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30 Jahre Verein der Eltern und Freunde
hörgeschädigter Kinder in Südniedersachsen e.V.
Festtagung: Kindliche Hörstörungen
Thema: Integration an einer Schwerpunktschule©
Ute Jung Vizepräsidentin der DCIG e.V.
Förderschullehrerin für Hör- und Sehgeschädigte
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Integration - Inklusionvon Schülerinnen und Schüler mit
Hörschädigung
Was ist der Unterschied?
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Integration – Inklusion
• Integration: Einbeziehung/Eingliederung in die Gesellschaft - Einschulung eines benachteiligten Kindes in eine zu ihm passende Institution
• Organisatorische Rahmenbedingungen werden durch das jeweilige Bundesland bestimmt
• (Trend zur) Inklusion: Akzeptanz der Heterogenität/ Unterbringung aller Kinder in Regelschulklassen
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Möglichkeiten integrierter Förderung(Leonhardt, 2002)
Sonderpädagogische Förderzentren Präventive Integration: Förderschule mit integrierten
nicht beeinträchtigten Kindern Einzelintegration: die am häufigsten zu beobachtende
Integrationsform in Deutschland (auch: Integrationsklassen)
Gruppenintegration: integrative und kooperative Klassen, Integrationsklassen mit 2-Pädagogen-System
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
„Ob ein hörgeschädigtes Kind besser in einer Sonderschule oder in einer Allgemeinen Schule gefördert wird, hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab, insbesondere den spezifischen Bedingungen des einzelnen Kindes, den Wünschen und Zielvorstellungen seiner Eltern sowie den schulischen und therapeutischen Angeboten in Wohnortnähe….“
(Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1998, 45)
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Was sind Bedingungen des Kindes und Vorstellungen der Eltern?
Individuelle Lernvoraussetzungen des Schülers Individuelle kommunikative Kompetenz Psychische und emotionale Stabilität Einsatzbereitschaft der Lehrer und Eltern Einsatz und Qualität der Integrationslehrer …
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
• „ … Kriterium für die Aufnahme eines hörgeschädigten Kindes in die Allgemeine Schule muss sein, inwieweit personelle und sachliche Rahmenbedingungen geschaffen werden können, die dem hörgeschädigten Kind in der Gemeinschaft der hörenden Schüler einen sinnvolle Entwicklung ermöglichen, ohne diese in ihrer Persönlichkeitsentfaltung zu benachteiligen.“
• (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1998, 45)
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
„Was sind …. ?“
→ …personelle und sachliche Rahmenbedingungen
individuelle hörtechnische Versorgung! Versorgung mit und optimale Nutzung von Zusatztechnik raumakustische Bedingungen Aufklärung von Lehrkräften und Mitschülern Einsatz „Integrationslehrer“/2-Pädagogen-System Klassen mit geringer Schülerzahl …..
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Wie und wo lassen sich diese Forderungen zum Wohle des hörgeschädigten Kindes am besten umsetzen?
Einzelintegration ?
Präventive Integration ?
Gruppenintegration
an einer Schwerpunktschule?
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Was ist eine Schwerpunktschule?
• ein möglicher Lernort für Schülerinnen und Schüler, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde
• Grundschulen und weiterführende Schulen mit Sekundarstufe I, die eine erweiterten pädagogischen Auftrag haben Angebot eines gemeinsamen Unterrichts für beeinträchtigte und nicht beeinträchtigte Schüler
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Integration hörgeschädigter Schüler an Schwerpunktschulen
bedeutet für die Einrichtung: Es lohnt sich, auf Dauer Rahmenbedingungen zu
schaffen: Verbesserung Raumakustik, Anschaffung Zusatztechnik, Möglichkeiten zusätzlicher Visualisierung, …
höhere Zuweisung von Lehrerstunden Reduzierung der Schüleranzahl einer Klasse
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Integration an einer Schwerpunktschule
bedeutet für den Regelschullehrer: Unterricht in Klassen mit reduzierter Schüleranzahl Unterricht im Zwei-Pädagogen-System: Team-Teaching Unterstützung, Beratung und Begleitung durch
Förderschullehrer Beachtung hörgeschädigtenspezifischer Aspekte Hohes Maß an Empathiefähigkeit
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Integration an einer Schwerpunktschule
bedeutet für hörgeschädigte Schüler:
Lernen nach dem Regelschullehrplan in Wohnortnähe Gemeinsames Lernen und Leben mit nicht
beeinträchtigten Mitschülern Individuelle dem Förderbedarf angemessene
pädagogische Unterstützung Ich bin nicht alleine! Ich bin kein Einzelfall!
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Genügen diese Voraussetzungen,
um von einer gelungenen Integration für hörgeschädigte Kinder sprechen zu
können?
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Situationen außerhalb des Unterrichts im Klassenraum
z. B. große Pausen auf dem Schulhof, kleine Pausen, Schulausflüge, Schullandheimaufenthalte alles gute Möglichkeiten, um soziale Kontakte zu knüpfen, zu pflegen, …
Hier gibt es Grenzen, da das Hören für hörgeschädigte Schüler erschwert! Das bedeutet: weniger Kontakte, weniger außerschulischer Austausch, weniger Verabredungen, …
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Situationen während des Unterrichts im Klassenraum
Berechtigte Forderung nach schülerorientierten Lehr- und Lernsituationen: Selbsttätigkeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Projekte, Freiarbeit, Raumwechsel…
Das bedeutet, dass es durch viele Schülergespräche, durch selbsttätiges Arbeiten auch während des Unterrichts zu Unruhe und Störlärm kommen kann. Die auditive Perzeption wird deutlich erschwert.
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Hörende Schüler
Gruppehörgeschädigter
Schüler
Integration von mehreren hörgeschädigten Schülern:
Gefahr der Separation in der Integration??
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Grenzen der Integration an einer Schwerpunktschule
• Gruppenidentifikation ist umso wichtiger, je älter die Kinder werden (Schmitt, 2003: 50 % aller Sch in Einzelintegration keine Kontakte zu anderen
Hörgeschädigten)
• Soziale Netzwerke mit befriedigender Kommunikation• Peer-group = Maß für eine psychisch positiv erlebte
Integration• Gruppe Gleichbetroffener: relevant für Präsenz und
Einfordern von Kommunikationsbedürfnissen
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Kommunikative Prozesse sind abhängig von
• einem sicheren Sprachverstehen durch Barrierefreiheit: Raumakustik, Distanz Hörer - Sprecher, Störlärm, Gesprächsverhalten, zusätzliche Visualisierung, …
Kommunikative Kompetenz und kommunikativer Austausch sind bedeutende Grundlagen für ein subjektives Integrationserleben. (Hintermair, 2008)
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Eine wichtige Voraussetzung:
Fähigkeit zur Empathie
um sich stündlich, täglich, über Schuljahre hinweg, eben dauerhaft in die Situation eines hörgeschädigten Kindes versetzen zu können,
um dessen individuelle Bedürfnisse zu erkennen, sie zu respektieren und situationsangemessen darauf zu reagieren.
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Eine wichtige Voraussetzung:
Fähigkeit zur Empathie
auf beiden Seiten:
Ambiguitätstoleranz
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008
Die Integration Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ist die große soziale Aufgabe der nächsten Jahre.
(Ernst Klee)
Ute Jung© www.dcig.de 1. November 2008