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Das DIBt und seine Aufgaben 27. LVS Fachtagung: Sachverstand aktuell Dr.-Ing. Doris Kirchner
Das DIBt und seine Aufgaben | 27. LVS Fachtagung (München) | 8. November 2018
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1. Das DIBt stellt sich vor
2. Kurzer Einblick in das Bauordnungsrecht
3. Bautechnische/bauaufsichtliche Nachweise: Von der nationalen Zulassung bis hin zur Europäischen Technischen Bewertung
4. Weitere Aufgaben im Überblick
5. Fazit
Inhalt (1/2)
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Das DIBt stellt sich vor
Das DIBt und seine Aufgaben | 27. LVS Fachtagung (München) | 8. November 2018
DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik, das Kompetenzzentrum im Bauwesen, national und europaweit 1968 gegründet auf Basis eines
Abkommens zwischen den Ländern und dem Bund
Zielsetzung: einheitliche Erfüllung bautechnischer Aufgaben im Bereich des öffentlichen Rechts
DIBt ist eine technische Behörde
220 Mitarbeiter, 3/4 davon Ingenieure
550 externe Sachverständige
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Aufgaben
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Festlegung der Aufgaben im sogenannten DIBt-Abkommen, das zwischen den Bundesländern und dem Bund geschlossen wurde.
16 Aufgabenschwerpunkte, die von der Zulassungserteilung für innovative Bauprodukte über die Marktüberwachung bis hin zu Aufgaben im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden reichen.
Es gibt kein vergleichbares Institut in Deutschland.
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Wir sind das DIBt!
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Organisation
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1. Das DIBt stellt sich vor
2. Kurzer Einblick in das Bauordnungsrecht
3. Bautechnische/bauaufsichtliche Nachweise: Von der nationalen Zulassung bis hin zur Europäischen Technischen Bewertung
4. Weitere Aufgaben im Überblick
5. Fazit
Inhalt
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Das nationale Bauordnungsrecht
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Die für Bau zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (Bauministerkonferenz; BMK) haben eine Musterbauordnung (MBO) erarbeitet.
Die meisten Länder übernehmen die Musterbauordnung nahezu unverändert.
2002 rev.
2016
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Konzept der novellierten MBO 2016
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Produktanforderungen Bauwerksanforderungen
Verweis auf eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift: Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen VV TB
Klare Trennung zwischen:
CE-gekennzeichneten Bauprodukten nach der
Bauproduktenverordnung
nicht harmonisierten Bauprodukten/nationaler
Bereich
Musterbauordnung (MBO)
Bauarten Bauprodukte
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Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
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Konkretisierung der Bauwerksanforderungen durch: Technische Regeln zur Planung,
Bemessung und Ausführung von Bauwerken
Festlegungen zu Merkmalen und Leistungen von Bauprodukten
Wird vom DIBt als Muster veröffentlicht, Länder führen sie als Landesvorschrift ein. Abweichungen sind also möglich.
Erste Ausgabe: August 2017
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Aufbau und Inhalt der MVV TB
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MVV TB Teil A MVV TB Teil B
MVV TB Teil C MVV TB Teil D
Konkretisierung der Grundanforderungen 1 bis 6 nach Anhang I der BauPVO
Ergänzung zu MVV TB A bezogen auf Sonder- konstruktionen und Bauteile
Regelungen über die Leistungen von Produkten
Produkte, für die kein Verwendbarkeits-nachweis notwendig ist
Technische Regeln für Planung, Bemessung und Ausführung; Angabe von Leistungsstufen und -klassen; Verweis bzgl. fehlender Merkmale
Voraussetzungen für Übereinstimmungs-erklärung und Angaben für Bauprodukte und Bauarten mit abP
Nicht abschließende Liste von Bau-produkten; Regelungen zur technischen Dokumentation
Überführung von Bauregellisten und Liste Technische Baubestimmungen
BRL B Teil 1 sowie MLTB, LTB II
BRL B Teil 1 , LTB II, BRL B Teil 2, LTB III
BRL A Teil 1 bis 3
Liste C
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Sicher bauen
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Das sichere Bauen wird geregelt durch:
Landesbauordnungen
die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, veröffentlicht durch das DIBt als Musterverwaltungs-vorschrift Technischen Baube-stimmungen (MVV TB)
Musterlisten Technische Baubestimmungen und die Bauregellisten
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1. Das DIBt stellt sich vor
2. Kurzer Einblick in das Bauordnungsrecht
3. Bautechnische/bauaufsichtliche Nachweise: Von der nationalen Zulassung bis hin zur Europäischen Technischen Bewertung
4. Weitere Aufgaben im Überblick
5. Fazit
Inhalt
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Technische Regeln in den Technischen Baubestimmungen
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DIN-Normen, wie z.B. DIN 488-6 zum Betonstabstahl
Richtlinien des DAfStb-Richtlinie, z.B. Alkali-Richtlinie
Nation./europ. Bemessungsnormen, z.B. DIN EN 1996 (Eurocode 6) zur Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauteilen
Techn. Baubestimmungen zum Gesundheitsschutz, wie z.B. Asbest-Richtlinie
…..
