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Medizinische Fakultät Bern der Universität Bern • www.medizin.unibe.chZahnmedizinische Kliniken der Universität Bern • zmk bern • www.zmk.unibe.ch
Handbuch für Lehrzahnärztezu den Praktika in der Grundversorgung
2 Handbuch für Lehrzahnärzte
1 Einführung 3
2 Das Berner Curriculum der Zahnmedizin 4
Bachelorstudiengang 4
Neues Ausbildungsmodul der Zahnmedizin 5
Masterstudiengang 6
Lehrinhalte der Studienjahre 1 und 2 7
Stundenpläne und Lehrinhalte 3. Studienjahr 13
Stundenpläne 4./5. Studienjahr 35
3 Lernziele / Kompetenzen 4. und 5. Studienjahr 42
4 Informationen für Lehrzahnärzte 49
5 Gesetzliche Grundlagen / Impfungen 50
6 Didaktische Hinweise 56
7 Literaturhinweis / Links 57
8 Ansprechpersonen 57
9 Arbeitsdokumente 59
Arztgeheimnis 60
Patienteninformation deutsch/französisch/italienisch 61
Fragebogen Psychosoziale Medizin 62
Testatblätter 1. und 2. Studienjahr 63
10 Reglemente 67
Bachelor- und Masterstudiengang
Quelle: Handbuch BIHAM
Inhaltsverzeichnis
Handbuch für Lehrzahnärzte 3
1 Einführung
Die Medizinische Fakultät Bern hat in Zusammenarbeit mit
dem Berner Institut für Hausarztmedizin (BIHAM 2007) und
den Zahnmedizinischen Kliniken zmk bern (2012), für alle
Studierenden der Zahnmedizin obligatorische Praktika im-
plementiert. Diese Praktika sehen über die Dauer von zwei
Jahren hinweg einen 1:1-Unterricht der Studierenden in
Zahnarztpraxen vor. Jeder Studierende wird von Studien-
beginn an von einem frei praktizierenden Lehrzahnarzt1
begleitet.
Die Praktika in der Grundversorgung bieten die Chance,
das Interesse und Verständnis der Studierenden für den
Beruf des Zahnarztes zu fördern, allen Studierenden der
Zahnmedizin die wichtigen Aspekte der Zahnmedizin zu
vermitteln und darüber hinaus den Studierenden das Be-
rufsziel Zahnarzt näher zu bringen.
Das Studium der Zahnmedizin an der Medizinischen Fakul-
tät Bern ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich in-
haltlich wie strukturell überarbeitet worden. Die aktuellen
Reformen betreffen die Einführung der Bachelor- und Ma-
sterstudiengänge im Zuge der Bologna-Richtlinien. Mit der
Einführung neuer Unterrichtseinheiten in der Zahnmedizin
möchte die Medizinische Fakultät Bern einen weiteren Bei-
trag zur Förderung des Nachwuchses der Zahnärzte in der
Schweiz leisten.
Das Zahnmedizinstudium in Bern strebt neben der Ver-
mittlung eines soliden Fachwissens insbesondere die För-
derung der sozialen Kompetenzen an. Der Beruf des Zahn-
arztes stellt hohe Anforderungen an die Selbstständigkeit,
Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit. Der Unterricht
im Bachelorstudium findet deshalb in Form des problem-
orientierten Unterrichtes (PBL = Problem Based Learning)
in Gruppen von 8–10 Studierenden statt. Damit werden die
Studierenden früh mit praxisnahen klinischen Problemen
konfrontiert, die sie lernen kritisch zu hinterfragen und im
Team zu lösen.
Im Zentrum der Ausbildung der Studierenden in den Zahn-
arztpraxen stehen das Erlernen des zahnärztlichen Verhal-
tens, die Kommunikation mit dem Patienten, die Einsicht in
das Krankheitsspektrum, die Langzeitbetreuung von Pati-
enten, das Erfassen der zahnärztlichen Ethik und Kultur
sowie das Erlernen praktischer Fertigkeiten.
Die übergeordneten Lernziele sind:
1. Erweiterung des Ausbildungsspektrums der Studierenden
• Einblick in die Zahnmedizin, speziell in die
Grundversorgung
• Einblick in ein unselektioniertes
Patientenspektrum
• Erleben von Krankheitsbildern der
Grundversorgung
• Einblick in die Langzeitbetreuung von Patienten
• Umgang mit beschränkten Ressourcen
(finanziell, diagnostisch-therapeutisch)
• Praktische Erfahrung in Prävention
• Praktische Erfahrung mit Behandlungen aus
dem Krankenversicherungsgesetz
2. Förderung der professionellen Haltung durch frühen Patientenkontakt
• Verbesserung der sozialen und
kommunikativen Kompetenz
• Verbesserung der klinischen Fertigkeiten
3. Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zum Lehrzahnarzt im Sinne eines Mentors
4. Erhöhte Wertschätzung der Arbeit der Grundversorger am Ende des Studiums und später
5. Wertschätzung der Lehrtätigkeit und des Programms durch die Zahnärzte in der Privatpraxis
1 Im Handbuch wurde für Personen der Einfachheit halber die männliche Form verwendet. Es sind aber selbstverständlich immer beide Geschlechter gemeint.
4 Handbuch für Lehrzahnärzte
2 Das Berner Curriculum der Zahnmedizin
Das Studium der Zahnmedizin ist eine eidgenössisch gere-
gelte strukturierte universitäre Ausbildung von fünf Jahren,
die an den Universitäten Basel, Bern, Genf und Zürich (Frei-
burg 1. u. 2. Jahr) angeboten wird. Die abschliessende Eid-
genössische Prüfung in Zahnmedizin nach zehn Semestern
ist Voraussetzung für ein Weiterbildungsstudium in Zahn-
medizin zum Erwerb eines Masters of Advanced Studies
MAS in einem speziellen Fachgebiet der Zahnmedizin.
Das «Berner Curriculum» unterteilt sich in zwei Abschnit-
te: Das drei Studienjahre umfassende Grundstudium – neu
Bachelorstudium – und das Fachstudium – neu Master-studium – welches die Studienjahre 4 und 5 umfasst.
Beide Studienteile werden jeweils mit einer Abschluss-
prüfung abgeschlossen:
Bachelorprüfung ➞ Bachelor of Dental Medicine
Masterprüfung ➞ Master of Dental Medicine
Die erfolgreich abgeschlossene Masterprüfung ist Voraus-
setzung für die Zulassung zur Eidg. Prüfung Zahnmedizin.
Bachelorstudiengang Zahnmedizin
Studienziele
Der Bachelorstudiengang in Humanmedizin vermittelt natur-
wissenschaftliche und klinische Grundlagen als Basis für
das klinische Fachstudium im Rahmen des Masterstudiums
Humanmedizin.
Der Bachelorstudiengang in Zahnmedizin ist in den ersten
beiden Jahren bis auf spezifische Lehrinhalte in Hausarzt-
medizin identisch mit dem Bachelorstudiengang Human-
medizin. Ab dem dritten Jahr vermittelt der Bachelorstudien-
gang Zahnmedizin die klinischen Grundlagen und Fertig-
keiten als Basis für das klinische Fachstudium im Rahmen
des Masterstudiums Zahnmedizin.
Die ersten beiden Jahre des Bachelorstudiums vermitteln
vor allem Kenntnisse über Bau und Funktion des normalen
menschlichen Körpers bzw. der Organe.
Ein wichtiger Teil des heute problemorientierten Unterrichtes
(PBL, Problem Based Learning) der ersten zwei Studienjahre ist
das Selbststudium. Das Vermitteln von Wissen, Können und
Verhalten erfolgt interdisziplinär und fächerübergreifend. Die
früheren systematischen, organspezifischen Vorlesungszyklen
wurden durch Konzeptvorlesungen, Gruppenarbeiten (Tutorien),
praktische Kurse (Fachpraktika) und Selbststudium ersetzt.
Wahlpraktikum – Klinische Assistenz in den Studentenkursen der zmk bern
Im 1. und 2. Studienjahr müssen die Studierenden ein Wahl-
praktikum absolvieren. Dieses Wahlpraktikum muss an einem
Institut der Medizinischen Fakultät der Universität Bern
durchgeführt werden. Eines dieser Institute sind die Zahn-
medizinischen Kliniken (zmk bern). Der Studierende kann
entscheiden, wo er das Wahlpraktikum ableisten möchte.
Bachelor (1. bis 3. Jahr) Master (4. und 5. Jahr)
1
Praktikum*
2
Praktikum*
3 4 5
Masterarbeit
Masterstudium Zahnmedizin der Universität Bern
eidg. Prüfung
fakultäre Prüfungen (1. bis 5. Studienjahr)
*8 halbe Tage bei einem Zahnarzt in der Privatpraxis
Handbuch für Lehrzahnärzte 5
An den zmk bern sollen die Praktikanten an vier (frei) wähl-
baren Halbtagen während des Frühjahrssemesters einen
Einblick in die klinischen und labortechnischen Arbeiten
der drei kommenden Studienjahre ihrer zahnmedizinischen
Ausbildung erhalten. Die Wahlpraktikanten begleiten an
diesen vier Halbtagen ihre Kollegen aus dem vierten Studien-
jahr. Sie können Vorlesungen besuchen, im Operationssaal
zuschauen und wenn möglich den 4. Jahresstudenten bei
den klinischen Kursen assistieren. Zum Abschluss muss ein
Wahlpraktikumsbericht über das Erlebte verfasst werden,
der vom Praktikumsleiter (aktuell: Dr. Urs Kremer) korrigiert
und benotet wird.
Im dritten Studienjahr der Zahnmedizin werden speziell
Strukturen und Funktionen der Kiefer-Gesichtsregion sowie
die für die zahnmedizinische Versorgung relevanten medi-
zinischen Aspekte vermittelt. Die manuellen Fertigkeiten
als Basis für die klinischen Behandlungsschritte werden am
Simulator eingeübt und gefestigt.
Neues Ausbildungsmodul in der Zahnmedizin
Das erarbeitete Konzept sieht über zwei Jahre hinweg
einen kontinuierlichen Kontakt aller Studierenden in Zahn-
medizin zu Lehrzahnärzten in der Zahnarztpraxis vor mit
dem Ziel, den Studierenden einen intensiven Einblick in
den Praxisalltag vor Ort zu vermitteln.
Das folgende Ausbildungsmodul wird ab HS 2013 in das
Studium der Zahnmedizin integriert:
In den ersten zwei Studienjahren erhalten die Studieren-
den an acht Halbtagen pro Studienjahr im Mentoring
einen Einblick in den Praxisbetrieb eines Zahnarztes. Der
Umgang und die Kommunikation mit dem Patienten, das
Erheben der Anamnese, die strukturierte klinische Unter-
suchung, Kontakte mit spitalexternen Gesundheitsberufen
und die Langzeitbetreuung sind wichtige Ausbildungs-
inhalte des Mentorings.
Durch den Unterricht der Studierenden bei Zahnärzten in
der Privatpraxis (Zahnarztpraktikum) werden bereits prak-
tische zahnärztliche Fertigkeiten wie Anamnese und Status
gelernt.
Die übergeordneten Ziele dieses Praktikums sind:
• Vermitteln von Grundwissen zum
zahnmedizinischen Alltag
• Auseinandersetzen mit Lernzielinhalten des
Curriculums Zahnmedizin
• Motivation zum Studium steigern durch Herstellung
von praktischen Bezügen
• Verständnis für Präzision und qualitativ
hochwertiges Arbeiten
• Vermittlung von Wissen und praktischen Fähigkeiten
Das Mentoring in der Zahnarztpraxis
Die 16 Halbtage Mentoring während der ersten zwei
Studienjahre sollen gleichmässig auf beide Studien-jahre verteilt absolviert werden. Die Lernziele für die
einzelnen Studienjahre sind in Kapitel 3 aufgelistet. Es
können pro Studienjahr zwei verschiedene Zahnarztpraxen
ausgesucht werden. Im ersten Studienjahr sollte das Prakti-
kum bei einem Generalisten absolviert werden. Im zweiten
Studienjahr kann das Praktikum auch bei einem Spezia-
listen erfolgen.
Jeder Studierende stellt sich telefonisch bei seinem Lehr-
zahnarzt vor und vereinbart individuell die Daten für das
Mentoring. Die vereinbarten Daten dürfen den laufenden
Unterricht nicht überschneiden.
Zwei Halbtage des Praktikums im 1. Semester werden an
den zmk bern absolviert. An diesen zwei Halbtagen stellen
die Zahnmedizinischen Kliniken den Studierenden ihre Tätig-
keitsschwerpunkte sowie praktische Aspekte der Zahnheil-
kunde mittels Vorlesungen und Hands-on Übungen vor. Für
diese zwei Halbtage werden die Studierenden von den zmk bern gemäss einer separaten Liste eingeteilt (Koordinator:
Dr. Christoph Ramseier).
Kreditpunktevergabe für das Mentoring
Das Hauszahnarzt-Mentoring in den Studienjahren 1 bis 2
findet im Rahmen der Fachpraktika statt und wird gemäss
den hierfür bestehenden ECTS-Richtlinien abgegolten.
Derzeit werden im 1. und 2. Studienjahr für die Gesamt-
heit der Fachpraktika bei erfolgreicher Teilnahme 16 ECTS-
Punkte vergeben.
Für das 1:1-Mentoring in den Studienjahren 1 bis 2 wird
eine Präsenzzeit von 100% verlangt.
6 Handbuch für Lehrzahnärzte
Masterstudiengang Zahnmedizin
Während der vier Semester des Masterstudiengangs wer-
den die Wissensgrundlagen, die Fertigkeiten und Fähig-
keiten vermittelt, sowie die fachlichen und zwischen-
menschlichen Qualitäten und Haltungen gefördert, die für
die zukünftige Tätigkeit als Zahnärztin, resp. Zahnarzt in
der Grundversorgung der Bevölkerung gefordert sind. Dazu
müssen die im Lernzielkatalog definierten Kompetenz-
niveaus erzielt werden. Die Kompetenzniveaus umfassen
Bereiche der Diagnostik, Fallplanung, Prophylaxe, Therapie,
Rekonstruktion, Nachsorge, Administration, Patienten-
und Praxismanagement, Professionalität.
Im klinischen Kurs führen die Studierenden unter Aufsicht
zahnmedizinische diagnostische Massnahmen durch, planen
mit den zugeteilten Tutorinnen und Tutoren und klinischen
Oberärztinnen und Oberärzten mögliche Behandlungs-
varianten und führen die Behandlung als einzelne Eingriffe
oder gesamthafte Sanierungen unter Aufsicht durch.
Alle Prüfungen während des Studiums sowie der Master-
abschluss sind fakultär geregelt. Das Schlussexamen ist als
multiple choice Klausur eidgenössisch durchgeführt, es gilt
ein gesamtschweizerischer Lernzielkatalog.
http://www.zmk.unibe.ch (für Studierende)
Diese eidgenössische Prüfung in Zahnmedizin wird jeweils
gleichzeitig für alle Masterabsolventen der vier Schweize-
rischen Universitäten am zweiten Montag im August
durchgeführt.
Handbuch für Lehrzahnärzte 7
Lernziele/Theorie: Inhalte Lerntiefe/Praktisches
Oktober Einführungswoche
PBL am Beispiel vom Fallproblem «HIV und
Schwangerschaft»
Einführung in PSM und EBM
Übersicht über die Inhalte der Physik und Chemie
Was ist AIDS, was HIV? Definition. Was ist ein Virus?
Retrovirus: Biologie, Plazentagängigkeit.
