Post on 18-Jul-2020
transcript
46. NewsletterMigration & Integration
Inhaltsverzeichnis
Aktuelle Situation im Landkreis
Aktuelle mehrsprachige Informationen zum Coronavirus der Bundesregierung
Alle im Blick! Zum Coronavirus in 12 Sprachen
Informationen zur Einstellung des Unterrichts an Bayerns Schulen
Förderung von online-Tutorien
Hinweise des Jobcenters Oberallgäu: Covid-19 – Erleichterter Zugang ins SGB II
Hotline Corona und Arbeitsrechte
Veranstaltungen, Seminare und sonstige Termine
Kinderzuschlag: Das ist der „Notfall-KiZ“
Bayerisches Gewaltschutz- und Gewaltpräventionskonzept
Symbolhafte Aktion gegen „unmenschliche Zustände in griechischen Lagern“
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 1 -
Liebe Integrationsmitwirkende, Liebe Ehrenamtliche, Liebe Interessierte,
den Beginn macht im aktuellen Newsletter die
zahlenmäßige Darstellung der aktuellen Situation im
Landkreis. Im weiteren Verlauf finden Sie einige
Informationen und Wissenswertes über die aktuelle
Ausnahmesituation aufgrund des Coronavirus sowie
wie gewohnt Aktuelles, Termine und Wissenswertes
aus der Region, Bayern und der Welt.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!
Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen
jederzeit zur Verfügung.
Ihre
Andrea Schmid Susanne Grimm Miriam Duran Hülya Dirlik Bildungsbüro Landkreis Oberallgäu Beauftragte für Migration Hauptamtliche und Integration Integrationslotsin
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 2 -
Aktuelle Situation im Landkreis
Quelle: Amt für Migration, Stand 31.03.2020
Insgesamt leben (Stand 31.03.2020) 14.473 Ausländer aus 130 Staaten im Landkreis
Oberallgäu. Davon kommen 8707 Personen aus Staaten der Europäischen Union. Somit sind
ca. 60 % aller ausländischen Bürger EU-Bürger.
Die Situation der Geflüchteten stellt sich wie folgt dar:
Insgesamt leben in den Unterkünften (mit UMF) 828 Personen
Zudem wurde 52 Personen die private Wohnsitznahme gestattet.
Von den im Asylverfahren befindlichen Personen sind 35 % weiblich und 65 % männlich.
Weiterhin stammen die meisten Asylbewerber aus Nigeria. Zuletzt erfolgten Zugänge meist
aus Gambia und der Türkei. Die meisten Personen mit einer Anerkennung stammen aus
Syrien. Vermehrt werden auch Personen aus der Türkei anerkannt.
In den Unterkünften leben:
Personen, die eine Anerkennung haben 301 Personen
im Asylverfahren befindliche Personen 328 Personen
Geduldete (eigene Zuständigkeit + Zentrale Ausländerbehörde) 246 Personen
Anerkennungen
Im Jahr 2020 erhielten 37 Flüchtlinge eine positive Entscheidung vom Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge. 32 Personen wurde die sog. Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Bei fünf
weiteren Personen wurden Abschiebehindernisse festgestellt. Grund hierfür sind im Landkreis
Oberallgäu die relativen hohen Fallzahlen bei türkischen Staatsangehörigen mit einer positiven
Entscheidung im Asylverfahren. Für die einzelnen Aufenthaltstitel ergibt sich für das Jahr 2020
bisher folgendes Bild:
§ 25 Abs. 1 AufenthG (Asyl) 0
§ 25 Abs. 2 Alt. 1 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft) 32
§ 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz) 0
§ 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebehindernisse) 5
Ablehnungen/ Abschiebungen
Es wurden 27 Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt:
Es wurden zwei Personen abgeschoben. Freiwillige Ausreisen fanden bisher keine statt.
Duldungen
246 Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig. Davon können ca. 175 Personen aufgrund
fehlender Passpapiere nicht ausreisen. Aufgrund der Coronakrise und den damit verbundenen
Reisebeschränkungen sind sowohl freiwillige Ausreisen als auch Abschiebungen in viele
Staaten nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
Zuweisungen
Im Jahr 2020 wurden dem Landkreis Oberallgäu bisher 52 Asylbewerber zugewiesen. Dazu
kommen 3 Kinder, die hier geboren wurden und einen Asylantrag gestellt haben.
Arbeit:
Weiterhin gehen ca. 160 Asylbewerber/Geduldete einer bezahlten Beschäftigung nach.
Heinz-Joachim Pesch, heinz-joachim.pesch@lra-oa.bayern.de, 08321/612-310
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 3 -
Aktuelle Ausnahmesituation: Covid-19 Pandemie
Aktuelle mehrsprachige Informationen zum Coronavirus der Bundesregierung
Aus aktuellem Anlass möchten wir im Auftrag der Beauftragten
der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration,
Frau Staatsministerin Widmann-Mauz, auf das mehrsprachige
Informationsangebot der Bundesregierung zu Regelungen und
Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 hinweisen.
Wir bitten, diese insbesondere an bekannte Netzwerke,
Communities sowie Multiplikatoren z.B. über Social-Media-
Kanäle weiterzuleiten.
WEBSITE
Auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration sind gesammelte Hinweise aus der Bundesregierung in verschiedenen Sprachen
zu finden.
Informationen fortlaufend auch über Gesundheitsfragen hinausgehend werden aktualisiert und
ergänzt. Aktuell werden mehrsprachige Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen und
wirtschaftlichen Sofortmaßnahmen vorbereitet.