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Wann kommt das DIBt ins Spiel?
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Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweis durch Zulassung/Bauartgenehmigung
des DIBt Zustimmung im Einzelfall/
vorhabenbezogene Bauartgenehmigung durch die Länder; für Berlin: DIBt
abP durch dafür anerkannte Prüfstellen
ETA durch TAB-Stellen, u.a. DIBt Gutachten, u.a. DIBt
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Deckblatt und Inhalt einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ)
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Allgemeine Bestimmungen Besondere Bestimmungen Zulassungsgegenstand und
Verwendungsbereich Bestimmungen für das Bauprodukt Eigenschaften und
Zusammensetzung Herstellung, Verpackung, Transport,
Lagerung, Kennzeichnung Übereinstimmungsbestätigung
durch Hersteller Anlagen mit Zeichnungen, technischen
Daten u. ggf. weiteren Angaben
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Beispiel für eine abZ
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Verlegeunterlage Ungeregeltes Produkt
Eigenschaften: Brandverhalten und Gesundheitsschutz werden in der abZ geregelt
Keine Anwendungsregel erforderlich
Reine Produktregelung Verwendbarkeitsnachweis
Quelle: BHK Holz- u. Kunststoff KG H. Kottmann, Büren
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Pflichten des Inhabers eines Verwendbarkeitsnachweises
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Überstimmungsbestätigung
ÜH: Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
ÜHP: Einrichtung einer WPK und Einschaltung einer Prüfstelle
ÜZ: Einrichtung einer WPK, Einschaltung einer Zertifizierungsstelle sowie regelmäßige Fremdüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle
Übereinstimmungserklärung des Herstellers
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Deckblatt und Inhalt einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
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Allgemeine Bestimmungen Besondere Bestimmungen Regelungsgegenstand und
Anwendungsbereich Bestimmungen für Planung,
Bemessung und Ausführung Bestimmungen für Nutzung, Unterhalt
und Wartung Erklärung der Übereinstimmung durch
Bauausführenden Anlagen mit Zeichnungen, technischen
Daten u. ggf. weiteren Angaben
Bitte Bild hinzufügen Intranet
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Beispiel für eine Bauartgenehmigung
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Stahlverbundträger mit Verbunddübel-leisten in Klothoiden- und Puzzleform Folgende geregelte Produkte kommen zum
Einsatz:
Stahlträger und Verbunddübelleisten nach DIN EN 1090-1, im Werk hergestellt
Auf der Baustelle kommen hinzu: Beton nach DIN EN 206-1 sowie DIN 1045-2 und Bewehrung nach DIN 488 Teil 1-6
Die Planung, Bemessung und Ausführung wird geregelt.
Reine Anwendungsregelung Anwendbarkeitsnachweis
Quelle: Forschungsvereinigung Stahlanwendung e.V. (FOSTA), Düsseldorf
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Übereinstimmungserklärung
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Die bauausführende Firma hat zur Bestätigung der Übereinstimmung der Bauart mit der allgemeinen Bauart-genehmigung eine Übereinstimmungs-erklärung gemäß § 16a Abs. 5 i. V. mit § 21 Abs. 2 MBO abzugeben. Darin: Name u. Anschrift des Unternehmens Baustelle/Gebäude Datum der Errichtung Einbaus Erreichte Eigenschaft, z.B.
Feuerwiderstandsklasse Bestätigung mit Unterschrift
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Wo findet man die Zulassungen/Bauartgenehmigungen?
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www.dibt.de
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Der europäische Weg
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https://www.dibt.de/de/service/mediathek/
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Rechtsgrundlagen europäisch
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Auf europäischer Ebene bildet die am 1. Juli 2013 vollständig in Kraft getretene Bauproduktenverordnung (BauPVO, Verordnung (EU) Nr. 305/2011) die Rechtsgrundlage für das Handeln des DIBt.
Ziel: Freier Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
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Der Europäische Weg für Bauprodukte: hEN
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Harmonisierte Produktnorm (hEN) Unter BauPVO gibt es Mandate
der KOM zur Erstellung von Technischen Spezifikationen.
