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Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung / Anhörung 14.03.2017
Bebauungsplan SP 50_1311b_Ae3
Bürger u. Behörden vom 15.03.2017 bis einschl. 18.04.2017
(dir)
Ordnungs- Nr.
Lfd. Nr.
Name und Anschrift Datum der Mitteilung
Datum des Eingangs
Anregungen
ja nein
Berück- sichtigung ja nein
Art und Umfang der Berücksichtigung
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Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung / Anhörung 14.03.2017 Bebauungsplan SP 50_BL1b_Ae3
Bürger u. Behörden vom 15 03.2017 bis einschl. 18.04.2017
(chr)
Ordnungs-
Nr.
Lfd.
Nr.
Name und Anschrift Datum der
Mitteilung
Datum des
Eingangs
Anregungen
ja nein
Berück-
sichtigung
ja nein
Art und Umfang
der Berücksichtigung
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Stand 0.012017 Seite 2/4
Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung / Anhörung 14.03.2017
Bebauungsplan SP 50_BL1b_Ae3
Bürger u. Behörden vom 15 03.2017 bis einschl. 18.04.2017
(chr)
Ordnungs- Nr.
Lfd. Nr.
Name und Anschrift Datum der Mitteilung
Datum des Eingangs
Anregungen
ja nein
Berück- sichtigung ja nein
Art und Umfang der Berücksichtigung
Stand. 10.03.2017 Seite 3/4
Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung! Anhörung 14.03.2017
Bebauungsplan SP 50_BL1b_Ae3
Bürger u. Behörden vom 15.03.2017 bis einschl. 18.04.2017 (chr)
Ordnungs-
Nr.
lfd.
Nr.
Name und Anschrift Datum der
Mitteilung
Datum des
Eingangs
Anregungen
ja nein
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sichtigung
ja nein
Art und Umfang
der Berücksichtigung
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Groß, Silvia
Von: Becker, Oliver <Oliver.Becker@Ivrde> Gesendet: Montag, 20. März 2017 07:21 An: Bauleitplanung Betreff: Bebauungsplan SP 50, Blatt 1b, 3. Änderung, Stadtteil Troisdorf - Kriegsdorf, Bereich westlich Junkersdng
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich Für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den o.g. Planungen.
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Im Rheinland, Außenstelle Overath, Gut Eichthal , 51491 Overath, Tel.: 02206/9030-0, Fax: 02206/9030-22, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Oliver Becker
2,c( ,e7 3
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Straße 133 53115 Bonn Tel 0228/9834-187 Fax 0221/8284-0778
oliver.beckerelvr.de www.Ivr.de
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 19 Museen und Kultureinrichtungen, drei Heilpädagogischen Netzen, vier Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten Politikerinnen und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
Stadt Troisdorf Kölner Straße 176 53840 Troisdorf
Amprion GmbH Rheinlanddamm 24 44J2Wstam1dnct_ ; Stadt
Der EC
Eing. 3a
(92 34. &342
amprion
Betrieb/Projektierung
Ihre Zeichen 61.1435
Ihre Nachricht 13.012017 Unsere Zeichen B-LB/4103/Hb/109.700/Sch
Name Herr Hasenburg Telefon +49 231 5849-15772
Telefax +49 231 5849-15667
E-Mail volker.hasenburg@amprion.net
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Dortmund, 27. März 2017
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Bauleitplanvorentwürfen der Stadt Troisdorf Bebauungsplan SP 50, Blatt 1b, 3. Änderung 110-/220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Sechtem - Siegburg, BI. 4103 (Maste 24 bis 25)
Sehr geehrte Damen und Herren,
über den Geltungsbereich der 3. Änderung des o. g. Bebauungsplanes verläuft in einem 2 x 41,00 m = 82,00 m breiten Schutzstreifen die im Betreff genannte Höchstspannungsfreileitung.
Die Leitungsführung mit Leitungsmittellinie, Maststandorten und Schutz-streifengrenzen haben Sie in die Festsetzungskarte im Maßstab 1 : 1000 vom 06.02.2017 eingetragen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Leitung ausschließlich aus der Örtlichkeit ergibt.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes SP 50, Blatt lb und der Änderungsverfahren 1 und 2 wurden wir als Träger öffentlicher Be-lange beteiligt und haben Stellungnahmen zu den geplanten Vorhaben im Schutzstreifen unserer Freileitung abgegeben.
Die Auflagen unserer Stellungnahmen haben Sie in den Festsetzungen der geplanten Nutzungen, insbesondere hier der Baufenster und der Pflanzhöhen im Schutzstreifen, berücksichtigt. Somit haben wir derzeit gegen die geplanten Festsetzungen der 3. Änderung des Bebauungs-planes keine Einwendungen vorzubringen.
Amprion GmbH
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
Germany
T +49 231 5849-0
F +49 231 5849-14188
www.amprion net
Aufsichtsratsvorsitzender
Heinz-Werner Ufer
Geschäftsführung:
Dr. Hans-Jürgen Erick
Dr. Klaus Kleinekorte
Sitz der Gesellschaft:
Dortmund
Eingetragen beim
Amtsgericht Dortmund
Handelsregister-Nr.
HR B 15940
Bankverbindung.
Commerzbank AG Dortmund
ISAN:
DE27 4404 0037 0352 0087 00
BIC COBADEFFXXX
USt -IdNr DE 813781 356
Hb170327.e04 Stadt Troisdorf, BI. 4103.docx
2)
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Wir weisen an dieser Stelle jedoch noch einmal darauf hin, dass alle geplanten Baumaßnahmen vor der Ausführung mit Amprion abzustim-men sind. Ohne vorherige Einweisung dürfen im Schutzstreifen der Frei-leitung keine Arbeiten ausgeführt werden.
Wir bitten Sie, uns weiterhin am Verfahren zu beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Amprion GmbH
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/77 7 -
Anlage: Festsetzungskarte 1 1000
Verteiler: BI. 4103
Hb170327.e04 Stadt Troisdorf, Bl. 4103.docx
; Legende
ART DER BAULICHEN NUTZUNG .ebene. 2 NM. 39 Abel Nryi BouGB .441.11 BauNVO
GE Gewerbegebiele 13 Ramo}
Vorentwurf, Sp 50 Blatt lb, 3. Änderung
; MASS DER BAULICHEN NUTZUNG gsie5.2 fei 0. 1 Nr.1 BauGB, 16 SauNVO /
0.8 Grundekirchenzahl
BSG 54.80m Bezugshöhe
. GH 5 4.0rn mau. Gebäudehehe
: BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN abs.195 eti 2 BauGB. 5022 und 23 neetiO)
abweichende Bauweise
IMISIMee Raugrenze
VERKEHRSFLACHEN 09Abs. IN, time Abs. 6 BauGBI
Straßenverkehrsflächen
StraßenbegrenzungSIMN auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Verkehrsflächen besonderer ZWeekbeslimrliMg
12 Oftentliche Parkfläche
TOMIMMMITM BDP54,10in GH 10.0M GH S1 Ah
GE
HAUPTVERSORGUNGS- UND HAUPTABWASSERLEITUNGEN (§5 Abs. 2 eti. und Ass. §. ktis. er, 1.3 Are Abs. 613e4Gli
• lin min raff
Planverfasser
Vermessungsingenieur Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Troisdorf hatden Bebauungsplan nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung am , als Satzung beschbssen (§ 10 BauGB); die Begründung lel beschlossen
Der Entwurf des 130118UUngeplaneS munde vom SladIplenUngSeelll der Stiel Troisdorf erarbeitet
Ger Bürgermeister Im Aulliag
Bürgemieister
Leiter Staillpfanungsamt
Aufstellungsbeschluss
Der Sladterawicklungsausechuss des Rates der Stadt Troisdod hat seiner Sitzung am 14.11.2013 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst.
Vorsitzender Sladtentmcklungsausschuss
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gern. § 3 Abs.1 BauGB )durch dee öffentliche Anhörung
57;7; deripolaffnenu
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lighgrIewom.rde
§4 Abs.1 BauGB beleihe worden.
Die frühzeitige Beteiligung der Offentlichkeit wurde am auf anderer tiNneff sehet Grundlage gern. § 3 Abs.1 Satz 2 Nr.2 Bauefit durchgeführt.