Zur Website hier.
SOCIAL MEDIA
Die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration freut sich, wenn ihre Tweets
und Instagram-Post mit Verlinkung zu mehrsprachigen Informationen über Social-Media-
Auftritte weitergetragen und geteilt werden:
Twitter: https://twitter.com/IntegrationBund/status/1239595687907594249
Instagram: https://www.instagram.com/p/B9zdqEcKUvW/
Miriam Duran, miriam.duran@lra-oa.bayern.de; 08321/612-254
Alle im Blick! Zum Coronavirus in 12 Sprachen
Hinweise der Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung Gudrun Brendel-
Fischer
Wir erleben gerade eine absolute Ausnahmesituation. Im Moment geht es vor allem darum,
möglichst viele Menschen gesund zu halten und die Zahl der Neuinfektionen zu verlangsamen.
Der Verein Bild und Sprache e.V. hat in mittlerweile 12 Sprachen leicht verständliche Hinweise
erstellt, die hier zum Download, angepasst an die bayerischen Regeln, zur Verfügung gestellt
werden.
Informationen in Fremdsprachen
Quelle: Integrationsbeauftragte
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 4 -
Auf einen Blick erfährt man,
welche Beschwerden bei dem
neuartigen Coronavirus typisch sind,
wie der Virus übertragen wird,
wie man sich am besten schützen
kann,
wie man mithilft, einer
Weiterverbreitung entgegenzuwirken,
wie man sich in Quarantäne verhält.
Appell an jede und jeden:
Halten Sie Abstand, bleiben Sie zuhause
und meiden Sie Sozialkontakte:
Zum Schutz der Schwächsten in unserer
Gesellschaft.
Den Flyer in 12 Sprachen finden Sie hier:
http://integrationsbeauftragte.bayern.de/downloads/
Miriam Duran, miriam.duran@lra-oa.bayern.de; 08321/612-254
Sprache und Bildung
Aktuelle Information im Zusammenhang mit dem „Coronavirus“:
Informationen zur Einstellung des Unterrichts an Bayerns Schulen
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus veröffentlicht in diesem
Zusammenhang aktuelle Informationen in zehn Sprachen.
Diese beinhalten Informationen zu Schulschließungen und Notfallbetreuung. Sie finden diese
hier. Weitere FAQ und spezielle Themenschwerpunkte finden Sie hier.
Bildungsbüro Landkreis Oberallgäu; bildungsbuero@lra-oa.bayern.de; 08321/612-144
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 5 -
Förderung von Online-Tutorien
Hinweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtling, Abteilung „Integration und
gesellschaftlicher Zusammenhalt“
Die Unterbrechung aller Integrations- und Berufssprachkurse wegen der Maßnahmen gegen
die Verbreitung des Coronavirus stellt einen großen Einschnitt für die Lernprogression der
betroffenen Kursteilnehmenden dar.
Mit der Verwendung von webbasierten Angeboten kann zumindest der Lernfortschritt der
Teilnehmenden erhalten bzw. gefestigt und die Wartezeit bis zur regulären Fortführung der
Kurse sinnvoll genutzt werden.
Das vhs-Lernportal (https://deutsch.vhs-lernportal.de/) ist
das bisher einzige als kurstragend zugelassene Lehrwerk
für die Integrationskurse, das auf einem
Lernmanagementsystem basiert und vollständig online
zugänglich ist.
Es ist für die Nutzenden kostenlos und wurde mit Mitteln
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
entwickelt und kann von allen Trägern genutzt werden.
Der Deutsche Volkshochschulverband, der das vhs-
Lernportal betreibt, bietet kostenlose dreistündige Online-
Fortbildungen für Lehrkräfte, die das Lernportal verwenden
möchten.
Quelle: www.bamf.de
Miriam Duran, miriam.duran@lra-oa.bayern.de; 08321/612-254
Ausbildung und Arbeit
Hinweis des Jobcenters Oberallgäu
COVID 19 – Erleichterter Zugang ins SGB II
Mit Beschluss des Bundesrates und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist seit 27.03.2020
der erleichterte Zugang zu SGB II-Leistungen beschlossen.
Die in § 67 SGB II getroffenen Regelungen gelten insbesondere für alle Neu-Antragstellungen
im Zeitraum vom 01.03.2020 – 30.06.2020 aber auch für die Weiterbewilligung laufender Fälle.
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 6 -
In Kürze zusammengefasst umfasst dies im Wesentlichen:
die erleichterte und vereinfachte Antragstellung auf Leistungen der Grundsicherung
nach dem SGB II
die vorübergehende Aussetzung der Vermögensprüfung,
die vorübergehende Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und
Heizung,
die automatische Weiterbewilligung bereits laufender Fälle unter Annahme
unveränderter Voraussetzungen für alle Fälle, die im Zeitraum 31.03.2020 –
30.08.2020 enden. Danach ist nach aktuellem Stand ein erneuter Antrag
zwingend erforderlich.
Nachfolgend sind ein paar Informationen, die entsprechenden Antragsformulare und
benötigten Dokumente sowie Download Links für Sie zusammengestellt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters sind unter den auf der Website
https://www.oberallgaeu.org/de/jugend-familie-soziale-hilfen-senioren/soziale-
hilfen/jobcenter-oberallgaeu.html
angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu erreichen.