Diagnose-Therapie: Beratung durch den Arzt; Pflichten
und Rechte gegenüber Patienten; Aufklärung und
Prävention: wer macht was? Internationale Aspekte?
Aufbau Gesundheitssystem; HIV und Gesellschaft;
Was sind funktionelle Gruppen?
November/Dezember Bausteine, Grössenverhältnisse, Zelltypen
Funktionelle Gruppen: Organische Chemie, Biomoleküle
Grössenverhältnisse: Mechanik, Energie, Wärme,
Wellenlehre
Zellaufbau, Membrane, Mikroorganismen
Membrantransport: Kompartimentierung
Energiegewinnung, Biosynthese, Katabolismus
Gewebebildung, Zytoskelett, Epithel und Bindegewebe.
Moleküle in Wechselwirkung mit Materie
Der Block macht einen Bogen von der Entstehung des
Lebens bis zum Tod: Definition auf verschiedenen
Ebenen. Wissen wie Leben aufgebaut ist: vom MoleküI
bis zum Organismus. Wie gewinnt die Zelle Energie? –
wie der Organismus?: Die Rolle von 02. Wie funktionieren
Transportsysteme auf Ebene Zelle? Warum Kompartimen-
tierungen? Wie steht der Organismus in Wechselwirkung
mit der Umgebung: Strahlung. Was ist Krebs? Was ist
Leben und was heisst Sterben? Alter, Sterben und Tod.
Dezember/Januar Was ist Information?
Das Aktionspotential; lonale Grundlagen, Sensoren
Signalerfassung
Propagation
Morphologie Nerv / Synapse; Nervenleitung
Chemische Signalübermittlung, Signaltransduktion
Kommunikation zwischen Zellen
Regelkreise
Informative Quellen: klinische Studien und Metaanalysen
Elektrische u. Magnetische Felder. Die Entstehung, die
Eigenschaften und die Definition eines AP. Wie wird
Energie der Umgebung in AP umgewandelt?
Membranströme. Ionenkanäle: Eigenschaften und
Funktion an Beispielen. Die Wahrnehmungskette: Um-
welt-Mediums-Sensoren-Reaktion. Was ist ein Reiz?
Rezeptive Felder; Antwortmuster von Sensoren; Faser-
typen; Präsynapse / Postsynapse: Transmitter (Arten);
Rezeptoren (hemmend, erregend). Intrazelluläre Kommu-
nikation: neuronal, endokrin, synzytial; Theorie Regel-
kreis: Anwendung auf z.B. Diabetes.
Woher kommen die Infos z.B. in den Publikationen, wie
werden sie gelesen und evaluiert?
B. Yürüker, Koordinatorin 1. Studienjahr (Stand 2012)
Zusammenstellung der Lerninhalte des 1. Studienjahres
8 Handbuch für Lehrzahnärzte
Lernziele/Theorie: Inhalte Lerntiefe/Praktisches
Januar Speicherung und Weitergabe der genetischen Information
Replikation, Transkription, Translation
Rekombinante DNA-Technik
Molekulargenetik
Pränatale Diagnostik
Transgene Organismen
Was ist ein Gen und was macht es?: Genklonierung.
Genmutationen-Nachweis: Erbkrankheiten; Bedeutung
der molekulargenetischen Diagnostik; Bsp: cystische
Fibrose, DMD. Amniozentese, Chorionbiopsie: wann,
warum, wie? Was kann aus einer Zelle werden (Tumor-
Stamm-Prolif.-Tote Zeile). Die Reproduktionsmedizin: lVF
und ICSI. Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen
(wissenschaftlich, gesetzlich, ethisch und persönlich).
Ethik und Genetik: eine Diskussion
März Psychosoziale Medizin
Kommunikation Praxisbesuch: Arten der Kommunikation, üben und
beobachten. Fallvorstellungen: Krankheitsmodell (Hidden
Agenda) und ärztliche Versorgung
Stress: Psychophysiologie.
März–April Zellfunktionen und Bewegungsphänomene
Energie und Bewegung: Redox
Muskelgewebe; Muskelkontraktion
Intrazelluläre Bewegung: Zytoskelett
Bewegungsapparat
Muskelmechanik
Exorgene Reaktionen. Kreatinphosphat; Substralverwer-
tung im Muskel; E-Fluss und Arbeit; Glatte und gestreifte
Muskulatur: Struktur, Funktion und Vorkommen.
Aktin-Myosin-Zyklus. Kontraktion: elektromechanische
Kopplung; Membranpot. und Kontraktion; Ca2+; Summa-
tion und Tetanus; Muskelarbeit: trainiert–untrainiert. Was
passiert beim Laufsport: Energie und Muskel.
April/Mai Bewegungsapparat, NON-PBL-Block
Untere Extremitäten
Anatomie Knie, Becken, Hüfte, Stamm, Fuss,
Schultergürtel, Hand
Knochenverbindungen
Stützgewebe Histologie
Stammskelett
Muskulatur: Rücken, Bauch, Oberschenkel, Becken
Hüfte, Oberarm
Aufrechter Gang
Orthopädische Probleme
Mai Ethik
Ethische Werte
Urteilsbildung
Rechtlicher Aspekt ethischer Werte
Medizinethik und Forschung
Absolute und relative Ethik, Ethiktheorien;
Klassifikation normativer Ethiktheorien.
Ethische und rechtliche Bedeutung ärztlicher
Handlungsethik an Beispielen: Placebo, Homöopathie,
Entlassung von Angestellten; Design-Babies;
Der Arzt und sein Handeln.
Handbuch für Lehrzahnärzte 9
Lernziele/Theorie: Inhalte Lerntiefe/Praktisches
Mai/Juni Mensch in Beziehung zu seiner Umwelt
Weltbevölkerung
Anthropogene Schadstoffe
Umweltchemie
Ionisierende Strahlen
Umweltepidemiologie
Wie können wir die Überbevölkerung stoppen, wie die
Welt ernähren? Lesen und analysieren von Kurven und
Diagrammen; Erkennen von Kausalitäten; Wie gefährlich
ist Strahlung?: ein quantitativer Einblick; Umweltkrank-
heiten: idiopathische Umweltintoleranz; Ursachen und
Nachweis? Studienanlagen in der Umweltepidemiologie:
Prinzip, Grenzen, Schwierigkeiten.
Juni Entwicklung und Steuerung eines Organismus
Keimzelle und Befruchtung
Plazenta
Frühentwicklung
Reproduktionsmedizin
Entwicklung: zellulär und genetisch
Gewebedynamik
Wundheilung
Somatische Genetik
Stammzellen und Gentherapie
Unterschied Sterilität und Infertilität: Ursache bei Mann
und Frau; Rolle des Arztes: Abklärungen, Therapie-
möglichkeiten, Erfolg. Fertilität: Optimum, Allersabhän-
gigkeit, Aborte.
Die Phasen, die Physiologie und das Endprodukt der
Wundheilung. Die Wundversorgung; Gewebedynamik am
Beispiel von Vaskulo- und Angiogenese.
Zytogenetik: Chromosomenanalytik/aberrationen;
Kenntnis der wichtigsten Symptome und der Chromoso-
menmutationen.
Gentherapie: Keimbahnzellen (verboten), Somatische
Zellen: Anwendung Ethik und Recht.
10 Handbuch für Lehrzahnärzte
Lernziele/Theorie: Inhalte Lerntiefe/Praktisches
Oktober/November Herz/Kreislauf
Herzentwicklung
Koronarzirkulation
EKG
Herzmechanik/Blutdruckregulation
Atemmuskulatur/Ventilations- und Perfusionsmechanismen
Partialdruck/Diffusion/Atemregulation/Gastransport
Die wichtigsten Anomalien sind verständlich.
Die Folgen einer Ischämie bezüglich Funktion und
Lokalisation ableitbar – alle haben ein EKG gemacht.
Inotropie/Kontraktilität sowie Möglichkeiten der Blut-
druckregulation sind erklärt.
Lungenvolumina, Tiffeneau-Test bekannt;
O2/Co2-Regulation/Dissoziationskurve/ph-Regulation;
Hämoglobin als Sauerstoffträger.
Dezember/Januar Ernährung/Verdauung/Stoffwechsel
Ernährungsphysiologie sowie psychosoziale Aspekte
Anatomie GIT
Resorption/luminale Sekretionen/Verdauungsenzyme/
Motilität/GIT
Hormone
Leberfunktion
Intermediärstoffwechsel
Kennen die geltenden Empfehlungen zur gesunden
Ernährung /Beziehung zwischen Essverhalten und
pathologischer Verhaltensweisen;
Endoskopische und sonographische Möglichkeiten;
Ableitung der Ulkusaetiologie, Resorpitionsstörungen,
Unverträglichkeiten (Laktoseintoleranz).
Zusammenhang zu Passagestörungen;
Abflusstörungen der Galle/klinische Chemie bez.
Leberparameter;
Lipidwerte/Mangelerscheinungen (Zölikaie erwähnt)
Februar Niere, Wasser und Elektrolythaushalt
Nierenanatomie sowie ableitende Harnwege
Nierenfunktion, Regulation Na und H20
Kalziumstoffwechsel PTH und Vit D
Säure- und Basenregulation
Histomorph. Nephron, Regulation Nierendurchblutung
Filtration – Kreatinin-Clearance /
Renin-Angiotensin-Aldosteron-System
Regulation des Knochenabbaus (anhand Beispiel
sekundärer Hyperpara bei NI)
Einfluss resp. und metabol. Änderungen von pH, pCO2
Urinuntersuchung
S. Herren, Koordinatorin 2. Studienjahr (Stand 2012)
Zusammenstellung der Lerninhalte des 2. Studienjahres
Handbuch für Lehrzahnärzte 11
Lernziele/Theorie: Inhalte Lerntiefe/Praktisches
März Blut/Immunologie
Blut/Blutbildung/Hämostase
Knochenmark-Stammzellen
Basiswissen Immunologie
Impfungen
Peripheres Blutbild – Indices bekannt
Gerinnungsparameter (Quick, aPTI), Wirkung der AK
Fallvorstellung: CML-Patient
Natürliche Immunität vs. zellulärer und AK-bedingter
Immunreaktion
Empfehlungen für ärztliches Personal
April/Mai ZNS/Sinnesorgane/Verhalten
Anatomie: Schädel-WS/Hirn-RM
Blutversorgung
Schmerz/Motorik
Hirnstamm/Hirnnerven
Basalganglien/Kleinhirn
Visuelles System
Auditives und vestibuläres System
Hippocampus/Hypothalamus
Limbisches System
Sympathikus/Parasympathikus
Hirnpräparierkurs
Folgen und Lokalisation von Minderperfusion
Fälle: Phantomschmerz, Diskushernie und Tetraplegie
Fälle: M. Parkinson und Alkoholiker
Auge/Ohr peripher und zentral; Praktika zu Gesichtssinn,
Okulomotorik, Vestibularapparat sowie Gehör
Fälle: Schlaf, Gedächtnis und Sucht
Juni Endokrinologie Sexualorgane
Endokrine Organe / Hormone
Regelkreise der Hormone
Geschlechtsorgane
Synthese, Speicherung und Funktion
Hypothalamus-Hypophyse (Fall mit Akromegalie) / Insulin
und Glucagon anhand Diabetes Fall / Jodversorgung-SD
Entwicklung / Zyklus Frau
Handbuch für Lehrzahnärzte 13
3. Studienjahr
• Stundenplan Herbstsemester
• Stundenplan Frühjahrssemester
• Lehrinhalte der einzelnen Fächer
(Die Stundenpläne sind unverbindlich und nur als Musterbeispiel abgebildet)
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16 Handbuch für Lehrzahnärzte
Allg. Kieferorthopädie I und Kieferorthopädische Propädeutik
Gebissentwicklung
Die Auszubildenden kennen die Zahnbezeichnungen, drei
wichtige Zahnbezeichnungsschemata und Grundzüge der
Gebissentwicklung: Entwicklung des Milchgebisses, des
bleibenden Gebisses, die Rolle der Änderung der Zahn-
breiten, die Entwicklung der Zahnbögen, die sagittale Ein-
stellung der Molaren und die spät pubertäre Entwicklung.
Abweichungen von der normalen Gebissentwicklung
Die Auszubildenden kennen Ausnahmen, wie Hyper-, Hypo-
dontie, Abweichungen der Zahnbreiten, Abweichungen der
Zahnzahl, Abweichungen der Zahnform, Einfluss von Krank-
heiten, Alarmzeichen: in welchem Alter was kontrollieren,
IV Richtlinien.
Kieferorthopädische Untersuchung
Die Auszubildenden kennen den Ablauf der kieferortho-
pädischen Routineabklärung (Anamnesen, klinische Befund-
aufnahme inkl. Dokumentation mittels RX, OPG, Fernrönt-
genbild, Kieferabformung, extra- und intraorale Fotografien)
sowie die dafür an der Klinik verwendeten Formulare.
Kieferorthopädische Diagnostik
Die Auszubildenden kennen den Begriff der Eugnathie und
Dysgnathie, das Idealgebiss, Normgebiss und die Gebiss-
anomalie. Sie kennen die kieferorthopädische Anamnese,
die Befund-Aufnahme und den Behandlungsplan und die
benötigten Hilfsmittel wie das Fernröntgenseitenbild, das
Zahnröntgen (Orthopantomogram), Handröntgen, CT,
Volumentomogram, Kiefermodelle, intra- und extraorale
Fotos bis zur kompletten Diagnose und dem Erstellen einer
Problemliste.
Kieferwachstum
Die Auszubildenden kennen generelle Vorgänge des Wachs-
tums, Apposition und Resorption, primäre und sekundäre
Translation der postnatalen Kieferentwicklung, der Maxilla,
des harten Gaumens, der Schädelbasis und der Mandibula.
Sie kennen die Rolle der Suturen und der Synchondrosen,
das periostale Wachstum der Mandibula und die verschie-
denen Rotationstypen der Mandibula.
Fernröntgenanalyse / Wachstumsanalyse / Analyse OPGDie Auszubildenden wissen, wie ein Fernröntgenbild ent-
steht. Sie kennen den Kephalostasten. Verstärkerfolien, Filter
und Gitter. Anhand einer einfachen kephalometrischen
Analyse lernen sie die verwendeten Punkte, Ebenen, Winkel
und Strecken kennen. Sie kennen den Unterschied zwischen
skelettalen und dentalen Anomalien, Methoden zu Wachs-
tumsprowgnosen, skelettale und dentale Reife.
Materialkunde
Die Auszubildenden kennen die materialkundlichen Grund-
lagen von Alginat (praktische Handhabung inkl. Desinfek-
tion, Zusammensetzung, Deformation), Gips (Handhabung:
Anmischen, Zusammensetzung, Abbindereaktion, Gips-
typen, Wechselwirkung Alginat-Gips), Drahtlegierungen
(mechan. Eigenschaften, Spannungs-Dehnungs-Diagramm,
verschiedene Drahttypen: Stahl, Legierungen: Elgiloy, Nitinol,
TMA), Kunststoff (Monomer, Partikelverstärkung, Silan).
Abnehmbare Apparaturen
Die Auszubildenden kennen orthodontische Kräfte und
Gewebsreaktionen und die apparativen Möglichkeiten in
der Kieferorthopädie. Vorhofplatte, Lückenhalter, Stimula-
tionsplatten, Elemente aktiver Platten, Schrauben Federn,
Führungsdorne, geschlossene und offene Aktivatoren.