Der Bürgermeister Im Auftrag
Leiter Stadtplanungsarte
Ausfertigung
Der Bebauungsplan v.v.] hiermit ab Urkundsplan ausgefertigt (Erstausfertigung). Dieser Plan stimmt mit dem Urhundsplan überein (Zweitausfertigung). Dem Bebauungsplan lel eine zusammenfassende Erldörung gern. § 10 Abs.4 BineGB bebefügt.
Siegel Bürgermeister
In-Kraft-Treten
tamprion
Betrieb / Projektierung Vg. Nr.:
409 700 Maßstab
/M000
Betreff: 440420-2s119-1W-L6%de fechhien ift.4Q03
Datum
27.03.47-
Bebauungsplan Sp 50, Blatt lb, 3. Änderung
Vorentwurf
M 1:1000 gez.: 06.02.2017
Kreisstelle Rhein-Sieg-Kreis Gartenstraße 11 • 50765 Köln
Stadt Troisdorf Frau Silvia Groß Stadtplanungsamt Postfach 1761 53827 Troisdorf 29
frQ 04. oyi pf--4
Landwirtschaftskam mer INordrhein-Westfalen
Kreisstelle 0 Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Kreis Neuss Rhein-Sieg-Kreis
Mail: rheinkreise@lwk.nrw.de Gartenstraße 11, 50765 Köln Tel.: 0221 5340-100, Fax -199
www.landwirtschaftskammende
Auskunft erteilt: Brigitte Warthmann Durchwahl: 140 Fax: 199 Mali: Brigitte.Warthmann©Iwk.nrw.de Ihr Schreiben: 61.1 - GS vom: 13.032017 BPIen Troisdorf SP 50_Blatlb_20_03_2017.clocx
Köln 30.03.2017
Bebauungsplan SP 50, Blatt lb, 3. Änderung, Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf hier: frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Bauleitplanvor-
entwürfen der Stadt Troisdorf
Sehr geehrte Frau Groß, sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes SP 50, Blatt lb für den Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf bestehen seitens der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein-Sieg-Kreis keine grundsätzlichen Bedenken.
Generell regen wir an, für die Berechnung des Kompensationsflächenbedarfs die Anwendung der „Nummerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, 2008" des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) als anerkanntes Verfahren nach dem aktuellen Stand an. Dies bestätigt auch der Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES).
Wir gehen davon aus, dass für diese Maßnahme keine weitere Flächeninanspruchnahme für Aus-gleichs- und Kompensationsmaßnahmen zu erwarten sind.
Falls sich dennoch ein weiterer Kompensationsbedarf für den Eingriff in Landschaft und Natur ergeben sollte und dieser nicht vollständig im Plangebiet ausgeglichen werden kann, schlagen wir vor, die notwendigen Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der „Stiftung Rheinische Kulturlandschaft" über produktionsintegrierte Maßnahmen im Ackerbaus zu realisieren, um den Verlust weiterer wertvoller landwirtschaftlicher Flächen zu vermeiden.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Berücksichtigung der Wertigkeiten betroffener land-wirtschaftlicher Flächen für die menschliche Daseinsfürsorge auch im Hinblick auf die Fest-setzungen des LEP Punkt 7.5-1 und 7.5-2. Dies gilt auch für den Aspekt der Platzierung von Aus-gleichsmaßnahmen, da für die Ernährungsfürsorge wichtige landwirtschaftliche Flächen zu schüt- zen sind. s. S. 77 — 79 LEP
Qualitätsmanagementsystem zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008
Konten der Hauptkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:
DZ Bank AG IBAN: 0E97 4006 0000 0000 4032 13
BIC: GENO DE MS XXX Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG IBAN: DE27 3806 0186 2100 7710 15
BIC: GENO DE D1 BRS
Ust.-10.-Nr. DE 126118293 Steuer-Nr. 337/5914/0780
06,
Spezialservice Strom
WESTNETZ
Teil von innogy
Westnetz GmbH • Florianstraße 15-21 . 44139 Dortmund
Stadt Troisdorf
Stadtplanungsamt Rathaus
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
Ihre Zeichen 61.1-05
Ihre Nachricht 13.032017
Unsere Zeichen DRW-S-110/113.206/Sk Name Frau Skrzypczak
Telefon 0231438-5751 Telefax 0231438-5789 E-Mail Stellungnahmen@westnetz.de
Dortmund, 29. März 2017
Bebauungsplan SP 50, Blatt lb, 3. Änderung, Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf, Bereich westlich Junkersring (2. Erschließungsabschnitt westlich Steinmannweg)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Hochspannungsnetzes und
ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des
110-kV Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unter-
nehmen beteiligt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Westnetz GmbH
Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.edl-netz.de
1d170329.e13 Vg 113.206
Westnetz GmbH Florianstraße 15-21 • 44139 Dortmund • T +49 231 438-01 • westnetz.de • Vorsitzender des Aufsichtsrates Dr. Joachim Schneider Geschäftsführung Heinz Buchet • Dr, Jürgen Grönner • Dr. Stefan Küppers • Dr. Achim Schröder Sitz der Gesellschaft Dortmund • Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund • Handelsregister-Nr. HRB 25719
Bankverbindung Commerzbank Essen • BIC COBADEFF360 • IRAN DE02 3604 0039 0142 0934 00 Gläubiger-IdNr. DE0527300000109489 • NSt-1<HW. DE813798535 m-1/4.9T.S.N!
Rheinischer
Landwirtschafts-Verband e.V. Kreisbauernschaft Bonn/Rhein-Sieg, Frankfurter Str. 61a, 53721 Siegburg
An die Stadt Troisdorf - Stadtplanungsamt - Postfach 1761 53827 Troisdorf
Kreisbauernschaft
Bonn/Rhein-Sieg e.V. der Landwirte, Obst- und Gemüsebauern
06- bk,4-)._
3. April 2017
Bebauungsplan SP 50, Blatt lb, 3. Änderung, Troisdorf-Kriegsdorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit schließen wir uns der Stellungnahme der
Landwirtschaftskammer NRW vom 30.03. des Jahres an.
Mit freundlichen Grüßen
Rechfsanvia Christoph Könen eisg äftsefter)
Frankfurter Straße 61 a • 53721 Siegburg Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG BIC: GENODED I BRS IBAN: DE87 3806 0186 1001 2140 19
Telefon 02241 65423 • Telefax 02241 590032 E-Mail Siegburg@kb.rIv.de
Groß Silvia
Von: Reese, Renate, Vodafone DE (Extemal) <Renate.Reese02@vodafone.com> Gesendet: Freitag, 24. März 2017 08:05 An: Bauleitplanung Betreff: Trassenauskunft_Bebauungsplan SP 50, Blatt 1b, 3. Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für Ihre schriftliche Leitungsanfrage vom 13.03.2017.
In den von Ihnen angegebenen Planungsbereichen befinden sich KEINE Glasfaserleitungen und Kabelschutzrohre
der:
• Vodafone GmbH (ehem. ISIS / ehem. Arcor AG & Co. KG)
Bitte beachten Sie, dass angrenzend in der Straße „Junkersring" Leitungen vorhanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Vodafone GmbH
i. A. Gerhard Arendt
4N7 IV o 4
Ihre Ansprechpartnerin:
E-Mail: trassenauskunft-west@vodafone.com
Web: www.vodafone.de
Vodafone GmbH
Adresse: D2-Park, 40878 Ratingen
Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter www.vodafone.de/pflichtangaben
Gerhard Arendt
Netzdokumentation/TLPT-W
Vodafone GmbH
D2 Park 5
40878 Ratingen
Tel.: 02102/98-6628
Fax: 02102/98-9451
Groß, Silvia
Von: Male, Dagmar Gesendet: Dienstag, 28. März 2017 14:46 An: Bauleitplanung Betreff: WG: KBD - Luftbildauswertung für Bebauungsplan SP 50 in Troisdorf Anlagen: 5382068-153-17.pdf; 5382068-153-17_Kartepdf
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei leite ich Ihnen die Antwort der Bezirksregierung weiter.