Außerdem hat das Kommunale Jobcenter aktuell folgende Service-Nummer geschaltet:
08321/612-800
Sollte aufgrund der hohen Antragszahlen bzw. den telefonischen Beratungsgesprächen das
Jobcenter einmal nicht erreichbar sein, bitten wir Sie, Ihr Anliegen unter Angabe Ihres
vollständigen Namens und einer Telefonnummer aufs Band zu sprechen bzw. sich via E-Mail
(jobcenter.sued@lra-oa.bayern.de oder jobcenter.nord@lra-oa.bayern.de ) oder schriftlich per
Post an uns zu wenden.
Wir versuchen uns schnellstmöglich Ihrer Anliegen anzunehmen und uns mit Ihnen in
Verbindung zu setzen!
Die ausgefüllten Unterlagen können selbstverständlich postalisch oder via E-Mail (auch
abfotografiert) eingereicht werden. Eingereichte Originale werden umgehend nach
Verscannung postalisch zurückgesandt.
Einen Download entsprechender Antragsformulare (insbesondere auch der neue vereinfachte
Kurzantrag) zum Arbeitslosengeld II finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/download-center
Je gewissenhafter die Unterlagen ausgefüllt sind, desto weniger Rückfragen und Unklarheiten
können sich ergeben.
Für den vereinfachten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II wurde zudem ein Kurzantrag
entwickelt, welchen Sie nachfolgend finden. Um Ihnen und den Mitgliedern der
Bedarfsgemeinschaft schnell und unbürokratisch die Ihnen zustehenden Leistungen
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 7 -
auszahlen zu können, bitten wir Sie darum, in jedem Falle die folgenden Unterlagen ausgefüllt
an uns zu übersenden:
vereinfachter Antrag
Anlage Einkommen (für alle Personen ab 15 Jahre – wenn im vereinfachten Antrag
„ja“ angegeben wurde)
Anlage Sozialversicherung (SV)
Anlage Vermögen (wenn im vereinfachten Antrag zu Vermögen „ja“ angegeben
wurde)
nur für Selbstständige: Anlage KAS
Haben Sie Kinder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft? Je nachdem, wie alt Ihre Kinder sind, füllen
Sie bitte die nachfolgenden Anlagen aus:
Kinder unter 15 Jahre: – Antragsvordruck
Kinder ab 15 Jahre: – Antragsvordruck
Sie sind über 25 Jahre und leben mit Ihren Eltern zusammen? Oder Sie leben mit sonstigen
Verwandten (Onkel, Tanten, Großeltern etc.) zusammen?
Dann füllen Sie bitte für jede Person die Anlage HG aus.
Sie leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen? Dann füllen Sie bitte die Anlage
VE aus.
Sie möchten einen Mehrbedarf beantragen, weil Sie z.B. schwanger sind oder eine
kostenaufwändige Ernährung benötigen? Dann füllen Sie bitte die Anlage Mehrbedarf
(MEB) aus.
Da derzeit leider keine persönlichen Vorsprachen im Kommunalen Jobcenter, z.B. zur Prüfung
Ihrer Identität, möglich sind, würden wir es begrüßen, wenn Sie zu Ihrem Antrag die
nachfolgend aufgeführten Dokumente in Kopie einreichen. Diese sind allerdings im ersten
Schritt nicht zwingend erforderlich und können auch nachträglich im Einzelfall noch
angefordert werden:
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument des Antragstellers und
Partners wenn möglich
Geburtsurkunden Ihrer Kinder
aktuelle Chipkarte Ihrer Krankenkasse
Mietvertrag oder aktuelle Mietbescheinigung
Arbeitsvertrag und Lohnnachweise, sofern Sie in einem Beschäftigungsverhältnis
stehen
Nachweise über Kurzarbeitergeld
Ggf. die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses
Sie können die Unterlagen auch mit dem Handy abfotografieren und als Anhang per Mail
an jobcenter.sued@lra-oa.bayern.de oder jobcenter.nord@lra-oa.bayern.de senden.
Sollte es Ihnen gar nicht möglich sein, die o.g. Dokumente vorzulegen, so teilen Sie dies bitte
im Antragsverfahren schriftlich mit.
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 8 -
Vorrangige Leistungen
Bitte denken Sie in diesem Zuge auch an die Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen (§ 12a
SGB II) bzw. der Ausschöpfung anderer staatlicher Hilfen und Zuschüsse.
Die nachfolgende Liste an Informationen und Links ist deshalb nicht abschließend und soll
lediglich als Gedankenanstoß dienen:
Kinderzuschlag, Wohngeld https://www.oberallgaeu.org/de/jugend-familie-soziale-
hilfen-senioren/soziale-hilfen/wohngeld.html; Kindergeld (Merkblatt Kindergeld (PDF,
1MB, Datei ist nicht barrierefrei),
Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss,
Kindergeld und Kinderzuschlag: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Leistungen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung: Arbeitslosengeld,
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
Leistungen der Krankenkassen: Krankengeld, Leistungen der medizinischen
Rehabilitation,
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Verletztengeld, Rente wegen
Minderung der Erwerbsfähigkeit,
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung: Übergangsgeld, Altersrente,
Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente
Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-
zum-kurzarbeitergeld
Kurzarbeit: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-
uebersicht-kurzarbeitergeldformen
KFW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen https://www.kfw.de/KfW-
Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Corona-Hilfen für Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer:
https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-hilfen-fuer-selbststaendige-
freiberufler-und-kleinunternehmer-84233709
Wir versuchen all Ihren Anliegen in dieser besonderen Situation schnellst- und
bestmöglich gerecht zu werden.