Ätiologie und Prophylaxe von Dysgnathien
Die Auszubildenden kennen Einflüsse von Lippe, Zunge,
Daumen/Nuggi, Atmung, Trauma auf die Gebissentwick-
lung. Kennen den Unterschied genetischer, nicht geneti-
scher Einflüsse. Bedeutung der Kraftdauer und Kraftgrösse,
Aequilibriumtheorien.
Erstuntersuchung (Demo)
Die Auszubildenden kennen den Ablauf der kieferorthopä-
dischen Abklärung in Theorie und Praxis.
Studienmodelle (Abdrucknahme, Wachsbiss; gegenseitige Übung)
Die Auszubildenden beherrschen die kieferorthopädische
Kieferabformung mit Alginat.
Ausgiessen Modelle
Die Auszubildenden können Kiefer-Gipsmodelle herstellen
inkl. Trimmen.
Lehrinhalte 3. Studienjahr Herbstsemester zmk bern (Stand 2012)
Handbuch für Lehrzahnärzte 17
Einführung Modellanalyse (gemein. Übungsfall)
Die Auszubildenden kennen die Grundlagen der Modell-
analyse inkl. Platzanalyse.
Angle / Bisstypdiagnostik (Gruppenübung)
Die Auszubildenden beherrschen die Angle-Klassen und
die Bisstypdiagnostik.
Endodontologie
Biologie, Physiologie, Anatomie
orale Gewebe
Zähne
Erkrankungen von Pulpa und Periapex allgemein
Aetiologie
Pathologie
Diagnostik
Behandlungsmöglichkeiten
Mikrobiologie und Immunologie der Pulpaerkran-kungen
Behandlung der erkrankten Pulpa und Periapex
Anamnese, Befund
Kommunikation mit Patienten
Diagnostik (klinisch und radiologisch)
Kofferdam
Desinfektion Arbeitsfeld
Aufbereitung und Desinfektion Wurzelkanal
Medikamentöse Einlagen
Wurzelfüllung, Materialien
Rekonstruktion Zahn
Nachsorge
Revision alter Wurzelbehandlungen (einfache Fälle)
Prävention Erkrankungen Pulpa und Periapex
Behandlung Perforationen
Indikation
Behandlungsmöglichkeiten
Kombinierte Paro / Endo-Probleme
Diagnostik
Indikation
Therapie
Endodontologische Notfälle
Diagnostik
Behandlung
Problemfälle, Überweisung an Spezialisten
Endochirurgische Eingriffe
Allgemeine Grundsätze, Indikationen
Wurzelspitzenresektion
Retrograde Wurzelfüllung
Amputation / Hemisektion
Qualitätssicherung in der Endodontologie
Allgemeine Chirurgie
Geschichtliche Entwicklung der allgemeinen Chirurgie
Die Auszubildenden kennen die Grundzüge der geschicht-
lichen Entwicklung der allgemeinen Chirurgie.
Blutstillung, Thrombose, Embolie
Die Auszubildenden kennen Massnahmen zur Blutstillung,
die 3 Pfeiler der Blutgerinnung und beeinflussende Faktoren,
Ursachen und klinisches Bild von Gerinnungsstörungen
sowie die wichtigsten klinischen Tests. Ebenfalls bekannt
sind Ursachen und Folgen von Thrombosen sowie präven-
tive und therapeutische Massnahmen.
Homeostasis, Blutersatz, Schock
Die Auszubildenden kennen die Prinzipien der Infusions-
therapie und des Blutersatz. Sie kennen zudem die Ursachen
und den Ablauf des Schocks sowie die notwendigen Mass-
nahmen. Das Prinzip des Advanced Trauma Life Support
wird vorgestellt.
Wundheilung, Wundheilungsstörungen
Die Auszubildenden kennen die Grundlagen (Mechanismen)
der Wundheilung und die Ursachen, Erscheinungsbilder
18 Handbuch für Lehrzahnärzte
und Folgen der Wundheilungsstörungen, sowie therapeu-
tische Massnahmen.
Chirurgische Infektionen
Die Auszubildenden kennen die Ursachen, Erscheinungs-
bilder, Folgen und therapeutsichen Massnahmen chirur-
gischer Infektionen.
Asepsis, Antisepsis, Antibiotika
Die Auszubildenden kennen die Grundlagen der Asepsis
und Antisepsis sowie der antibiotischen Therapie.
Operationstechniken
Die Auszubildenden kennen die Grundbegriffe, Verfahren
zur Wiederherstellung der Körperintegrität, die Prinzipien
der Lagerung, die wichtigsten chirurgischen Instrumente
sowie die unterschiedlichen Faden- und Nadeltypen.
Sie kennen zudem die Grundlagen des Wundverschluss
und lernen am Modell Knotentechniken von Hand und mit
Nadelhalter.
Lokalanästhesie, Frakturlehre
Die Auszubildenden kennen Grundlagen der Lokalanäs-
thesie und der Frakturlehre.
Verbrennung, Verbrühung
Die Auszubildenden kennen die Einteilung und Folgen von
Verbrennungen und Verbrühungen sowie die zugehörigen
therapeutischen Massnahmen.
Zahnerhaltung (Vorlesung)
Anatomie, Strukturen Zahnhartsubstanzen, Okklusion
Pathologische Veränderungen Zahnhartsubstanzen, Diagnostik klinisch und radiologisch
Beurteilung vorhandene Restaurationen
Behandlungsplanung konservierende Versorgung Zahnhartsubstanzläsionen
Indikationen verschiedene Füllungsmaterialien
Grundsätzliche Aspekte Füllungstechniken
Allgemeine Prinzipien
Präp. Instrumente und deren Funktion
Pulpenschutz
Schutz Nachbarzähne
Provisorische Füllungen
ZOE-Materialien
Zinkphosphat-Zement
Glasionomer-Zement
Kunststoffe / Komposit
Füllungstechnik mit Kompositmaterialien (alle Klassen)
Werkstoff, Biokompatibiliät etc.
Grundprinzipien Kavitätenpräp.
Adhäsion Schmelz und Dentin
Verarbeitung, Polymerisation
Nachsorge
Füllungstechnik mit Amalgam
Werkstoff
Grundprinzipien, Kavitätenpräparation
Toxikologie
Nachsorge
Füllungstechnik mit Glasionomerzement
Werkstoff, Biokompatibilität
Anwendungsmöglichkeiten
Verarbeitung
Nachsorge
Indirekte Füllungstechnik: Keramik
Werkstoff, Biokompatibilität
Grundprinzipien, Kavitätenpräparation
Abdruck, Provisorium
Pulpenschutz
Adhäsive Zementierung
Nachsorge
CAD-CAM: Keramik und Komposit
Semidirekte Füllungstechnik: CEREC
Handbuch für Lehrzahnärzte 19
Indirekte Füllungstechnik: Gold
Werkstoff, Biokompatibilität
Grundprinzipien, Kavitätenpräparation
Abdruck, Provisorium
Zementierung
Nachsorge
Komposit / Ästhetische Möglichkeiten
Zahnform / Zahnfarbe / Zahnstellung etc.
Keramik / Ästhetische Möglichkeiten
Veneers, Teilkronen etc.
Kronen- und Brückenprothetik I
Terminologie, Indikationen, Kontraindikationen
Die Auszubildenden werden mit den allgemeinen Begriffen
der festsitzenden Prothetik vertraut gemacht und erken-
nen mögliche Anwendungen bei Patientenfällen.
Präparationsgrundsätze
Die Auszubildenden kennen die korrekte Anwendung der
Schleiftechnik, erkennen den Zusammenhang zwischen
Präparationsformen und physikalischen Eigenschaften der
Rekonstruktionen wie Friktion, Retention
Beschleifen des vitalen Zahnes
Die Auszubildenden kennen die technischen Schritte zur
kontrollierten Präparation eines vitalen Zahnes ohne Schä-
digung der Pulpa über die Rillenpräparation, die Reduktion
des Schmelzes, das okklusale/inzisale Kürzen, die Präpara-
tion der Stufe inkl. Abschrägung.
Präparationsformen
Die Auszubildenden kennen die verschiedenen
Möglichkeiten der Präparationsgestaltung:
Stufe mit Abschrägung
Stufe ohne Abschrägung
Hohlkehle
sowie die passenden Schleifkörper
Versorgung des präparierten Stumpfes
Die Auszubildenden sind sich darüber bewusst, was das
Präparationstrauma für Auswirkungen auf die Zahnsub-
stanz und die Pulpa hat, kennen die Gründe für und Mittel
zur Stumpftoilette.
Der Aufbau des devitalen Zahnes
Die Auszubildenden kennen die verschiedenen Arten des
Stumpfaufbaus bei wurzelbehandelten Zähnen:
nur Wurzelbehandlung
Compositstiftaufbau
Metallstiftaufbau
Goldkernaufbau mittels Pattern resin
Die Präparation des devitalen Zahnes
Die Auszubildenden kennen die besonderen Präparations-
formen bei devitalen Zähnen in Abhängigkeit der Art des
Stumpfaufbaus
Provisorische Versorgung der präparierten Zähne
Die Auszubildenden kennen die Schritt für Schritt Vorge-
hensweise für die Herstellung einer provisorischen Krone
mittels Pellakrone sowie die Herstellung einer proviso-
rischen Brücke mittels Eierschalenprovisorium.
Retraktion der Gingiva mit Retraktionsfäden
Die Auszubildenden kennen die Instrumente, Materialien
und klinischen Schritte zum schonungsvollen Legen von
Retraktionsfäden.
Retraktion der Gingiva mit Expasyl
Die Auszubildenden kennen die Materialien, deren Eigen-
schaften, die Instrumente, die Anwendungsweise zum
Verdrängen der Gingiva mit Expasyl.
Gerüsteinprobe
Die Auszubildenden kennen die Instrumente, die für die
Gerüsteinprobe verwendet werden.
Die Auszubildenden kennen die Punkte, die bei der Ge-
rüsteinprobe überprüft werden müssen.
Die Auszubildenden kennen die Korrekturmöglichkeiten
an Gerüsten.
Farbauswahl
Die Auszubildenden verstehen den Aufbau des Farb-
raumes. Die Auszubildenden wissen, dass Farben gemessen
und kommuniziert werden können.
20 Handbuch für Lehrzahnärzte
Oralchirurgie
Untersuchungsmethodik
Die Auszubildenden kennen die Methoden der extraoralen
und intraoralen Untersuchung bezügl. oralchirurgischer
Aspekte
Führung der Krankengeschichte
Die Auszubildenden kennen die Führung der Krankenge-
schichte unserer Klinik
Repetitorium der klinisch relevanten Anatomie
Die Auszubildenden kennen die diagnostischen Möglich-
keiten der klinischen und radiologischen Abklärung
Anästhesieverfahren in der Zahnmedizin
Die Auszubildenden kennen die verschiedenen Anästhe-
sieverfahren in der Zahnmedizin
Ausrüstung und Medikamente zur Durchführung der Lokalanästhesie
Die Auszubildenden kennen die verschiedenen Instrumente,
Apparate und Medikamente zur Durchführung der Lokal-
anästhesie
Techniken TA und LA im Ober- und Unterkiefer
Die Auszubildenden kennen und üben die Techniken der
Infiltrationsanästhesie (Terminalanästhesie) und der Lei-
tungsanästhesie
Komplikationen während oder nach einer Lokalanästhesie
Die Auszubildenden kennen die möglichen Komplikationen
bzw. deren Behebung während oder nach Durchführung
einer Lokalanästhesie
Extraktionslehre und Instrumentenkunde
Die Auszubildenden kennen die Therapieschritte einer
Zahnextraktion sowie die dazu benötigten Instrumente
Komplikationen während oder nach einer Zahnextraktion
Die Auszubildenden kennen die möglichen Komplikati-
onen während oder nach der Durchführung einer Zahnex-
traktion.
Morphologie, Okklusion & Funktion
Abformung und Modellherstellung
Registrat und Einartikulieren
Okklusionsanalyse
RK-Biss, Einartikulieren, RK-Analyse
IK-Biss, Einartikulieren, IK Analyse
Artikulation, Theorie Artikulatoren
Funktion des Unterkiefers und Kiefergelenkes, intermaxilläre Relationen, natürliche Okklusion, therapeutische Okklusionskonzepte, totalprothetisches Okklusionskonzept
Funktionelle Anatomie des Kiefergelenks, des Kieferbewegungen verstehen
Terminologie, Datenregistrierung und Datatransfer:
IK, RK, CR, helikoide Verwindung
Vertikale Dimension
Anteriore Kondylenbahn
Arbeits- und Nichtarbeitsbewegung
Bennetbewegung
Side-shift
Bennettwinkel
Fischerwinkel
Posseltaufzeichnung
Ruheschwebe
Free way space
Neuro-motorische Steuerung
Funktion des Artikulators und des Gesichtsbogens verstehen
Therapeutische Okklusion: long centric, freedom in centric, Echzahnführung, Schienenzentrik
WERKSTOFFE I: Gips, Wachs, Harze, Kompositionsmassen, Alginat (Systematik der Abformwerkstoffe)
Handbuch für Lehrzahnärzte 21
Präventivzahnmedizin (Vorlesung)
Grundlegende Kenntnisse der Bedeutung der Prävention im Rahmen der medizinischen / zahn-medizinischen Betreuung des Patienten
Grundlegende Kenntnisse allgemeiner gesundheit-licher Probleme mit Auswirkungen auf die orale Gesundheit, spez. Zahnhartsubstanzen
Epidemiologie der Erkrankungen der Zahnhart- substanzen (Vergangenheit, Ist-Situation, Trends für Zukunft)
Grundlegende theoretische Kenntnisse und klinische Fähigkeiten bezüglich Diagnostik der Verände-rungen an Zahnhartsubstanzen (alle Methoden!)
AnamneseBisherige Behandlungen
Bisherige Prophylaxebemühungen
Qualität vorhandene Restaurationen
Kenntnisse sämtlicher Ursachen der Erkrankungen der Zahnhartsubstanzenallgemeine medizinische Aspekte
Wirtfaktoren
Mikroorganismen
Substrat
chemische Einflüsse
medizinische Einflüsse
soziale Faktoren
Zeitfaktor
Erfassung des ErkrankungsrisikosIndividuelle Faktoren
Verhaltensfaktoren
biologische Faktoren
Prophylaxe individuell der Erkrankungen der Zahnhartsubstanzenmechanische Mundhygiene
antibakterielle Substanzen
Ernährungssteuerung (Zucker / Zuckeraustausch)
Versiegelung
Fluoride (siehe unten)
Wirkungsmechanismen und Einsatz der Fluoride (und anderer Ionen) in der Karies- und ErosionsprophylaxeFluoride in Umwelt
Toxikologie der Fluoride
Wirkungsweise der Fluoride
Applikationsformen und deren Zweckmässigkeit (Wirkung)
Fluoride in der Individual-, Gruppen- und
Kollektiven Prophylaxe
Aufstellen individuelles Prohylaxenkonzept, Einsatz von Hilfskräften, Recallintervall, Überwachen / Kontrolle Prophylaxeerfolg
Halitosis: Diagnose und Prophylaxe
Verpflichtungen und Möglichkeiten des Zahnarztes in semikollektiven ProphylaxemassnahmenSchulzahnpflege
«Alterszahnpflege» usw.