Eine Überprüfung ist nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
6k( tabi sTAD1
::743% TROISDORF
Im Auftrag Dagmar Male Ordnung und Innenstadtmanagement
Amt für Sicherheit und Ordnung Durchwahl (0 22 41) 900-371 Telefax (0 22 41) 900-8371 Email MaleDeTroisdortde Internet www.troisdorf.de Facebook www.facebook.com/StadtTroisdorf
STADT TROISDORF Kölner Straße 176 53840 Troisdorf
to,oce,n_
Von: KBD [mailto:KBDebrd.nrw.de] Gesendet: Dienstag, 28. März 2017 11:30 An: Kampfmittel Betreff: KBD - Luftbildauswertung für Bebauungsplan SP 50 in Troisdorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie hatten am 13.03.2017 für das Objekt Bebauungsplan SP 50 unter ihrem Aktenzeichen 61.1-GS einen Antrag auf Luftbildauswertung gestellt.
Hiermit übersende ich Ihnen das Ergebnis der Luftbildauswertung.
Der Vorgang wird bei uns unter dem Aktenzeichen 22.5-3-5382068-153/17/ geführt. Ich bitte Sie, bei zukünftigen Schriftwechsel dieses Aktenzeichen immer anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Brand
Dienstgebäude: Mündelheimer Weg 51 40472 Düsseldorf
Postanschrift:
7)
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 22.5 - Kampfmittelbeseitigungsdienst Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf kbdebrd.nrw.de
Telefon : +49 - (0) 211 — 475 — 9710 Fax : +49 - (0) 211 — 475 — 9040 www. b rd. n rw, de
http://www.brd.nrw.de/ordnunq qefahrenabwehdkampfmittelbeseitiquieservice/2012-02-24 Antrag auf Kampfmitteluntersuchunq.pdf http://www.brd.nrw.de/ordnunq qefahrenabwehr/kampfmittelbeseitiqung/service/index.html
KISKaB Info Videos: https://lv.kommunen.nrw.testa-de.net/kiskab videotutoria1/20161209 Videotutorial KISKaB.htm
Diese E-Mail sowie etwaige Anlagen sind ausschließlich für den Adressaten bestimmt und können vertrauliche oder gesetzlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße Empfänger sind, unterrichten Sie bitte den Absender und vernichten Sie diese Mail. Anderen als dem bestimmungsgemäßen Adressaten ist es untersagt, diese E-Mail zu speichern, weiterzuleiten oder ihren Inhalt, auf welche Weise auch immer, zu verwenden. Wir verwenden aktuelle Virenschutzprogramme. Für Schäden, die dem Empfänger gleichwohl durch von uns zugesandte, mit Viren befallene E-Mails entstehen, schließen wir jede Haftung aus.
2
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Stadt Troisdorf Amt für Recht und Ordnung Postfach 1761 53827 Troisdorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung Troisdorf, Bebauungsplan SP 50
Ihr Schreiben vom 13.03.2017, Az.: 61.1-GS
Datum 28.03.2017 Seite 1 von 1
Aktenzeichen: 22.5-3-5382068-153117/
bei Antwort bitte angeben
Herr Brand Zimmer 114 Telefon: 0211 475-9710
Telefax: 0211 475-9040 kbd@brd.nrw.de
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im bean-tragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Be-reichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmit-telfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel ge-funden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zustän-dige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu ver-ständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internet-seite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Intern etseite.
Im Auftrag
(Brand)
Dienstgebäude und Lieferanschrift:
Mündelheimer Weg 51 40472 Düsseldorf Telefon: 0211 475-0
Telefax: 0211 475-9040 poststelle@brd.nrw.de www.brd.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel: DB bis D-Flughafen, Buslinie 729 - Theodor-Heuss- Brücke Haltestelle:
Mündelheimer Weg Fußweg ca. 3 min
Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Konto-Nr.: 4 100 012 1312: 300 500 00 Helaba IBAN: DE41300500000004100012 BIC: WELADEDD
365881 366181 366081 365981
Legende Bezirksregierung t_ ausgewertete Fläche(n) — Laufgraben Düsseldorf 0 Blindgängerverdacht ••-• Panzergraben
000 geräumte Blindgänger * Schützenloch
Aktenzeichen : S. geräumte Fläche C3 Stellung
22.5-3-5382068-153117 F:Zi Detektion nicht möglich 0 militär. Anlage
Überprüfung der zu überbauenden Flächen
Maßstab: 1:2.000 ist nicht erforderlich Überprüfung der zu überbauenden Flächen
Datum : 28.03.2017 wird empfohlen
Diese Karte darf nur mit der zugehörigen textlichen Stellungnahme verwendet werden.
Nicht relevante Objekte außerhalb des beantragten Bereichs sind ausgeblendet.
Groß, Silvia
Von: planauskunft©stadtwere-troisdorf.de Gesendet: Mittwoch, 29. März 2017 16:54 An: Bauleftplanung Betreff: Stadtwerke Troisdorf GmbH - Planauskunft 20170329_0011_V01 Troisdorf, Junkersring 35 A B-Plan SP 50, Blatt 1b, 3. Änderung Bereich
westlich Junkershng Anlagen: 20170329_0011_V01_Übersicht.pdf; 20170329_0011_VOtAuskunft_01_AOH.pdf; 20170329_0011_V01_Zeichenlegende.pdf; 20170329_
0011_V01_Anfrage B-Plan SP 50, Blatt 1b, 3. Änderung.pdf
st)
Guten Tag Frau Groß,
anbei die von Ihnen gewünschte Planauskunft. 9 g
Vorgangsnummer: 20170329_0011_VO1 Erstellt am: 29.03.2017 Anfragegrund: Planung Sonstiges Projekttitel: B-Plan SP 50, Blatt lb, 3. Änderung Bereich westlich Junkersring Zentrale Adresse: Troisdorf, Junkersring 35 A
Achtung! Bitte bestätigen Sie diese E-Mail mit der "Antworten"-Funktion Ihres E-Mail-Clientes an die Adresse: planauskunftestadtwerke-troisdortde Ohne dieses Antwort-E-Mail gilt die Planausukunft als nicht erteilt.
Wichtige Hinweise: Durch unterschiedliche Verlege-Tiefen und Änderungen im Verlauf der Leitungen wird kein Mitverschulden der Stadtwerke Troisdorf GmbH nach $ 254 BGB begründet. Die genaue Lage der Rohrleitungen bzw. Kabel ist vor Baubeginn durch Einweisung und falls erforderlich, durch Suchgräben in Handschachtung festzustellen. Keine Maßentnhame - alle Maßangaben unverbindlich. Die Darstellung der Leitungsverläufe in den Kanalplänen dient nur der Systemübersicht. Alle planungsrelevanten Maße und Höhen sind örtlich zu prüfen. Private Leitungen z.B. der Gebäudeentwässerung sind von uns nicht dokumentiert. Wir machen darauf aufmerksam, dass oberhalb unserer Versorgungsleitungen mit Leerrohren, Daten-und Beleuchtungskabeln zu rechnen ist. Sofern Angaben zu Beleuchtungskabeln vorhanden sind, dienen diese nur der schematischen Systemübersicht und geben nicht die genaue Lage in der Örtlichkeit wieder. Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Troisdorf GmbH befinden sich weitere Leitungen anderer Unternehmen, bei denen ebenfalls Auskünfte eingeholt werden müssen.
Gültigkeit: Alle Netzinformationen werden laufend aktualisiert und können daher schon nach kurzer Zeit nicht mehr den neuesten Netzzustand darstellen. Die ausgegebenen Planunterlagen haben daher nur eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten (ab Erstellungsdatum) für das oben genannte Bauvorhaben oder Projekt.