Ihr kommunales Jobcenter Oberallgäu
Daniel Michels, daniel.michels@lra-oa.bayern.de; 08321/612-810
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 9 -
Hotline Corona und Arbeitsrechte
Das DGB-Projekt Faire Mobilität hat Telefon-Hotlines für
Beschäftigte aus mittel- und osteuropäischen Ländern in
fünf Sprachen eingerichtet.
Mobile Beschäftigte aus Polen, Rumänien, Bulgarien,
Ungarn und Kroatien können sich ab sofort zu ihren
Arbeitsrechten in Deutschland während der Corona-Krise informieren.
Bosnisch-Kroatisch-Serbisch: 0800 0005776
Montag 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr und Donnerstag 14.00-18.00 Uhr
Bulgarisch: 0800 1014341
Montag, Dienstag und Donnerstag 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Polnisch: 0800 0005780
Montag bis Freitag 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Rumänisch: 0800 0005602
Montag bis Freitag 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Ungarisch: 0800 0005614
Montag, Dienstag und Donnerstag 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Die bundesweite Hotline ist zunächst bis Ende April geschaltet.
Faire Mobilität versucht damit auf die akuten Fragen osteuropäischer Beschäftigter kurzfristig
zu reagieren.
Miriam Duran, miriam.duran@lra-oa.bayern.de; 08321/612-254
Veranstaltungen, Seminare und sonstige Termine Hinweis des Integrationsbeirates Oberallgäu e.V.
Der Integrationsbeirat Oberallgäu e.V. steht Menschen mit
Migrationsgeschichte trotz der allgemeinen Kontakteinschränkungen
zur Seite. Die Beratung erfolgt telefonisch, per E-Mail oder über die
sozialen Medien.
Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie sich unsicher fühlen und Unterstützung in schwierigen
Situationen benötigen.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag zu den gewohnten Zeiten, außerdem wird die Mailbox
regelmäßig abgehört.
Faire Mobilität
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 10 -
Kontakt: Geschäftsstelle im Landratsamt Oberallgäu – Zimmer 2.60 – Tel.: 08321/612-254
E-Mail: Integrationsbeirat@lra-oa.bayern.de oder neu: info@in-oa.de
Internet: www.in-oa.de - Integrationsbeirat Oberallgäu EV
Alle angekündigten Veranstaltungen werden bis auf
Weiteres abgesagt.
Miriam Duran, miriam.duran@lra-oa.bayern.de; 08321/612-254
Lösungscafé mit Frau Winterstein
Um den ehrenamtlichen Helfern eine Möglichkeit zu geben sich über die Probleme in Ihrer
Tätigkeit auszusprechen werden auch im Jahre 2020 wieder Termin bei Frau Winterstein
angeboten.
Der aktuell nächste Termin wäre am 08.05.2020 von 14.30 – 17.30 Uhr. Aufgrund der aktuellen
Situation wird kurzfristig entschieden, ob dieser stattfinden kann. Bei Bedarf melden Sie sich
bitte direkt an Frau Winterstein bzw. Herrn Pesch.
Beratung Coaching Supervision
Frau Birgit Winterstein
Telefon: 0821/ 5892 784
Heinz-Joachim Pesch, heinz-joachim.pesch@lra-oa.bayern.de, 08321/612-310
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 11 -
Kempten und Überregional
Internationaler Tag gegen Rassismus am 21. März 2020
„Rassismus & Nationalismus – kommen mir nicht in die Tüte“
Aufgrund des Coronavirus konnten zum Internationalen Tag gegen
Rassismus am 21. März keine Aktionen auf der Straße stattfinden.
Deshalb haben die Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte
Bayerns – auch der Integrationsbeirat Oberallgäu e.V. – ihre Botschaft digital in den sozialen
Medien an die Öffentlichkeit getragen.
Die Aktion unter dem Motto „Rassismus &
Nationalismus – kommen mir nicht in die
Tüte“ war sehr erfolgreich.
Die Beiräte Bayerns, Bäckereien, Imbisse,
Einzelpersonen und ihre Kinder haben sich
mit Posts beteiligt.
--> Rede 1. Vorsitzende AGABY - Mitra Sharifi
Miriam Duran, miriam.duran@lra-oa.bayern.de; 08321/612-254
„Engagiert für Integration“ 2020
Veranstaltungen und Informationen rund um das Thema Asyl und Integration in Kempten und
überregional finden Sie auf der Infoplattform www.asylinkempten.de
Zudem finden Sie auf dieser Internetplattform zahlreiche interessante und hilfreiche Corona-
Informationen.
Anke Heinroth, Heinroth@diakonie-kempten.de, 0831/9606-1963
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 12 -
Wissenswertes
Kinderzuschlag: Das ist der „Notfall-KiZ“
Der „Notfall-KiZ“ ändert den Zugang zum
Kinderzuschlag.
Familien mit geringem Einkommen können dadurch
einfacher monatlich bis zu 185 € pro Kind erhalten.
An wen richtet sich der „Notfall-KiZ“?
Bei vielen Familien kommt es aktuell durch die Corona-Krise zu unvorhergesehenen
Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sozialschutz-
Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet („Notfall-KiZ“). Dadurch erhalten möglichst
viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen.
