tage zum Voraus abgebrannt. Insbe-sondere ältere und kranke Menschen wie auch Haus- und Wildtiere leiden darunter. Es besteht das Risiko von Gehörschäden. Unter den Tieren ent-steht Angst und Panik. Zudem ent-wickelt abgebranntes Feuerwerk nebst Lärm auch krebserregenden Feinstaub, Gift für Menschen mit Asthma und Atemwegserkran-kungen. Nicht zuletzt besteht beim Abbrennen stets ein erhöhtes Brand- und Sicherheitsrisiko (Unfälle, Sach-schäden) für Unbeteiligte und Objekte in der Altstadt sowie in den Wohnquartieren.
Wir fordern die Bevölkerung auf, aus Rücksicht auf die Umwelt und aus Sicherheitsgründen auf das Abbrennen von Feuerwerk im Vor-feld des Nationalfeiertages zu ver-zichten.
Herzlichen Dank.
Büren an der Aare, 25 Juli 2013
Verkehrs- und Polizeikommission Büren an der Aare 97705
Ausserordentliche Versammlung der Burgergemeinde Büren an der Aare
Montag, 26. August 2013, 20.00 Uhr, im Rathaus
Traktanden
1. Protokoll der Burgergemeindever-sammlung vom 27. Mai 2013
2. Beschlussfassung Baurechtserwei-terung Eichhof Büren a.A. Erweiterung der bestehenden Baurechtsparzelle Büren-Gbbl. Nr. 1377 um rund 4753 m2 für den Bau einer Geflügelaufzuchthalle
3. Orientierungen Mitteilungen aus dem Forstbe-trieb Mitteilungen aus dem Burgerrat
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 10 Tage vor und bis 10 Tage nach der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei und in der Bur-gerhalle zur Einsichtnahme auf.
Beschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sowie gegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versamm-lung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Aarberg einzureichen (Art. 93ff GG).
Die stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Versammlung herzlich eingeladen.
Büren an der Aare, im Juli 2013
Der Burgerrat 97815
Öffnungszeiten, 1. und 2. August 2013
Das Büro der Energieversorgung Büren AG bleibt am 1. August – Na tional-feiertag – und am darauf fogenden Freitag, 2. August den ganzen Tag geschlossen.
Notfallnummer Pikettdienst – Strom, Wasser, Abwasser Tel. 032/351 54 24
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
Büren an der Aare, 25. Juli 2013
Energieversorgung Büren AG 97836
Diessbach
Hundetaxen 2013
Das kantonale Hundegesetz sowie das Gebührenreglement und der Gebührentarif der Einwohnerge-meinde Diessbach schreiben vor, für jeden in der Gemeinde Diessbach gehaltenen Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten. Laut Gebüh-renreglement und Gebührentarif, welches an der Gemeindeversamm-lung vom 3. Juni 2013 beschlossen wurde, beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2013 Fr. 80.00 für jedes Tier, welches am 1. August 2013 sechs Monate oder älter ist.
Die Hundehalter, welche bereits bei der Finanzverwaltung registriert sind, werden im September 2013 automatisch eine Rechnung für die jährliche Gebühr erhalten. Falls Sie nicht mehr Hundehalter oder im Besitz eines neuen Hundes sind, mel-den Sie dies bitte bis am 30. August 2013 unter der Telefonnummer 032 351 12 85 oder per E-Mail an gemein-deverwaltung@diessbach.ch
Neues Hundegesetz im Kanton Bern Das neue Gesetz und die entspre-chende Verordnung sind am 01.01.2013 in Kraft getreten und bringen für die Hundehalterinnen und –halter einige wichtige Neue-rungen:
– Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden und sind jeder-zeit wirksam unter Kontrolle zu halten;
– Hunde müssen an folgenden Orten an der Leine gehalten wer-den: auf Schulanlagen und öffent-lichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutztiere befinden;
– Mehr als drei Hunde dürfen nicht gleichzeitig ausgeführt werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind insbesondere anerkannte Ausbildnerinnen und Ausbildner im Bereich der Hundehaltung, Absolventinnen und Absolventen
einer anerkannten fachspezifi-schen und berufsunabhängigen Ausbildung für die gewerbliche Zucht und Haltung von Hunden oder Jägerinnen und Jäger, die auf Gehorsam geprüfte Hunde ausführen;
– Hundekot ist von sämtlichen Grundstücken im Dritteigentum zu entfernen;
– Eine Haftpflichtversicherung für die Risiken der Hundehaltung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken ist obliga-torisch.