Mit freundlichen Grüßen
Netzplanung Stadtwerke Troisdorf GmbH Poststr. 105, 53480 Troisdorf Tel.: 02241 / 888-0 E-Mail: planauskunftestadtwerke-troisdort de
Sitz der Gesellschaft: 53640 Troisdorf Amtsgericht Siegburg. HRB 4412 Aufsichtsratsvorsitzender: Klaus-Werner Jablonski Geschäftsführer: Peter Blatzheim (Vorsdzender). Andrea Vogt
TADT TROISDORF Bürgermeister
planungsamt eiterin Silvia Groß wahl (0 22 41) 900-626
trate (0 22 41) 900-0 efax (022 41) 900-8626 all GrossS©Troisdorf.de
324
-Mail der Bauleitplanung: BauleitnlanunceTroisdorf.de Ihre Nachricht vom Mein Zeichen 61.1-05
STADT TROISDORF • Der Bürgermeister Postfach 1761
Stadtwerke Troisdorf Netz GmbH Technik/Planung Postfach 17 05 53827 Troisdorf
Datum 13.03.2017
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Bauleitplanvorentwürfen der Stadt Troisdorf
Zu folgendem Bauleitplanvorentwurf beteilige ich Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher
Belange:
Bebauungsplan SP 50, Blatt lb, 3. Änderung, Stadtteil Troisdorf— Kriegsdorf, Bereich westlich
Junkersring
(2. Erschließungsabschnitt westlich Steinmannweg)
Gleichzeitig fordere ich Sie auf, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.
Einzelheiten der Planung entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen (Planübersicht,
Begründung mit Anlagen). Sämtliche Planunterlagen sind i.d.R. ab 15.03.2017 zusätzlich auf der
Internetseite www.troisdorf.de unter der Rubrik > WIRTSCHAFT, BAUEN UND VERKEHR >
Stadtplanung > Öffentlichkeitsbeteiligung < einsehbar. Äußerungen können auch an die E-Mail-
Adresse: Bauleitplanune@Troisdorf.de gerichtet werden.
Ihre Stellungnahme zu dem o.g. Vorentwurf erbitte ich bis zum 18.04.2017. Sollte mir bis zu diesem
Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, gehe ich davon aus, dass die von Ihnen zu vertretenden
Belange nicht berührt werden bzw. ausreichend berücksichtigt sind.
Im Auftrag
Silvia Grr3 (2 03.20; Stadtplanungsamt
Anlagen
STADT TROISDORF Bankverbindungen Öffnungszeiten Öffnungszelten Bürgeramt Rathaus Kreissparkasse Köln Mo: 7:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 19:00 Uhr Mo: 7:30 - 12:30 Uhr und 13.30 - 1900 Uhr Kölner Straße 176 IBAN 0E61 3705 0299 0006 0010 93 Di, Do, und Fr 7:30 - 12:30 Uhr Di, Mi, Do: 7:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr 53840 TrNsdorf BIC COKSDE33XXX Ml: geschlossen Fr: 7:30 - 12:30 Uhr www.troiseorfoe VR-Bank Rhein-Sieg eG Vereinbarte Termine haben Vorrang_
IBAN DE33 3706 9520 1101 6950 14 Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der BIC GENODED1RST Öffnungszeiten möglich.
Zeichenerklärung zur Planauskunft
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111119AS STADTWERKE TROISDORF
10 K 120 (6.01321)
Strom
Versorgungsleitung Mittelspannung
Versorgungsleitung Niedspannung
Versorgungsleitung außer Betrieb
Versorgungsleitung geplant
Freileitung
Freileitung
Freileitung
Streckennummer Leiterquerschnitt
Kennbuschstabe Sr Leftermaterlal
Nennspannung
Station (Name) versch. Ausführungen
Schwarzstr. Kölner Str.
007 Schaltschrank (Nummer und Name) WM Schaltschrank REIRIbUSCh
Kabelverteiler (Nummer) versch. Ausführungen
Verbidnungsknoten versch. Ausführungen
Sonderverbraucher (Verbraucherart)
0809 1202 18112106
0 •
• E Pumenschrank
Hausanschluss
Muffe (Nummer)
Mast versch. Ausführungen
A 50 112 LK
4,1
ISIGIttermast GeBetonmast 0 Holzmast
CO Doppelmast ap A-Mast
Gestänge (Nummer)
Schutz- / Leerrohr
Schacht
Genaue Lage unbekannt
Deckungshöhe
— Erder mit 1098 Anker / Strebe überspannungs.
ableitet
Y/6.0 I I— Länge (m) Material; FaFormsteln
YaKunststoff TaTenrohr SaSiahl
Anzahl der Züge
3 Bemaßung 11 Linearbemaßung
Orthogonalbematlung
4,T ib '
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etanfremer
STADTWERKE TROISDORF
Zeichenerklärung zur Planauskunft
VGN
Gas
/ Genaue Lage unbekannt
Genaue Lage unbekannt /
225 PE100 2006 Sw Versorgungsleitung Hochdruck
Verbindungsart Versorgungsleitung Niederdruck Baujahr
Material Versorgungsleitung Mitteldruck Nennweite
/ Genaue Lage unbekannt
ruckstufe Hausanschluss Ga
X Mitteldruck Genaue Lage unbekenat er, Genaue Lage unbekannt. X NWderdruck/
Leitung geplant
Absperrschieber (Nummer) I 2604
Übergang
Reduzierung
Entlüftung
Messpunkt
Strömungswächter
Schutzrohr
Deckungshöhe (1.1)
Bemaßung 11.3
Wasser
VW 100 PVC 2006
I Baujahr Material
Nennwatte Wasser
Zubringerleitung
Versorgungsleitung
Rohwasser
VE-Wasser
Genaue Lage unbekannt
Genaue Lage unbekannt
Genaue Lage unbekannt
Hausanschluss
Leitung geplant
Absperrschieber (Nummer)
Übergang
Reduzierung
Be- und Entlüftung
Hydrant (Nummer) versch. Ausführungen
Messpunkt (Nummer) versch. Ausführungen
Schutzrohr
Deckungshöhe
Bemaßung
Genaue Lage unbekannt -Ab
• 01909 03103
0 0 0 19791 131Q/A9
11.3
I '4
clh 11.
5x6 20017-1
Streckennummer Leiterquerschnitt
Strom Straßenbeleuchtung
Versorgungsleitung Beleuchtung Freileitung
Versorgungsleitung außer Betrieb Frelleibmg
Spann- u. Tragseil Überspannung
Leuchtenstandort (Nummer) versch. Ausführungen
700655 700656 700657 700658
Leuchtenstandort mit Steckdose
70064 20021 Kabelverteiler (Nummer) versch. Ausführungen
Mast versch. Ausführungen
Maat lt Abspannmast
Muffe •
Schutz- / Leerrohr Y/6.0
I_ Länge (rn) Material: F.Formsteln
Y.Kunststotl T=Tonrehr S.Stahl
Anzahl der Züge
Genaue Lage unbekannt 61,0
Deckungshöhe (1.1)
Bemaßung 11.3 Linearbemaßtina
lt) Orthogonal barna Ilung
Zeichenerklärung zur Planauskunft .7
zb
trallest STADTWERKE TROISDORF
Zeichenerklärung zur Planauskunft STADTWERKE TROISDORF
81317119
813171191
Schachtbezeichnung
Haltungsbezeichnung
B 88504 8-Kanal Bezeichnung (Schmutzwasser)
U 88504 U-Kanal Bezeichnung (Regenwasser)
Anschlussleitung
Hausanschluss
Regeneinlauf
Mischwasser
Regenwasser
Schmutzwasser
Revisionsschacht Deckelhaie Sohlhahe
0
Kanal
0,23%o DN300 B/ B-GI/ FAB Ei
Profilart Material
Nennwelle
Gefälle
Haftung
Schacht
LWL SVVT 2.000
1
Streckennummer
Eigentümer Kabelart
Strom Fernmelde / LWL
Versorgungsleitung FM / LWL
Versorgungsleitung außer Betrieb
Kabelverteiler (Nummer) versch. Ausführungen
Schutz- / Leerrohr
Freileitung
Frelletun
V 0179
Y/8.0 I Länge (m) Material: FuForrnsteln
YuKunststoff In'renrohr S=Stad
Anzahl der Züge
Schacht versch. Ausführungen
Muffe
•
Genaue Lage unbekannt 1•••••
Deckungshöhe
Bemaßung 11.3 Unearbemaßung
Zeichenerklärung zur Planauskunft na? STADTWERKE TROISDORF
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AOH (1:500) Wasser Gas Strom Straßenbeleuchtung Geothermie (Keine Objekte) Kanal LVVL (Keine Objekte)
Planauskunft Durch unterechiadlkhe Verbeetielen und tatanderu rote n ii, bedarf Sr Ibituneen Mb kW MiNterochieen bar Stedhatedo noch UM 111613 begerroneet Die "nm tape dar Rohrbahrteen brav. Kabel lel (Sch Outirecideer leglatuMenen. Stadtwerka Troisdorf GmbH
