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Mittwoch, 22. Oktober 200820.00 UhrHotel Bären, Lachen
LACHEN BEWEGT
GEMEINDE LACHEN SZ
2008
Gutenberg Druck AG, Lachen
Ausserordentliche Gemeinde versammlung
Inhaltsverzeichnis
Seite
Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlungvom 22. Oktober 2008 1
Einbürgerungen, Traktanden 2 – 8 2 – 8
Nachkredite, Traktandum 9 9 – 10
Kernentlastung und Kernerneuerung Konzept und Traktanden 10 – 12 11 – 49
PapierProduktgruppe aus vorbildlich bewirtschaftetenWäldern und anderen kontrollierten Herkünften
www.fsc.org Cert no.© 1996 Forest Stewardship Council
11
Einladung zur Gemeindeversammlung
Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen am
Mittwoch, 22. Oktober 2008, 20.00 Uhr,
im Hotel Bären, Lachen,
zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung ein.
Zur Behandlung gelangen die nachstehenden Traktanden:
Traktanden, die nicht der Urnenabstimmung unterliegen:
1. Wahl der Stimmenzählerinnen/Stimmenzähler
2. Gesuch von Assunta Maria Teresa Camarata-D’Ambrosio um Erteilung desGemeindebürgerrechtes von Lachen
3. Gesuch von Riza Elezaj-Qerkinaj und dessen Familie um Erteilung des Gemein-debürgerrechtes von Lachen
4. Gesuch von Hazim Hrncic-Samardzic und dessen Familie um Erteilung desGemeindebürgerrechtes von Lachen
5. Gesuch von Ennio Libralesso um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen
6. Gesuch von Mile und Milija Metlar-Divljak um Erteilung des Gemeindebürger-rechtes von Lachen
7. Gesuch von Dejan Stojmirov-Bojadzieva und dessen Kinder um Erteilung desGemeindebürgerrechtes von Lachen
8. Gesuch von Zoran Stojmirov-Malceva und dessen Kinder um Erteilung desGemeindebürgerrechtes von Lachen
9. Genehmigung von Nachkrediten zulasten der Laufenden Rechnung 2008 undzulasten der Investitionsrechnung 2008
Traktanden, die der Urnenabstimmung unterliegen:
10. Beschlussfassung über die Änderung des Baulinienplans für die Kernent-lastungsstrasse Lachen (Bereich Bahnhofareal, zwischen Kreisel Sagenriet undKreisel «Rütli»)
11. Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 17 383 600.00 für dieRealisierung der Kernentlastungsstrasse Lachen (Ast West)
12. Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 9 350 000.00 für dieRealisierung der Kernentlastungsstrasse Lachen (Ast Ost)
Am 30. November 2008 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an
den Vortagen findet die Urnenabstimmung über die Sachgeschäfte Ziffer
10 – 12 statt.
Wir freuen uns, Sie an der Gemeindeversammlung begrüssen zu dürfen. Zum Infor-mationsaustausch und zur Kontaktpflege laden wir Sie gerne zum gemeinsamenApéro nach der Versammlung ein.
Gemeinderat Lachen
9
henen Zweck nicht ausreicht. In Nachachtung dieser Vor-schrift unterbreitet der Gemeinderat folgende Nachkredite zulasten der Laufenden Rechnung 2008 und zulasten der Investitionsrechnung 2008 zur Genehmigung:
Traktandum 9
Genehmigung von Nachkrediten zulasten der Laufen-den Rechnung 2008 und zulasten der Investitionsrech-nung 2008
Gemäss § 36 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden vom 27. Januar 1994 ist durch die Gemeindeversammlung ein Nachkredit einzuholen, sofern für eine im Laufe des Rechnungsjahres notwendige Ausga-be ein Voranschlagskredit fehlt oder dieser für den vorgese-
Nachkredite Laufende Rechnung 2008 (in CHF)
Konto-Nr. Kontobezeichnung Vorauss.Aufwand
2008
BewilligterVoranschlag
2008
ErforderlicherNachkredit
2008
Begründung
106319.10
MarktwesenÜbriger Sachaufwand 25 000 25 000 Nettoaufwand Weihnachtsmarkt (Defizit);
Weihnachtsmarkt 2008 nicht budgetiert. Verrechnung mit Reserve für Soziales, Sport, Kultur- und Standortförderung (Dr. I. Rossié)
440365.10
Gesundheit, Haus- u. KrankenpflegeBetriebsbeiträge Spitex 177 512 121 000 56 512 Unterstützungsbeitrag 2008; CHF 8.00
pro Einwohner (7 064)
57110.318.99
APH BiberzeltenPersonalaufwand; Dienstleistungen Dritter
15 000 8 000 7 000 Temporäreinsätze von Pflegepersonal und zusätzlicher Aufwand für Erstellung Bedarfsanalyse
20.313.10 Pflegedienst; Pflegematerial und Medi-kamente
90 000 80 000 10 000 Höhere Pflegebedürftigkeit der Pensio-näre. Kosten werden weiterverrechnet
30.313.10 Verbrauchs-, Wasch- und Reinigungs-material
50 000 43 000 7 000 Höhere Kosten als budgetiert
40.314.10 Betrieb und Unterhalt Gebäude und Anlagen
75 000 60 000 15 000 Zusätzlich Erneuerung von Kittfugen in Nasszellen (CHF 5000) sowie Schaden-behebung Wassereinbruch im Bereich des Glasvorbaus (CHF 10 000)
40.315.10 Betrieb und Unterhalt Mobiliar, Maschi-nen, Geräte, Fahrzeuge
45 000 30 000 15 000 Höhere Kosten als budgetiert
50.310.10 Büromaterial, Drucksachen und Inse-rate
15 000 8 000 7 000 Mehrkosten bei den Inseraten(Personalsuche)
50.315.10 Betrieb und Unterhalt Büromobiliar und -maschinen, EDV
27 000 12 000 15 000 Zusatzkosten für Schulung und fachliche Sicherstellung Buchhaltung
Diverse
312.11
Liegenschaften im Verwaltungs- und FinanzvermögenHeizkosten 439 500 336 000 103 500 Mehrkosten infolge markant gestiegener
Preise für Heizöl und Erdgas
Total Nachkredite Laufende Rechnung 2008 261 012
10
Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Lachen zum Traktandum 9
Genehmigung von Nachkrediten zulasten der Laufenden Rechnung 2008 und zulasten der Investitionsrechnung 2008
Nachkredite Investitionsrechnung 2008 (in CHF)
Konto-Nr. Kontobezeichnung Vorauss.Aufwand
2008
BewilligterVoranschlag
2008
ErforderlicherNachkredit
2008
Begründung
330503.10
Parkanlagen und WanderwegeNeugestaltung der Hafen- und See-anlagen (Sachgeschäft vom 21. Mai 2006)
230 000 230 000 Beendigung Pavillon, Blockwurf
Total Nachkredite Investitionsrechnung 2008 230 000
Antrag:
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
Die vorstehend erwähnten Nachkredite im Betrag von ins-gesamt CHF 261 012.00 zulasten der Laufenden Rechnung 2008 und von CHF 230 000.00 zulasten der Investitions-rechnung 2008 werden genehmigt.
Sehr geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission haben das Traktandum 9 «Genehmigung von Nachkrediten zulas-ten der Laufenden Rechnung 2008 und zulasten der Investi-tionsrechnung 2008» in finanzieller Hinsicht geprüft.
Aufgrund der vorliegenden Prüfungsergebnisse beantragt die Rechnungsprüfungskommission der Gemeindeversamm-lung, die vorliegenden Nachkredite zulasten der Laufenden Rechnung 2008 und zulasten der Investitionsrechnung 2008 zu genehmigen.
