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27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
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UNTERNEHMENSSTEUER-REFORMGESETZ 2008
Kapitaleinkünfte und Abgeltungssteuer
27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
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Grundkonzept der Neuregelung
• Besteuerung privater Kapitaleinkünfte mit niedrigem einheitlichem Steuersatz und Ab-geltungswirkung ohne Werbungskostenabzug soll der Vereinfachung dienen
• Verbreiterung der Besteuerungsgrundlage insbesondere durch Erfassung von Wertzuwächsen
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Grundkonzept der Neuregelung
• Unterschiede hinsichtlich der Berück-sichtigung von AufwendungenRefinanzierte private Kapitalanlage/GmbH-
Beteiligung im PV: kein WK-AbzugRefinanziertes Gesellschafterdarlehen/be-
triebliche Kapitalanlage: normaler WK-/BA-Abzug
Refinanzierte GmbH-Beteiligung im BV: Teileinkünfteverfahren = 60% BA-Abzug
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Neue Besteuerungstatbestände bei den Kapitaleinkünften
• Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Beteiligungen), Genussrechten und ähnlichen Beteiligungs- und Anwartschafts-rechten, z. B. Wandelschuldverschrei-bungen
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Neue Besteuerungstatbestände bei den Kapitaleinkünften
• Gewinne aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen
• Besteuerung der Abtretung von Forderung oder von Wertpapieren
• Wertzuwächse aus partiarischen Darlehen und stillen Beteiligungen
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Bemessungsgrundlage für Veräußerungsfälle
• Berechnung des Veräußerungsgewinns:
Einnahmen
./. Anschaffungskosten
./. Veräußerungskosten
Veräußerungsgewinn
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Verlustverrechnung
• Es ist eine Verlustverrechnungs-rangfolge zu beachten
• Verlustverrechnungsschema:
nach Art der Verluste zu unterscheiden
nach Verlustentstehungszeitraum zu unterscheiden
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Verlustverrechnung Verlustverrechnungsschema
• Summe positive Einkünfte aus Kapitalvermögen
• ./. Verluste private Veräußerungsgeschäfte: Neuverluste
• ./. Verluste private Veräußerungsgeschäfte: Altverluste
• ./. Verluste aus Kapitalvermögen des selben VZ
• ./. Verluste aus Kapitalvermögen des vorangegangenen VZ
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Verlustverrechnung
• Verlustverrechnungsbeschränkung:
1. Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Aktiengewinnen verrechenbar
2. Verluste aus Kapitalvermögen nicht verrechenbar mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten
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Verlustverrechnung
• Weitere Besonderheiten der Verlustverrechnung
1. Ab 2009 kein Verlustrücktrag mehr
2. Keine Verlustverrechnungs-beschränkung auf Sockelbeträge
(T€ 1.000 bzw. T€ 2.000)
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Verlustverrechnung
• Bescheinigung der Kreditinstitute über Höhe der noch nicht im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs verrechneten Verluste
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Neuer Sparer-Pauschbetrag
• € 801,00 bzw. € 1.602,00
• keine Werbungskostenabzug ab 2009
• Ausnahme bei Berücksichtigung von Kostenbei Veräußerungsgeschäftenbei Ermittlung von Anschaffungskosten
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Gesonderter Steuertarif
• Abgeltungssteuersatz:grunds. 25% der BemessungsgrundlageSubsidiaritätsregel ist zu beachtenKorrekturposten der
Bemessungsgrundlage• anrechenbare ausländische Quellensteuer• Kirchensteuer
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Gesonderter Steuertarif
Formel zur Ermittlungdes Abgeltungssteuersatzes
ESt = e - 4q4 + k
e = Kapitaleinkünfteq = anrechenbare ausländische Steuerk = hundertster Teil des Kirchensteuersatzes
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Gesonderter Steuertarif
• Ausnahmen von der Abgeltungswirkung des gesonderten Steuertarifs
(§ 32d Abs. 2 EStG)Vorschrift zur Missbrauchsvermeidungbetrifft Einkünfte im Zusammenhang mit
Darlehensvereinbarungen sowie mit einer stillen Beteiligung
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Gesonderter Steuertarif
• Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStGGläubiger und Schuldner sind einander
nahe stehende PersonenKapitalerträge werden von Kapitalgesell-