Poststraße 105. 531340 Troisdorf Tat: 02241/888-0
Projekt-Titet 13-Plan SP 50. Blatt lb, 3. Andsruno Bereich westlich anteruin
Erstellunoszeit 29.03.2017 16:51:53 Vorganesournner: 20170329_0011301 Blatt: a
DAMM TROISDORF
Zentraladresse: Troisdorf, Junkersring 35* Hallstab:
1: 2500 Plantyp:
Hintergrund dir Koreinvben dee Geoheraledaren und Lenin NRW (C)Rheinebelbelo 2015
AOH (1:500)
Planauskunft Disch warichl•Mehe Wilteflelen und AnOtouregen n Vothrd der 1.415.10•0 luire 1.111vindiuklen der Sladtmodos Mai 11254 806 wendet
CM reue tag. der 110151010.55s0 brav. Kabel lel tausch Ounehlipe ligstufflan. Stadtwerke Troisdorf GmbH Poststrefle 10$, 53840 Troladod Tel.: 022414388-0
Proiekt-Titel: Beten SP 50, Bleu 1b, 3. Andesung Bereich weidlich eraing
Erslelungszeit 29.03.2017 18:51:53 Vorgangsnummer 20170329_0011_VO1 Blatt
Zentraladresse: Troisdorf, Junkersring 3$ A
ettisted 1.1ellsteb: Plardyp:
1: 2500 Hintergrund 0•00•Modelen dur 50(fflisIlin ird dem Lanbee NRW (C)Ferainergands 2015
Bebauungsplan SP 50, Blatt lb, 3. Änderung, Stadtteil Troisdort-Kriegsdorf, westlich »nkrsring
(Stellungnahme Telefonica)
Groß, Silvia
Von: 02-MW-BIMSCHG <02-MW-BIMSCHG@telefonica.com> Gesendet: Mittwoch, 5. April 2017 16:58 An: Bauleitplanung Cc: Alexander Müller (External); Frank Weigt Betreff: 3_Änd_BPlan_SP_50_Blatt_1b_Troisdort-Kriegsdoraink_306556057
Weda/
Betrifft hier Richtfunk von jejef ica o21,
IHR SCHREIBEN VOM: 13. März 2017
IHR ZEICHEN: 61.1 - GS
Sehr geehrte Frau Groß,
die Überprüfung Ihres Anliegens ergab, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. SP 50 der Stadt Troisdorf einen mehr als ausreichenden Abstand zu unseren Richtfunktrassen aufweist. Es sind somit von Seiten der Telefönica Germany GmbH & Co. OHG keine Belange zu erwarten.
Sollten sich noch Änderungen in der Planung / Planungsflächen ergeben, so würden wir Sie bitten uns die
geänderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit eine erneute Überprüfung erfolgen kann. Die farbigen
Linien verstehen sich als Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen von Telefönica Germany GmbH & Co. OHG
(zusätzliche Info: schwarze Verbindungen gehören zu E-Plus).
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen / Yours sincerely i.A. Mirco Schallehn
Specialist for microwave links issues
Bei Telefönica Germany GmbH & Co. OHG zu erreichen unter: 1
Rheinstr 15, 14513 Teltow, t +49 30 23 69-25 33/-24 11 (Herr Quoc Tan Hoang /Herr Mirco Schallehn) und o2-MW-BlmSchG@telefonica.com
Anfragen zu Stellungnahmen für E-Plus & Telefonica gerne an: o2-mw-BlmSchG@telefonica.com, oder auf dem Postweg an: Telefonica Germany, Rheinstr. 15, 14513 Teltow
2
0U1
Bebauungsplan SP 50, Blatt ab, 3. Änderung, Stadtteil Troisdorl-Kriegsdorf, westlich Junkrsring
0 »30-ee 01010.e.
10;
Plattgeblet >t>
(Stellungnahme E-Plus)
Groß, Silvia
Von: 02-MW-BIMSCHG <02-MW-BIMSCHG©telefonica.com> Gesendet: Donnerstag, 6. April 2017 10:36 An: Bauleitplanung Cc: Alexander Müller (External); Frank Weigt Betreff: 3_Änd3Plan_SP_50_Blatt21 b_Troisdod-Kdegsdorf_E-Plus_link_16EM1330
&PLUS GRUPPE
III ! 1 I Betrifft hier Richtfunk vonEPlus (t4 IHR SCHREIBEN VOM: 13. März 2017
IHR ZEICHEN: 61.1-GS
Sehr geehrte Frau Groß,
die Überprüfung Ihres Anliegens ergab, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. SP 50 der Stadt Troisdorf
einen mehr als ausreichenden Abstand zu unseren Richtfunktrassen aufweist. Es sind somit von Seiten der E-Plus Mobilfunk GmbH keine Belange zu erwarten.
Sollten sich noch Änderungen der Planung / Planungsflächen ergeben, so würden wir Sie bitten uns die
geänderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit eine erneute Überprüfung erfolgen kann. Die
schwarzen Linien verstehen sich als Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen E-Plus Mobilfunk GmbH
(zusätzliche Info: farbige Verbindungen gehören zu Telefönica Germany).
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen / Yours sincerely
i.A. Mirco Schallehn
Specialist for microwave links issues
Bei Telefönica Germany GmbH & Co. OHG zu erreichen unter:
1
Rheinstr 15, 14513 Teltow, t +49 30 23 69-25 33/-24 11 (Herr Quoc Tan Hoang / Herr Mirco Schallehn) und o2-MW-BlmSchG@telefonica.com
Anfragen zu Stellungnahmen für E-Plus & Telefonica gerne an: o2-mw-BlmSchG@telefonica.com, oder auf dem Postweg an: Telefonica Germany, Rheinstr. 15, 14513 Teltow
Die E-Plus Mobilfunk GmbH, Kriegerstr. 1D, D-30161 Hannover, ist ein Mitglied der Telefönica Deutschland Gruppe
2
Groß, Silvia
Von: Mundorf, Ralf <ralf.mundorersag.de> Gesendet: Montag, 10. April 2017 15:20 An: Bauleitplanung Cc: Kremer, Birgit Betreff: Bebauungsplan SP 50, Blatt lb Anlagen: Bebauungsplan SP 50, Blatt 1b.pdf
Sehr geehrte Frau Groß,
anbei finden Sie die gewünschte Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Mundorf
43 ,crgi :A-
1/)
RSAG RSAG AöR — 53719 Siegburg
Stadt Troisdorf Amt für Stadtplanung und Geoinformation Frau Silva Groß Postfach 1761 53827 Troisdorf
Ansprechpartner:
Ralf Mundorf Geschäftsbereich:
Qualitätssicherung
Tel: 02241 306 368 Fax: 02241 306 373 ralf.mundorersag.de
10. April 2017
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Bauleitplanvorentwürfen der Stadt Troisdorf
Bebauungsplan SP 50, Blatt 1b, 3. Änderung Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf, Bereich westlich Junkersring
Sehr geehrte Frau Groß,
danke für Ihre Mitteilung vom 13. März 2017.
Von Seiten der RSAG AÖR werden zu den Bauleitplanvorentwürfen in der vorgesehenen Lage werden keine Bedenken erhoben.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Otto Ralf Mundorf
Groß, Silvia
Von: Rahr, Karsten <Karsten.Rahr@polizei.nrw.de> Gesendet: Dienstag, 11. April 2017 14:38 An: Bauleitplanung Cc: Mamer, Thomas; Bänger, Ralf; Rebbe, Fee Betreff: Frühzeitige Beteiligung von Behörden gern, § 4 Abs BauGB der Stadt Troisdorf Anlagen: 04 GDV 21.09.2016,pdf
/20
Direktion Verkehr/Führungsstelle 11.04.2017 -61.07.01-
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Bauleitplanvorentwürfen der Stadt Troisdorf Bebauungsplan SP 50, Blatt 1b, 3. Änderung, Stadtteil Kriegsdorf, Bereich westlich Junkersring
Sehr geehrte Frau Groß,
in Bezug auf den o.g. Bebauungsplan möchte ich wie folgt auf Punkt 5.4 Verkehr eingehen:
Im Rahmen der Erschließung ist ein einseitiger kombinierter Geh-/Radweg im Zweirichtungsradverkehr geplant. Diese Verkehrsform hat sich bereits vor der Änderung der StVO 2009 als nicht sicher erwiesen und wird in der Folge in der Unfallforschung weiterhin grundsätzlich nicht als verkehrssicher bezeichnet.