Lachen, 9. September 2008
Die Rechnungsprüfungskommission:
Stefan Züger, Präsident Fredy Bähler Peter Heuberger Mike Schlotterbeck
11
11
Konzept der Kernentlastung
und Kernerneuerung Seite 12 – 18
Traktandum 10 Seite 19
Beschlussfassung über die Änderung des
Baulinienplans für die Kernentlastungs-
strasse Lachen (Bereich Bahnhofareal,
zwischen Kreisel Sagenriet und Kreisel
«Rütli»)
Traktandum 11 Seite 24
Beschlussfassung über einen Verpflich-
tungskredit von CHF 17 383 600.00 für die
Realisierung der Kernentlastungsstrasse
Lachen (Ast West)
Traktandum 12 Seite 43
Beschlussfassung über einen Verpflich-
tungskredit von CHF 9 350 000.00 für die
Realisierung der Kernentlastungsstrasse
Lachen (Ast Ost)
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1.DaserhaltenswerteOrtsbildvonLachen
Der Ortskern von Lachen ist im Inventar der schüt-
zenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als
Ortsbild von nationaler Bedeutung eingestuft. In
den vergangenen Jahren zeichnete sich im Dorf-
kern eine spürbare Reduktion des Verkaufsange-
bots und eine Verringerung der Wohnattraktivität
ab. Grund für diesen Qualitätsverlust ist unter an-
derem die zunehmende Verkehrsbelastung. Für
die Aufwertung des Dorfkerns von Lachen sind
verschiedene Massnahmen erforderlich, insbe-
sondere ist der Dorfkern vom Durchgangsverkehr
zu entlasten. Mit der Realisierung der Kernent-
lastungsstrasse wird der Ortskern umfahren, was
zu einer deutlichen Reduktion des Verkehrs führt.
Flankierende Massnahmen zur Kernentlastungs-
strasse werden die Entlastungswirkung zusätzlich
unterstützen.
2.DieReduktionderVerkehrsbelastung
imDorfisteinaltesAnliegen
Für eine Kernumfahrung wurden bereits in den
späten 80er-Jahren im Rahmen der damaligen
«Verkehrsplanung Lachen» die Grundlagen er-
arbeitet. Damals wurde aber von einer Untertun-
nelung des Bahnhofplatzes und der Gleisanla-
gen ausgegangen. Zudem war eine Verbindung
in die Brügglistrasse und in die Zürcherstrasse
vorgesehen. Aufgrund der sehr hohen Kosten
musste auf diese Umfahrungslösung verzichtet
werden.
Plan 1: Alter Dorfkern gemäss ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz); «Kompakter Ortskern mit Hauptgassen und zwei Plätzen»
DasKonzeptderKernentlastungundKernerneuerung
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deutlich der Baulinienvorlage auf dem Gemeinde-
gebiet Altendorf zu.
Mit der Genehmigung durch den Regierungsrat
am 16. Mai 2006 wurden die Baulinien rechtskräf-
tig und haben seither für Behörden und Grund-
eigentümer verbindlichen Charakter.
Seit Mai 2006 wurde das Vorprojekt weiter be-
arbeitet, und mit betroffenen Grundeigentümern
wurden Gespräche geführt. Zudem wurden ver-
schiedene flankierende Massnahmen erarbeitet,
und es fanden Verhandlungen mit den zustän-
digen kantonalen Amtsstellen statt. Im Bereich
zwischen dem Kreisel Sagenriet und dem Kreisel
«Rütli» wurde die Linienführung angepasst, sodass
die beiden Verkehrsträger, Bahnlinie SBB und
Kernentlastungsstrasse, unmittelbar nebenein-
ander zu liegen kommen. Dies braucht eine
Anpassung des rechtskräftigen Baulinienplans.
Diese Anpassung ist Gegenstand von Traktan-
dum 10.
Mitte der 90er-Jahre wurde ein neues Konzept
entwickelt. Das Hauptaugenmerk wurde dabei
auf die Machbarkeit und Finanzierbarkeit gelegt.
Dieses Konzept ist auch heute noch massge-
bend. Die geplante Kernentlastungsstrasse führt
vom Kreisel Seehof – SBB-Bahngeleise – Kreisel
Sagenriet – Bahnhofareal – Kreisel «Rütli» (Ast
West) und vom Kreisel «Rütli» – Alpenblickstrasse
– Swagelok bis zur St. Gallerstrasse (Ast Ost).
Diese Linienführung mit einer gesamten Län-
ge von ca. 1.7 km besticht durch die vollständig
oberirdische Lage der Strasse und durch die
Konzentration der beiden Verkehrsträger Bahn
und Kernentlastungsstrasse.
Die Baulinien für die Kernentlastungsstrasse
wurden von den Stimmberechtigten der Ge-
meinde Lachen am 12. Februar 2006 mit einem
Ja- Anteil von ca. 60 % gutgeheissen. Auch die
Stimmberechtigten der Gemeinde Altendorf
stimmten am selben Wochenende mit ca. 62 %
Plan 2: Kernentlastungsstrasse Lachen mit Ast West und Ast Ost.
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3.Verkehrsbelastungen
Der Gemeinderat hat aufgrund von Verkehrser-
hebungen durch das Ingenieurbüro Ernst Basler
und Partner AG, Zürich, ein Verkehrsmodell zur
Berechnung der voraussichtlichen Verkehrsbe-
lastungen veranlasst. Aufgrund dieser Modellbe-
rechnungen zeigt sich, dass für den Zeitpunkt des
Jahres 2025:
• die Kernentlastungstrasse den Dorfkern von
Lachen deutlich entlasten wird
• die Kernentlastungsstrasse im Bereich des
Bahnhofs ca. 12 600 Fz./Tag aufweisen wird
• die Verkehrsbelastung des Anschlusses Ost
(Kreisel «Rütli» bis Anschluss St. Gallerstrasse)
ca. 3100 Fz./Tag betragen wird
• mit der Kernentlastung die Oberdorfstrasse (Be-
reich Vordere Bahnhofstrasse) um ca. 43 %, die
Zürcherstrasse (Bereich Weberwiese) um ca.
78 % und die St. Gallerstrasse (Bereich Kapelle)
um ca. 62 % entlastet werden.
Plan 3: Verkehrsbelastung DTV ohne Kernentlastungsstrasse im Jahr 2025 (DTV = Durchschnittlicher täglicher Verkehr, Fahrzeuge/24 h)
Plan 4: Verkehrsbelastung DTV mit Kernentlastungsstrasse im Jahr 2025 (DTV = Durchschnittlicher täglicher Verkehr, Fahrzeuge/24 h)
15
4.Kernentlastungsstrasseteilweiseauf
GemeindegebietAltendorf
Die Kernentlastungsstrasse Lachen liegt im
westlichen Bereich auf einem kurzen Teilstück
auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Altendorf.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Altendorf
haben auf ihrem Gemeindegebiet den Baulinien-
plan ebenfalls festgesetzt. Dieser ist durch den
Regierungsrat genehmigt worden und ist seit Mai
2006 rechtskräftig.
Plan 5: Bereich der Kernentlastungsstrasse auf Gemeindegebiet Altendorf und auf Gemeindegebiet Lachen.
Mit der Realisierung der Kernentlastungs-
strasse Lachen profitiert Altendorf lediglich, indem
der Schulweg zur Bezirksschule für Velofahrer
verbessert wird. Den grossen Nutzen der Kern-
entlastungsstrasse hat die Gemeinde Lachen.
Aufgrund der geringen Interessenlage wird die
Gemeinde Altendorf keinen finanziellen Beitrag
an die Kernentlastungsstrasse leisten.
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5.DieVerkehrsträgerwerdenaufeinem
Korridorzusammengefasst
Das Konzept umfasst die Umfahrung und so-
mit die Entlastung des Dorfkerns. Die Kernent-
lastungsstrasse soll den Durchgangsverkehr, der
heute mitten durch das Dorf führt, aufnehmen. Als
Linienführung bietet sich über Terrain einzig der
Bereich entlang der Bahnlinie an. Damit können
die Hauptverkehrsträger Strasse und Bahn kon-
zentriert werden.