Diessbach, 25. Juli 2013
Gemeindeverwaltung Diessbach 97856
Lengnau
Bau- und Gewässer-schutz publikation
Gesuchsteller:Thiel Uwe und Din Jamila, Beunden-strasse 18, 2543 Lengnau
Projektverfasserin:«pro domo» Planung und Bauleitung, Waldstrasse 45, 4574 Lüsslingen
Parzellen-Nr.:521
Adresse / Standort:Beundenstrasse 18, 2543 Lengnau
Bauvorhaben:Abbruch Mauer und Erstellen von 5 Autoabstellplätzen
Zonenplan:W2 – Wohnzone 2-geschossig
Schutzzone / Schutzobjekte:Keine
Ausnahmen:Keine
Gewässerschutz:Versickerung
Auflage- und Einsprachefrist:19. August 2013
Auflageort und Einsprachestelle:Bau- und Werkabteilung, Pfarrgasse 2, 2543 Lengnau
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen, Rechtsverwahrungen und/oder Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich, begründet und im Doppel innerhalb der Einsprachefrist bei der angegebenen Einsprachestelle einzu-reichen oder einer schweiz. Poststelle zur Beförderung zu übergeben. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemel-det werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4, Bst. a Baugesetz, BauG - BSG 721). Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich zu vertreten befugt ist (Art. 31 Abs. 3 Baubewilligungsdekret, BewD - BSG 725.1).
Lengnau, 18. Juli 2013 97833
Einwohnergemeinde Lengnau Bau- und Werkabteilung Pfarrgasse 2 2543 Lengnau
Bau- und Gewässer-schutz publikation
Gesuchsteller:Bärtschi Erich und Dorianne, Johanna Spyriweg 6, 2543 Lengnau
Projektverfasserin:ArchiBau + Partner GmbH, Jakob Geissler, Hauptstrasse 10a, 5018 Erlinsbach
Parzellen-Nr.:2610
Adresse / Standort:Weissensteinstrasse 24, 2543 Lengnau
ImpressumGesetzliches Publikationsmittel der Gemeinden
Arch 680 Leuzigen 540 Büetigen 350 Meienried 25 Büren 1800 Meinisberg 611 Diessbach 387 Oberwil 365 Dotzigen 620 Pieterlen 1830 Lengnau 2338 Rüti 400
Zusätzliches Verteilgebiet Bibern 112 Gossliwil 85 Biezwil 136 Lüterswil 135 Gächliwil 29 Schnottwil 479
Einzelabonnenten ausserhalb des Amtes: 100
Erscheint wöchentlich
Auflage: 10919 Exemplare (WEMF beglaubigt)
Preise: (exkl. MWST) mm-Grundpreise
Lokal s/w –.36/mm Lokal 4-farbig –.58/mm
Schweiz s/w –.46/mm Schweiz 4-farbig –.69/mm
1. Seite (10sp/100 mm) Fr. 450.– Minimalbetrag Fr. 30.– Chiffregebühr Fr. 15.–
Abschluss- Fr. 2000.– 2.0 % rabatte Fr. 3000.– 3.0 % Fr. 5000.– 5.0 % Fr. 7500.– 7.5 % Fr. 10000.– 10.0 %
Abonnemente jährlich Fr 100.– halbjährlich Fr. 60.– vierteljährlich Fr. 45.– Versand A-Post
Inserataufgabe Inserateschluss jeweils Dienstag, 12.00 Uhr
Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 9–12 / 14–16 Uhr Mittwoch 9–12 Uhr
Vorstufe: Hertig + Co. AG, Lyss
Druck: W. Gassmann AG, Biel
Adresse Anzeiger Büren und Umgebung AG Geschäftsstelle Bahnhofstrasse 10, 3294 Büren an der Aare Tel.032 351 00 18 / Fax 032 351 00 19 anzeiger@anzeigerbueren.ch
anzeiger@anzeigerbueren.ch
Bauvorhaben:Neubau EFH mit Doppelgarage
Zonenplan:W2 – Wohnzone 2-geschossig
Schutzzone / Schutzobjekte:Keine
Ausnahmen:Keine
Gewässerschutz:Anschluss an ARA Regio Grenchen
Auflage- und Einsprachefrist:19. August 2013
Auflageort und Einsprachestelle:Bau- und Werkabteilung, Pfarrgasse 2, 2543 Lengnau
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen, Rechtsverwahrungen und/oder Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich, begründet und im Doppel innerhalb der Einsprachefrist bei der angegebenen Einsprachestelle einzu-reichen oder einer schweiz. Poststelle zur Beförderung zu übergeben. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemel-det werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4, Bst. a Baugesetz, BauG - BSG 721). Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich zu vertreten befugt ist (Art. 31 Abs. 3 Baubewilligungsdekret, BewD - BSG 725.1).