schaft an Anteilseigner gezahlt, der zu mindestens 10% beteiligt ist; dies gilt auch, wenn Gläubiger der Kapitalerträge eine dem Anteilseigner nahe stehende Person ist
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Gesonderter Steuertarif
• Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStGback-to-back-Finanzierungen:
soweit ein Dritter die Kapitalerträge schuldet, der seinerseits Kapital an einen Betrieb des Gläubigers überlassen hat, wenn vereinbarte Zinssätze von den marktüblichen abweichen
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Gesonderter Steuertarif
• Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStGLeistungen aus Lebensversicherungen, bei
denen nur die Hälfte der steuerbaren Kapitalerträge steuerpflichtig ist
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Gesonderter Steuertarif
• Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStGOptionale Besteuerung zum individuellen
Steuertarif, wenn• zu mindestens 25% an einer Kapital-
gesellschaft beteiligt
oder• zu mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft
beteiligt und für diese berufstätig
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Gesonderter Steuertarif
• Folgen der Ausnahme von der Abgeltungssteuerzwingende Veranlagung zum individuellen
SteuertarifWerbungskostenabzug ist zulässigallgemeine Verlustverrechnungsregeln
gelten
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Gesonderter Steuertarif
• Sonstige Ausnahmen von der AbgeltungssteuerVeräußerungsgewinne bei Beteiligungen
gem. § 17 EStG: TeileinkünfteverfahrenGewinne aus der Veräußerung von
Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn Anteile vor dem 01.01.2009 erworben wurden; es gilt alte Spekulations-besteuerung
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Gesonderter Steuertarif
• Sonstige Ausnahmen von der Abgeltungssteuerneue Veräußerungsgewinnbesteuerung für
Zertifikate nur, wenn Veräußerungsgewinn nach dem 30.06.2009 erzielt wurde für Zertifikate, die nach dem 14.03.2007 angeschafft wurden
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Gesonderter Steuertarif
• Besteuerung zum Abgeltungssteuersatz im Rahmen der Einkommensteuer-veranlagung. Betrifft Fälle ohne Kapitalertragsteuerabzug:Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen
bei Beteiligung kleiner als 1%ausländische ZinseinkünfteZinsen aus Privatdarlehen
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Gesonderter Steuertarif
• Option zur individuellen Besteuerung zum Abgeltungssteuersatz, soweit Kapitaleinkünfte dem Kapitalertrag-steuerabzug unterlegen haben:Ziel ist die steuermindernde
Berücksichtigung bestimmter Tatbestände:nicht vollständig ausgeschöpfter Sparer-
Pauschbetrag
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Gesonderter Steuertarif
• Weitere steuermindernde Tatbeständenoch nicht berücksichtigter Verlustein Verlustvortragnoch nicht berücksichtigte ausländische
Steuernnoch nicht berücksichtigte
Kirchensteuerzahlungbei Veräußerungsfällen noch nicht
berücksichtigte Anschaffungskosten
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Gesonderter Steuertarif
• Option zur individuellen Besteuerung zum individuellen SteuersatzZiel: Übermaßbesteuerung vermeiden bei
geringem individuellen SteuersatzVerfahren ist antragsgebundenwenn individuelle Besteuerung, dann für
sämtliche KapitalerträgeGünstigerprüfung durch das Finanzamt
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Gesonderter Steuertarif
• Option zur individuellen Besteuerung zum individuellen Steuersatz i. d. R. kein Werbungskostenabzug,
lediglich Sparer-Pauschbetragaber Werbungskostenabzug bei
Gewinneinkünften oder Ausschlusstat-beständen gem. § 32d Abs. 2 EStG
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Gesonderter Steuertarif
• Abzug der Abgeltungssteuer ist vermeidbar, wennNichtveranlagungsbescheinigung vorliegtFreistellungsaufträge erteilt sind
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Handlungsempfehlungen
• Verlustverrechnung optimierenAltverluste aus Veräußerungsgeschäften
(solche bei Erwerb vor 01.01.2009) bis 2013 verrechenbar mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften und mit Wertzuwächsen aus Kapitalanlagen ab 2009. Hierzu z. B. Wertpapiere mit Wertzuwachspotential kaufen, z. B. Zero-Bonds
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Handlungsempfehlungen
• Anschaffung von Wertpapieren vor dem 01.01.2009Es gelten die alten Regeln der
„Spekulationsgewinnbesteuerung“, d. h. steuerfreier Veräußerungsgewinn nach 12 Monaten
Für Zertifikate bestehen Sonderfristen• Anschaffung 14.03.2007• Veräußerung 30.06.2009