Nutzen Sie den Notfall-KiZ, wenn Ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt Ihrer Familie
ausreicht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie …
Kurzarbeitergeld erhalten,
selbstständig sind und derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben,
weniger Bezüge durch entfallene Überstunden haben oder
derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen.
Der „Notfall-KiZ“ beträgt monatlich bis zu 185 € pro Kind.
Alle wichtigen Informationen zur neuen Gesetzeslage erhalten Sie auf der Sonderseite zum
Notfall-KiZ.
Bitte beachten Sie, dass auch mit der Gesetzesänderung aufgrund der Corona-Krise eine
Einkommensprüfung stattfindet und somit entgegen anders lautender Aussagen in den
sozialen Medien nicht jede Familie ohne weitere Prüfung Kinderzuschlag erhält. Wir
empfehlen Ihnen deshalb dringend, vor der Antragstellung immer zuerst die Voraus-setzungen
mit dem „KiZ-Lotsen“ zu prüfen und dann über die Schaltfläche “zum Online-Antrag“ einen
Antrag zu stellen.
Alternativ können Sie den Papier-Antrag ausfüllen und an Ihre Familienkasse schicken. Alle
nötigen Unterlagen finden Sie auf der Seite Merkblätter, Formulare und Anträge der
Familienkasse.
Wichtig: Sie müssen den Antrag auf Notfall-Kinderzuschlag nicht am 1.4.2020 stellen!
Beantragen Sie Kinderzuschlag im Laufe des Aprils, erhalten Sie das Geld auch für den
ganzen Monat April.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Miriam Duran, miriam.duran@lra-oa.bayern.de; 08321/612-254
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 13 -
Bayerisches Gewaltschutz- und Gewaltpräventionskonzept
Die Corona-Pandemie beschränkt das öffentliche Leben.
Durch die gestiegene Nähe im häuslichen Bereich
können sich Konflikte zwischen Partnern und
Partnerinnen verstärken.
Gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder erhalten
auch weiterhin und gerade jetzt zuverlässige Hilfe. Das
bedeutet: Selbstverständlich kann trotz der geltenden
Ausgangsbeschränkungen die eigene Wohnung
verlassen werden, um Hilfsangebote aufzusuchen.
Viele Beratungsstellen bieten aktuell außerdem verstärkt
telefonische Hilfe oder Online-Beratung an.
Bayern verfügt über ein gut funktionierendes,
flächendeckendes Netz an allgemeinen,
niedrigschwelligen Beratungsangeboten wie Ehe- und
Familienberatungsstellen sowie Erziehungsberatungsstellen.
Geht es nicht nur um Konflikte, sondern um häusliche Gewalt, stehen die 33 staatlich
geförderten Fachberatungsstellen für von häuslicher / sexualisierter Gewalt
betroffene Frauen zur Verfügung.
Das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unterstützt unter der Nummer 08000
116016 sowie via Sofort-Chat Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne
Behinderung. Die Unterstützung ist anonym, kostenlos und findet an 365 Tagen im
Jahr rund um die Uhr statt.
Speziell für gewaltbetroffene Männer gibt es eine nordbayerische Beratungsstelle in
Nürnberg und eine südbayerische Beratungsstelle in Augsburg, sowie eine
bayernweite Online- und Telefonberatung für gewaltbetroffene queere* Männer.
Quelle und weiterführende Hinweise:
https://www.stmas.bayern.de/gewaltschutz/konzept/index.php
Miriam Duran, miriam.duran@lra-oa.bayern.de; 08321/612-254
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 14 -
Symbolhafte Aktion gegen „unmenschliche Zustände in griechischen Lagern“:
Landrat Anton Klotz (CSU) will 25 Flüchtlingskinder
im Oberallgäu aufnehmen.
Die Stadt Kempten ist zurückhaltender.
Wegen der Corona-Krise dürfen derzeit allerdings
gar keine Ausländer ins Land.
Die Corona-Krise und das Flüchtlingsdrama an der griechisch-türkischen Grenze haben
eigentlich rein gar nichts miteinander zu tun. Und doch hat das eine Thema bedingt durch das
andere Auswirkungen auf den Landkreis Oberallgäu und die Stadt Kempten. Weder hier noch
da kommen in nächster Zeit neue Flüchtlinge an, da die Europäische Union derzeit nirgendwo
Asylbewerber einreisen lässt. Auch die aus humanitären Gründen von der Bundesregierung
geplante Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger wird zunächst nicht weiterverfolgt.
Sobald es allerdings dazu kommt, wird der Landkreis Oberallgäu 25 Jugendliche aufnehmen,
kündigte Landrat Anton Klotz an.
Initiative „Seebrücke“ fordert Aufnahme von Flüchtlingen mit plakativen Sprüchen
Die internationale Initiative „Seebrücke“ setzt sich für
eine menschenwürdige Aufnahme von Flüchtlingen ein.
Allgäuer Mitglieder haben jetzt Plakatständer
verschiedener Parteien, die nach der Kommunalwahl
noch an den Straßenrändern stehen, für eine Aktion
genutzt: Sie fordern mit plakativen Sprüchen die
Aufnahme von Flüchtlingen aus griechischen Lagern.
Auf Antrag der SPD ist die Stadt Immenstadt inzwischen bereit, einige unbegleitete
Jugendliche aufzunehmen. Der Asyl-Helferkreis Oberstdorf startet eine Unterschriftenaktion
mit ähnlichem Ziel.