Das Projekt Kernentlastungsstrasse Lachen
ist UVB-pflichtig. Im Rahmen des Detailprojek-
tes muss ein Umweltverträglichkeitsbericht er-
arbeitet werden, welcher die Auswirkungen auf
die Umwelt aufzeigt. Ebenfalls geprüft wird die
Einhaltung der Lärmschutzmassnahmen.
Plan 6: Bahnlinie SBB und Kernentlastungsstrasse liegen grösstenteils nebeneinander.
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• Personenwagen-Unterführung Auhof–Gweer-
hof, Verbindung der südlich der Bahnlinie
gelegenen Quartiere mit dem Dorf
Der Verpflichtungskredit wurde an der
Urnenabstimmung vom 1. Juni 2008
deutlich angenommen.
Die Realisierung ist ab 2009 vorgesehen.
• Parkierungskonzept unter Berücksichtigung
der Kernentlastung Lachen
Im Zusammenhang mit dem Teilzonen-
plan Sagenriet-Ost/Bahnhofplatz erhält die
Gemeinde 18 öffentliche Parkplätze.
Zudem ist beabsichtigt, im vorgesehenen
Parkhaus Sagenriet-Ost 40–60 Parkplätze
durch die Gemeinde zu erwerben. Dazu wird
voraussichtlich im Jahre 2009 ein separates
Sachgeschäft zur Abstimmung vorgelegt.
6.KonsequenteUmsetzungdeskommu-
nalenRichtplansLachen-Altendorf
Lachen und Altendorf verfügen über einen ge-
meinsamen kommunalen Richtplan. In diesem
Richtplan, der vom Regierungsrat am 24. Juni
2003 genehmigt wurde, sind verschiedene Ver-
kehrsmassnahmen enthalten, die zu einer Ver-
besserung der Verkehrssituation und zu einer
Aufwertung des Dorfkerns als Einkaufs-, Wohn-
und Arbeitsort führen sollen. Der Gemeinderat hat
konsequent auf die Zielsetzungen dieses Richt-
plans hingearbeitet und folgende Richtplanmass-
nahmen unterstützt oder in die Wege geleitet:
• Verkehrsverbindung Spreitenbach:
Direkte Anbindung der südlich der A3
gelegenen Gebiete an den Autobahn anschluss
Lachen
derzeit im Bau durch die Gemeinde Lachen
• Neugestaltung Autobahnanschluss Lachen,
Leistungserhöhung des Autobahnanschlusses
derzeit im Bau durch Kanton und Bund
Plan 7: Verkehrs-Massnahmen im Rahmen des kommunalen Richtplans Lachen-Altendorf.
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Ob und wann der Steuerfuss der Gemeinde
Lachen durch die beiden Sachgeschäfte Kernent-
lastungsstrasse Ast West und Ast Ost angehoben
werden muss, hängt von einer ganzen Reihe von
Faktoren ab: Bauverzögerungen, Konjunktur,
weiteres Bevölkerungswachstum innerhalb der
Gemeinde und andere Investitionsvorhaben,
aber insbesondere auch vom Ausgang der Volks-
abstimmungen zur Abschaffung der Handän-
derungssteuer und der Revision des Steuerge-
setzes, welche beide erhebliche Veränderungen
für die Gemeindesteuern bedeuten können.
7.Finanzierung
Die beiden Sachgeschäfte Kernentlastung Ast
West und Ast Ost lösen gesamthaft für die Ge-
meinde Lachen Kosten von ca. CHF 27 Millionen
aus. Die daraus resultierende Belastung durch
Zinsen und Abschreibungen wird – bei planmäs-
siger Ausführung – im Jahr 2013 mit über CHF
2.7 Mio. ihren Höchststand erreichen und ab da
wieder sinken. Diese Maximalbelastung entspricht
maximal 18 Steuerprozenten einer Einheit auf der
Basis des Rechnungsjahres 2007.
Diese Folgekosten belasten die Laufende
Rechnung zwar erheblich, durch die konsequen-
ten zusätzlichen Abschreibungen im Gesamtbe-
trag von beinahe CHF 6 Mio. in den letzten Jah-
ren wurde dieser zukünftigen Belastung soweit
als möglich bereits Rechnung getragen.
Das Eigenkapital der Gemeinde Lachen per
Ende 2007 beträgt CHF 8 464 855. Damit kön-
nen allfällige Rechnungsdefizite für eine gewisse
Zeit ohne Anpassung des Steuerfusses aufge-
fangen werden.
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Traktandum 10:
Beschlussfassung über die Änderung des
Baulinienplans für die Kernentlastungs-
strasse Lachen (Bereich Bahnhofareal,
zwischen Kreisel Sagenriet und Kreisel
«Rütli»)
DieAbstimmungsvorlagen
Zusammenfassung:
Aufgrund des neuen Konzepts im Bereich Bahnhofplatz soll die Linienfüh-
rung der künftigen Kernentlastungsstrasse an die bestehenden Bahngeleise
verschoben werden. Das Bahnhofgebäude wird nördlich der neuen Kernent-
lastungsstrasse erstellt und befindet sich nicht mehr direkt an der Bahnlinie.
Durch die Konzentration der beiden Verkehrsträger Bahn und Strasse entsteht
ein Bahnhofplatz, der dem Lokalverkehr, dem öffentlichen Verkehr und dem
Langsamverkehr dient. Für diese Konzeptänderung müssen die rechtskräfti-
gen Baulinien angepasst werden.
Traktandum 1020
1.Ausgangslage
Der Baulinienplan für die Kernentlastungsstrasse
Lachen ist vom Regierungsrat am 16. Mai 2006
genehmigt worden. Im rechtskräftigen Bau-
linienplan war vorgesehen, am Standort des heu-
tigen Bahnhofs wieder einen neuen Bahnhof zu
erstellen.
Im Rahmen von Semesterarbeiten der Abtei-
lung Raumplanung der Hochschule Rapperswil
entstand daraufhin die Idee, die beiden Verkehrs-
träger (Bahnlinie und Kernentlastungsstrasse) im
Bereich des Bahnhofplatzes, zwischen Kreisel
Sagenriet und Kreisel «Rütli», zusammenzu-
fassen. Diese Lösung bringt den Vorteil, dass
• der Verkehr der Kernentlastungsstrasse nicht
mehr durch Fussgänger auf dem Bahnhofplatz
behindert wird
• ein Bahnhofplatz entsteht, der dem Lokalver-
kehr dient
• die Umsteigesituation Bahn/Bus deutlich ver-
bessert werden kann
• für den Langsamverkehr eine klare Trennung
zur Kernentlastungsstrasse erreicht wird.
2.BisherigesVerfahren
Die Änderung des Baulinienplans wurde durch
das Justizdepartement vorgeprüft. Die gemäss
Vorprüfungsbericht vom 30. April 2008 verlangten
Anpassungen wurden vorgenommen. Die öffent-
liche Auflage der Änderungen zum Baulinienplan
fand vom 16. Mai 2008 bis 16. Juni 2008 statt. Es
sind keine Einsprachen eingegangen.
Plan 8: Neue Gestaltung im Bereich Kreisel Sagenriet bis Kreisel «Rütli»
Kreisel Sagenriet
neues Bahnhof-gebäude
P+R-Anlage
Bahnhofplatz
Kreisel Rütli
Kernentlastungsstrasse
Kernentlastungsstrasse
Bus
21
3.Baulinienplanaltundneu
Das neue Konzept im Bereich Bahnhofareal
erfordert eine Korrektur der Baulinien, indem der
Baulinienbereich weiter nach Süden zur Bahn-
linie hin verlagert wird.