Gemäß VwV zur StVO sind linksgeführte Radwege mit besonderen Gefahren verbunden und sollen grundsätzlich nicht angeordnet werden.
Eine Anordnung eines Sonderweges wäre darüber hinaus zunächst formell nach § 45 (9) StVO zu prüfen. Die Begründung eines Radweges kann regelmäßig nur noch auf Bestandsstraßen erfolgen, auf denen besonderes begründete (konkrete) Gefahren für Radfahrer bestehen. Die Verkehrsdichte einer Verkehrsart reicht hierbei nicht aus.
Bei Neubauten sollen die Fahrbahnbreiten für die Aufnahme aller Fahrzeugarten geplant werden, d.h. auch für den Radverkehr auf der Fahrbahn. Ebenso dürfen bei der Planung die Straßenanschlüsse an Knotenpunkten nicht vergessen werden (z.B. vorgezogener Halteraum für Radfahrer vor Lichtsignalanlagen...). Entlang von Parkstreifen muss ein Sicherheitsstreifen mitberechnet werden.
Die Problematik eines gemeinsamen Radweges im Seitenbereich besteht in der Regel in der höheren Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h (Pedelec). Diese ist mit der gleichzeitigen Nutzung durch Fußgänger nicht kompatibel. Darüber hinaus werden Radfahrer im Seitenbereich durch Kraftfahrzeugführer schlechter wahrgenommen. Hierdurch resultieren Unfälle an Grundstückszufahrten und Verkehrsknotenpunkten. Im Rechtslenkerverkehr rechnen Verkehrsteilnehmer nicht mit Fahrzeugen auf linksseitigen Verkehrsflächen. Geparkte Fahrzeuge auf Parkstreifen und/oder Alleebäume können dazu führen, dass abbiegende Kraftfahrzeugführer Radfahrer im Seitenbereich noch schlechter wahrnehmen.
In Gebieten mit höherem Anliegerschwerverkehr sind erfahrungsgemäß auch höhere Zahlen beiin Einbiege-/Abbiegeverkehr mit LKW zu erwarten. Hierdurch steigt zwangsläufig die Wahrscheinlichkeit eines Verkehrsunfalles im Seitenbereich. Solche Konflikte können dann auf Grund der Fahrzeugmasse zu deutlich höheren Folgen, bis hin zum tödlichen Ausgang, führen.
Diese Ergebnisse aus der Unfallforschung (siehe Anlage), sowie steigende Unfallzahlen bei Unfällen unter
1
Beteiligung von Radfahrern werden leider auch im Rhein-Sieg-Kreis bestätigt.
Insgesamt bestehen daher beim geplanten Neubau der o.g. Straße mit einem gemeinsamen Geh-/Radweg im Seitenbereich im Zweirichtungsverkehr rechtliche Bedenken zur Anordnungsfähigkeit des Radsonderweges. Diese Bedenken bestehen ebenso hinsichtlich der Verkehrssicherheit für Radfahrer. Eine Seitenführung wird von hier nicht unterstützt.
Anlage Redebeitrag GDV, Symposium Radverkehr, 21.09.2016
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gez. Rahr
Absender:
Karsten Rahr Polizeihauptkommissar
POLIZEI Nordrhein-Westfalen Rhein-Sieg-Kreis
Kreispolizeibehörde Siegburg Direktion l'erkeheTiist
Frankfuner »raffe 12-18.53721 Siegburg
Telefon: T-Net +49 (0)2241 /541-3903 CN-Pol: 07-356-3903 Fax: T-Net +49 (0)2241 / 541-3909 CN-Pol 07-356-3909
Karsten.RahrOpolizeinnede
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.
2
Unfallforschung 4, der Versicherer f
Ade' GDV
Radverkehrsaufkommen/ Radverkehrsinfrastruktur und zukünftiges Unfallgeschehen Marcel Schreiber
Referent Infrastruktur
Symposium „Mehr Radverkehr — aber sicher!" Berlin, 21. September 2016
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2
Unfallgeschehen im Radverkehr
Verunglückte Radfahrer 2015 in Deutschland
• Alle 23 Stunden ein getöteter Radfahrer
• Alle 37 Minuten ein schwerverletzter Radfahrer
• Alle 8 Minuten ein leichtverletzter Radfahrer
Quelle: Statistisches Bundesamt 2016: Verkehrsunfälle 2015
120%
Entwicklung der Radverkehrsunfälle und aller Unfälle Deutschland 2000-2015
-*-Pkw-Unfälle mit Personenschaden
--Fg-Unfälle mit Personenschaden
Krad-Unfälle mit Personenschaden
-4-Unfälle mit Personenschaden gesamt
-R-Fahrradunfälle mit Personenschaden 20%
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Entwicklung des Unfallgeschehens im Radverkehr
3
Radverkehr
profitiert nicht
vom
allgemeinen
Trend des
Rückganges
der Unfälle mit
Personen-
schaden
Statistisches Bundesamt 20 6 Verkehrsunfälle - Zeitreihen 2015 Unfallforschung der Versicherer
Ar GIN
Entwicklung der zurückgelegten Wege im Jahresvergleich
2002 2008
prozentuate Veränderung zu 2002
100 "
CZ)7z)
Entwicklung des Radverkehrsaufkommens
/3 Zunahme des
Radverkehrs in den
letzten Jahren
3 Dieser Trend setzt sich
fort und wird auch
politisch unterstützt
Quelle: BW! 2014: Radverkehr in Deutschland —Zahlen, Daten, Fakten S. 9. (Datenquelle: MD 2008) Unfallforschung der Versicherer .1
_dr GEN
Schopf 1992 (n = 300)
Falkenberg et al. 2003 (n = 6.400)
UDV 2015 (n = 14.308)
Entwicklung der gefahrenen Geschwindigkeiten
Durchschnittgeschwindigkeiten im Radverkehr
Im Vergleich mit
älteren Studien wird
heute im Durchschnitt
schneller gefahren
Quelle: UM/ 2015: Einfluss von Radverkehrsaufkommen und -infrastruktur auf das Unfallgeschehen Unfallforschung der Versicherer
Aide GDV
Entwicklung der Absatzzahlen und des Bestandes an E-Bikes in Deutschland
(Quelle: Jahresberichte ZIV)
E Absatz E-Bikes • Bestand E-Bikes
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000 E-
Bike
s in
Tau
send
500
Zunahme des Bestandes von Pedelecs
6
▪ Seit 2009 stetig steigende
Absatzzahlen
• Starke Zunahme des
Bestandes (derzeit ca.
3,5% aller 72 Mio.
Fahrräder)
Bei gleichbleibenden
Absatzzahlen würde der
Bestand in 2025 bei ca.