Landrat Klotz spricht von „unmenschlichen Verhältnissen“. Wenn er in Filmen sehe, wie
Familien mit Kindern „mit Blendgranaten und Tränengas beschossen werden“, gebe es für ihn
nur eine Konsequenz: „Wir müssen etwas tun.“
Im Oberallgäu sind derzeit lediglich drei unbegleitete Flüchtlingskinder unter 18 Jahren
untergebracht, in Kempten sind es sieben. Zu Spitzenzeiten während der Flüchtlingswelle
waren es in beiden Gebietskörperschaften zusammen 200. Wie erklärt sich der große
Unterschied? „Die meisten sind inzwischen volljährig“, sagte Klotz.
Bild: Matthias Becker
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 15 -
Zurzeit kommen überhaupt keine neuen Asylbewerber in Kempten und dem Oberallgäu an.
Im Oberallgäu sind es 760 Menschen. Platz schaffen könne man für 1356 Personen, sagte
Klotz. Der Landkreis hatte zuletzt Unterkunftskapazitäten abgebaut, dies kürzlich aber im
Hinblick auf die Vorkommnisse in Griechenland gestoppt.
Quelle: https://allgaeu.life/ - Artikel auszugsweise übernommen
Darüber hinaus liegt ein offener Brief an den Bundesminister des Innern Horst Seehofer und
den bayerischen Innenminister Joachim Hermann mit dem Titel „Jugendlichen eine Zukunft
geben“ vor. Bei Interesse können Sie sich gerne an Miriam Duran wenden.
Miriam Duran, miriam.duran@lra-oa.bayern.de; 08321/612-254
Das Vorhaben „Bildungsbüro“ wird im Rahmen des Programms „Bildung integriert“ vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Redaktion des Newsletters Migration & Integration:
Andrea Schmid und Susanne Grimm
Bildungsbüro
Landratsamt Oberallgäu
Kontakt / An- und Abmeldung zum Newsletter:
bildungsbuero@lra-oa.bayern.de
Vorherige Newsletter können Sie hier nachlesen
46. Newsletter Migration & Integration – Ausgabe 3/ 2020
- 16 -
Anhang
Aktuelles und Wissenswertes von der bayerischen Integrationsbeauftragten Gudrun
Brendel-Fischer MdL: AUFGEMERKT (diesen können Sie unter
www.integrationsbeauftragte.bayern.de abonnieren)
Telefonliste von „Faire Integration“
Integrationsbeauftragteder Bayerischen Staatsregierung
Gudrun Brendel-Fischer, MdL
AUFGEMERKT
Aktuelles und Wissenswertes von der Bayerischen Integrationsbeauftragten
April | 2020
Ostern steht vor der Tür – und dieses Jahr leider unter ganz besonderen Vor-zeichen. Ich wünsche Ihnen allen, egal, ob und wie Sie die Osterzeit begehen: Bleiben Sie gesund!
Im Moment geht es darum, durch eine Verlangsamung der Infektionen mög-lichst viele Menschenleben zu retten. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis, Ihre Disziplin und Distanz, und für Ihre Solidarität. Extremsituationen wie diese zeigen uns aber auch: Gemeinsam sind wir stär-ker. Halten wir zusammen und halten wir durch! Ich wünsche Ihnen alles Gute
ALLE IM BLICK! Hinweise zum Coronavirus in 12 Sprachen veröffentlicht
Wir erleben gerade eine absolute Ausnahmesituation. Im Moment geht es vor allem darum, möglichst viele Menschen gesund zu halten und die Zahl der Neuinfektionen zu verlangsamen. Der Verein Bild und Sprache e.V. hat in mittlerweile 12 Sprachen leicht verständliche Hinweise erstellt, die wir Ih-nen hier zum Download, angepasst an die bayerischen Regeln, zur Verfügung stellen möchten.
Den Flyer in 12 Sprachen finden Sie hier: http://integrationsbeauftragte.bay-ern.de/downloads/
WIRTSCHAFTSHILFE
• Corona Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen:
Antragsteller mit maximal 10 Mitarbeitern müssen keine privaten liquiden Mittel mehr einsetzen.
Regelmäßig aktualisierte Informationen zum Antragsverfahren fin den Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/.
• Den Link zum Antrag finden Sie unter: Bitte stellen Sie Ihren An- trag auf Soforthilfe nur hier.
• Bund + Bayern: Kombination von Soforthilfe Bayern und Soforthife Bund
Die gerade vollzogene Verzahnung beider Soforthilfeprogramme er möglicht höhere Zahlungen. Hierfür müssen Sie auch dann einen Antrag stellen, wenn Sie zuvor bereits einen gestellt haben – und zwar unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Aus zahlung erhalten haben. Das Antragsverfahren berücksichtigt alle Fallkonstellationen und verzahnt automatisch Soforthilfe Bayern oder Soforthilfe Bund.
• Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
◊biszu5Erwerbstätige9.000Euro, ◊biszu10Erwerbstätige15.000Euro, ◊biszu50Erwerbstätige30.000Euro, ◊biszu250Erwerbstätige50.000Euro.
Benötigen Sie als Unternehmer – auch als Kleinstunternehmer oder Soloselbstständiger - wirtschaftliche Hilfe in der Coronakri-se?