Kollektive ProphylaxemassnahmenBedeutung
Möglichkeiten
Nutzen
Qualitätssicherung in der Präventivzahnmedizin
Embryologie, Anatomie und Histologie des Zahnsystems
Odontogenese
Zahnmorphologie
ZahnschmelzEntstehung
Mineralisation
Struktur
Entwicklung der Fissuren
DentinEntstehung
Mineralisation
Struktur
Sensibilität
Alterung
22 Handbuch für Lehrzahnärzte
Zahnpapille / Pulpa
Entstehung
Struktur
Aufbau, Gewebezonen
Wurzelzement
Entstehung, Lokalisation
Strukturen (Zementarten)
Zusammenhang Parodontologie
Entwicklung und Struktur Desmodont und viarginales Parodont
Zahndurchbruch, Milch-, Zuwachs- und Ersatzzähne
morphologische Vorgänge
Mineralisationszeiten
Durchbruchsmechanismen
Durchbruchszeiten
Entwicklung, Struktur und Topographie Alveolar- und Kieferknochen sowie Mundschleimhaut
Mikrobiologie
Infektionserreger und Mensch («Krieg und Frieden»)Kenntnisse und Verständnis über Interaktionsformen
zwischen Mikro- und Makroorganismen, natürliche und
erworbene Resistenzen gegen Infektionen, Dynamik des
Infektions-Prozesses, Pathogen-Virulenz und Wirtsschädi-
gung.
Pro- und EukaryontenzellenKenntnisse und Verständnis der Evolution unterschied-
licher Zellen (Prokaryonten und Eukaryonten), morpholo-
gische und funktionelle Unterschiede sowie Gemeinsam-
keiten, Konsequenzen der unterschiedlichen Zellbaupläne
auf das Wachstum.
Bakterien: Funktionelle ZellanatomieKenntnisse und Verständnis von obligaten Zellelemente
und ihre Funktionen, fakultativer Zellstrukturen und ihre
Rolle, der pathogenetischen Bedeutung verschiedener
Bakterien-Strukturen.
Bakterien: ZellwandstrukturenKenntnisse und Verständnis der beiden Zellwand-Proto-
typen von Bakterien, molekularen Unterschiede grampositiver
und gramnegativer Bakterien, zellphysiologischen Funktionen
von Zellwandbausteinen, Konsequenzen von Zellwandunter-
schieden für Bakterien in der Umwelt und im Wirt.
Bakterien: Metabolismus
Kenntnisse und Verständnis des zellulären Energiekreis-
laufs, bakteriellen Wachstums, der chemisch-physikalische
Wachstumsbedingungen, der bakteriellen Nährstoff- und
Energiegewinnung.
Bakterielle Adhäsion
Kenntnisse und Verständnis bakterieller Adhäsionsfaktoren,
Adhäsin-Rezeptor-Interaktionen und deren biologische
Bedeutung, Funktionen bakterieller Adhäsionsfaktoren bei
der Infektion, Rolle bakterieller Adhäsine und Biofilme bei
oralen Infektionen («Exkurs»).
Bakterielle Zell-Invasion
Kenntnisse und Verständnis über Invasion Makroorganis-
mus – Gewebeinvasion – Zellinvasion, Typen von invasiven
bakteriellen Pathogenen, bakterielle Invasine, mögliche
Invasionsprozesse, Phagozytose.
Bakterielle Exotoxine
Kenntnisse und Verständnis der Natur von Bakterientoxinen
(biochemische Aspekte), Zell- und Wirtsspezifität bakteri-
eller Toxine, Wirkungsmechanismen einiger bakteriellen
Exotoxine, pathophysiologischen Bedeutung unterschied-
licher Toxinwirkungen.
Viren: Aufbau und Replikation
Kenntnisse und Verständnis über azelluläre infektiöse Agen-
tien und ihre Natur, Molekulare Bauelemente der Viren
und ihre Funktionen, Virusfamilien und ihre Haupt-Cha-
rakteristika, Grundprinzipien der Virusreplikation.
Virale Pathogenese
Kenntnisse und Verständnis von Virusinfektions- und Aus-
breitungstypen, Unterscheidung produktive Virusinfektion
– Latenz – Reaktivierung, Virale Pathogenese-Mechanismen
(Zellschädigung und Zellzerstörung), antivirale Abwehr
und Immunpathogenese, virale Schutzstrategien vor der
Immun-Abwehr.
Handbuch für Lehrzahnärzte 23
Bakterien-Genetik
Kenntnisse und Verständnis betreffend DNA als Informa-
tions-Speicher und Vorgänge der Informations-Weiter-
gabe, Träger genetischer Information in Bakterien: Bakte-
rienchromosom (Nucleoid), Plasmide, Bakteriophagen,
Insertionssequenzen und Transposons
Bakterielle Adaptation
Kenntnisse und Verständnis betreffend Veränderung der
Gen-Struktur, Veränderung des Gen-Gehaltes und Regula-
tionsmechanismen der Genexpression
Pathogenität bakterieller Zellwandpolymere
Kenntnisse und Verständnis der wichtigsten bakteriellen
Infektionsformen und Schädigunsmechanismen, Charakte-
ristika potentiell toxischer Zellwandkomponenten von Bak-
terien, Unterscheidung Bäkteriämie – Sepsis (Septikämie)
– septischer Schock, Pathogenese und Pathophysiologie
des septischen Schocks
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Handbuch für Lehrzahnärzte 25
Orale Mikrobiologie
Mikrobiota der Mundhöhle
Die Auszubildenden verstehen die Besonderheiten der
Mundhöhle für die Ansiedlung von Mikroorganismen.
Wichtige Vertreter der Standortflora sowie deren Verände-
rung im Laufe des Lebens werden kennengelernt.
Plaque – ein Biofilm
Die Auszubildenden verstehen die Abläufe bei der Bildung
von Plaque als einem Biofilm. Sie kennen die besonderen
Eigenschaften von Bakterien in einem Biofilm. Sie wissen um
die Begriffe Koaggregation, Quorum sensing. Sie kennen
frühe und späte Besiedler der Plaque
Orale Streptokokken / Karies
Die Auszubildenden kennen die Vertreter der oralen Strep-
tokokken. Sie eignen sich Wissen über die Virulenzfak-
toren von Streptococcus mutans an. Die Auszubildenenden
haben Kenntnisse von der ökologischen Plaquehypothese
im Rahmen der Kariesentstehung. Sie kennen die Pathoge-
nese von Schmelz und Dentinkaries und besitzen einen
Überblick über kariesprophylaktische Massnahmen aus mi-
krobiologischer Sichtweise.
Endodontische Infektionen
Die Auszubildenden haben Kenntnis über die Entstehung von
endodontischen Infektionen. Sie kennen die an der Infektion
beteiligten Mikroorganismen und können Verfahren zur anti-
mikrobiellen Therapie von Wurzelkanalinfektionen nennen.
Parodontitis
Die Auszubildenden kennen die Bedeutung bestimmter
Bakterienspezies in der Pathogenese parodontaler Erkran-
kungen. Sie kennen die Virulenzmerkmale der mit Paro-
dontitis assoziierten Mikroorganismen. Spezielle Kenntnisse
bestehen über Aggregatibacter actinomycetemcomitans
und Porphyromonas gingivalis.
Peri-Implantitis
Die Auszubildenden kennen Risikofaktoren für das Ent-
stehen von peri-implantären Infektionen. Sie wissen die
wesentlichen mit peri-implantären Infektionen assoziierten
Mikroorganismen und haben Kenntnis von antimikro-
biellen Massnahmen.
Mikrobiologische Diagnostik
Die Auszubildenden kennen Verfahren zur mikrobiolo-
gischen Diagnostik von oralen Infektionen mit Schwer-
punkt der Diagnostik subgingivaler Plaqueproben. Sie be-
sitzen Kenntnis für mögliche Indikation, Probengewinnung
und Transport der Proben. Die theoretischen Kenntnisse
werden durch praktische Übungen vertieft.
Spezielle Infektionen (Aktinomykose / Candida / Noma), Halitosis und virale Infektionen
Die Auszubildenden besitzen Kenntnisse über Aktino-
mykose, Noma und Pilzinfektionen in der Mundhöhle. Sie
wissen um die Bedeutung von Mikroorganismen bei der
Entstehung von Halitosis. Sie kennen virale Infektionen,
die mit Läsionen in der Mundhöhle verbunden sind.
Zusammenhang zwischen systemischen und oralen Infektionen
Die Auszubildenden kennen Zusammenhänge von oralen
Infektionen mit Allgemeinerkrankungen, wo oralen Bakte-
rien eine besondere Rolle zuerkannt wird. Sie kennen das
Risiko einer Bakteriämie bei zahnmedizinischen Eingriffen.
Antibiotika und andere antimikrobielle Therapie
Die Auszubildenden kennen Indikationen zur Antibiotika-
anwendung in der Zahnmedizin. Siekennen die Wirkungs-
weise der Antibiotika, wissen aber auch um Gefahren der
Antibiotikaanwendung wie Resistenzentwicklung. Sie haben
Kenntnisse über alternative Verfahren zur Antibiotika-
anwendung.
Schutz vor Übertragung von Infektionen in der Zahnarztpraxis
Die Auszubildenden kennen mögliche Infektionserkran-
kungen, die in der Zahnarztpraxis übertragen werden
können. Sie wissen, wie sie sich vor einer Übertragung
schützen können.
Allg. Kieferorthopädie II
Theorie Lingualbogen
Die Auszubildenden kennen die grundlegenden Anwen-
dungsgebiete und Möglichkeiten der Lingualbogenappa-
ratur.
Lehrinhalte 3. Studienjahr Frühjahrssemester zmk bern (Stand 2013)
26 Handbuch für Lehrzahnärzte
Festsitzende Apparaturen
Die Auszubildenden kennen die Prinzipien der festsitzen-
den Therapie, Konstruktionsmerkmale der Brackets, Bänder
und Attachements, physikalische Gesetze der kieferortho-
pädischen Kraftapplikation, der Biomechanik und der
Verankerung. Sie kennen die verschiedenen Typen von
Headgears und die Möglichkeiten von festsitzenden Ex-
pansionsgeräten.
Kieferorthopädie in der Allgemeinpraxis
Die Auszubildenden kennen die Notwendigkeit der Über-
wachung der Gebissentwicklung und Möglichkeiten ein-
facher kieferorthopädischer Behandlungen. Die Grenze des
Familienzahnarztes zum Kieferorthopäden wird aufgezeigt.
Behandlung der Klasse I Anomalien
Behandlungsmöglichkeiten von Eng- und Weitstand werden
diskutiert, ebenso wie die Behandlung von Zahnunterzahl
und Zahnüberzahl, Serienextraktion und die systematische
Prämolarenextraktion. Es werden die Therapiemöglich-
keiten bei Zahnunfall und Zahnverlusten erläutert.
Behandlung der Klasse II Anomalien
Die Auszubildenden kennen die Ursache der Klasse-II-Ano-
malie, die Unterschiede zwischen skelettaler und dentaler
Anomalie; sie kennen die Behandlungsmöglichkeiten (Ap-
paraturen). Unterschiede zwischen Wachstumssteuerung,
Camouflage und Chirurgie.
Gewebeveränderung durch kieferorthopädische Krafteinwirkung
Die Studenten lernen die Grundlagen der Zahnbewegung
durch kieferorthopädische Kräfte auf histologischem und
zellulärem Niveau kennen. In diesem Zusammenhang wird
auf die unerwünschten Nebenwirkungen eingegangen.
Behandlung der Klasse III Anomalien
Prävalenz, Aetiologie, Behandlungsnotwendigkeit und
Charakteristika der Klasse III Anomalie werden bespro-
chen.
Welches sind die Behandlungsmöglichkeiten in den ver-
schiedenen Dentalstadien? Wo liegt die Grenze zwischen
einer rein kieferorthopädischen Korrektur und einem
kombiniert kieferorthopädischen/kieferchirurgischen Vor-
gehen?.
Innere Medizin und Pathophysiologie
Einführung in die Innere Medizin
Definition der Fachgebiete
Allgemeinbeurteilung der Patienten
– AZ / EZ und PZ mit Kriterien mit praktischem Beispiel
Kardiologie
Klappenfehler Kombiniertes Aortenvitium mit Patient
Endocarditisprophylaxe für Zahnärzte
Abgabe der Endocarditisprophylaxe / Richtlinien
Kardiologie
Aortenklappenfehler I
Mitralklappenfehler
Ursachen: Rheumatisches Herzvitium / Drogenabusus
Endocarditisfolgen
Endocarditisprophylaxe
Pericarditis
Antikoagulation (Vorhofflimmern, künstliche Klappen)
Hämophilie
Patient mit Zahnextraktion (Zahn 26)
Kardiologie
Abschluss des Themas
Repetition Klappenfehler
Repetition Endocarditis
Koronare Herzkrankheit: Symptome Angina pectoris / My-
ocardinfarkt
Kardiologie
EKG:
Vorhofflimmern / Pulspalpation mit Patientin
Normales EKG
Herzinsuffizienz
Koronare Herzkrankheit
IV Drogenabusus
IV Drogenabusus: Heroin / Kokain / Rohypnol
Risiken Hepatitis A, B und C
Methadonprograrmm
Anamnese mit Patient
Handbuch für Lehrzahnärzte 27
IV Drogenabusus
Kokain / Heroin
Methadonprogramm
Heroinprogramm KODA
Endocarditis
Septischer Streuung bei Staph, aureus
Hepatitis C
Aethylabusus
Hepatopathie
Hepatitis / Leberzirrhose
Repetition Hepatitis A-E
Begleit-Hepatitis: Mononukleose / Gelbfieber
Ikterus (Gelbsucht)
Leberzirrhose:
Ursachen
Klinisches Bild
Auswirkungen auf Stoffwechsel und Metabolismus von
Medikamenten sowie auf die Blutgerinnung
Diabetes Mellitus Typ I / Typ II
Grundlagen / Ursachen
Verlauf / Komplikationen:
Niereninsuffizienz
Neuropathie
Angiopathie
Retinopathie
PAVK
KHK
Katarakt
Infektneigung
Diabetes Mellitus Typ I / Typ II
Klinisches Bild mit Patient
Therapie / Kontrollen:
Orale Antidiuretika
Insuline und ihr Wirkprofil
Steroidtherapie Diabetes
Endokrinologie – Schilddrüsenerkrankungen
Hypothyreose
Hyperthyreose
Knotenstruma:
Komplikationen
Kropfoperationen
Jodmangel / Kretinismus / Struma
HIV-Erkrankung mit Patient
Epidemiologie
Infektionsverlauf ohne Therapie
Opportunistische Infekte
HAART Therapie
Idiopathische thrombozytopenische Purpura (mit Patientin):
Gerinnungsstörung Interferenz mit
plättchenhemmenden Analgetika
Schilddrüse (Abschluss):
Strumektomie
Radiojodbehandlung
NNR-Insuffizienz M. Addison:
Hypercortisolismus
Hypophysenstörungen:
Akromegalie
Panhypopituitarismus
Pneumologie
Akute und chronische Bronchitis (COPD)
Pneumonie
Lungenödem
Asthma bronchiale
Gastroenterologie
Entzündliche und tumoröse Erkrankungen des GI-Traktes
GI-Blutungen
Neurologie
Cerebrovaskulärer Insult (CVI)
Hirnblutung
Transitorisch-ischämische Attacke (TIA)
Nephrologie
Harnwegsinfekte, Pyelonephritis
Akute und chronische Niereninsuffizienz
Dialyse und Transplantation
Rheumatologie
Gelenkserkrankungen
Immunsuppression
Hämatologie/Onkologie
Der Tumorpatient im Allgemeinen
Wichtige Tumoren
Chemotherapie
Palliativmedizin
28 Handbuch für Lehrzahnärzte
Radiologie I
Einführung und Überblick über die Ausbildung in Zahnärztlicher Radiologie.