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HandlungsempfehlungenPraxisbeispiel
Anschaffungsdatum Anzahl Anschaffungskosten/Stück01.11.2008 100 100,00 € 01.02.2009 40 90,00 € 01.08.2009 30 100,00 € 01.12.2009 30 110,00 €
Am 10.01.2010 werden 150 Stück der Aktien zu einem Preis von 150,00 € verkauft.Es gilt die Verkaufsfiktion first-in-first-out (Fifo-Methode)
Die steuerpflichtigen Einkümfte aus Kapitalvermögen betragen:
Veräußerungserlös am 01.10.2010: 22.500,00 € davon nicht steuerbarer Erlös von 100 Aktien 15.000,00 €- Anschaffungskosten der am 01.02.2009 erworbenen 40 Stück 3.600,00 €- Anschaffungskosten der am 01.08.2009 erworbenen 10 Stück 1.000,00 €-
2.900,00 €
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Handlungsempfehlungen
• FondsinvestitionenFondsinvestments, die für Besteuerungs-
zwecke unter das InvStG fallen und eine Thesaurierung aller Erträge incl. Veräußerungsgewinne vorsehen: Nur die Rückgabe (Verkauf) der Fonds-anteile ist steuerpflichtig, bei Anteilskauf vor 01.01.2009 und mehr als 1 Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei
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Handlungsempfehlungen
• Optimierung der Ausnutzung des Sparer-PauschbetragsAnlageprodukte wählen mit laufendem
jährlichen Zufluss der Kapitalerträge
• Verschiebung von Zinseinkünften nach 2009 und späterSteuersatzvorteil für Steuerpflichtige mit
hoher Grenzsteuerbelastung
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Handlungsempfehlungen
• Wirtschaftliche Wirkung der AbgeltungssteuerGewährung von Fremdkapital ist vorteilhaft
gegenüber der EigenkapitalfinanzierungGesamt-Belastung
• des ausgeschütteten Gewinns: 48,34%• von vereinnahmten Zinsen: 26,38%
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Handlungsempfehlungen
• Problem WerbungskostenabzugsverbotFinanzierungsstrukturen anpassen, d. h.
nur solche steuerlich relevanten Aktivitäten fremdfinanzieren, die zu voll steuer-pflichtigen Einkünften führen, z. B.
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Handlungsempfehlungen
• Ausnahmetatbestände gem. § 32d Abs. 2 EStG (Darlehen nahestehende Personen)
• Zuordnung von Kapitalerträgen zu Gewinneinkünftendurch Zwischenschaltung einer gewerblich
geprägten Personengesellschaft
(GmbH & Co. KG)
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Handlungsempfehlungen
• Zuordnung von Kapitalerträgen zur Einkunftsart Vermietung und Verpachtung:vermieteten Grundbesitz fremdfinanzieren,
um Schuldzinsen als Werbungskosten abziehen zu können
verfügbares Barvermögen anlegen und laufende Kapitalerträge günstig mit dem Abgeltungssteuersatz versteuern
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Handlungsempfehlungen
• Steuerlicher Effektbei Dividenden Teileinkünfteverfahren, im
Übrigen volle steuerpflichtige Einnahmen/Gewinne
volle Berücksichtigung von Schuldzinsen möglich bzw. 60% beim Teileinkünfte-verfahren
Verlustverrechnung nach allgemeinen Regeln wird erreicht
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HandlungsempfehlungenPraxisbeispiel für Dividenden und Finanzierungskosten
2007 2008 2009 2009
Gewinn der KapGesellschaft 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 €
Steuer der Gesellschaft 38,65 €- 29,83 €- 29,83 €- 29,83 €-
Gewinn nach Steuern =
Dividende 61,35 € 70,17 € 70,17 € 70,17 €
steuerpflichtige Dividende 30,68 € 35,09 € 42,10 € 70,17 €
Finanzierungskosten 30,00 €- 30,00 €- 30,00 €- 30,00 €-
davon abzugfähig 15,00 €- 15,00 €- 18,00 €- - €
steuerpflichtige Einkünfte 15,68 € 20,09 € 24,10 € 70,17 €
Steuern des Gesellschafters
- Einkommensteuer (42%/45%/25%) 6,58 €- 9,04 €- 14,46 €- 17,54 €-
- Solidaritätszuschlag (5,5%) 0,36 €- 0,50 €- 0,80 €- 0,96 €-
Dividende nach Steuern 54,40 € 60,63 € 54,91 € 51,66 €
Steuerbelastung gesamt 45,60 €- 39,37 €- 45,09 €- 48,34 €- Abgeltungssteuer
Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren, Anteile im Betriebsvermögen
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Handlungsempfehlungen
• Dividendenpolitik 2007 bis 2009die Nichtabzugsfähigkeit der
Finanzierungskosten erhöht die Gesamtsteuerbelastung für Anteile im Privatvermögen, im Beispiel auf 48,34%
die geringe Gesamtsteuerquote 2008 resultiert auch aus der Tarifabsenkung der KöSt
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Handlungsempfehlungen
• Dividendenpolitik 2007 bis 2009Ausschüttung von Gewinnen aus 2007 und
2008 (Vorabausschüttung) ist in 2008 günstiger als in 2009
Je geringer der Steuersatz des Dividendenempfängers, desto vorteilhafter in die Ausschüttung in 2008