• Direkte Kontaktmöglichkeiten und weitere Hilfestellungen, auch telefonisch:
◊Stadtgebiet München Landeshauptstadt München Tel:089233-22070 Internet: www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft
◊ Regierungsbezirk Oberbayern außer Stadtgebiet München Regierung von Oberbayern Tel.derIHK:0895116-0 Kooperationsprojekt der IHK für München und Oberbayern Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de
◊ Regierungsbezirk Niederbayern Regierung von Niederbayern Tel:0871808-2022 Internet: www.regierung.niederbayern.bayern.de/
◊ Regierungsbezirk Oberpfalz Regierung der Oberpfalz Internet: www.regierung.oberpfalz.bayern.de
◊ Regierungsbezirk Oberfranken Regierung von Oberfranken Tel.derIHKfürOberfranken:0921886-0 Tel.derHandwerkskammerfürOberfranken:0921910-150 Tel.derIHKzuCoburg:095617426-776 Internet: www.regierung.oberfranken.bayern.de
◊ Regierungsbezirk Mittelfranken Regierung von Mittelfranken Tel:098153-1320 Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
◊ Regierungsbezirk Unterfranken Regierung von Unterfranken Tel:0931380-1273 Internet: www.regierung.unterfranken.bayern.de
◊ Regierungsbezirk Schwaben Regierung von Schwaben Tel:0821327-2428 Internet: www.regierung.schwaben.bayern.de
Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über die Sozialen Medien über wichtige Anlaufstellen, die Sie in wirtschaftlichen, sozialen oder ge-sundheitlichen Fragen informieren können, und erklären einfach und ver-ständlich komplexe Sachverhalte der vorläufigen Ausgangsbeschränkung.
Regelmäßige Hilfestellungen über unsere Social-Media-Kanäle
#GUTZUWISSEN
Ich lade ab sofort zu einer Verlo-sungsaktion auf Facebook und In-stagram ein. Zu gewinnen gibt es spannende Vorlese-Bücher, die un-ter dem Motto "Hier ist was falsch!" Kinder wie Erwachsene zum Ent-decken einladen. Schicken Sie uns hierzu einfach einen gemalten Os-terhasen oder ein Osternest an die E-Mail-Adresse integrationsbeauf-tragte@bayern.de.
Unter allen Teilnehmern werden 50Vorlese-Bücherverlost.Wirpos-ten die gesendeten Bilder dann an-onymisiert auf Facebook! Auf zum Buntstift: „Malen und gewinnen!“ Die Teilnahmefrist läuft bis Mon-tag, 13. April 2020. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
OSTERVERLOSUNGVerlosungsaktion "Malen und Gewinnen" auf Facebook und In-stagram gestartet
Auch wenn die am 7. Mai geplan-te Feier zur Verleihung des Baye-rischen Integrationspreises 2020 nicht stattfindet, läuft die Ermitt-lung der diesjährigen Preisträger weiter. Die Jury-Mitglieder arbeiten gerade, digital, in ihrer letzten hei-ßen Phase. Dank an alle Jurymitglie-der! In Kürze stehen die Sieger fest. Ich bin schon gespannt und halte Sie auf dem Laufenden!
Bayerischer Integrationspreis in der letzten heißen Phase!
INTEGRATIONSPREIS
Der Startschuss zum Projekt „In-tegrationsrucksack“ kann, wie ur-sprünglich vorgesehen, Ende April leider nicht gegeben werden. Über den neuen Starttermin halten wir Sie auf dem Laufenden.
Die Ausgabe des „Integrationsruck-sacks“ wird zu gegebener Zeit über ausgewählte Mütter- und Familien-zentren und Büchereien des Sankt Michaelsbundes erfolgen. Der Ruck-
sack dient der Sprachförderung von Kindern im Kita-Alter und enthält neben einem Vorlesebuch weite-re Fördermaterialien und Überra-schungen. Zudem wollen wir mit dieser Initiative vorhandene Lese-patinnen und Lesepaten stärken und neue Ehrenamtliche hinzuge-winnen.
INTEGRATIONSRUCKSACKAUFGESCHOBEN IST NICHT AUFGEHOBEN!
IMPRESSUM/ HERAUSGEBER
Geschäftsstelle der Integrationsbeauftragtender Bayerischen StaatsregierungGudrun Brendel-Fischer, MdLPostfach22125380524MünchenTel.08921924300E-Mail: integrationsbeauftragte@bayern.dewww.integrationsbeauftragte.bayern.de
Sie finden mich auch auf
Allgemeine Hinweise:
Anregungen und Hinweise zu aktuellen Themen, die in unserem Newsletter berücksichtigt werden sollten, nehmen wir gerne ent-gegen.
Die Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung über-nimmt keine Haftung für den Inhalt externer Internetseiten.
An-/Abmeldung√ Anmeldung des Newsletters hier
X Abmeldung des Newsletters hier Nach Abmeldung werden Ihre Daten selbst verständlich komplett gelöscht!
1
Faire Integration: Beratungsstellen und Sprachen
Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Zwischen dem 01. April und dem 30. Mai 2020 können Sie, egal in welcher Region Deutschlands Sie wohnen, Ihre Fragen an die Beratungsstellen „Faire Integration“ in Ihrer Herkunftssprache stellen.
Sollten Sie unter den unten genannten Telefonnummern niemanden erreichen, schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrer Frage an: sfi@dgb-bildungswerk.de.
Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich einer Berater*in weiterleiten, die Sie in Ihrer Herkunftssprache beraten kann.