Plan 10: Geänderte Baulinienbereiche zwischen Kreisel Sagenriet und Kreisel «Rütli»
Plan 9: Baulinienbereiche gemäss rechtskräftigem Baulinienplan (vom Regierungsrat am 16. Mai 2006 genehmigt)
Traktandum 1022
Antrag
1. Der Änderung des Baulinienplans für die Kernentlastungs-
strasse Lachen im Bereich Bahnhofareal, zwischen dem
Kreisel Sagenriet und dem Kreisel «Rütli», wird zugestimmt.
2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
4.EmpfehlungdesGemeinderates
Der Gemeinderat empfiehlt die Änderungsvorla-
ge zum Baulinienplan im Bereich zwischen dem
Kreisel Sagenriet und dem Kreisel «Rütli» zur An-
nahme. Mit den Änderungen im Baulinienplan wird
ein wegweisendes Projekt für eine neue P+R-An-
lage, einen neuen Bahnhof, die neue Bushaltestel-
le, die neue Situation für den Langsamverkehr, die
Kurzparkierung und die geänderte Linienführung
der Kernentlastungsstrasse ermöglicht. Die Vor-
teile der neuen Lösung überwiegen deutlich.
23
Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Lachen zum Traktandum 10
Beschlussfassung über die Änderung des Baulinienplans für die Kernentlastungsstrasse Lachen (Bereich Bahnhofareal,
zwischen Kreisel Sagenriet und Kreisel «Rütli»)
Sehr geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission haben
das Sachgeschäft Traktandum 10 «Beschlussfassung
über die Änderung des Baulinienplans für die Kernent-
lastungsstrasse Lachen (Bereich Bahnhofareal, zwischen
Kreisel Sagenriet und Kreisel Rütli)», für dessen Ausarbei-
tung und die diesbezüglichen Unterlagen der Gemeinde-
rat verantwortlich ist, geprüft.
Mit der Änderung des Baulinienplans gemäss vorlie-
gendem Sachgeschäft kann die Kernentlastungsstrasse
Lachen Ast West gemäss Sachgeschäft Traktandum 11
realisiert werden. Die Rechnungsprüfungskommission
beantragt daher der Gemeindeversammlung, das vorlie-
gende Sachgeschäft zu genehmigen.
Lachen, 9. September 2008
Die Rechnungsprüfungskommission
Stefan Züger, Präsident
Fredy Bähler
Peter Heuberger
Mike Schlotterbeck
24
Zusammenfassung:
Die Kernentlastungsstrasse Ast West ist eine Kantonsstrasse. Bauträger ist
daher der Kanton Schwyz. Die Gemeinde Lachen und der Kanton Schwyz
haben eine Vereinbarung getroffen, wie das Gesamtwerk «Kernentlastungs-
strasse Ast West» realisiert und finanziert werden soll.
In der kantonalen Strassenverordnung ist festgehalten, dass für die Finan-
zierung der Strasse das Kooperationsmodell anzuwenden ist und die Stras-
senbaukosten anteilsmässig nach Verkehrsarten durch den Kanton Schwyz
und die Gemeinde getragen werden. Der Verpflichtungskredit für den Kan-
tonsanteil muss durch den Kantonsrat genehmigt werden.
Aufgrund der Verkehrsmodellberechnungen werden von den Strassenbau-
kosten 53 % durch die Gemeinde Lachen und 47 % durch den Kanton Schwyz
getragen. Zusätzlich sind noch weitere Aufwendungen erforderlich, die direkt
von der Gemeinde Lachen oder vom Kanton Schwyz getragen werden.
Der Kanton bezahlt an die Gemeinde einen Interessensbeitrag von CHF
2 Mio. an die Unterführung Auhof. Die Entschädigung der Vorarbeiten, die
Realisierung der Fussgängerunterführung über die neue P+R-Anlage und
die Einleitung des anfallenden Strassenwassers ins Kanalisationssystem der
Gemeinde Lachen wird über das Kooperationsmodell entschädigt.
Die Gemeinde Lachen ihrerseits ist verantwortlich für die P+R-Anlage Bahn-
hof, den Bahnhofplatz, die flankierenden Massnahmen im Dorfkern und die
Kernentlastungsstrasse Ast Ost.
Mit der Realisierung der Entlastungsstrasse Ast West wird eine Neuordnung
der Kantons- und Gemeindestrassen vorgenommen. Die Kernentlastungs-
strasse Ast West und die Feldmoosstrasse werden neu Kantonsstrassen
sein. Die Trägerschaftsänderung erfolgt vorbehältlich der notwendigen Ge-
nehmigung durch den Kantonsrat. Die nördlich der Kernentlastungsstrasse
liegenden Strassen (Markt strasse, Oberdorfstrasse bis Kreisel «Rütli», St. Gal-
lerstrasse und Zürcherstrasse) werden ins Eigentum der Gemeinde übernom-
men. Die entsprechenden Aufwendungen für die Instandstellung werden vom
Kanton Schwyz entschädigt.
Traktandum 11:
Beschlussfassung über einen Verpflich-
tungskredit von CHF 17383 600.00 für die
Realisierung der Kernentlastungsstrasse
Lachen (Ast West)
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1.DieElementederKernentlastungs-
strasseAstWest
Die Vorlage «Kernentlastungsstrasse Ast West»
vom Kreisel Seehof bis zum Kreisel «Rütli» um-
fasst mehrere Bestandteile:
• Das Strassenprojekt mit den Projektierungs-
elementen, Längen- und Querprofilen, Lander-
werbsplan und dem Kostenvoranschlag
• Die Realisierung des Bahnhofplatzareals mit
neuem Bahnhof, neuem Bahnhofplatz, neuer
P+R-Anlage und neuen Bushaltestellen. Für
das Bahnhofareal sind die Randbedingungen
in einem Vertrag mit den Schweizerischen
Bundesbahnen (SBB) festgelegt.
• Die Umklassierung von Kantons- und Ge-
meindestrassen im Zusammenhang mit der
Realisierung der Kernentlastungsstrasse. Die
Randbedingungen dazu sind in einer Vereinba-
rung mit dem Kanton Schwyz geregelt.
• Die lankierenden Massnahmen für eine neue
Verkehrsführung im Dorfkern. Zu den flankieren-
den Massnahmen besteht ein Konzept.
• Die Finanzierung des Werkes durch Kanton,
Gemeinde und SBB. Die Randbedingungen
sind in Verträgen mit dem Kanton Schwyz und
den SBB geregelt.
Foto 1: Trasse der Kernentlastungsstrasse Ast West im Bereich Sagenriet
Foto 2: Trasse der Kernentlastungsstrasse Ast West im Bereich Bahnhofareal
Traktandum 1126
wo durch die reduzierten Verkehrsbelastungen
mehr Platz für den Langsamverkehr (Radfahrer
und Fussgänger) vorhanden sein wird. Dem Be-
dürfnis nach einer Fuss- und Radwegverbindung
zwischen Bahnof und Kreisel wurde Rechnung
getragen und es sind entsprechende Massnah-
men vorgesehen.
Mit der Kernentlastungsstrasse soll nicht ein
zusätzliches Strassenangebot realisiert werden,
sondern eine Umlagerung des Verkehrs aus dem
belasteten Dorfkern auf die Kernentlastungs-
strasse.
Plan 11: Kernentlastungsstrasse Ast West und Ast Ost
2.DasProjekt
«KernentlastungsstrasseAstWest»
Die Linienführung besticht durch die vollständig
oberirdische Lage und die Konzentration und
flächensparende Ausgestaltung entlang der be-
stehenden Bahnlinie. Die effektive Baulänge
zwischen dem Kreisel Seehof und dem Krei-
sel «Rütli» beträgt 985 m. Die Fahrbahnbreite
von 7.00 m setzt sich aus zwei Fahrspuren von
3.50 m zusammen. Das maximale Gefälle beträgt
5.5 %. Für die Radfahrer sind auf der Kernent-
lastungsstrasse zwischen dem Kreisel Seehof und
dem Bahnhof keine Massnahmen vorgesehen.