Überblick über ionisierende Strahlung. Die Rx-Röhre:
Aufbau, Funktion, Entstehung der Rx-Strahlen I.
Entstehung der Röntgenstrahlen II
Der Fokus. Gehäuse und Inhalt. Blenden und Filter.
Der Röntgenfilm
Aufbau, Inhalt der intraoralen Packungen, Kassettenfilme,
Verstärkerfolien. Filmverarbeitung: Manuelle Entwicklung,
Entwicklerchemikalien u. Vorgänge bei der Filmentwicklung.
Halbautomatische, vollautomatische Filmentwicklung
Praktisches Vorgehen bei Hand- und Automaten-
entwicklung, Entwicklermaschinen
Intraorale Einstelltechniken I
Projektionsgeometrie (Vergrösserung, Verkleinerung,
Verzerrung usw.)
Überblick über Einstelltechniken
Halbwinkel, Parallel, Rechtwinkeltechniken, Einstellhilfen.
Lagebestimmung von Objekten.
Grundregeln für periapikale Aufnahmen im OK / UK, Zentrierung, Bildinhalte
Die Aufbissaufnahme. Format, Indikation.
Klinische Illustrationen zur intraoralen Einstell- technik mit periapikalen Aufnahmen im Oberkiefer
Klinische Illustrationen zur intraoralen Einstell- technik mit periapikalen Aufnahmen im Unterkiefer
Klinische Illustrationen zur Einstelltechnik Aufbiss Ober-
kiefer-/Unterkiefer. OK-Übersicht, OK-Halbseite, UK-Über-
sicht, UK Halbseite, UK Mundboden.
Röntgenanatomie im Zahnfilm
Theoretische Grundlagen der Bildentstehung, Besonder-
heiten der Kieferanatomie, Rx-Anatomie der Oberkiefer-
Frontzahnregion.
Röntgenanatomie im Zahnfilm
Rx-Anatomie Oberkiefer-Prämolaren- und Molarenregion
Rötgenanatomie im Zahnfilm
Rx-Anatomie Unterkiefer
Rx-Anatomie im Oberkiefer / Unterkiefer-Aufbiss
DD Phänomen Burn-out gegen Caries, zentrales Granulom, Dens in dente Einstelltechnik für spezielle Ansichten, Film-Einlegemöglichkeiten
Extraorale Aufnahmetechniken
Schädelröntgen: Grundlagen zu Schädeleinstellungen.
Einstellebenen.
Einstelltechnik und Anatomie Schädel p.a., Schädel seitlich
Extraorale Aufnahmetechniken
Schädelröntgen: Einstelltechnik und Anatomie.
Schädel-Teilaufnahmen halbaxial, Clementschitsch,
Fernröntgen
OPG I
Beschreibung der Aufnahme mit Skizzen / Dias
Technik der Panoramaschichtaufnahme,
Bildentstehung (Folien)
Arbeitsweise des Orthopantomographen,
die scharfe Schicht
OPG II
Normale Röntgenanatomie im OPG im Oberkieferfront-
und -seitenzahnbereich
Normale Röntgenanatomie im OPG im Unterrkieferfront-
und -seitenzahnbereich
OPG III
Luftschatten
Ghost images
Artefakte und Fehlinterpretationen (Optische Täuschungen)
OPG IV
Einstelltechnik
Einstellfehler und ihre Auswirkung
OPG V
Falsch positive und falsch negative Befunde
Handbuch für Lehrzahnärzte 29
Pharmakologie
Die Vorlesungen vermitteln Grundkenntnisse auf dem Ge-
biet der allg. Pharmakologie (Pharmakokinetik, Pharmako-
dynamik) und ausgewählter Bereiche der speziellen Phar-
makologie.
Rezeptoren, Dosis-Wirkungskurven Antagonisten, ApplikationsartenDie Studenten kennen die Unterbegriffe und Ziele der Phar-
makologie. Sie verstehen die Grundlagen der Rezeptor-
vermittelten Signaltransduktion.
Die Studenten kennen die Zusammenhänge von Konzen-
tration und Wirkung von Pharmaka einschliesslich Gesetz-
mässigkeiten der Rezeptorbindung und Aktivierung.
Die Studenten haben vertiefte Kenntnisse über Rezeptor-
bindung bzgl. Antagonismus, Synergismus und Interakti-
onen. Sie kennen die Merkmale einschliesslich Vor- und
Nachteile der verschiedenen Applikationsarten.
Einführung in die PharmakokinetikAufnahme/Verteilung: Die Studenten kennen die Bedeutung
von Bioverfügbarkeit, first-pass Effekt, Verteilungsverhalten,
gewebespezifische Membranbarrieren und membranäre
Transportprozesse.
Elimination / Metabolismus / Ausscheidung: Die Studenten
kennen die Bedeutung und Prozesse von Phase I/II Reakti-
onen der Biotransformation und die Merkmale der renalen
und hepato-biliären Ausscheidung.
Gesamtkinetik/Dosierung: Die Studenten kennen die Ge-
setzmässigkeiten der Invasions- und Eliminationskinetik in
Kompartimentmodellen und die Begriffe Halbwertszeit,
Clearance, Dosierung (Sättigungs- und Erhaltungsdosis),
Kumulation.
Pharmakogenetik und InteraktionenDie Studenten kennen die wichtigsten Arten der Arznei-
mittelinteraktionen und die Bedeutung der genetischen
Komponente bei der Arzneimittelmetabolisierung.
AntibiotikaI) Die Studenten kennen die Definition für Antibiotikum
(Begriff der selektiven Toxizität), die Einteilung der anti-
bakteriellen Wirkstoffe nach Wirkort sowie Wirkspektren
und übergeordnete Wirkmechanismen.
II) Die Studenten kennen die Wirkmechanismen und die
wichtigsten Nebenwirkungen von Penicillinen und Ce-
phalosporinen sowie die Bedeutung der -Lactamasen/
-Lactamase-Hemmstoffe.
III) Die Studenten kennen die Wirkmechanismen und die
wichtigsten Nebenwirkungen von Proteinsynthese-
Hemmern (Tetrazykline, Aminoglykoside, Makrolide),
Hemmern der DNA-Funktion (Gyrase-Hemmer, Metro-
nidazol) und Hemmern des Folsäurestoffwechsels (Sul-
fonamide, Trimethoprim).
LokalanästhetikaDie Studenten können die Lokalanästhetika-Wirkung be-
schreiben, kennen den Wirkort der Lokalanästhetika, den
molekularen Wirkmechanismus, die Grundstruktur der Lokal-
anästhetika, die wichtigsten physikochemischen Substanz-
Eigenschaften und deren Auswirkung auf die Lokalanästhe-
tika-Wirkung. Sie können die unterschiedlichen Empfind-
lichkeiten versch. Nervenfaser-Typen gegenüber Lokalan-
ästhetika erklären. Die Studenten kennen zudem die wich-
tigsten Lokalanästhetika-Nebenwirkungen und die Bedeu-
tung von vasokonstriktorischen Zusätzen.
AnalgetikaSchwache Analgetika: Unerlässliche Medikamente in der
zahnärztlichen Praxis als Mono- oder Kombipräparate. Die
Studenten sind mit den Wirkmechanismen, wichtigsten Ne-
benwirkungen und Kontraindikationen vertraut. Wichtigste
Vertreter: Acetylsalicylsäure, Paracetamol, Diclofenac,
Mefenaminsäure.
Starke Analgetika (Opiate): Die Substanzklasse wird in der
zahnärztlichen Praxis zwar selten verschrieben, die Studenten
kennen aber die grundsätzlichen Aspekte ihrer Pharmako-
logie wie Wirkmechanismen der drei Unterklassen (mu, del-
ta, kappa) und Nebenwirkungen, insbesondere bei Über-
dosierung. Darüber hinaus sind Begriffe wie Gewöhnung/
Toleranz und Entzug von Bedeutung. Wichtigste Vertreter:
Morphin / Heroin, Codein, Methadon und Naloxon.
Narkose- und BeruhigungsmittelDie Studenten kennen die wichtigsten Inhalations- und
Injektions-Narkosemittel, deren Wirkmechanismen und
wichtigsten Nebenwirkungen. Darüber hinaus kennen sie
die gebräuchlichen Schlafmittel und Anxiolytika mit Wirk-
mechanismen und Nebenwirkungen sowie die Vor- und
Nachteile des Gebrauchs dieser Pharmaka.
30 Handbuch für Lehrzahnärzte
Pharmakologie der AtemwegeDie Studenten kennen die Pathogenese von Asthma und
COPD. Kennen die wichtigsten pharmakologischen Ansätze
zur Behandlung von chronischem Asthma, eines akuten
Asthmaanfalles, sowie des COPD. Kennen die Wirkmecha-
nismen und die wichtigsten Nebenwirkungen der gebräuch-
lichen Anti-Asthmatika.
AntidiabetikaDie Studenten kennen den Wirkmechanismus von Insulin,
die biologischen Wirkungen von Insulin, Symptome/Stoff-
wechselentgleisungen bei Diabetes mellitus, Langzeitfolgen
eines Diabetes mellitus, die Therapieoptionen bei Diabetes
mellitus Typ 1 (Insulin-Substitution, verschiedene Insulin-
typen (Unterschiede bezüglich Wirkungseintritt, Wirkdauer),
verschiedene Therapieschemata), Pathogenese des Diabe-
tes mellitus Typ 2 und Therapieoptionen bei Diabetes mel-
litus Typ 2 (Lifestyle-Modifikationen, grobe Übersicht über
wichtigste Angriffspunkte der Antidiabetika).
Pharmakologie des Vegetativen Nervensystems (VNS)Die Studenten kennen die Signalübertragungsmechanismen,
incl. Rezeptoren und Transmitter, im VNS, insbesondere des
Sympathikus und dessen Bedeutung für Herz-Kreislauf-
funktionen. Darüber hinaus kennen sie die Wirkmechanis-
men und Indikationen von direkten und indirekten Sympa-
thomimetika, von Sympatholytika und Antisympathotonika.
Herz-Kreislauf MedikamenteDie Studenten kennen die Klassifizierung, Wirkmechanismen
und Indikationen ausgewählter Vertreter herz-kreislauf-
wirksamer Medikamente (Antihypertensiva, Antianginosa,
Inotropika), ihre unerwünschten Nebenwirkungen und In-
teraktionen.
AntithrombotikaDie Studenten kennen die Klassifizierung und Wirkmecha-
nismen antithrombotisch wirksamer Substanzen (Antiaggre-
gantien, Antikoagulantien) und das Management solcher
Substanzen bei zahnärztlichen Interventionen
PsychopharmakaDie Studenten kennen die Klassifizierung von Psychophar-
maka (Antidepressiva, Neuroleptika, Rauschmittel) und die
aktuellen Konzepte zu deren Wirkweise. Auf Grund dieser
Konzepte können die Studenten Nebenwirkungen der Psy-
chopharmaka ableiten, sowie (akute oder chronische) Ne-
benwirkungen und mögliche Intoxikationserscheinungen
auf Grund des Patientenstatus (z.B. Anamnese, Verhalten,
Gesichtsdiagnostik, Racheninspektion) erkennen und zu-
ordnen.
MagensäurehemmungDie Studenten kennen die Vor- und Nachteile der Therapie-
optionen zur Produktionshemmung oder Neutralisierung der
Magensäure im klinischen Kontext, sowie die Wirkmecha-
nismen und wichtigsten Nebenwirkungen der Substanzen.
Handbuch für Lehrzahnärzte 31
Zahnärztliche Prothetik I
Balancierte Okklusion, kammadaptierte Aufstellung, lokale
autonome Kaustabilität, reduzierte Aufstellung, linguali-
sierte Aufstellung und Übergangsstellung, Kreuzbiss
Abformung in der Totalprothetik, dynamischer Gesichts-
bogen, Pfeilwinkelreigstrat, Datatransfer
WERKSTOFFE II: Abformmaterialien
Funktion des Unterkiefers und Kiefergelenkes, intermaxilläre Relationen, natürliche Okklusion, therapeutische Okklusionskonzepte, totalprothetisches Okklusionskonzept.
Funktionelle Anatomie des Kiefergelenks, des
Kieferbewegngen verstehen
Terminologie, Datenregistrierung und Datatransfer:
Aufzeichnungen in den drei Ebenen
IK, RK, CR, helikoide Verwindung
Vertikale Dimension
Anteriore Kondylenbahn
Arbeits- und Nichtarbeitsbewegung
Bennetbewegung
Side shift
Bennettwinkel
Fischerwinkel
Posseltaufzeichnung
Ruheschwebe
Free way space
Neuro-motorische Steuerung
Funktion des Artikulators und des Gesichtsbogens
verstehen:
Therapeutische Okklusion: long centric, freedom in
centric, Echzahnführung, Schienenzentrik
Totalprothetische Oklusion: balancierte Okklusion,
kammadaptierte Aufstellung, lokale autonome
Kaustabilität, reduzierte Aufstellung, lingualisierte
Aufstellung und Übergangsstellung, Kreuzbiss
Materialkunde und Dentale Technologie
Werkstoffe:
Abformmaterialien Einteilung: elastisch und starr,
reversibel nicht reversibel
Alginat, Wachse, Gipse, Kompositionsmassen,
Harze und Schellak, Kunststoffe
Herstellung und Verarbeiten der Totalprothese im Labor
Präventivzahnmedizin (Kurs)
Klinische Befundaufnahme, Allgemeine präventivzahnmedizinische Aspekte
Klinische Befundaufnahme
Mundhygiene, Index
Gingiva, Index
Kariesdiagnostik
klinisch
radiologisch
andere Hilfsmittel
Klinische Befunde
Erosionen, Index
Abrasionen
Verfärbungen
Praktische Mundhygiene
Fliessrate
Pufferkapazität
Instruktion und selbständige Zahnreinigung an einem Kind
Kieferorthopädische Propädeutik II
Lingualbogen (Anfertigung)
Die Auszubildenden sind in der Lage am Modell einen Lin-
gualbogen präzis passiv anzupassen und einzuligieren.
Separieren / Bonding Cleats
Die Auszubildenden kennen die verschiedenen Möglich-
keiten zum Separieren von Seitenzähne vor dem Bebändern
und beherrschen die Anwendung von Separiergummis. Sie
beherrschen das Vorgehen beim Kleben von Attachments
zum Einsetzen von intermaxillären Gummizügen
Bänder anpassen
Die Auszubildenden können Molarenbänder anpassen und
kennen das Vorgehen beim Zementieren der Bänder.
Arbeit Clip-on Retainer (Anfertigung)
Die Auszubildenden können einen Clip-on Retainer unter
Anleitung herstellen.
32 Handbuch für Lehrzahnärzte
Typodont: Headgear / Goshgarian
Die Auszubildenden sind in der Lage, am Typodonten einen
Gesichtsbogen und Palatinalbogen-Apparaturen nach
Goshgarian passiv anzupassen. Sie kennen die Bedeutung
der Sicherung des Palatinalbogens während des Einsetzens
am Patienten und des Festligierens des Bogens.
Typodont: Quadhelix
Die Auszubildenden sind in der Lage, am Typodonten eine
Quadhelix-Apparatur passiv anzupassen und anschliessend
zu aktivieren. Sie kennen die Bedeutung der Sicherung der
Apparatur während des Einsetzens am Patienten und des
Einligierens.
Eigener Patientenfall: Auswertung und Planung
Die Auszubildenden sind in der Lage, aufgrund der bei
einer kieferorthopädischen Abklärung erstellten Unter-
lagen (Anamnese, Befund, Fotos intra- und extraoral, OPG,
seitl. Fernröntgen, Kiefermodelle) eine korrekte kieferor-
thopädische Diagnose zu erstellen. Möglichkeiten zur Be-
handlung des individuellen Falles sind bekannt.