Arabisch: Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Für die Beratung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen auf Arabisch rufen Sie bitte folgende Nummern an:
Mustafa Alia | Mobil: 0175 535 5867| E-Mail : mustafa.alia@emwu.org
Mahmood Abo-Jeap | Tel.: 0471 92 231 12 | Mobil: 0151 46 27 30 69 | E-Mail: mahmood.abo-jeap@arbeitundleben-bhv.de
Tarek Jabi | Tel.: 040 607 707 432 / -35 | E-Mail: tarek.jabi@hamburg.arbeitundleben.de
Amer Saikali | Tel.: 069 407 697 40 | Mobil: 01511 438 79 68 | E-Mail: amer.saikali@emwu.org
Ahmad Sharaf | Tel.: 0151 541 615 93 | E-Mail: ahmad.sharaf@emwu.org
Mousa Othman | Mobil: 0151 730 524 90 | E-Mail: Mousa.Othman@dgb-bildungswerk.de
Saleh Muzayek | Tel.: 0681 4005 363 / 0681 4005 364 | E-Mail: saleh.muzayek@arbeitskammer.de
Abdulaziz Bachouri | Tel. : 0341 7100 50 | E-Mail: Bachouri@arbeitundleben.eu / faire-integration@arbeitundleben.eu
Pauline Lendrich | Tel.: 0159 013 809 06 | E-Mail: lendrich@arbeitundleben.org
Saher Ayyash | Tel.: 0431 696 684 55 | E-Mail: fi-beratung@advsh.de
Anne Willecke | Tel.: 0361 21727 16 | E-Mail: faire-integration@dgb-bwt.de
Dari: Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Für die Beratung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen auf Dari rufen Sie bitte folgende Nummer an:
Hamta Naim-Ayubi | Tel.: 0561 202 907 30| E-Mail: hamta.naim-ayubi@emwu.org
Tigrinya: Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Für die Beratung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen auf Tigrinya rufen Sie bitte folgende Nummer an:
Fkreyesus Ghebreyesus | Tel.: 0911 278 709 48 | Mobil: 0151 187 421 85 | E-Mail: fkreyesus@emwu.org
Türkisch: Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Für die Beratung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen auf Türkisch rufen Sie bitte folgende Nummern an:
2
Tülay Güner | Tel.: 0711 986 939 75 | E-Mail: tuelay.guener@adis-ev.de / info@mira-beratung.de
Janna Bieker | Tel.: 069 40769739 | Mobil: 0151 42369374 | E-Mail: janna.bieker@dgb-bildungswerk.de
Aydogan Gül | Tel.: 0231 997 701 50 | Mobil: 0170 989 8099 | E-Mail: aydogan.guel@dgb-bildungswerk.de
Russisch: Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Für die Beratung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen auf Russisch rufen Sie bitte folgende Nummern an:
Olga Klus | Tel.: 030 513 019 264 | Mobil: 0179 424 0108 | E-Mail: klus@berlin.arbeitundleben.de
Milena Detzner | Tel.: 0471 92231 12 | Mobil: 0151 46273068 | E-Mail: milena.detzner@arbeitundleben-bhv.de
Dina Khuzhamatova | Tel.: 040 607 707 436 | E-Mail: dina.khuzhamatova@hamburg.arbeitundleben.de
Spanisch: Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Für die Beratung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen auf Spanisch rufen Sie bitte folgende Nummer an:
Yaiza Rojas Matas | Tel.: 040 607 707 432 / -35 | E-Mail: yaiza.rojas-matas@hamburg.arbeitundleben.de
Japanisch: Sie haben wegen der Corona-Krise Fragen oder Probleme als Arbeitnehmer*in und wollen mehr über Ihre Rechte und Pflichten wissen? Für die Beratung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen auf Japanisch rufen Sie bitte folgende Nummer an:
Aja Fukuda Radojevic |Tel.: 07071 79 559 13 | E-Mail: aja.fukuda-radojevic@mira-beratung.de / info@mira-beratung.de
Do you have questions or problems because of the corona-crisis and want to know more about your rights and obligations as an employee? For advice on labor and social law issues in English and German, call the following numbers:
Björn Scherer |Tel.: 07071 79 559 13 | E-Mail: bjoern.scherer@adis-ev.de / info@mira-beratung.de
Margarete Brugger | Tel.: 0176 434 01 400 | E-Mail: margarete.brugger@adis-ev.de
Marie Bauer | Tel.: 0911 278 709 46 | Mobil: 0160 292 3906 | E-Mail: Marie.Bauer@dgb-bildungswerk.de
Susanne Riepe | Tel.: 0173 3177 672 | E-Mail: susanne.riepe@caritas-goerlitz.de
Jacob Bobzin | Tel.: 0385 581 57 90 | Mobil: 0152 015 759 06 | E-Mail: jb-iq@fluechtlingsrat-mv.de
Winnie Akeri | Tel.: 0511 12105 12 | Mobil: 0176 439 079 58 | E-Mail: heike.mueller@aul-nds.de
Christiane Tenbensel | Tel.: 0231 997 722 91 | Mobil: 0170 847 9094 | E-Mail: christiane.tenbensel@dgb-bildungswerk.de
Kirstin Rohleder | Tel.: 06131 3284 89 |E-Mail: kirstin.rohleder@mki-ev.de
Nadine Mühlenberg | Tel.: 0341 7100 50 | E-Mail: muehlenberg@arbeitundleben.eu / faire-integration@arbeitundleben.eu
Johanna Frank | Tel.: 0431 696 684 55 | E-Mail: fi-beratung@advsh.de
Benjamin Heinrichs | Tel.: 0361 21727 16 | E-Mail: faire-integration@dgb-bwt.de