Mandat wird an CEN erteilt und harmonisierte Norm (hEN) unter Beteiligung der nationalen Normungsausschüsse und der Liaison-Partner erarbeitet.
Es existieren rund 450 harmonisierte Produktnormen.
Pflicht: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Quelle: Hamberger Flooring GmbH & Co.KG, Stephanskirchen
Parkett nach DIN EN 14342
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Der Europäische Weg für Bauprodukte: ETA
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Europäische Technische Bewertungen / European Technical Assessment (ETA) Ist das Produkt nicht (vollständig) von
einer hEN erfasst, so kann der Hersteller eine ETA bei der EOTA beantragen.
Ggf. muss zuvor ein EAD (European Assessment Document) erarbeitet werden.
Es existieren mittlerweile knapp 300 EADs.
Pflicht: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Quelle: Jordahl GmbH, Berlin
Ankerschiene nach EAD 330008
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Technische Nachweise in Zahlen
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Mehr als 7000 abZ, aBG und Kombibescheide sind derzeit gültig (übliche Geltungsdauer: 5 Jahre).
Mehr als 1600 DIBt-ETAs stehen zur Verfügung.
2490 2550 2768 2644
2882 3085 3070
1679
340 362 326
801
153 253 312 422
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Total of abZ granted Total of ETA issuedStand: April 2018
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Freiwillige Gutachten zur Lückenschließung
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MVV TB Teil D 3: Technische Dokumentation nach 85a Abs. 2 Nr. 6 MBO
„… Ansonsten sind weitere freiwillige Angaben zu dem Produkt möglich. In diesem Fall ist deren Korrektheit in einer technischen Dokumentation darzulegen… Zum Beispiel kann es insbesondere sinnvoll sein, eine entsprechend Art. 30 BauPVO qualifizierte Stelle einzuschalten, sofern es keine anwendbare, anerkannte technische Regel gibt oder eine entsprechend Art. 43 BauPVO qualifizierte Stelle, sofern lediglich eine unabhängige Drittprüfung anhand einer anwendbaren technischen Regel durchgeführt werden soll…“
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Deckblatt und Inhalt eines DIBt-Gutachtens
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Anforderungen an bauliche Anlagen
Gegenstand des Gutachtens
Bewertung
Empfehlungen und Hinweise
Anlagen mit Zeichnungen, technischen Daten und ggf. weiteren Angaben
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Beispiel für ein Gutachten des DIBt
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DIN EN 13813 (Estriche / Bodenbeschichtungssysteme) ist unvollständig.
Anforderungen an den Gesund-heitsschutz fehlen, sind aber durch BWR3 der BauPVO vorgegeben.
DIBt-Gutachten enthält: Die Bewertung des Gehalts
potentiell gefährlicher Inhaltsstoffe
Bewertung der Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen
Quelle: Sika Deutschland GmbH, Stuttgart
Produkt erfüllt die Bauwerksanforderung hinsichtlich des Gesundheitsschutzes
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1. Das DIBt stellt sich vor
2. Kurzer Einblick in das Bauordnungsrecht
3. Bautechnische/bauaufsichtliche Nachweise: Von der nationalen Zulassung bis hin zur Europäischen Technischen Bewertung
4. Weitere Aufgaben im Überblick
5. Fazit
Inhalt
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Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen
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Rechtliche Grundlage: Landesbauordnungen
Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen
Notifizierung von Prüf- und Zertifizierungsstellen
Drittstellen
Rechtliche Grundlage: EU-Bauproduktenverordnung
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Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen
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Derzeit gibt es 276 anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) auf nationaler Ebene (veröffentlicht im PÜZ-Verzeichnis).
Darüber hinaus hat das DIBt 124 deutsche Stellen für Tätigkeiten im europäischen Bereich notifiziert http://ec.europa.eu/growth/ tools-databases/nando
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Bautechnisches Prüfamt: Typenprüfungen
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Typenprüfungen sind Prüfungen des rechnerischen Standsicherheitsnachweises durch ein Prüfamt.
Typenprüfungen sind dann sinnvoll, wenn eine statische Konstruktion in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden soll.
Das DIBt ist vom Land Berlin und Brandenburg als Bautechnisches Prüfamt anerkannt.
Beispiele für Typenprüfungen
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Gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder
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Die Marktüberwachung stellt sicher, dass harmonisierte Bauprodukte, die im Binnenmarkt in Verkehr gebracht wurden und frei gehandelt werden,
die geltenden Harmonisierungs-rechtsvorschriften erfüllen,
mit Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung sowie Begleitunterlagen ausgestattet sind und
dass die harmonisierten Bauprodukte keine ernste Gefahr darstellen.