Lengnau, 18. Juli 2013 97830
Einwohnergemeinde Lengnau Bau- und Werkabteilung Pfarrgasse 2 2543 Lengnau
Baupublikation
Gesuchstellerin:Stiftung Alters- und Pflegeheim Sägematt, Bahnhofstrasse 12, 2543 Lengnau (BE)
Projektverfasser:A. Furrer und Partner, Lorrainestrasse 15b, 3013 Bern
Bauvorhaben:Rückbau des bestehenden Ärzte- hauses inkl. Garagen und Neubau 2-geschossiger Erweiterungbau Alters- und Pflegeheim Sägematt
Standort/Parzelle/Nutzungszone:Lengnau (BE); Bahnhofstrasse 12; Parzelle Nr. 489; Zone für öffentliche Nutzung
Auflagestelle:Bauverwaltung, 2543 Lengnau
Einsprachefrist:bis und mit 26. August 2013
Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthal-teramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, ein-zureichen.
Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend identi-schen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertre-ten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand ver-bunden wäre.
Nidau, 19. Juli 2013 97843
Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne
Richterliches Verbot CIV 13 2261 Joy
Die Wohnbaugenossenschaft Bun-despersonal Grenchen, als Baurecht-nehmerin der Parzelle Moosstrasse 15, Lengnau Grundbuch 2229, lässt hiermit jede Besitzesstörung, namentlich das unbefugte Parkieren, richterlich verbieten. Widerhandlun-
gen gegen dieses Verbot werden mit einer Busse bis CHF 2000.– bestraft.
Wohnbaugenossenschaft Bundesper-sonal Grenchen vertreten durch Thomas Walther, Präsident
Verbot bewilligt. Biel, 24. Juni 2013
Regionalgericht Bern Jura-Seeland Zivilabteilung 97841 Chételat, Gerichtspräsident
Hundetaxe 2013
Die kantonale Gesetzgebung und das Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Lengnau schreiben vor, dass für jeden in 2543 Lengnau BE am 01. August des lau-fenden Jahres gehaltenen, über sechs Monate alten Hund, eine jährli-che Hundetaxe zu entrichten ist.
Gemäss Verordnung über die Hunde-taxe der Einwohnergemeinde Leng-nau präsentieren sich die Ansätze der Hundetaxen ab dem 01.07.2013 wie folgt:
Die Hundetaxe beträgt Fr. 100.00 pro Hund. Halterinnen und Halter die eine AHV/IV-Rente beziehen, bezah-len für den ersten Hund Fr. 50.00. Für jeden weiteren Hund ist die ordentli-che Hundetaxe zu bezahlen.
Den bisherigen Hundehaltern (gemäss Inkasso 2012) wird im August 2013 direkt eine Rechnung mit Einzahlungsschein zugestellt. Die bisherigen Kontrollmarken behalten ihre Gültigkeit. Bei Verlust müssen Ersatzmarken bei der Präsidialabtei-lung der Einwohnergemeinde Leng-nau bezogen werden.
Alle neuen oder noch nicht regis-trierten Hundebesitzer werden hier-mit aufgefordert, ihre Tiere bis spä-testens am Freitag, 16.08.2013 am Schalter der Präsidialabteilung der Einwohnergemeinde Lengnau (Gemeindehaus, Dorfplatz 1, 1. Stock) anzumelden und die entsprechende Taxe zu entrichten. Hunde, die am 01. August noch nicht sechs Monate alt sind, bleiben fürs laufende Jahr taxfrei, sind jedoch registrieren zu lassen und erhalten eine Hunde-marke.
Mit Busse bis Fr. 5‘000.00 wird bestraft, wer als taxpflichtige Person vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt oder zu bewirken versucht, dass die Erhebung der Hundetaxe zu Unrecht unterbleibt oder die Hundetaxe unrechtmässig rückerstattet oder ungerechtfertigt erlassen wird.