Endodontologie
Behandlung der erkrankten Pulpa und Periapex
Beurteilung der Anatomie (klinisch, radiologisch), Erfassen
klinisch relevanter Besonderheiten
Kofferdamapplikation
Zugangskavität
Längenbestimmung
Aufbereitung und Desinfektion des Kanalsystems
Vermeidung von Aufbereitungsfehlern
Medikamentöse Einlagen
Wurzelkanalfüllung
Provisorische Versorgung
Instrumente und Materialien
Aufbau / Zusammensetzung und Einsatz
Reinigung, Pflege, Sterilisation
Kronen-Brückenprothetik
Die Auszubildenden sind in der Lage, zuerst unter An-
leitung und gegen Ende des Kurses auch selbständig, die
Arbeiten zur Präparation für eine Krone auf einen vitalen
Zahn, eine Krone auf einen devitalen Zahn sowie eine drei-
gliedrige Brücke im Simulator durchzuführen. Die proviso-
rische Versorgung der Stümpfe, die Abdrucknahme, das
Waxup der Rekonstruktion nach dem Konzept von «Free-
dom in centric» werden selbständig durchgeführt. Sie ken-
nen die Instrumente und Materialien, die für die Schritte
verwendet werden.
Die theoretischen Grundlagen aus den Vorlesungen, De-
monstrationen werden am Simulator angewendet.
Demo und Üben von Präp. und Aufbau der devitalen Zähne
Herstellen von Einzelprovis auf vitalen und devitalen Stümpfen, Brückenprov
Herstellen eines ind. Löffels, gespritzter Abdruck
Selbstständiges Ausführen einer vorgegebenen Arbeit, die das vorgängig Gelernte beinhaltet und die bewertet wird
Zahnerhaltung (Propädeutischer Kurs)
WS Kurswoche 1: Arbeitsplatz, Ergonomie, Basistray, Learn a Prep
Die Auszubildenden werden mit dem Arbeitsplatz und
den Zusammenhängen ergonomischer Abläufe vertraut
gemacht. Sie lernen das Instrumentarium und das Basis-
tray kennen und üben die Feinmotorik am Learn a Prep
Plättchen.
WS Kurswoche 2: Präparation der Kavitätenklassen I und II an Molaren [retentiv]
Die Auszubildenden kennen die korrekte Anwendung
der Präparationstechnik, erkennen den Zusammenhang
zwischen Präparationsformen und physikalischen Eigen-
schaften der Kavitätenklassen I und II an Molaren.
Handbuch für Lehrzahnärzte 33
WS Kurswoche 3: Präparation der Kavitätenklassen I und II an Prämolaren (retentiv)
Die Auszubildenden kennen korrekte Präparation der Kavi-
tätenklassen I und II an Prämolaren und weisen sich in
einem Test über ihre Kenntnisse des Arbeitsplatzes, der
technischen Geräte, des Instrumentariums und ergono-
mischer Zusammenhänge aus.
WS Kurswoche 4: Präparation der Kavitätenklassen I und II an Molaren und Prämolaren (adhäsiv)
Die Auszubildenden kennen die theoretischen Hintergründe
der adhäsiven Präparation der Kavitätenklassen I und II und
das nötige Instrumentarium und wenden es korrekt an.
WS Kurswoche 5: Präparation der Kavitätenklassen III und V
Die Auszubildenden kennen die Präparationsregeln der
Kavitätenklassen III und V und wenden sie korrekt an.
WS Kurswoche 6: Präparation aller Kavitätenklassen adhäsiv, Abschlusstest
Die Auszubildenden kennen die Kavitätenklassen I, II, II, IV
und V und wenden sie am Simulatormodell korrekt an. Sie
weisen sich in einem praktischen Test über ihr Wissen aus.
WS Kurswoche 7: Fertigstellung aller Arbeiten, Prüfungsbesprechung, Chefvisite
SS Kurswoche 1: Nachweis der Präparationskenntnisse
Die Auszubildenden kennen die praktisch korrekte Aus-
führung aller Kavitätenklassen.
SS Kurswoche 2 und 3: Kompositfüllung mit Schmelz- und Dentinbonding-Verfahren
Die Auszubildenden kennen theoretischen hintergründe
und die praktische Anwendung der Adhäsiv-Technik und
das korrekte Schichten von Kompositfüllungen.
SS Kurswoche 4: Politur der Kompositfüllungen, Test
Die Auszubildenden kennen die Instrumente und das Ver-
fahren zur korrekten Politur von Kompositfüllungen.
Die Auszubildenden weisen ihr Wissen zu CM-Füllungen in
einem Test nach.
SS Kurswoche 5: Echtzahn-Modellherstellung
Die Auszubildenden kennen das Verfahren zur Herstellung
eines Echtzahnmodelles und die Signaturen zur Erstellung
eines Behandlungsauftrages.
SS Kurswoche 6: Kompositfüllungen am Echtzahnmodell
Die Auszubildenden erhalten den Auftrag zur Herstellung
diverser plastischer Füllungen am echten Zahn. Sie kennen
die dazu nötigen Instrumente, Schleifkörper und Materi-
alien.
SS Kurswoche 7: Keramikpräparation und Abdrucknahme
Die Auszubildenden kennen die korrekte und ergono-
mische Vergehensweise bei der Präparation einer Keramik-
füllung, der Abdrucknahme und der provisorischen Ver-
sorgung der Kavität.
Handbuch für Lehrzahnärzte 35
4. Studienjahr
• Stundenplan Herbstsemester
• Stundenplan Frühjahrssemester
• Einführung Synopsis
(Die Stundenpläne sind unverbindlich und nur als Musterbeispiel abgebildet)
5. Studienjahr
• Stundenplan Herbstsemester
• Stundenplan Frühjahrssemester
(Die Stundenpläne sind unverbindlich und nur als Musterbeispiel abgebildet)
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42 Handbuch für Lehrzahnärzte
4. und 5. Studienjahr
Lernzielkatalog «Zahnmedizin Schweiz»
Kompetenzniveaus
Um die Voraussetzungen für die Erteilung des Titels eines
«Master of Dental Medicine» und damit für die Anmel-
dung zur Eidgenössischen Prüfung Zahnmedizin MedBG
zu schaffen, müssen die Studierenden für jede der aufge-
listeten Kompetenzen das definierte Niveau hinsichtlich
Theorie und Praxis erreicht haben.
Kompetenzniveaus der theoretischen Kenntnisse
Level 1. Die Studierenden kennen die theoretischen Grund-
lagen eines klinischen Konzeptes und können Ziele und
Indikationsbereiche erklären.
Level 2. Die Studierenden verfügen über erweitertes theo-
retisches Wissen, die Ziele, Indikationsbereiche, Evidenzen
und den Ablauf eines klinischen Konzeptes zu erklären.
Bei den Lernzielen, zu denen kein praktisches Kompetenz-
niveau formuliert ist, handelt es sich um rein intellektuelle
Leistungen.
Kompetenzniveaus der praktischen Fähigkeiten
Level 1. Die Studierenden kennen den Ablauf eines klinischen
Konzeptes und haben dessen Umsetzung mitverfolgt.
Level 2. Die Studierenden können eine klinische Massnah-
me unter Aufsicht durchführen.
Level 3. Die Studierenden können eine klinische Massnah-
me selbständig durchführen.
Qualitätsleitlinien in der Zahnmedizin
Die «Qualitätsleitlinien in der Zahnmedizin» der Schweize-
rischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO bilden integraler Be-
standteil dieses Lernzielkatalogs. Dieses Dokument ent-
stand nach rund 5jähriger Vorbereitungsarbeit, an der
Praktiker und Hochschullehrer aller zahnmedizinischen
Fachgebiete beteiligt waren, und wurde im Jahre 1999
zum ersten Mal publiziert. Mitte 2005 erschien die heute
gültige, vollständig überarbeitete zweite Ausgabe dieser
Qualitätsleitlinien.
Lernziele – Lerninhalte – Detailaufbau des Curriculums
Die folgenden Seiten beschränken sich auf die Ausformu-
lierung von klar definierten Lernzielen. Es ist Aufgabe der
vier universitären zahnmedizinischen Zentren, für diese Lern-
ziele entsprechende Studienordnungen und -reglemente,
Studien- und Stundenpläne, ECTS sowie Evaluationskon-
zepte zu entwickeln und sie darin umzusetzen.
Am Ende des Studiums der Zahnmedizin sollten die Studie-
renden fähig sein:
3 Lernziele/Kompetenzen
Handbuch für Lehrzahnärzte 43
Anamnese, Befundaufnahme, Diagnose, Prognose und Planung
Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2
PraxisLevel 1, 2, 3
3. Eine Anamnese zu erheben, welche folgende Elemente beinhaltet: Konsultationsgrund,
Krankengeschichte, medizinische Anamnese, psychosoziale Anamnese, zahnärztliche
Anamnese.
2 3
4. Eine Konsultation durchzuführen, welche folgende Elemente umfasst: Untersuchung
der oralen Hart- und Weichgewebe, Untersuchung der Kopf- und Halsregion.
2 3
5. In Abhängigkeit (von 3. und 4.) der Art des Befundes eines gegebenen Patienten,
die sich aufdrängenden medizinischen bzw. zahnmedizinischen Zusatzuntersuchungen
durchzuführen oder anzuordnen.
2 3
6. Die spezifischen diagnostischen Untersuchungen in Abhängigkeit des Patientenalters
(auch Kinder/ Betagte) durchzuführen und eine Diagnose (auch Verdachtsdiagnose,
Differentialdiagnose) zu stellen auf dem Gebiet der:
– Stomatologie/ Oralchirurgie
– Parodontologie
– Kariologie/ Endodontologie
– Prothetik
– Kieferorthopädie
– Okklusion/ Dysfunktionen, Orofaziale Schmerzen
– Kiefer- und Gesichtschirurgie (einfacher Fall)
2 3
7. Die prätherapeutischen Prognosen zu erstellen
(Patient und Umfeld, bestehende Rekonstruktionen, Einzelzahnprognose)
2
Systeme
Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2
PraxisLevel 1, 2, 3
1. Die Phänomene der Entwicklung, des Wachstums, der (zellulären) Alterung und der
Fremdbesiedlung des Organismus, sowie der diese Prozesse betreffenden Störungen zu
beschreiben.
2
2. Die Anatomie, Histologie, Physiologie, Biochemie, Zellbiologie, Pathologie und thera-
peutischen Interventionsmöglichkeiten (Allg. Chirurgie, Pharmakologie, u.a.m.)
derjenigen Organe zu beschreiben, welche mit den folgenden Funktionen verbunden
sind und zahnmedizinische Relevanz aufweisen:
– Ernährung
– Atmung (Respiration)
– Perzeption und motorische Steuerung, Bewegung
– Blutkreislauf und lymphatische Drainage
– Endokrine Steuerung
– Erhaltung der Homeostase
– Infektionen und Abwehr
– Verdauung
– Exkretion
– Reproduktion
2
44 Handbuch für Lehrzahnärzte
Notfallsituationen
Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2
PraxisLevel 1, 2, 3
15. Von oralen Strukturen (Zähne, Schleimhaut, Knochen, Gelenke, Muskulatur.)
ausgehende Schmerzen zu diagnostizieren, entsprechend zu behandeln bzw. den
Patienten zu überweisen.
2 3
16. Die Folgen von Traumata im Zahn-Mund- und Kieferbereich zu diagnostizieren,
einfache Fälle zu behandeln bzw. den Patienten zu überweisen.
2 3
17. Systemische Notfälle zu erkennen und entsprechend zu handeln. 2 3
18. Restaurative und rekonstruktive Notfallsituationen zu diagnostizieren, zu behandeln
bzw. den Patienten zu überweisen.
2 3
Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2
PraxisLevel 1, 2, 3
8. Die vielfältigen Teilaspekte (eines Patienten) nach folgenden Gesichtspunkten zu
berücksichtigen und in einen Behandlungsplan zu integrieren:
– Erkrankungen/ pathologische Prozesse
– Medizinische Behandlungen, welche eine (zahnmedizinische) Therapie
beeinflussen können oder welche durch eine solche beeinflusst werden können
– Bedeutung, die der Patient seiner Mundregion (Kausystem)
hinsichtlich Gesundheit, Funktion, Aesthetik zuordnet
– Erwartungen des Patienten
– Ökonomische Möglichkeiten
– Sozio-kulturelles Umfeld
2
9. Zu erkennen, dass normalerweise mehrere therapeutische Ansätze möglich sind in
Abhängigkeit einer Kombination diverser zahnmedizinischer, medizinischer und
persönlicher Faktoren. Die Vor- und Nachteile bzw. das Verhältnis von Nutzen zu Risiko
jeder Therapiemöglichkeit beurteilen zu können. Entsprechend des Prinzips der
«minimalen Invasivität» beurteilen zu können.
2
10. Die Ziele einer Behandlung und deren Prognose definieren zu können. 2
11. Eine Problemliste zu erstellen, die Probleme nach ihrer jeweiligen Priorität zu ordnen
und basierend auf einem synoptischen Behandlungskonzept einen Behandlungsplan
schriftlich zu formulieren. Unter Verwendung der vorgängig erarbeiteten diagnostischen
Informationen, mehrere Disziplinen in einen individualisierten und sequentiellen
Behandlungsplan (systemische-, Initial-, Hygiene-, korrektive-, Erhaltungsphase)
integrieren zu können.
2 3
12. Dem Patienten seine Situation darlegen zu können, mit ihm allfällige Alternativen
zu erörtern, unter Einbezug der jeweiligen Vor- und Nachteile, um schliesslich seine
Zustimmung («informed consent») zu erhalten.
2 3
13. Vor und/oder im Verlauf der Behandlung die Verbindung mit anderen medizinischen
oder zahnmedizinischen Spezialgebieten zu organisieren und aufrechtzuerhalten.
2 3
14. Die Resultate einzelner Behandlungsschritte zu adäquaten Zeitpunkten zu reevaluieren,
im Bedarfsfall die Behandlung an unvorhergesehene Begebenheiten anzupassen oder
die Behandlungsziele neu zu orientieren.
2 3
Handbuch für Lehrzahnärzte 45
Anästhesien und Medikamente
Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2
PraxisLevel 1, 2, 3
27. Sämtliche Regionen der Mundhöhle fachgerecht zu anästhesieren. 2 3
28. Die möglichen Komplikationen einer Lokalanästhesie zu erkennen und entsprechend
zu handeln.
2 3
29. Die in der Zahnmedizin geläufigen Medikamente zu verordnen und ihre möglichen
Nebenwirkungen sowie Interaktionen zu kennen.
2 3
30. Die Indikationen für Prämedikationen und für die Generalanästhesie («Vollnarkose»),
sowie die damit verbundenen Risiken zu kennen.
2
Therapeutische Massnahmen
Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2
PraxisLevel 1, 2, 3
31. Eine Extraktion von Zähnen oder Zahnwurzeln oder einfache chirurgische Eingriffe
vorzunehmen.
2 3
32. Teilimpaktierte («semiretinierte») Zähne operativ zu entfernen. 2 2
33. Einen intraoralen Abszess zu inzidieren und zu drainieren. 2 2
34. Ein Zahnimplantat zu setzen. 2 1
35. Den Patienten über die normalen Folgen eines chirurgischen Eingriffes aufzuklären
und die entsprechend indizierten Verhaltensmassnahmen zu instruieren.