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Gegenstand der Marktüberwachung im Bausektor
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Produkte mit CE-Kennzeichnung im Geltungsbereich der BauPVO
Quelle: Hamberger Industriewerke GmbH, Stephanskirchen
Produkte nach einer harmonisierten europäischen Produktnorm (hEN)
Produkte nach einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA)
Quelle: Jordahl GmbH, Berlin
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Wie wird überwacht?
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Reaktive Marktüberwachung
Aufgrund von Anzeigen, Beschwerden und gemeldeten Schadensfällen erfolgen gezielte Kontrollen der beanstandeten Bauprodukte.
anlassbezogen
Aktive Marktüberwachung
Auf der Grundlage eines Marktüberwachungsprogramms für harmonisierte Bauprodukte werden bundesweit Kontrollen der Bauprodukte durchgeführt.
eigeninitiiert durch die Marktüberwachungsbehörden
MÜ-Programm mit Durchführungsfestlegungen 2018
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Wo wird kontrolliert?
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Baumärkte Großhandel
Zoll Auslieferungslager der Hersteller
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Bauforschung
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Bauforschung zur Unterstützung der Ver- und Anwendbarkeit Innovativer Bauprodukte und Bauarten Finanziert aus Mitteln
der Bauministerkonferenz (ca. 1 Mio. € pro Jahr)
Initiierung, Verwaltung und Betreuung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten durch das DIBt
Forschungsnehmer: Universitäten, unabhängige Prüfinstitute,
Quelle: Institut für Holztechnologie Dresden gemeinnützige GmbH, Dresden
Verbände, keine einzelnen Hersteller, verbandsbezogene Industriebeteiligung
Laufzeit: i.d.R. ein Jahr
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Bauforschung
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Seit 1998 abgeschlossene Vorhaben sind zu finden unter: https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Referat/P5/Bauforschung/Bauforschung_Liste_abgeschlossen_Vorhaben.pdf
Die vollständigen Berichte können (kostenpflichtig) über das Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau (IRB) bezogen werden: www.irb.fraunhofer.de/bauforschung/bauforschungsberichte.jsp
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Mitarbeit des DIBt in der Normung
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Seit der Gründung des DIBt (1968) arbeiten DIBt-Experten in der Baunormung mit.
Seit mehr als 20 Jahren engagiert sich das DIBt auch in der europäischen Bauproduktnormung.
Aktuell betreuen DIBt-Experten aktiv etwa 250 Normungsprojekte, die zu einer hEN führen oder die deren Überarbeitung zur Aufgabe haben.
Zusätzlich werden bauaufsichtlich relevante Normen im Rahmen des Arbeitsschritts „öffentlichen Umfrage“ des DIN geprüft und kommentiert.
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EnEV-Registrierstelle
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Das DIBt ist gemäß §26c der novellierten Energieeinspar-verordnung Registrierstelle für Energieausweise und für Inspektionsberichte für Klimaanlagen. Des Weiteren ist es von den Ländern gemäß §30 EnEV bevollmächtigt, elektronische Stichproben-kontrollen von Energieausweisen vorzunehmen (vgl. §26d Abs. 4 EnEV) – somit ist das DIBt auch Kontrollstelle.
Monatlich werden ca. 30.000 Registriernummern gezogen.
Am 1. Mai 2014 ist die novellierte Energieeinsparverordnung EnEV 2013 in Kraft getreten.
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3. Bautechnische/bauaufsichtliche Nachweise: Von der nationalen Zulassung bis hin zur Europäischen Technischen Bewertung
4. Weitere Aufgaben im Überblick
5. Fazit
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Zusammenfassung
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Das DIBt übernimmt vielfältige bautechnisch-bauaufsichtliche Aufgaben für Bund und Länder; sie alle dienen dazu, das Bauen in Deutschland und Europa sicherer zu machen.
Gesamtfibel für das Bauwesen: Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (basierend auf MVV TB)
konkretisieren die Bauordnungen und definieren das Anforderungsniveau an Bauwerke
Normen, Ver- und Anwendbarkeitsnachweise etc. sind Hilfsmittel zum Nachweis der Erfüllung dieser Anforderungen
Nützliche Informationen, Rechtgrundlagen und Dokumente zu allen Aufgabenfeldern des DIBt sowie Bescheide unter: www.dibt.de
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Autor der Präsentation Dr.-Ing. Doris Kirchner Referatsleiterin Unternehmenskommunikation, Internationale Beziehungen DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Kolonnenstraße 30 B D-10829 Berlin Phone: +49 30 78730-423 E-Mail: dibt@dibt.de www.dibt.de