Bei dieser Gelegenheit werden die Hundehalter gebeten, sich an die Bestimmungen bezüglich Haltung der Tiere zu erinnern. Hunde dürfen im öffentlichen Raum nie unbeauf-sichtigt laufen gelassen werden. Auf Schulanlagen, Spiel- und Sportplät-zen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Bahnhöfen und Haltestel-len sowie auf Weiden, auf denen sich Nutztiere befinden, herrscht Leinen-pflicht. Tiere sind so zu halten, dass Drittpersonen nicht belästigt und gefährdet werden. Die Hundehalter haben die Pflicht, jeglichen Kot zu entfernen, egal ob auf öffentlichem oder privatem Grund.
Lengnau, 25. Juli 2013
Einwohnergemeinde 2543 Lengnau BE Präsidialabteilung 97838
Pilzkontrolle 2013
für die Gemeinden 2543 Lengnau BE und 2542 Pieterlen BE
In diesem Jahr ist der Pilzkontrolleur, Herr Rolf Keller, Natel 076 425 36 61, ab Samstag, 10. August 2013 telefo-nisch erreichbar, um die Pilzkontrol-len bei Bedarf vor Ort in der Militär-küche im Winkel 6 in 2543 Lengnau durchzuführen. In der Zeit vom 10.08.2013 bis 30.08.2013 ist die Kontrollstelle nicht dauernd besetzt
und eine telefonische Voranmeldung ist daher unerlässlich.
Ab Samstag, 31. August 2013 ist die Kontrollstelle besetzt und die Pilz-kontrollen für die Gemeinden Leng-nau und Pieterlen finden ohne Voranmeldung zu folgenden Zeiten statt:
Mittwoch 17.00–18.00 Uhr Samstag 17.00–18.00 Uhr Sonntag 17.00–18.00 Uhr
Lokal Militärküche beim Feuerwehrmaga-zin, im Winkel 6, 2543 Lengnau
Pilzkontrolleure Keller Rolf und Bisang Kurt (Stellver-tretung)
(Keine Hauskontrollen neben der ordentlichen Pilzkontrolle)
Die Pilzsammler werden gebeten, die Pilze sauber geputzt aber noch unge-rüstet zur Kontrolle zu bringen.
Wichtig: Ab Juli 2012 können im Kanton Bern Pilze ohne Einschrän-kung durch Schontage gesammelt werden. Bisher war das Sammeln von Pilzen im Kanton Bern während der ersten sieben Tage jedes Monats ver-boten. Diese Einschränkung wurde per 1. Juli 2012 aufgehoben. Pilze können künftig ohne zeitliche Ein-schränkung gesammelt werden. Diese Änderung stützt sich auf neu-ere wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach Schontage keine Auswir-kung auf die Artenvielfalt der Pilze haben. Keine Änderung erfolgt bei der bewährten Mengenbeschrän-kung: Pro Tag und Person dürfen auch weiterhin nicht mehr als 2 kg Pilze gesammelt werden.
(Naturschutzverordnung des Kantons Bern, Art. 23)
Lengnau, 25. Juli 2013
Kommission für Gemeindepolizei und öffentliche Sicherheit Lengnau BE 97839
Leuzigen
Baupublikation
Bauherrschaft:Marcel Schneeberger und Natalia Stocker, Staadstrasse 202f, 2540 Grenchen
Projektverfasser:Architekturbüro Klimahaus4you, Blockhaus4you GmbH, Markus Schwab, Bürenstrasse 48, 3297 Leuzigen
Bauvorhaben:Neubau Einfamilienhaus mit Garage
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme:Anschluss an Gemeindekanalisation und ARA
Parzelle/Standort:Parz. Nr. 3163, Längenbergerstrasse
Nutzungszone:W2
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Leuzigen
Auflage- und Einsprachefrist bis:26. August 2013
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzurei-chen. Bei Kollektiveinsprachen, ver-vielfältigten oder weitgehend identi-schen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich vertritt.
3297 Leuzigen, 19. Juli 2013 97840
Bauverwaltung Leuzigen
Baupublikation
Bauherrschaft:Lerch-Pavelko Marina und Daniel, Amselweg 8, 4562 Biberist
Projektverfasser:Architektur + Planung Urs Roth, Nen-nigkofenstrasse 23, 4571 Lüterkofen
Bauvorhaben:Projektänderung Neubau Einfamilien-haus mit unbewohntem Nebenbau
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme:Anschluss an Gemeindekanalisation und ARA
Ausnahmen:–
Parzelle/Standort:Parz. Nr. 3483, Luchliweg
Nutzungszone:W2
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Leuzigen
Auflage- und Einsprachefrist bis:19. August 2013
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzurei-chen.