Die Radfahrer werden durch das Dorf gelenkt,
27
Der Anschluss an die Kantonsstrasse auf
Gemeindegebiet Altendorf erfolgt durch einen
neuen Kreisel (Kreisel Seehof). Die Strasse führt
vom Kreisel Seehof zur Bahnlinie und nördlich
entlang der Bahnlinie bis zum neuen Kreisel
Sagenriet. Vom Kreisel Sagenriet folgt die Strasse
weiterhin nördlich entlang der Bahnlinie zum be-
stehenden Kreisel «Rütli».
Die Kernentlastungsstrasse wird eine Kan-
tonsstrasse und hat zum Zweck, die regionalen
Verbindungen zu gewährleisten. Daher sollen
nur wenige Ein- und Ausfahrten in diese Strasse
ermöglicht werden.
Plan 12: Kernentlastungsstrasse Ast West
Traktandum 1128
Zu- und Wegfahrt zu dieser Anlage erfolgt aus-
schliesslich über die Kernentlastungsstrasse und
tangiert den Bahnhofplatz nicht. ( Skizze 2)
Der Bahnhof wird durch die neue Linienführung
optisch und funktional gut in den Ortskern von
Lachen eingegliedert. Die neue Linienführung ge-
währt eine attraktive Anbindung des Bahnhofs an
den Ortskern Lachen.
Durch die Konzentration der beiden Verkehrs-
träger Bahn und Strasse entsteht ein Bahnhof-
platz, der insbesondere dem öffentlichen Verkehr
und dem Langsamverkehr dient. Zudem wird
das Verkehrsaufkommen auf der Umfahrungs-
strasse nicht durch querende Fussgänger oder
Velofahrende beeinträchtigt. Somit kann auf der
Kernentlastungsstrasse ein steter Verkehrsfluss
gewährleistet werden. ( Skizze 4)
3.BereichBahnhofareal
Die SBB werden das bisherige Bahnhofgebäude
durch einen neuen Bahnhof ersetzen. Der neue
Bahnhof liegt jedoch nicht mehr direkt an den Gleis-
anlagen, sondern an der Kernentlastungs strasse,
die an die Gleisanlagen angrenzt. Im Bahnhofge-
bäude ist ein Shop/Kiosk mit Billettverkauf unter-
gebracht. Zudem sind im Bahnhofgebäude eine
Veloabstellanlage und die Rampen- und Treppen-
anlagen zur Unterführung vorgesehen.
Auf dem neuen Bahnhofplatz befinden sich
Kurz-Parkplätze für den Shop und Billettverkauf
sowie für «Kiss and Ride». Im westlichen Bereich
des Bahnhofplatzes sind Bushaltestellen ange-
ordnet. Der Bahnhofplatz kann von Velofahrern
und Fussgängern benützt werden.
Westlich des Bahnhofs befindet sich eine
Park-and-ride-Anlage mit ca. 55 Parkfeldern. Die
Skizze 1: Kreisel Sagenriet und P+R-Anlage und neuer Bahnhof
29
Skizze 2: Bahnhofplatz von Westen mit P+R-Anlage und neuem Bahnhofgebäude
Skizze 3: Neues Bahnhofgebäude, Ansicht von der Vorderen Bahnhofstrasse mit Bahnhof-Shop
Traktandum 1130
• die SBB auf eigene Rechnung das Kundencen-
ter mit Dach, den avec-Shop, den Mittelperron
(55 cm hoch) mit Wartehalle und 85 m langem
Perrondach erstellen
• die Gemeinde Lachen und der Kanton Schwyz
die Erweiterung der zentralen Personenunter-
führung vom alten Bahnhof zum neuen Kun-
dencenter mit Rampen und Treppen realisiert
• die Gemeinde Lachen Einstellanlagen für Fahr-
räder, den Bahnhofplatz, die Bushaltestellen
und die P+R-Anlagen realisiert.
Skizze 4: Bahnhofplatz, Ansicht von der Mittleren Bahnhofstrasse
Das neue Konzept hat zur Folge, dass das bishe-
rige Hotel Bahnhof abgebrochen werden muss.
Nach eingehenden Verhandlungen mit den
SBB konnten in einem ausführlichen Vertrags-
werk die Grundsätze, einzelne Module und die
Entschädigungen zum Bahnhof Lachen verein-
bart werden.
In diesem Vertragswerk wird namentlich fest-
gelegt, dass
• das Bahnhofareal vollständig im Sinne der Pla-
nung umgestaltet werden soll
31
4.Landerwerb
Die Realisierung der Kernentlastungsstrasse be-
trifft verschiedene Landflächen von privaten und
öffentlichen Grundeigentümern. Diese Land-
flächen müssen erworben werden. Der Erwerb
dieser Landflächen erfolgt durch den Bauträger,
den Kanton Schwyz, und wird über das Koope-
rationsmodell finanziert, mit Ausnahme der Lie-
genschaft KTN 109, Hotel Bahnhof. Mit allen be-
troffenen Grundeigentümern wurden Gespräche
geführt. Mit einzelnen Grundeigentümern sind
durch Vertreter der Gemeinde bereits Verträge
und Vereinbarungen abgeschlossen worden,
die einen Landerwerb ermöglichen. Die nachfol-
gende Tabelle zeigt eine Zusammenstellung aller
Landerwerbsflächen, der betroffenen Eigentümer
und der Parzellen.
Traktandum 1132
Eigentümer Kataster- nummer KTN
Landerwerb pro Parzelle (m2)
Landerwerb pro Eigentümer (ca. m2)
Dienstbarkeit pro Parzelle (ca. m2)
Dienstbarkeit pro Eigentümer (ca. m2)
Stockwerkeigentümer-gemeinschaft (11786 – 11815)
631 45 45
Gemeinde Lachen 90 2
753 150 152
Mächler General-unternehmung
108 25
128 973
1562 56
1563 749
1559 428
1558 45 2276
Frigerio Ursula 109 584 584
Schweizerische Bundesbahnen
125 4422 1850
127 91
1465 216
1565 78
155 116
1564 2
136 1397 6322 1850
Stockwerkeigentümer-gemeinschaft (1037 a – 1037 x)
1037 127 127
Stockwerkeigentümer-gemeinschaft (10611 – 10617)
82 24 24
Schleutermann Julian 1513 38 38
NBIL AG 83 117 117 66 66
Allianz Suisse 65 25 25
Held-Dennler Rudolf 64 1 1
Bezirk March 1066 49 49
Risi Karl 558 300
1157 1854
1156 109 2263
EW Lachen AG 1266 113 113
Koller-Maag Johannes 129 98 98
Ziegler-Vogt Johann 128 3 3
Fäh-Tremp Hansjörg+Pia
1817 10 10
Hörler Michael 1372 170 170
Lindt und Sprüngli AG 1260 128 128
Gesamttotal 12 507 1954
Tabelle 1: Landerwerbsflächen
33
5.ErwerbdesHotelsBahnhof
Durch die neue Linienführung der Kernent-
lastungsstrasse muss die Liegenschaft des
Hotels Bahnhof erworben und das Gebäude
abgebrochen werden.
Die Parzelle KTN 109 (Hotel Bahnhof) umfasst
584 m2. Die Liegenschaft wird von der Gemeinde
Lachen erworben. Ungefähr 100 m2 sind für den
Bau der Kernentlastungsstrasse nicht erforder-
lich und werden für andere benötigte Flächen
getauscht oder verkauft.
Skizze 5: Kernentlastungsstrasse Ast West, Ansicht von Osten, ohne Hotel Bahnhof
Plan 13: Bereich Hotel Bahnhof
Traktandum 1134
6.Trägerschaftsänderungenvon
Kantons-undGemeindestrassen
Durch die Realisierung der Kernentlastungs-
strasse wird die Strassenhierarchie neu geord-
net.