2 3
Prävention und Nachsorge
Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2
PraxisLevel 1, 2, 3
19. Präventionsstrategien zu organisieren, wie beispielsweise
– Mundhygieneinstruktion
– Ernährungsberatung
– Administration chemischer Agenzien
– Endokarditisprophylaxe
– Massnahmen zur Vermeidung von Zahnfehlstellungen
2 3
20. Individualisierte Präventionsmassnahmen zur Verhütung von zahnmedizinischen
Unfällen vorzunehmen.
2 3
21. Ein für ein gegebenes Kollektiv geeignetes Präventionssystem zu implementieren. 2 3
22. Die Wirkung von Präventionsmassnahmen auf individueller und kollektiver Ebene zu
beurteilen.
2
23. Abhängigkeitsverhältnisse (Alkohol, Tabak, Drogen) zu erkennen, den Patienten zu
beraten und ggf. an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
2 3
24. Einen Nachsorgeplan («Recall») zu erstellen. 2 3
25. Eine Nachsorgekonsultation systematisch zu strukturieren und praktisch durchzuführen. 2 3
26. Strahlenschutzmassnahmen anzuordnen und deren Einhaltung zu garantieren. 2 3
46 Handbuch für Lehrzahnärzte
Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2
PraxisLevel 1, 2, 3
36. Die mit einem zahnärztlich-chirurgischen Eingriff verbundenen potentiellen
Komplikationen wie Schmerz, Hämorrhagie («Blutung»), Infektion, Oedem, Hämatom,
Alveolitis, Trismus, oro-antrale Fistel u.a.m. zu beherrschen, bzw. die angezeigten
Massnahmen zu treffen.
2 3
37. Aufgrund fundierter Kenntnisse der postnatalen Gesichts- und Gebissentwicklung:
Schweregrad von Abweichungen zu erkennen und über Konzepte interzeptiver Mass-
nahmen während der Milch- und Mischdentition zu verfügen.
2 2
38. In Kenntnis der therapeutischen Grundlagen die Behandlung mittelschwerer, dentaler
und skelettaler Abweichungen über längere Zeit mitzuverfolgen.
1 1
39. Das Spektrum der interdisziplinären Möglichkeiten der Kieferorthopädie, besonders im
Zusammenhang mit Rekonstruktionen und kaufunktionellen Störungen zu überblicken
und Massnahmen durchzuführen.
2 1
40.
A
Eine parodontale Vorbehandlung und ein geschlossenes Debridement vorzunehmen
(einfacher und mittelschwerer Fall).
2 3
40.
B
Parodontal-chirurgische Interventionen (offenes Debridement, GTR,
Rezessionsdeckung) vorzunehmen.
2 1
41. Eine Dentin-Pulpawunde zu behandeln. 2 3
42. Die adhäsiven Techniken im Bereiche von Schmelz und Dentin zu beherrschen
(einfacher und mittelschwerer Fall).
2 3
43. Eine Restauration in direkter Technik zu legen (einfacher und mittelschwerer Fall). 2 3
44. Eine Restauration in indirekter Technik vorzunehmen (einfacher und mittelschwerer Fall). 2 3
45. Eine Wurzelkanalbehandlung (Kanalaufbereitung und Wurzelkanalfüllung) durchzu-
führen (einfacher und mittelschwerer Fall).
2 3
46. Eine bestehende Wurzelkanalbehandlung zu revidieren. 2 1
47. Im Milchgebiss Restaurationen der Klassen I–V vorzunehmen, sowie eine metallische
Schutzkrone einzugliedern (einfacher und mittelschwerer Fall).
2 3
48. Im Milchgebiss eine Wurzelbehandlung (Pulpotomie) vorzunehmen. 2 1
49. Vitale oder wurzelkanalbehandelte Zähne hinsichtlich einer geplanten Kronenveranke-
rung vorzubehandeln bzw. aufzubauen. Indikationen für Stiftsysteme zu kennen,
diese anwenden zu können.
2 3
50. Materialien unter Kenntnis ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile indikationsgerecht zu
verwenden.
2 3
51. Eine Behandlung in Form einer Krone zu planen und durchzuführen. Siehe 52. 2 3
52.
A
Eine einfache parodontalgetragene festsitzende Suprastruktur (Krone/Brücke) zu
planen und durchzuführen.
2 3
52.
B
Eine einfache implantatgetragene festsitzende Suprastruktur (Krone/Brücke) zu planen
und durchzuführen.
2 2
53. Die entscheidenden Instruktionen an das zahntechnische Labor, einschliesslich der
für das Werkstück zu verwendenden Materialien, schriftlich zu formulieren und deren
Einhaltung zu überprüfen.
2 3
Handbuch für Lehrzahnärzte 47
Besondere Bedürfnisse (Kranke, Betagte, Behinderte Personen/Patienten)
Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2
PraxisLevel 1, 2, 3
58. Bei behinderten Patienten, bei betagten Patienten und bei Patienten mit systemischen
Erkrankungen die zahnmedizinischen Probleme zu erkennen, die Behandlungsziele
betreffend oraler/dentaler Befunde anzupassen, die angezeigten Schutzmassnahmen
vorzunehmen, sowie die Therapie durchzuführen, sowie ein individualisiertes Präventions-
programm zu konzipieren
2 2
59. Die notwendigen Vorkehrungen in einer Zahnarztpraxis für die Betreuung behinderter
und/oder betagter Patienten zu treffen.
2 3
Medizinische Spezialgebiete
Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2
PraxisLevel 1, 2, 3
60. Die hauptsächlichen Erscheinungsbilder und entsprechenden Behandlungsansätze
folgender medizinischer Fachgebiete zu kennen:
– Infektiologie
– Innere Medizin
– Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
– Rhinopharyngologie
– Dermatologie
– Psychiatrie
– Neurologie
2
Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2
PraxisLevel 1, 2, 3
54. Eine einfache parodontalgetragene abnehmbare Teilprothese mit gegossenem
Gerüst oder eine mit speziellen Verankerungselementen («Attachments») versehene
abnehmbare Prothese (Hybridprothese, Overdenture, implantatgestützte Prothese)
zu planen und durchzuführen.
2 3
55.
A
Eine Totalprothese zu planen und durchzuführen, sowie deren Unterfütterung vorzu-
nehmen.
2 3
55.
B
Unterfütterung, Erweiterung und Bruchreparatur einer Teil- oder Totalprothese direkt
oder indirekt durchzuführen
2 3
57.
B
Okklusale Einschleifmassnahmen zu planen und ggf. durchzuführen 2 2
48 Handbuch für Lehrzahnärzte
Professionellen und ethischen Werten entsprechende Verhaltensweisen sowie persönliche Leistungen
Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2
PraxisLevel 1, 2, 3
61. Mit seinen Patienten eine den individuellen Bedürfnissen entsprechende partnerschaft-
liche Kommunikationsweise zu pflegen (verbal, non-verbal, Zuhören, Mitgefühl).
2 3
62. Nur im Bereiche ausgewiesener Kompetenz zu diagnostizieren und zu behandeln.
Den Patienten an einen geeigneten Fachspezialisten zu überweisen, falls die eigenen
Kompetenzgrenzen überschritten werden.
2 3
63. Die Vertraulichkeit, den Datenschutz und das Arztgeheimnis zu respektieren, sowie
Mitarbeitende entsprechend anzuleiten und zu überwachen. Die eigene Arbeit
und diejenige von Mitarbeitenden kurz-, mittel- und langfristig zu überprüfen, unter
Anwendung anerkannter Kriterien (z.B. «Qualitätsleitlinien für zahnmedizinische
Arbeiten» der SSO).
2 3
64. Sich aktiv an Förderprogrammen für die orale Gesundheit zu beteiligen. 2 3
65. Der Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbil-dung nachzukommen, die wissen-
schaftlichen Erkenntnisse sowie Informationen aus anderen Quellen in der täglichen
Arbeit zu berücksichtigen und die Verwendung neuer Techniken, Apparaturen,
Produkte/Materialien, kontinuierlich zu überprüfen und gegebenenfalls umzusetzen.
2 3
66. Die juristischen Rahmenbedingungen sowie forensische Aspekte der praktischen
Zahnmedizin zu kennen.
2 3
67. Die Systeme zahnmedizinischer Behandlungs-leistungen (Tarif) zu beurteilen und sie in
Abhängigkeit demographischer Entwicklungen anzupassen. Den zahnmedizinischen
Tarif adäquat anzuwenden und mit den öffentlichen und privaten Versicherungen zu
kommunizieren.
2 3
68. Eigene Angestrengtheit zu bewältigen, nicht auf Patienten und/oder Mitarbeitende zu
übertragen, bei Motivationsverlust, drohendem «burnout» u.a. rechtzeitig Hilfe zu
suchen.
2
69. Als Zahnarzt aufzutreten, welcher seine Patienten umfassend und auf lange Sicht
betreut.
2 3
70. Führungs-, Motivierungs-, Verhandlungs- und Überzeugungsqualitäten unter Beweis
zu stellen. Als verantwortliches Mitglied eines zahnmedizinischen Behandlungsteams
(Zahnärzte, Aerzte, Dentalhygienikerinnen, Zahntechniker, Dentalassistentinnen)
nach intern und extern aufzutreten und dieses zu leiten.
2 2
71. Ein Umfeld bzw. eine Vorgehensweise zu etablieren, welche jegliche Infektüber-
tragung («cross-infection») verunmöglicht, effizienten Schutz gegen Berufsrisiken wie
Strahlenbelastung, Ansteckungsgefahr, Produktekontamination gewährleistet und
eine kontrollierte Abfallentsorgung beinhaltet.
2 3
72. Ein die «Verwaltung» der anamnestischen Informationen betreffendes System zu
entwickeln und aufrecht zu erhalten. Verhaltensregeln zu entwickeln, welche
sowohl mit den Regeln der Berufsethik als auch mit den Verwaltungsprinzipien (Buch-
haltung, Marketing, Krankengeschichte, Informationsfluss, sowie Personalführung)
vereinbar sind.
2 2
73. Die Leistungen des Praxisteams und die Qualität der zahntechnischen Arbeiten zu
beurteilen und die notwendige fachliche Rückmeldung bzw. Information zu geben.
2 3
Handbuch für Lehrzahnärzte 49
4.1 Anforderungen an Lehrzahnärzte
– Erfüllung der Fortbildungskriterien der
Fachgesellschaften (Mitglied SSO)– Postgraduale Weiterbildung an den zmk bern von
mindestens 2 Jahren bzw. alternativ: WBA der SSO, Spezialisten/Fachzahnarzttitel der SSO
– Haupttätigkeit in Zahnmedizin– Erfahrung in Notfallzahnmedizin/Notfalldienst– Nach Möglichkeit Labor/Röntgen/zahntechnisches Labor– Freude an Lehrtätigkeit! – Genügend Zeit fürs Teaching (1h über den Tag verteilt) – Bereitschaft zur Evaluation des Unterrichts in der Praxis– Einmalige Teilnahme am Einführungsseminar (2 h)– Einmal alle vier Jahre Teilnahme am «Teachers
Teaching» (alle zwei Jahre bei «zmk aktuell» als Seminar ca. 60 Minuten angeboten: Inhalt Didaktik, Feedback, Organisationsänderungen
– Mindestens 50%-Tätigkeit in Privatpraxis
Die Unterlagen der Lehrzahnärzte werden von den zmk bern verwaltet.
4.2 Entschädigung
Die Lehrzahnärzte werden finanziell nicht entschädigt,
erhalten aber den Titel «akademische Lehrpraxis der Uni-
versität Bern/Lehrbeauftragter der Medizinischen Fakultät
Bern».
Titel Lehrzahnarzt/LehrbeauftragterLehrzahnarzt der Medizinischen Fakultät Bern
Zahnarzt, der aufgrund der erwähnten Kriterien befähigt
ist, in seiner Praxis Studierende auszubilden.
Lehrbeauftragter der Medizinischen Fakultät Bern
Lehrzahnarzt, der seit mind. 2 Jahren* als Ausbildender von
Studenten der Zahnmedizin der Universität Bern tätig ist.
Gleichzeitig darf das Praxisschild mit «Akademische Lehr-
praxis der Universität Bern» ergänzt werden.
4.3 Lehrzahnarztinfo
Alle Lehrzahnärzte bekommen die Hauszeitung der zmk bern kostenlos zugestellt. In einer speziellen Rubrik unter
dem Titel LehrzahnarztInfo werden aktuelle Infos zum
Praktikum Zahnmedizin veröffentlicht.
4.4 Organisatorischer Ablauf
Web-basierte Organisationsstruktur mit Namen und Kurz-
beschreibung des Zahnarztes
• Der Student sucht sich seinen Praktikumsplatz aus und
vereinbart mit der Praxis telefonisch die Praktikums-
termine. Es sind maximal zwei verschiedene Zahnärzte
pro Studienjahr auswählbar. (Empfehlung: 1. Jahr – Ge-
neralist / 2. Jahr – Generalist oder Spezialist)
Diese Termine trägt der Student im Online-Tool ein.
• Der Studierende und die Zahnarztpraxis erhalten vom
Direktionssekretariat der zmk bern ein Bestätigungs-
mail der eingetragenen Termine. Der Student/die Stun-
dentin erhält zudem ein Testatblatt zugestellt, das nach
absolviertem Praktikum ausgefüllt und unterzeichnet
dem Direktionssekretariat zurückgeschickt werden muss.
Die Praxis behält eine Kopie. Das Originaltestatblatt wird
vom Direktionssekretariat bis spätestens Mitte Mai des
laufenden Jahres an Frau Beatrice Ducret, Studienplanung
Medizinische Fakultät, gesandt.
• Sonderfall: Praktikum Psychosoziale Medizin ½ Tag in
8. Woche des 1. Semesters/Herbstsemester
4.4.1 Evaluation des PraktikumsRückgabe des Titels bei Nichterfüllen der Kriterien oder
Verzicht auf die Lehrtätigkeit.
Nach Abschluss des Praktikums werden die Studierenden
aufgefordert, das Praktikum zu evaluieren. Dazu wird ihnen
von der Studienplanung ein standardisierter Fragebogen
zugestellt.
4 Informationen für Lehrzahnärzte
50 Handbuch für Lehrzahnärzte
5.1 Versicherungen
5.1.1 Unfall von StudierendenGemäss Gesetz (KVG) haben sich alle in der Schweiz
wohnhaften Personen obligatorisch bei einer Krankenkasse
zu versichern (gegen Krankheit und Unfall).
Für regulär immatrikulierte Studierende besteht bei der
Zürich Versicherungs-Gesellschaft eine Unfallversicherung.
Hierbei handelt es sich um eine Zusatzversicherung zur
Krankenkasse der Studierenden (subsidiär). Versichert sind
die Heilungskosten während fünf Jahren, eine Invaliditäts-
summe sowie eine Todesfallsumme. Unfälle (wie z.B. Stich-
verletzungen während eines Praktikums beim Zahnarzt bzw.
dadurch bedingte Tests) sind also vorerst der Krankenkasse
zu melden. Sollten ungedeckte Kosten entstehen, können
diese unter Einreichung einer Unfallmeldung (zu beziehen
am Kanzleischalter der Uni) sowie der Krankenkassenab-
rechnungen inkl. Rechnungskopien bei der Zürich Versiche-
rungs-Gesellschaft zurückverlangt werden. Zu beachten
ist, dass Selbstbehalte und Franchisen durch diese Unfall-
versicherung nicht gedeckt sind. Diese Kosten müssen auf-
grund des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) von jedem
Versicherten selber getragen werden.