Bei Kollektiveinsprachen, vervielfäl-tigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt.
3297 Leuzigen, 16. Juli 2013 97824
Bauverwaltung Leuzigen
Pieterlen
Hundetaxe 2013
Die kantonale Gesetzgebung schreibt vor, dass für jeden in Pieterlen am 1. August des laufenden Jahres gehalte-nen, über drei Monate alten Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten ist.
Die Hundetaxe pro 2013 beträgt für jeden Hund 100.–.
Ausnahme: Landwirtschaftsbetriebe innerhalb der Landwirtschaftszone sind von der Taxe befreit. Eine Anmeldung ist ebenfalls nötig.
Wie im letzten Jahr, wird den bisheri-gen Hundehaltern (anhand Register 2012) für die Hundetaxe 2013 direkt Rechnung gestellt.
Alle neuen oder noch nicht regis-trierten Hundebesitzer werden hier-mit aufgefordert, ihre Hunde bis spätestens 15. August 2013 auf der Finanzverwaltung anzumelden.
Pieterlen, 25. Juli 2013 97862
Finanzverwaltung Pieterlen
Rüti
Bau- und Gewässer-schutz publikation
Bauherrschaft:Gebr. Elsässer, Sandgasse 18, 3295 Rüti bei Büren Martin Elsässer
Projektverfasserin:System Wolf AG, Feffetstr. 18, 9464 Rüthi SG, Peter Zaugg
Bauvorhaben:Abbruch/Neubau Remise Es wird auf die Baugesuchsakten und Profile verwiesen
Parzelle/Standort:279 / Sandgasse 18A, 3295 Rüti bei Büren
Nutzungszone:Dorfzone (Ortsbildschutzgebiet, Bau-gruppe A)
Koordinaten:597.550 / 222.305
Beanspruchte Ausnahmen:Ausnahmen zum Gemeindebauregle-ment: Art. 37c (Unterschreitung Min-destdachneigung) Art. 40 f (Dachein-deckung)
Gewässerschutzmassnahme:Das Dachwasser wird auf dem Bau-grundstück versickert.
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung, 3295 Rüti bei Büren
Auflage- und Einsprachefrist bis:26. August 2013
Einsprachen, Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lasten-ausgleich nach Art. 30 und 31 des kant. Baugesetzes sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsan-sprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht ange-meldet werden, wirken.
Rüti bei Büren, 25. Juli 2013
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Nächste Woche feiert die Schweiz ihren 722. Geburtstag. Die Bundesfeiern in der Anzeigerregion gestalten sich traditionell – mit Kirchenglockengeläut, gemeinsamem Singen der Landeshymne, Festreden und Augustfeuern.
Denise Gaudy
Heute in einer Woche hissen Herr und Frau Schweizer in Gärten und auf Balkonen die Schweizerfahne und hängen bunte Lampions an Balustraden und Dachrinnen. Öffentliche Gebäude, Strassen und Plätze sind beflaggt, und die Gemeinden laden die Bevölkerung mit Kirchenglockengeläut ein zu GratisBratwurst und gemeinsamem Singen des Schweizerpsalms. Meist umrahmt die lokale Musikgesellschaft den Festakt. Bei Einbruch der Dunkelheit versammeln sich vielerorts die Kinder zu LampionUmzügen, überall werden Feuerwerke entfacht und Augustfeuer entzündet. Zu einer rechten Bundesfeier gehört auch ein mehr oder weniger prominenter Festredner – nach rein subjektiver Wahrnehmung sind Frauen als Festrednerinnen immer noch in der Minderzahl.
BUNDESRÄTIN IN ARCHIn Arch hingegen spricht dieses Jahr eine Frau zur Bevölkerung, und zwar keine geringere als Bundesrätin Eveline WidmerSchlumpf von der BDP. Gemeindepräsident und Parteikollege Christian Röthlis
berger freut sich, die prominente Gastrednerin an der Bundesfeier vom Mittwochabend, 31. Juli zu begrüssen, ist heuer doch ein spezielles Jahr für Arch; vom 6. bis 8. September feiert das Dorf 777 Jahre: «Frau WidmerSchlumpf hat uns bereits im März zugesagt. Wenn die Feier in Arch auch abläuft wie jedes Jahr, kann
WANN WOHIN?