Mit der Kernentlastungsstrasse wird der Kan-
ton einerseits den Ast West und die Feldmoos-
strasse übernehmen, andererseits die St. Gal-
lerstrasse (Feldmoosstrasse bis Rathaus), die
Zürcherstrasse (Kreisel Seehof – Kirche), den
Rathausplatz (Kirche – St. Gallerstrasse), die
Marktstrasse (Herrengasse – Rathausplatz) und
die Oberdorf strasse (Herrengasse – Kreisel «Rüt-
li» ins Eigentum der Gemeinde übergeben.
Der Kanton Schwyz und die Gemeinde Lachen
haben die Trägerschaftsänderungen im Vertrag
geregelt. Gemäss der kantonalen Strassenver-
ordnung kann eine Trägerschaftsänderung nur
unentgeltlich erfolgen, soweit sich die Strasse in
funktionstüchtigem Zustand befindet. Deshalb
wurden alle Strassen detailliert geprüft und die
erforderlichen Instandstellungskosten ermittelt.
Die Übernahme der Trägerschaft von Kantons-
strassen ins Strassennetz der Gemeinden be-
dürfen nebst der Zustimmung der Stimmberech-
tigten der Gemeinde auch noch der Genehmi-
gung des Kantonsrates.
Die vorgesehenen Trägerschaftsänderungen
verursachen folgende Kosten (in CHF):
Aufwand für Instandsetzung durch
Kanton Schwyz Gemeinde Lachen
St. Gallerstrasse 1 866 000.00
Zürcherstrasse 448 000.00
Marktstrasse 300 000.00
Oberdorfstrasse 119 000.00
Feldmoosstrasse 392 000.00
Total Instandstel-lungskosten
2 733 000.00 392 000.00
Differenz 2 341 000.00
Anstelle einer baulichen Instandstellung
leistet der Kanton Schwyz der Gemeinde
Lachen eine pauschale Entschädigung von netto
CHF 2 341 000.00 für die Abgeltung der theo-
retischen Instandstellung. Diese Entschädigung
wird für die spätere Sanierung und Umgestaltung
der Strassen im Rahmen der neuen Verkehrs-
leitung und Dorfkernerneuerung reserviert und
nicht dem Sachgeschäft Kernentlastung Ast
West gutgeschrieben. Damit wird sichergestellt,
dass die späteren notwendigen Arbeiten an die-
sen Strassenkörpern daraus finanziert werden
können.
35
Plan 14: Bisherige Kantons- und Gemeindestrassen
Plan 15: Trägerschaftsänderungen von Kantons- und Gemeindestrassen
Traktandum 1136
Mit der Realisierung der Kernentlastungs-
strasse müssen die flankierenden Massnahmen
umgesetzt werden können. Die notwendigen
Sig nalisationen und baulichen Anpassungen sind
vorzunehmen. Diese flankierenden Massnahmen
sind im Kostenvoranschlag berücksichtigt wor-
den. Weitergehende Umgestaltungen der Plätze,
Strassen und Gassen (Bodenbeläge, Trottoirs,
Beleuchtung usw.) sollen aber erst später erfol-
gen können und sind deshalb nicht Gegenstand
des vorgelegten Verpflichtungskredites.
Plan 16: Neue Verkehrsführung im Dorfkern
7.FlankierendeMassnahmen
imDorfkern
Damit die gewünschte Attraktivitätssteigerung
zum Wohnen und Einkaufen (Kernerneuerung)
nach der Inbetriebnahme der neuen Kernent-
lastungsstrasse stattfinden kann, muss der Dorf-
kern vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Es sind zu diesem Zwecke verschiedene flan-
kierende Massnahmen erforderlich. Einerseits
soll der unerwünschte Durchgangsverkehr ver-
legt werden können; andererseits müssen im
Dorfkern diejenigen Voraussetzungen zusätzlich
geschaffen werden, welche das erklärte Ziel der
Attraktivitätssteigerung sofort ermöglichen.
Gestützt auf das ausgearbeitete Konzept «flan-
kierende Massnahmen zur Kernentlastungsstras-
se Lachen» wird eine neue Verkehrsführung im
Dorfkern vorgesehen.
37
Mit den flankierenden Massnahmen sollen fol-
gende Ziele erreicht werden:
• Sicherstellung der Entlastungswirkung im Orts-
kern
• Kanalisierung des Ziel-/Quellverkehrs auf den
Hauptverkehrsstrassen
• Schutz der Wohngebiete vor gebietsfremdem
Verkehr
• Förderung Langsamverkehr
• Aufwertung des öffentlichen Raumes
Plan 17: Verkehrsführung im Dorfkern
Kernentlastungsstrasse
Quartierstrasse
Begegnungszone
Einbahnverkehr mit Fahrtrichtung
Fussgängerbereich / Fussweg
Das Konzept der flankierenden Massnahmen
umfasst im Dorfkern folgende Hauptbestandteile:
• Fussgängerbereich Rathausplatz
• Begegnungszone (Tempo 20) im Bereich Her-
rengasse – Marktstrasse – St. Gallerstrasse
(Kreuzplatz bis Rathaus) – Oberdorfstrasse (Her-
rengasse bis Marktstrasse) – Schützens trasse
• Einbahnstrasse Kreuzplatz Rathaus Markt-
strasse
• Einbahnstrasse Herrengasse (Kirche Mittlere
Bahnhofstrasse)
• Einbahnstrasse Herrengasse (Oberdorfstrasse
Mittlere Bahnhofstrasse)
• Einbahnstrasse Mittlere Bahnhofstrasse Her-
rengasse Bahnhof
• Einbahnstrasse Poststrasse (Mittlere Bahnhof-
strasse Liegenschaft Julian Schleutermann)
Traktandum 1138
8.VereinbarungzwischenKanton
SchwyzundGemeindeLachen
Der Gemeinderat Lachen hat mit dem Baude-
partement des Kantons Schwyz eine Verein-
barung abgeschlossen, in der die Finanzierung
beziehungsweise Kostenverteilung der anfallen-
den Kosten im Zusammenhang mit der Kernent-
lastungsstrasse geregelt wird.
Grundsätzlich erfolgt die Kostenaufteilung ge-
mäss § 56 der kantonalen Strassenverordnung
nach dem Kooperationsmodell. Danach hat die
Kostenaufteilung den bestehenden Verkehrs-
arten des zu umfahrenden Gebietes Rechnung
zu tragen. Dem Kanton wird der Durchgangsver-
kehr zu 100%, der Ziel- und Quellverkehr zu 33%
angerechnet. Der Gemeinde wird der Ziel- und
Quellverkehr zu 67% und der Binnenverkehr zu
100% angerechnet.
Aufgrund der heutigen Verkehrsbelastung im
Dorf Lachen ergibt sich folgender Verteilschlüssel:
• Gemeinde Lachen 53 % Kostenanteil
• Kanton Schwyz 47 % Kostenanteil
Gemeinde und Kanton haben einerseits die
Zuständigkeiten für die einzelnen Elemente und
die Kostenanteile vereinbart.