7,5 Mio. E-Bikes liegen
(ca. 10% aller Fahrräder)
Quelle: Zweirad-Industrie-Verband 2014/ 2016: Jahresbericht, Mitglieder und Kennzahlen 2014/ 2016 Unfallforschung der Versicherer/
ader GDV
Geschwindigkeiten "Standardfahrrad" und Pedelec nach Altersgruppe
r c" 25,0
12 20,0 cu 0.0
1/43 15,0 ec 5 In 1.0,0
(.9 (1) 5,0
0,0 18 - 64 Jahre 65+
Altersgruppe
Gesamtergebnis
n "Standardfahrrad" E Pedelec
19,2 19,8 18,8 18,5
Geschwindigkeit nach Fahrradtyp
Mit Pedelecs wird über alle
Altersgruppen betrachtet im Mittel • nicht deutlich
schneller gefahren
Aber: Personen 65+
realisieren mit
Pedelecs deutlich höhere
Geschwindigkeiten
Quelle: UDV 2015: Einfluss von Radverkehrsaufkommen und -infrastruktur auf das Unfallgeschehen Unfallforschung der Versicherer
GDV
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Demografischer Wandel und Senioren im Radverkehr
• Seit Jahren starke Zunahme verunglückter Radfahrer im Seniorenalter
▪ In 40 Jahren jeder dritte Einwohner k 65 Jahre (derzeit 21%)
▪ Ältere haben deutlich höheres Risiko bei Radverkehrsunfällen getötet oder
schwer verletzt zu werden
Komplexe Verkehrssituationen und
unübersichtliche Querungen besonders
für Ältere riskant
▪ Ältere machen gleiche Fehler wie
Jüngere, aber öfter
Unfallforschung s der Versicherer
GDV
Zukunft der Verkehrssicherheit im Radverkehr
Trends
Steigender Anteil Radfahrer und höhere Fahrleistung
▪ Höhere Geschwindigkeiten im Radverkehr
Vermehrte Nutzung von Pedelecs
▪ Immer mehr ältere Verkehrsteilnehmer
(auch als Radfahrer mit schnelleren Rädern)
Auch vermehrt andere/ neue Verkehrsteilnehmergruppen (z.B. Lastenräder)
Unfallforschung ar der Versicherer Ar
GDV
Führungsform
höhere Geschwindigkeiten im Radverkehr
ältere Radfahrer
Anzahl untergeordneter Einmündungen
Umfeldnutzung (höhere Geschwindigkeiten
im Radverkehr)
Höhere Radverkehrsstärken
Signalisierte Knotenpunkte
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Zukunft der Verkehrssicherheit im Radverkehr
Einflussgrößen auf die Unfallanzahl
Strecken
Quell LIDV 2015: Einfluss von Radverkehrsaufkommen und -infrastruktur auf das Unfallgeschehen Unfallforschung der Versicherer
GDV
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Zukunft der Verkehrssicherheit im Radverkehr
Einflussgrößen auf die Unfallschwere
Strecken
ältere Radfahrer ältere Radfahrer
VeleleggelellelleMP•
steigende Radverkehrsstärken steigende Geschwindigkeiten
steigende Geschwindigkeiten
Fazit:
P2 Zunahme der Anzahl und Schwere der Konflikte und Unfälle
Besonders Ältere werden betroffen sein
Quelle: LKW 2015: Einfluss von Radverkehrsaufkommen und -infrastruktur auf das Unfallgeschehen Unfallforschung 4. der Versicherer 5
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Unfallforschung a der Versicherer 41
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Schwerpunkte des Unfallgeschehens Konzentration des Unfallgeschehens (innerorts ca. 70%) an
Kreuzungen, Einmündungen, Zufahrten
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Abbiegeunfälle mit Radfahrern
Einbiegen-/ Kreuzen-Unfälle mit Radfahrern
Radfahren in falscher Richtung
oder Rotlichtverstoß
Unfallforschung der Versicherer
GDV
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Schwerpunkte des Unfallgeschehens Konzentration des Unfallgeschehens (innerorts ca. 70%) an
Kreuzungen, Einmündungen, Zufahrten
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Unfallforschung der Versicherer 1
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Sicherheit an Kreuzungen und Einmündungen
Sichtbeziehungen herstellen
‚I Ortsfeste und temporäre Sichtbehinderungen beseitigen/ unterbinden
Sicherheit an Kreuzungen und Einmündun
Gesonderte Abbiegephasen
Furtmarkierungen
ARAS
Radfahrstreifen in Mittellage
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Unfallforschung der Versicherer 49
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Gestaltung von Radverkehrsanlagen
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Gestaltung von Radverkehrsanlagen
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Aufgabe für Kommunen
Angemessene Dimensionierung von Radverkehrsanlagen
Radweg Radfahrstreifen Schutzstreifen
Unfallforschung der Versicherer 1
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Aufgabe für Kommunen
Angemessene Dimensionierung von Radverkehrsanlagen
Bedarfsgerecht Fahrbahnführung Fahrradstraße
Unfallforschung at, der Versicherer 5
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Welche Anforderungen ergeben sich an die (künftige) Verkehrsinfrastruktur?
Oberstes Ziel: regelwerkskonforme Radverkehrsführung!
— Radverkehrsbelange bei jedem Entwurf berücksichtigen
— konsequente Verkehrssicherheitsarbeit im Bestand (Unfallkommission,
Bestandsaudit, Verkehrsschau)
Integrativer Ansatz: Den Radverkehr immer „mitplanen"
▪ Attraktive und sicherere Angebote schaffen (z.B. Schutz- / Radfahrstreifen)
Konsequente Radverkehrsplanung
— schon heute keine Mindestmaße!
— „echte" Fahrradstraßen
Komplexität reduzieren (Erkennbarkeit, Eindeutigkeit, Sichtbeziehungen,
Vermeidung „bedingt verträglicher Ströme")
Unfallforschung az der Versicherer
Ad" GDV
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Empfehlungen der Regelwerke
• Im aktuellen Regelwerk sind Vorgaben und Maßnahmenvorschläge genannt
(u. a. VwV-StVO, RASt 2006, RiLSA 2015, ERA 2010):
— Fahrbahnnahe Radverkehrsführung oder Führung auf der Fahrbahn
— Freihalten von Sichtfeldern
— Getrennte Lichtsignalphasen für Abbieger
— Vermeidung zügiger Ein-/ Abbiegerführung
— Keine Netzlücken
— Furten konsequent markieren
— Eindeutige und verständliche Radverkehrsführung
••••••••
Unfallforschung a, der Versicherer 5
Ator GDV
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LIDV-Publikationen zum Thema Radverkehr
Unfallforschung kompakt
Planung verkehrssicherer Infrastruktur für den zukünftigen Radverkehr
Unfallforschung kompakt
Unfälle zwischen Kfz und Radfahrern beim Abbiegen
Unfallforschung kompakt
InnerörtlIche Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern
Unfallforschung kompakt
Neues Risiko Pedelec?
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CDV
Verfügbar auf unserer Webseite:
www.udv.de/publikationen Typische Unfälle zwischen
Fahrradstraßen und Pkw und Radfahrern geöffnete Einbahnstraßen
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GDV Unfallforschung der Versicherer
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GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Unfallforschung der Versicherer
Wilhelmstraße 43 / 43 G, D-10117 Berlin
Postfach 08 02 64, D-10002 Berlin
Tel.: +49 30 2020-5821
Fax: +49 30 2020-6633
E-Mail: Unfailforschung@gdv.de
www.udv.de 1 11 F
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Groß Silvia
Von: B.Lohwasser@mg.de Gesendet: Dienstag, 11. April 2017 07:44 An: Bauleitplanung Betreff: Stellungnahme zum Bebauungsplan SP 50, Blatt 1b, 3. Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
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das Gebiet des o.g. Planverfahrens liegt in der Wasserschutzzone III 13 der Wassergewinnungsanlage Zündorf. Wir weisen auf die Wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewinnungsanlage Zündorf hin, deren genehmigungspflichtigen Tatbestände und Verbote zu beachten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Lohwasser Netzplanung (P) Leitplaner Rheinische NETZGesellschaft mbH, 50823 Köln Telefon 0221 4746-236 Telefax 0221 4746-8236 b.lohwasser@rng.de
Besuchen Sie uns im Internet: rno.cle
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Groß, Silvia
Von: Stefan.Czymmeclestrasseninnv.de Gesendet: Dienstag, 18. Apdl 2017 15:27 An: Bauleitplanung Cc: Groß, Silvia Betreff: Troisdorf BAB A 59, Abschnitt 31 Anlagen: AllgemeineForderungenBAB.docx
hier: Bebauungsplan Nr. SP 50, Blatt 1b, 3. Änderung; Frühzeitige Beteiligung der Behörden; Ihr Schreiben vom 13.03.2017;
Sehr geehrte Damen und Herren,
sollte die Straßenbauverwaltung hinsichtlich der Bundesautobahn A 59 betroffen sein, so sind durch die Stadt Troisdorf im Verlauf des weiteren Verfahrens die Hinweise und Forderungen aus dem beiliegenden Merkblatt zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen i. A. Stefan Czymmeck Regionalniederlassung Rhein-Berg Aussenstelle Köln Sachgebiet Anbau/Recht Deutz-Kalker-Straße 18-26 50679 Köln Tel.: +49 221 8397-395 Fax: +49 221 8397-100 mail: stefani ennmeck estrassen. nrwide
Landesbetrieb Straßenbau NRW Außenstelle Köln
Allgemeine Forderungen
1 Ein Hinweis auf die Schutzzonen der BAB gemäß § 9 (1+2) FStrG ist in den Textteil des Bauleitplanes aufzunehmen. Um Eintragung der Schutzzonen in den Plan wird gebeten.