Rücksichtnahme auf Tiere am 1. August ist Ehrensache. Foto: Wolfgang Dirscherl / pixelio.de
BUNDESFEIERN IN DER ANZEIGERREGION
ArchMittwoch, 31. Juli ab 20 Uhr beim Gemeindezentrum mit Festwirtschaft und Grillwürsten sowie nicht alkoholischen Getränken zum halben Preis. Vorträge der Musikgesellschaft ArchLeuzigen und des Jodlerklubs Meieriesli Arch. Ansprache von Bundesrätin Evelyne WidmerSchlumpf (BDP). Landeshymne, 1. AugustFeuer, grosses Feuerwerk um 22.15 Uhr.
BüetigenDonnerstag, 1. August, ab 19 Uhr beim Grubenareal mit Festwirtschaft. Festrede durch Bernhard Hiltbrand, Dienstchef a.D., Kapo Fahndung. Gemeinsames Singen der Landeshymne, KinderLaternenumzug um 21.30 Uhr, kleines 1. AugustFeuer.
BürenDonnerstag, 1. August: 16 bis 19 Uhr im Altersheim; 1. AugustZimis mit Musik. Ab 19 Uhr an der Ländte; GratisRisotto, Festwirtschaft. 20.30 Uhr; Offizielle Feier unter Mitwirkung der Stadtmusik. Ab 21 Uhr; archaische Feuer. Ab 21.15 Uhr; Lampionumzug, musikalische Unterhaltung.
DiessbachDonnerstag, 1. August, ab 18 Uhr beim Aussichtspunkt auf dem Hornusserplatz mit Festwirtschaft. Apéro. Eröffnung der offiziellen Feier mit den Kirchenglocken. Festansprache von Peter Schneider, Dorfhistoriker, Diessbach. Geschichte und Spiele für Kinder.
DotzigenDonnerstag, 1. August beim Bangerterhaus. 18.30 Uhr; Apéro für Neuzuzüger/innen. 20.15 Uhr; Festwirtschaft mit GratisÄlplermagronen. 21.15 Uhr; An sprache durch Grossrat Donat Schneider (SVP), Präsident RHC Diessbach. 22.15 Uhr; 1. AugustFeuer in der Rebe.
LengnauDonnerstag, 1. August, ab 19 Uhr am Waldrand im Grot, mit Festwirtschaft und
GratisGrillBratwurst. 20 Uhr; Glockengeläute. 21 Uhr; Bundesfeier unter Mitwirkung der Musikgesellschaft. Festansprache durch Thomas Hübscher, Gemeinderat. 1. AugustFeuer, gemeinsames Singen der Landeshymne. Autos bitte zu Hause lassen! Ab 19.30 Uhr: Fahrgelegenheit ab Friedhof bzw. Schulhausplatz.
LeuzigenDonnerstag, 1. August, 19.30 Uhr beim Tur nerhaus mit GratisImbiss und Getränk. Die Feier wird musikalisch umrahmt von einer Kleinformation der Musikgesellschaft ArchLeuzigen.
MeinisbergDonnerstag, 1. August, ab 19 Uhr auf Ebingers Berg Ranch, mit Festwirtschaft und GratisBratwurst und Getränk. Mitwirkung der Musikgesellschaft Meinisberg. Offizielle Feier um 20.30 Uhr, mit gemeinsamem Singen der Landeshymne und Höhenfeuer um 22 Uhr.
OberwilDonnerstag, 1. August, 20.30 Uhr beim Hornusserhaus, mit Festwirtschaft und
GratisBratwurst. Mitwirkung der Ge sangsvereine. Festansprache durch Gerhard Burri, Regierungsstatthalter Verwaltungskreis Seeland. Jungbürgerfeier mit Aushändigung der Bürgerbriefe für die Jahrgänger/innen 1995, gemeinsames Singen der Nationalhymne, Höhenfeuer.
PieterlenDonnerstag, 1. August, ab 19 Uhr auf dem Dorfplatz, mit Apéro, Festwirtschaft, Feuerwerk, Kinderumzug und Barbetrieb. Ab 21 Uhr: Jungbürgerfeier. Vor der Bundesfeier findet um 17 Uhr eine geführter Rundgang durch das Oberdorf statt mit Alfred Rentsch und Walter Hächler. Besammlung auf dem Dorfplatz.