Zuständigkeiten
Element Kostenträger
Kernentlastung Ast West vom Kreisel Seehof bis Kreisel Rütli
Kooperationsmodell
Kreisel Seehof Kooperationsmodell
Kreisel Sagenriet Kooperationsmodell
Unterführung Auhof Der Kanton Schwyz entrichtet für die Unterführung Auhof einen Interessenbeitrag von pauschal CHF 2.0 Mio. an die Gemeinde
Personenunterführung Bahnhof Kooperationsmodell
Park-and-ride-Anlage Bahnhof Gemeinde Lachen
Neugestaltung Anschluss St. Gallerstrasse / Feldmoosstrasse
Kooperationsmodell
Flankierende Massnahmen im Dorf Lachen
Gemeinde Lachen
Kernentlastungsstrasse Ast Ost Gemeinde Lachen
Nordseitige Fussgängerführung über die neu zu erstellende P+R-Anlage und den Bahnhofplatz
Die Gemeinde Lachen erhält eine pauschale Entschädigung von CHF 490 000.00 aus dem Koopera-tionsmodell
Einleitung des anfallenden Strassen-wassers in das Kanalisationssystem der Gemeinde Lachen
Die Gemeinde Lachen erhält eine Entschädigung von CHF 500 000.00 aus dem Kooperationsmodell
Landerwerb Kooperationsmodell
Trägerschaftsänderungen von Strassen
Kostenaufteilung gemäss Ziffer 6 dieses Berichts
Durchgangsverkehr
Binnenverkehr
Zielverkehr Quellverkehr
Das zu umfahrende Gebiet
39
Übersicht Direkte Kosten
Total Kooperations- modell
Kanton Schwyz
Gemeinde Lachen
a) Bauhauptarbeiten 10 950 000.00 10 950 000.00
b) Baunebenarbeiten 2 100 000.00 2 100 000.00
c) Dienstleistungen 2 255 000.00 1 975 000.00 280 000.00
d) Landerwerb, Entschädigungen, Gebühren 4 620 000.00 4 620 000.00
e) Entschädigungen, Abgeltungen, Kostenbeiträge 5 105 000.00 3 180 000.00 2 000 000.00 – 75 000.00
f) Aufwendungen Trägerschaftsänderungen 2 341 000.00 — 2 341 000.00 —
g) Offene Reserven 1 305 000.00 1 305 000.00
h) Bahnhofplatz und P+R-Anlagen 3 900 000.00 490 000.00 3 410 000.00
i) Flankierende Massnahmen zur Kernentlastungsstrasse 1 000 000.00 1 000 000.00
Total 33 576 000.00 24 620 000.00 4 621 000.00 4 335 000.00
Kostenteiler Kanton Schwyz Gemeinde Lachen
1. Beiträge aus Kooperationsmodell
Kanton Schwyz 47% von 24 620 000.00
11 571 400.00
Gemeinde Lachen 53% von 24 620 000.00
13 048 600.00
2. Direkte Kosten
Kanton Schwyz 4 621 000.00
Gemeinde Lachen 4 335 000.00
Total pro Kostenträger 16 192 400.00 17 383 600.00
Total 33 576 000.00
Kostenanteile in CHF: (Vertrag mit Kanton)
9.KostenvoranschlagundKostenanteile
Die Kosten des Verpflichtungskredits setzen sich
einerseits aus dem Beitrag, der die Gemeinde
Lachen an das Kooperationsmodell zu leisten
hat, und anderseits aus den direkten Kosten,
welche durch die Gemeinde Lachen getragen
werden. Der Bahnhofplatz, die P+R-Anlagen und
die flankierenden Massnahmen im Dorfkern wer-
den durch die Gemeinde Lachen finanziert. Der
Verpflichtungskredit für den Kantonsanteil muss
durch den Kantonsrat genehmigt werden.
Aufgrund des Kostenvoranschlags der Geo-
terra March AG, Preisbasis April 2008, mit einer
Genauigkeit von ± 15 %, ist mit folgenden Kosten
(CHF) zu rechnen:
Traktandum 1140
2009 2010 2011 2012 Total
Investitionskosten 2 450 000.00 730 000.00 7 000 000.00 7 518 600.00 17 698 600.00
Landtausch –315 000.00 – 315 000.00
Nettoinvestitionen 2 135 000.00 730 000.00 7 000 000.00 7 518 600.00 17 383 600.00
Folgekostenrechnung 2009 2010 2011 2012 2013
Verzinsung 4% 42 700.00 93 168 000 239 147.00 499 187.00 597 594.00
Abschreibung 8% 170 800.00 215 536.00 758 293.00 1 299 118.00 1 195 188.00
Total Folgekosten 213 500.00 308 704.00 997 440.00 1 798 305.00 1 792 782.00
Buchwert per 31.12. (nach Amortisation)
1 964 200.00 2 478 664.00 8 720 371.00 14 939 853.00 13 744 665.00
Arbeitsprogramm 2008 2009 2010 2011 2012
Ausarbeitung des Projekts und des Umweltverträglichkeitsberichts
Auflage Projekt und Umwelt-verträglichkeitsbericht
Projektgenehmigung Regierungsrat
Kantonsratsbeschluss für denVerpflichtungskredit
Bauvorbereitung
Baubeginn / Realisierung
10.FinanzielleAuswirkungenaufden
Gemeindehaushalt(inCHF)
Die aufgrund der Trägerschaftsänderungen vom
Kanton der Gemeinde zu entschädigenden
CHF 2 341 000 werden nicht dem Sachgeschäft
selbst gutgeschrieben, sondern für die zukünf-
tige Sanierung/Umgestaltung von Strassen im
Rahmen der Dorfkernerneuerung reserviert.
11.WeiteresVorgehen
Nach Annahme des Sachgeschäftes sieht das
weitere Vorgehen wie folgt aus:
41
Antrag:
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
1. Für die Realisierung der Kernentlastungsstrasse Lachen
(Ast West), vom Kreisel Seehof bis Kreisel «Rütli»
wird ein Verpflichtungskredit von CHF 17383 600.00,
Preisbasis April 2008, bewilligt.
2. Den folgenden Trägerschaftsänderungen wird zugestimmt:
a) Der Kanton Schwyz übernimmt folgende Strasse ins
Eigentum:
– Feldmoosstrasse (St. Gallerstrasse – Oberdorfstrasse)
b) Die Gemeinde Lachen übernimmt folgende Strassen ins
Eigentum:
– St. Gallerstrasse (Feldmoosstrasse – Rathaus)
– Zürcherstrasse (Kreisel Seehof – Kirche)
– Marktstrasse (Herrengasse – Rathaus)
– Oberdorfstrasse (Herrengasse – Kreisel «Rütli»)
3. Dem erforderlichen Landerwerb und Landtausch wird
zugestimmt.
4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
12.EmpfehlungdesGemeinderates
Die Kernentlastungsstrasse Ast West ist ein lan-
ge vorbereitetes, ausgereiftes Projekt. Für den
Dorfkern von Lachen muss eine neue Verkehrs-
lösung getroffen werden, nur damit kann Lachen
wieder als Einkaufs- und Wohnort an Attraktivi-
tät gewinnen. Die Linienführung ist bestechend
einfach. Die Neugestaltung des Bahnhofs, des
Bahnhofplatzes und der P+R-Anlage wird zu
einer ansprechenden Situation im Bereich Bahn-
hof führen und für Lachen ein Zeichen setzen.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass es sich um
eine vorzügliche Lösung handelt und empfiehlt
das Sachgeschäft Kernentlastungsstrasse Ast
West zur Annahme.
Traktandum 1142
Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Lachen zum Traktandum 11
Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 17 383 600.00 für die Realisierung der Kernentlastungsstrasse Lachen (Ast West)
Sehr geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission haben
das Sachgeschäft Traktandum 11 «Beschlussfassung
über einen Verpflichtungskredit von CHF 17 383 600.00
für die Realisierung der Kernentlastungsstrasse Lachen
(Ast West)» geprüft.
Für die Ausarbeitung des Sachgeschäfts und dessen
Unterlagen ist der Gemeinderat verantwortlich, während
unsere Aufgabe darin besteht, dieses in finanzieller Hin-
sicht zu prüfen und zu beurteilen.
Aufgrund der vorliegenden Prüfungsergebnisse bean-
tragt die Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde-
versammlung, das vorliegende Sachgeschäft zu geneh-
migen.