2. In einer Entfernung von 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn (Anbauverbotszone § 90) FStrG) dürfen Hochbauten jeder Art nicht errichtet werden. Ebenfalls unzulässig sind Anlagen der Außenwerbung sowie Anlagen und Einrichtungen, die für die rechtliche oder gewerbliche Nutzung der Hochbauten erforderlich sind (z. B. Pflichtstellplätze, Feuerwehrumfahrten, Lagerflächen o. ä). Sicht- und Lärmschutzwälle bedürfen der Genehmigung der Straßenbauverwaltung.
3. In einer Entfernung von 100 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn ( Anbaubeschränkungszone § 9 (2) FStrG)
a. dürfen nur solche bauliche Anlagen errichtet , erheblich geändert oder anders genutzt werden, die, die Sicherheit und Leichtigkeit des Autobahnverkehrs weder durch Lichteinwirkung, Dämpfe, Gase, Rauch, Geräusche, Erschütterungen oder dergleichen gefährden und beeinträchtigen. Anlagen der Außenwerbung stehen den baulichen Anlagen gleich.
b. sind nur solche Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb von Grundstücken und Gebäuden zulässig, die, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB nicht durch Blendung oder in sonstiger Weise beeinträchtigen wird. Vor der Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist die Zustimmung der Straßenbauverwaltung einzuholen.
c. dürfen Werbeanlagen, Firmennamen, Angabe über die Art von Anlagen oder sonstige Hinweise mit Wirkung zur Autobahn nur mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung angebracht oder aufgestellt werden.
Zur befestigten Fahrbahn gehören auch Standstreifen, Beschleunig ungs- und Verzögerungsstreifen der Anschlussstellen und der Autobahnkreuze.
4. Bei Kreuzungen der BAB durch Versorgungsleitungen und der nachrichtlichen Übernahme der Leitungen innerhalb der Schutzzonen gemäß § 9 (1+2) FStrG ist die Abstimmung mit der Bundesstraßenverwaltung außerhalb des Planverfahrens erforderlich.
5. Gemäß § 33 der Straßenverkehrsordnung ist die Straßenbauverwaltung an Maßnahmen zu beteiligen, die, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB beeinträchtigen können. Vom städtischen Bauordnungsamt ist daher sicherzustellen, dass über die BAB Schutzzonen hinaus Werbeanlagen, Firmennamen, Angaben über die Art von Anlagen und sonstige Hinweise, die den Verkehr auf der BAB beeinträchtigen können, nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn die Straßenbauverwaltung zugestimmt hat.
6. Immissionsschutz für neu ausgewiesene Gebiete geht zu Lasten der Gemeinde / Stadt.
7. Entwässerungseinrichtungen der BAB dürfen nicht baulich verändert werden.
i. A.
y(14 c,
(Bernd Esch) Abteilungsleiter
cr (Ändrea DupiCk)i
Lö liv4e-licl STADTWERKE
gongsger TROISDORF
Stadt Troisdorf Stadtplanungsamt Silvia Groß Kölner Straße 176 53840 Troisdorf
Ansprechpartner/in Telefon: Telefax: Unser Zeichen: E-Mail:
Herr Bernd Esch 02241 888 413 02241 888 9 413 Esb/PN eschb@stadtvverke-troisdorf.de
Ihre Nachricht: vom 13.03.2017 Ihr Zeichen:
61.1-gs
Datum:
18.04.2017
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Bauleitplanvorentwürfen der Stadt Troisdorf
B-Plan SP 50, Blatt 1b, 3. Änderung, Stadtteil Troisdorf — Kriegsdorf, Bereich westlich Junkersring (2. Erschließung westlich Steinmannweg)
Guten Tag Frau Groß,
seitens der Stadtwerke Troisdorf GmbH bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes.
Im Planbereich wird Löschwasser als Grundschutz nach DVGVV W 405 (A) in aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zur Verfügung gestellt.
oben genannte
Höhe von 96 m3/h
Freundliche Grüße Stadtwerke Troisdorf GmbH Technik/Planung
tadhnike Troisdorf GmbHI TO , 02241 888 0 Fax 02241 1001 160 I äw.stadtwerke-troisdorf de I Info eoter@stadtwerbo troisdorf de
Auf siehtsratsvorsitzender Bürgermeister Klaus-Warn r dah oesla
Geschäftsführung Ggft -len Peter GIetaftean Woradaeaded, -941k901 Andre Vogt Sitz der Gesellschaft Imsdorf 1 Amtsgericht Slegha g 960 4412
elssParkasse Kohl ftto-lar. 02113 629 1 01237050299 1 1BAN DE23370502990002 1136 29 1 BIC COKSDE33
e6 1 Kte-Nr.1 301 915019 1 BLZ 370595 20 1 ßAN DE7237069520 1301 2159 ni0 BEmiau) triar
Poststraße 106 / 53840Troi
Acr Ots
Groß, Silvia
Von: Pilgram@bonn.ihk.de im Auftrag von Bomstedt@bonnthk.de Gesendet: Dienstag, 18. April 2017 10:46 An: Bauleitplanung Betreff: Frühzeitige Beteiligung der Behörden zum B-Plan SP 50, Blatt 1b, 3. Änderung Anlagen: 20170418_Bebauungsplan Sp 50, Blatt 1 b, 3. Änden.mg.pdf
Sehr geehrte Frau Groß,
anbei übersende ich Ihnen heute die Stellungnahme der IHK Bonn/Rhein-Sieg zur im Betreff genannten Planung.
Hoffentlich hatten Sie schöne Osterfeiertage.
Mit freundlichen Grüßen, Till Bornstedt
IHK Bonn/Rhein-Sieg Abt. I Handel, Raumplanung, Tourismus, Verkehr Bonner Talweg 17 53113 Bonn Tel.: 0228 / 22 84 - 145 Fax: 0228 / 22 84 - 223 E-Mail: bornstedtebonn.ihk.de Web: http://www.ihk-bonn.de
Ausbildung auf einen Klick: www.ietzt-ausbilden.de
1
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg 1 Postfach 16201 53008 Bonn Ihr Zeichen/Nachricht vom
Stadt Troisdorf Stadtplanungsamt Frau Silvia Groß Kölner Str. 176 53840 Troisdorf
Unser Zeichen
Abt. 1 TB/BS Ihr Ansprechpartner
Till Bornstedt E-Mail
bornstedt@bonn.ihk.de Telefon
(0228) Telefax
22 84 - 145
(0228) 22 84 -223
18.04.2017
Betreff: Bebauungsplan Sp 50, Blatt 1 b, 3. Änderung, Stadtteil Troisdorf — Kriegsdorf, Bereich westlich Junkersring
Hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Bauleitplanvorentwürfen der Stadt Troisdorf
Sehr geehrte Frau Groß,
geplant ist eine Erweiterung des Gewerbegebietes Junkersring um ca. 3,5 ha in nordwestlicher Richtung, um der bestehenden hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen in Troisdorf gerecht zu werden. Gegen die 3. Änderung des o.g. Bebauungsplans bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg i.A.
Till Bomstedt Referent Handel, Bauleitplanung, Verkehr
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg 1 Bonner Talweg 17 1 53113 Bonn 1 Postanschrift Postfach 18201 53008 Bonn Tel. (0228) 22 84-0 1 Fax (0228) 22 84-170 1E-Mail. into©bonnihk.de 1 Internet. wow.ihk-bonntle Sparkasse KölnBonn; 1 IBAN 0E80 3705 0198 0000 0012 06 1 BIC COLSDE33