RütiDonnerstag, 1. August, ab 18 Uhr beim Waldhaus der Burgergemeine, mit Festwirtschaft und GratisBratwurst oder Steak und Getränk. Unterhaltung mit dem Duo Four Schoes. Offizielle Feier um 21 Uhr mit Festansprache durch Grossrat Fritz Wyss (SVP), Wengi. Gemeinsames Singen des Schweizerpsalms, Höhenfeuer.
Foto: Melanie Edelmann / pixelio.de
FEUERWERK UND SCHWEIZERKRACHER ZUM NATIONALFEIERTAG – NICHT NUR ZUR FREUDE ALLER
ich mir vorstellen, dass wir dieses Mal mehr Besucherinnen und Besucher haben. Ich schätze die Bundesrätin als offene Person ein und hoffe auf einen spontanen Austausch mit der Bevölkerung.»
TIERISCHE PANIKGerade in Arch hat es sich eingebürgert, zur Bundesfeier ein grosses Feuerwerk zu veranstalten, das von vielen privaten Geldgebern gesponsert wird. Raketen und Knallpetarden versetzen viele Tiere in Angst und Schrecken. Der Schweizer Tierschutz STS fordert die Bevölkerung zum massvollen Umgang mit Feuerwerken auf: «Gedanken und Rücksichtslosigkeit sind dafür verantwortlich, dass Jahr für Jahr am 1. August Tiere in panischer Angst um ihr Leben rennen oder sich vor Angst zitternd in die nächste Ecke verkriechen. Das Hörvermögen von Hunden ist doppelt so gut wie das der Menschen und bei Katzen
ist es sogar fünf Mal empfindlicher», mahnt der STS in einem Schreiben und empfiehlt Tierhaltenden für einen ruhigen Ort zu sorgen, wo sich ihre Heimtiere zurückziehen können. Bei überängstlichen Tieren ist vorgängig der Tierarzt zu konsultieren, der ein Beruhigungsmittel verschreiben kann. Auch Pferde, Kühe oder Schafe können in Panik geraten und Absi
cherungen oder Zäune durchbrechen und Verkehrsunfälle verursachen – gleich wie verstörte Wildtiere. Den Tieren zuliebe ist nur buntes Feuerwerk ohne Knalleffekte und in genügendem Abstand zu Weiden und Wäldern zu zünden, und dies möglichst erst am Tag der Bundesfeier.Unzählige Wildtiere, die sich gern in Holzhaufen einnisten, finden in den meist
Am 1. August wird am Himmel über der Schweiz wiederum ein atemberaubendes Spektakel sprühender Sterne und kometenhafter Lichterschweife stattfinden. Foto: Franziska Jud / pixelio.de
UNFALLFREIER FEIERTAG
Jährlich werden am 1. August bis 250 Menschen durch fehlgeleitete oder zu spät gezündete Feuerwerkskörper verletzt. Brandschäden an Gebäuden sind ebenfalls erheblich. Die Beratungsstellen für Unfall und Brandverhütung raten:• Die Instruktionen beim Kauf von
Feuerwerk sind genau zu befolgen.
• Feuerwerk wird nie in Menschenmengen abgefeuert.
• Die vorgeschriebene Sicherheitsabstände sind einzuhalten: Diese variieren je nach Rakete zwischen 40 bis 200 Metern.
• Raketen sollten nur aus gut gesicherten Flaschen oder Rohren abgefeuert werden.
• In der Nähe von Feuerwerk gilt striktes Rauchverbot.
• Blindgänger dürfen nicht nachgezündet werden. Dem Blindgänger sollte man sich erst erst nach fünf Minuten annähern.
• Gebrauchtes Feuerwerk ist vor dem Entsorgen mit Wasser zu übergiessen.
• Häuser sind vor unkontrollierten Flugkörpern zu schützen: Türen, Fenster und Lukarnen schliessen.
Tage zuvor aufgebautes Augustfeuer mit Amphibienschutzzaun. Foto: zvg
schon Tage zuvor aufgeschichteten Augustfeuern ein klägliches Ende. Besonders gefährdet sind Igel und andere Kleinlebewesen. Die trockenen Haufen bilden ideale Schlafplätze und Verstecke für die Tiere. Das gesammelte Holz sollte deshalb erst am 1. August aufgeschichtet oder andernfalls vor dem Anzünden gründlich umgeschichtet werden.
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