Lachen, 9. September 2008
Die Rechnungsprüfungskommission
Stefan Züger, Präsident
Fredy Bähler
Peter Heuberger
Mike Schlotterbeck
43
Traktandum 12
Zusammenfassung:
Durch die Kernentlastungsstrasse Ast Ost erfolgt eine logische Weiterführung
der Kernentlastungsstrasse Ast West. Damit soll die Entlastungswirkung im
Dorfkern verstärkt und in den östlich gelegenen Quartieren soll der Durch-
gangsverkehr reduziert werden. Die Kernentlastungsstrasse Ast Ost wird eine
Gemeindestrasse sein, die von der Gemeinde finanziert werden muss. Die
Kosten für die Kernentlastungsstrasse Ast Ost betragen gemäss Kostenvor-
anschlag CHF 9 350 000.00.
Beschlussfassung über einen Verpflich-
tungskredit von CHF 9 350 000.00 für die
Realisierung der Kernentlastungsstrasse
Lachen (Ast Ost)
Traktandum 1244
Plan 18: Kernentlastungsstrasse Ast Ost und Ast West
1.DasProjekt
«KernentlastungsstrasseAstOst»
Das Sachgeschäft «Kernentlastungsstrasse Ast
Ost» umfasst die Strassenverbindung vom Krei-
sel Rütli, entlang der Bahnlinie bis zum Anschluss
St. Gallerstrasse. Der Ast Ost bildet die logische
Fortsetzung der Kernentlastung Ast West. Im
Gegensatz zur Kernentlastung Ast West handelt
es sich beim Ast Ost um eine Gemeindestrasse.
Diese ist alleine durch die Gemeinde Lachen zu
finanzieren.
Die effektive Baulänge des Astes Ost beträgt
680 m. Die Fahrbahnbreite von 7.00 m setzt sich
aus zwei Fahrspuren von 3.50 m zusammen.
Das maximale Gefälle beträgt 5.0 %. Für Rad-
fahrer werden keine Massnahmen vorgesehen.
Die Radfahrer werden über die bestehenden
Strassen gelenkt, wo durch die reduzierten Ver-
kehrsbelastungen mehr Raum für den Langsam-
verkehr (Radfahrer und Fussgänger) entstehen
wird.
Mit der Kernentlastungsstrasse Ast Ost sollen
die östlichen Wohnquartiere vom Verkehr ent-
las tet werden, die bei der Realisierung des Astes
West zusätzlich belastet werden.
45
Plan 19: Kernentlastungsstrasse Ast Ost
Foto 3: Ergänzung der Alpenblickstrasse
Plan 20: Normalprofil der Kernentlastungsstrasse
Traktandum 1246
Eigentümer Kataster- nummer KTN
Landerwerb pro Parzelle (ca. m2)
Landerwerb pro Eigentümer (ca. m2)
Genossame Lachen (Josef Ramensperger) 1355 (1356) 168
Genossame Lachen 1084 362 530
Obersee Lachen AG 1585 71 71
Kanton Schwyz 1067 245 245
Schweizerische Bundesbahnen 1069 21 21
AFH Liegenschaften 695 989
AFH Liegenschaften 918 961 1950
Swagelok AG 1237 2535 2535
Gesamttotal 5352
2.Landerwerb
Die Realisierung der Kernentlastungsstrasse be-
trifft verschiedene Landflächen von privaten und
öffentlichen Grundeigentümern. Diese Land-
flächen müssen durch die Gemeinde Lachen
erworben werden. Mit allen betroffenen Grund-
eigentümern wurden Gespräche geführt. Mit ein-
zelnen Grundeigentümern sind bereits Verträge
und Vereinbarungen abgeschlossen worden, die
einen Landerwerb ermöglichen. Die nachfolgende
Tabelle zeigt eine Zusammenstellung aller Land-
erwerbsflächen:
47
Übersicht Kosten
a) Bauhauptarbeiten 5 090 000.00
b) Baunebenarbeiten 945 000.00
c) Dienstleistungen 890 000.00
d) Landerwerb, Entschädigun-gen, Gebühren
1 825 000.00
e) Offene Reserven 600 000.00
Total 9 350 000.00
2010 2011 2012 2013 Total
Investitionskosten 500 000.00 2 000 000.00 2 500 000.00 4 350 000.00 9 350 000.00
Nettoinvestitionen 500 000.00 2 000 000.00 2 500 000.00 4 350 000.00 9 350 000.00
Folgekostenrechnung 2010 2011 2012 2013 2014
Verzinsung 4% 10 000.00 58 400.00 140 528.00 262 286.00 321 343.00
Abschreibung 8% 40 000.00 196 800.00 381 056.00 698 572.00 642 686.00
Total Folgekosten 50 000.00 255 200.00 521 584.00 960 857.00 964 029.00
Buchwert per 31.12.(nach Amortisation)
460 000.00 2 263 200.00 4 382 144.00 8 033 572.00 7 390 887.00
3.Kostenvoranschlag
Aufgrund des Kostenvoranschlags der Geoterra
March AG, Preisbasis April 2008, mit einer Ge-
nauigkeit von ± 15 %, ist mit folgenden Kosten
(CHF) zu rechnen:
Der Ast Ost wird als Gemeindestrasse durch die
Gemeinde zu finanzieren sein.
4.FinanzielleAuswirkungenaufden
Gemeindehaushalt
Traktandum 1248
Antrag:
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
1. Für die Realisierung der Kernentlastungsstrasse Lachen
(Ast Ost), vom Kreisel «Rütli» bis St. Gallerstrasse
wird ein Verpflichtungskredit von CHF 9 350 000.00,
Preisbasis April 2008, inklusive Landerwerb, bewilligt.
2. Dem erforderlichen Landerwerb wird zugestimmt.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
5.Etappierung
Der Realisierungszeitpunkt der Kernentlastungs-
strasse Ast Ost ist mit der Realisierung der Kern-
entlastungsstrasse Ast West zu koordinieren. In
erster Priorität soll die Kernentlastungsstrasse
Ast West realisiert werden, in zweiter Priorität
der Ast Ost.
Sollte im Rahmen der Projektauflage eine Ver-
zögerung beim Ast West entstehen, ist es auch
denkbar, zuerst den Ast Ost zu realisieren.
6.EmpfehlungdesGemeinderates
Die Kernentlastungsstrasse Ast Ost wird zwar
eine geringere Verkehrsbelastung als der Ast
West aufweisen, trotzdem wird er durch die Ent-
lastung der Wohnquartiere im Osten von Lachen
eine spürbare Verkehrsreduktion bewirken. Der
Ast Ost ist die logische Fortsetzung des Astes
West und bildet mit diesem eine Einheit. Der
Gemeinderat empfiehlt den Verpflichtungskredit
zur Annahme und damit die Lösung des Ver-
kehrsproblems durch ein ganzheitliches Konzept
mit zwei Ästen.
49
Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Lachen zum Traktandum 12
Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 9 350 000.00 für die Realisierung der Kernentlastungsstrasse Lachen (Ast Ost)
Sehr geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
haben das Sachgeschäft gemäss Traktandum 12
«Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von
CHF 9 350 000.00 für die Realisierung der Kernent-
astungsstrasse Lachen (Ast Ost)» geprüft.
Für die Ausarbeitung des Sachgeschäfts und dessen
Unterlagen ist der Gemeinderat verantwortlich, während
unsere Aufgabe darin besteht, dieses in finanzieller Hin-
sicht zu prüfen und zu beurteilen.
Aufgrund der vorliegenden Prüfungsergebnisse bean-
tragt die Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde-
versammlung, das vorliegende Sachgeschäft zu geneh-
migen.
Lachen, 9. September 2008
Die Rechnungsprüfungskommission
Stefan Züger, Präsident
Fredy Bähler
Peter Heuberger
Mike Schlotterbeck
50
Notizen
51
Notizen
52
Notizen