5.1.2 Haftpflichtansprüche gegenüber StudierendenDie Studierenden stehen während der Ausbildung in der
Zahnarztpraxis nicht in einem eigentlichen Arbeitsverhält-
nis zum Praxisinhaber. Bei ihren Tätigkeiten in der Praxis
handeln sie im Auftrag und in der Verantwortung des zu-
ständigen Zahnarztes, so dass eventuelle Haftpflichtan-
sprüche von Patienten an diesen übergehen. Falls in Ihrem
Versicherungsvertrag diesbezüglich Unsicherheiten beste-
hen sollten, lassen Sie sich den Einschluss von Ausbildungs-
Studenten sicherheitshalber schriftlich bestätigen.
Sollte die Berufshaftpflichtversicherung des Praxisinhabers
keine Deckung gewähren oder die Leistungen der Versiche-
rung der Praxis nicht ausreichen, sind immatrikulierte Stu-
dierende im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der
Universität Bern für die im Zusammenhang mit ihrer Aus-
bildung zu absolvierenden Praktika subsidiär versichert.
Haftpflichtansprüche sind also primär der Berufshaftpflicht-
versicherung des Praxisinhabers zu melden.
5.2 Schweigepflicht
Diese ist im Art. 321 des Schweizerischen Strafgesetz-
buches über das Berufsgeheimnis geregelt (siehe unten).
Die Studierenden werden im Laufe des 1. Studienjahres
informiert und umfassend aufgeklärt.
Sicher ist es günstig, wenn Sie mit Ihren Studenten noch-
mals dieses Thema aufgreifen und darauf hinweisen, dass
schon die Tatsache, dass ein Patient in Ihrer Behandlung
steht – nicht nur die Diagnose- und Behandlungsdetails –
der Schweigepflicht untersteht.
Es sollten keine Patientendaten wie Berichte und Status-
blätter (auch keine Kopien) von den Studierenden mitge-
nommen werden. Zur Identifikation der Unterlagen sollen
lediglich die Patienteninitialen verwendet werden.
Wir empfehlen Ihnen, eine Bestätigung über die Informa-
tion unterschreiben zu lassen. Eine entsprechende Vorlage
finden Sie in den Arbeitsdokumenten (Kapitel 9).
Gesundheitsgesetz Art. 27 (2001)
6. Schweigepflicht
Die Fachperson ist verpflichtet, über alles, was ihr Patientinnen
und Patienten im Zusammenhang mit der Behandlung mitteilen
und was sie dabei wahrnimmt, gegenüber Drittpersonen Still-
schweigen zu bewahren.
Schweizerisches Strafgesetzbuch Art. 321
Verletzung des Berufsgeheimnisses
1. Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger, Notare, Patentanwälte,
nach Obligationenrecht zur Verschwiegenheit verpflichtete
Revisoren, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen sowie ihre
Hilfspersonen, die ein Geheimnis offenbaren, das ihnen infolge
ihres Berufes anvertraut worden ist, oder das sie in dessen Aus-
übung wahrgenommen haben, werden, auf Antrag, mit Frei-
heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Ebenso werden Studierende bestraft, die ein Geheimnis offen-
baren, das sie bei ihrem Studium wahrnehmen.
Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist auch nach Beendi-
gung der Berufsausübung oder der Studien strafbar.
2. Der Täter ist nicht strafbar, wenn er das Geheimnis auf Grund
einer Einwilligung des Berechtigten oder einer auf Gesuch des
Täters erteilten schriftlichen Bewilligung der vorgesetzten Be-
hörde oder Aufsichtsbehörde offenbart hat.
3. Vorbehalten bleiben die eidgenössischen und kantonalen Be-
stimmungen über die Zeugnispflicht und über die Auskunfts-
pflicht gegenüber einer Behörde.
5 Gesetzliche Grundlagen und Impfungen
Handbuch für Lehrzahnärzte 51
Die gesetzlichen Grundlagen betreffend Behandlungsver-
trag, Meldepflicht, Fürsorgerischen Freiheitsentzugs (FFE)
sowie der Richtlinien der Schweizerischen Akademie der
Medizinischen Wissenschaften finden sie unter den Links
in Kapitel 7.
5.3 Impfungen
Die Studierenden der Humanmedizin werden anfangs
Studium dazu angehalten, ihren Immunstatus für die fol-
genden Krankheiten zu überprüfen und, ausser bei Tuber-
kulose, gegebenenfalls die Impfungen nachzuholen:
• Masern / Mumps / Röteln
• Varizellen
• Hepatitis B
• Tuberkulose (Interferon-gamma Test)
• Di-Te
• Polio
Vor Beginn des 2. Studienjahres wird der Impfstatus kon-
trolliert und auf dem Studentenausweis dokumentiert.
Studierende des 1. Studienjahres dürfen erst nach Dokumentation des Hepatitis-B-Immunstatus Tätig-keiten verrichten, bei denen eine Exposition mit bio-logischen Flüssigkeiten möglich ist! Bitte beachten Sie das nachfolgende Informationsschreiben sowie das Impflaufblatt für Studierende.
52 Handbuch für Lehrzahnärzte
Medizinische Fakultät
IML, Studienplanung
Studienplanung, Murtenstr. 11, CH-3010 Bern
Murtenstr. 11CH-3010 Bern
Tel. +41 (0)31 632 35 85Fax +41 (0)31 632 98 77 claudia.glauser@iml.unibe.ch
An alle Erstsemestrigen
Bern, im Juni 2011 dokument2
Impfprogramm für Studierende der Human- und Zahnmedizin
(siehe auch zusätzliche Informationen unter http://studmed.unibe.ch/infos/impfinformationen)
Sehr geehrte Studierende des 1. Jahres Human- und Zahnmedizin 2011/12
Im Rahmen des Hausarztprojektes, welches im Herbstsemester 2007 gestartet wurde, hat die Medizi-
nische Fakultät der Universität Bern beschlossen, für Studierende der Human- und Zahnmedizin ein
Impfprogramm aufzuziehen. Ein Hauptgrund für dieses Programm war, dass Medizinalpersonen häufig
einen inkompletten Impfstatus aufweisen. Damit gefährden sie sich selbst und ihre PatientInnen und
verursachen hohe Kosten durch die Notwendigkeit aufwändiger Umgebungsuntersuchungen.
→ Das Ziel dieses Impfprogramms ist, dass alle Medizin- und ZahnmedizinstudentInnen die empfohlenen Impfungen (und Tests) zu Beginn des 2. Studienjahres vollzogen haben (siehe Impflaufblatt als Beilage). Sie werden also gebeten, allenfalls fehlende Impfungen bis im Herbst 2012 nachzuholen. Der Immunstatus wird auf dem cand. med. (dent.) Ausweis dokumentiert. Die Hausärzte (Lehrärzte) werden angewiesen, Medizinstudierende des 1. Studienjahrs erst nach Do-
kumentation des Hepatitis B-Immunstatus Tätigkeiten verrichten zu lassen, bei denen eine Exposition
mit biologischen Flüssigkeiten möglich ist.
Für die Durchführung der Impfungen sind die Medizin- und Zahnmedizinstudierenden selbst verantwortlich. Die Impfungen sollen grundsätzlich beim Hausarzt bezogen werden. Falls dies nicht
möglich ist, steht die Impfsprechstunde der Klinik und Poliklinik für Infektionskrankheiten am Inselspital
zur Verfügung (Anmeldung über Telefon 031 632 25 25).
Muster
Das vollständig ausgefüllte Impflaufblatt (siehe Beilage) ist im 2. Studienjahr 2012/13 (frühestens im
Herbstsemester) in der Studienplanung abzugeben.
In begründeten Fällen bietet die Medizinische Fakultät eine Finanzierungsunterstützung an.Dazu ist ein schriftliches Gesuch mit Begründung, zusammen mit Kopien der Arztrechnung(-en), der
Krankenkassenabrechnung, und einem persönlichen Einzahlungsschein, an die Studienplanung zu
richten.
Mit freundlichen Grüssen
Claudia Glauser Koordinatorin 3. Studienjahr
Beilagen Impflaufblatt
Seite 2/3
54 Handbuch für Lehrzahnärzte
Haupttitel
Seite 3/3
IMPFLAUFBLATT für Studierende der Human- und Zahnmedizin
Name:______________________ Vorname:____________________ Matrikelnummer:_____________
Zutreffendes bitte ankreuzen (gemäß Impfausweis und inklusive neu durchgeführter Impfungen und Immunitätsabklärungen)
Diphtherie/Tetanus Grundimmunisierung Ja Nein
Poliomyelitis Grundimmunisierung Ja Nein
Masern / Mumps / Röteln Impfungen/Immunität Ja Nein
Varizella-Zoster Virus Impfungen/Immunität Ja Nein
Hepatitis B Impfung vollständig JaTiter________IU/l
Datum_____________
Nein
Hepatitis B Impfung im Alter von 11-15 Jahren
Ja
Wurde vor einer evtl. ak-tuellen Nachimpfung ein Titer bestimmt? Wenn ja: Titer_______IU/l Datum___________
Nein
Tuberkulose Interferon-γ Test
Datum: ___________________
Negativ Positiv Unklar
Obenstehende Angaben werden bestätigt durch:
Datum / Stempel / Unterschrift des Arztes______________________________________________
Mit dem ausgefüllten Impflaufblatt sind zudem folgende Unterlagen im 2. Studienjahr (frühes-tens im Herbstsemester) in der Studienplanung abzugeben: - Kopie des Impfausweises - Resultat der Hepatitis B-Titerbestimmung - Resultat des Tbc-IF-Gamma Tests
Sind Sie damit einverstanden, dass Ihre medizinischen Angaben aus dem Impfprogramm für wissenschaft-liche Untersuchungen verwendet werden? Diese Informationen werden durch unser wissenschaftliches Personal codiert und ausgewertet. Dies bedeutet, dass weder Ihr Name noch sonstige persönliche Anga-ben bekannt gemacht werden. Die Auswertung der Daten erfolgt streng vertraulich und dient rein wissen-schaftlichen Zielen. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Erhebung vernichtet. Ihre Zustimmung ist absolut freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
� Ja ich bin einverstanden � Nein,......
Datum, Unterschrift______________________________
Seite 3/3
IMPFLAUFBLATT für Studierende der Human- und Zahnmedizin
Name:______________________ Vorname:____________________ Matrikelnummer:_____________
Zutreffendes bitte ankreuzen (gemäß Impfausweis und inklusive neu durchgeführter Impfungen und Immunitätsabklärungen)
Diphtherie/Tetanus Grundimmunisierung Ja Nein
Poliomyelitis Grundimmunisierung Ja Nein
Masern / Mumps / Röteln Impfungen/Immunität Ja Nein
Varizella-Zoster Virus Impfungen/Immunität Ja Nein
Hepatitis B Impfung vollständig JaTiter________IU/l
Datum_____________
Nein
Hepatitis B Impfung im Alter von 11-15 Jahren
Ja
Wurde vor einer evtl. ak-tuellen Nachimpfung ein Titer bestimmt? Wenn ja: Titer_______IU/l Datum___________
Nein
Tuberkulose Interferon-γ Test
Datum: ___________________
Negativ Positiv Unklar
Obenstehende Angaben werden bestätigt durch:
Datum / Stempel / Unterschrift des Arztes______________________________________________
Mit dem ausgefüllten Impflaufblatt sind zudem folgende Unterlagen im 2. Studienjahr (frühes-tens im Herbstsemester) in der Studienplanung abzugeben: - Kopie des Impfausweises - Resultat der Hepatitis B-Titerbestimmung - Resultat des Tbc-IF-Gamma Tests
Sind Sie damit einverstanden, dass Ihre medizinischen Angaben aus dem Impfprogramm für wissenschaft-liche Untersuchungen verwendet werden? Diese Informationen werden durch unser wissenschaftliches Personal codiert und ausgewertet. Dies bedeutet, dass weder Ihr Name noch sonstige persönliche Anga-ben bekannt gemacht werden. Die Auswertung der Daten erfolgt streng vertraulich und dient rein wissen-schaftlichen Zielen. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Erhebung vernichtet. Ihre Zustimmung ist absolut freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
� Ja ich bin einverstanden � Nein,......
Datum, Unterschrift______________________________
Handbuch für Lehrzahnärzte 55
1. Ist das Impfprogramm nur eine Empfehlung, bzw. was passiert, wenn ich mich nicht impfen lasse?Das Impfprogramm ist nicht «nur» eine Empfehlung. In der
Schweiz kann aufgrund der gegenwärtigen rechtlichen
Lage niemand zu einer Impfung gezwungen werden. Der
Arbeitgeber (Med. Fakultät, Spital) hat aber das Recht, den
Arbeitsradius einzuschränken oder eine Anstellung zu ver-
weigern, wenn die Patienten sonst gefährdet sind. Dies ist
die zukünftige Haltung des Inselspitals bei Personal mit
ungenügendem Impfstatus und/oder ungenügender Do-
kumentation desselben.
2. Muss ich mich gegen Diphterie-/Tetanus-/ Poliomyelitis-/Masern-Mumps-Röteln/Varizellen/Hepatitis B impfen lassen, falls keine Immunität besteht?Ja.
3. Genügt ein Hepatitis B-Titer von ≤100 IU/l nach vollständiger Impfung?Nein. Der Hepatitis B-Titer muss >100 IU/l betragen, um
eine lebenslange Immunität zu dokumentieren. Somit ist
eine Nachimpfung nötig, inklusive Titerbestimmung nach
weiteren 4 Wochen.
4. Wieso ist ein Tbc-IF-Gamma-Test notwendig, reicht der Mantoux-Test (Hauttest) nicht?Wir empfehlen primär die Durchführung des Tbc-IF-Gamma-
Tests, da er eine höhere Spezifität als der Mantoux-Test
besitzt (keine Kreuzreaktion mit BCG-Impfung). Es gelten
allgemein folgende Richtlinien:
– falls keine BCG-Impfung erfolgte und der Mantoux-Test
(innerhalb der letzten 24 Monate) eindeutig negativ war,
kann man das so gelten lassen.
– falls eine BCG-Impfung durchgeführt wurde und der
Mantoux-Test positiv ist, muss ein Tbc-IF-Gamma-Test
gemacht werden.
– Falls eine BCG-Impfung durchgeführt wurde und der
Mantoux-Test (innerhalb der letzten 24 Monate) negativ
war, dann muss dokumentiert sein, dass der Mantoux-
Test zweimal im Abstand von einigen Tagen (5–7 Tagen)
wiederholt wurde und beide Male negativ war.
5. Was muss ich tun, wenn der Tbc-IF-Gamma-Test positiv ausfällt?Falls der Test positiv ausfällt, muss der Hausarzt auf indivi-
dueller Basis entscheiden, ob eine Chemoprophylaxe indi-
ziert ist. Die Infektiologen des Inselspitals können bei
Bedarf beratend zugezogen werden.
6. Macht die Tuberkulose-Impfung (BCG-Impfung) heutzutage noch Sinn?Die Tuberkulose-Impfung wird heute in der Schweiz nur
noch für besonders exponierte Neugeborene empfohlen.
Unter anderem auch, weil nur für diese Altersgruppe ein
Impfschutz (gegen schwere disseminierte Infektionen)
nachgewiesen werden konnte.
FAQ zum Impfprogramm
56 Handbuch für Lehrzahnärzte
Didaktische Hinweise bekommen Sie anlässlich des Ein-
führungskurses sowie der Teachers-Teaching-Veranstal-
tungen. Bei Fragen und Problemen können Sie sich jeder-
zeit an uns wenden.
Unterrichtszeit
Wir erwarten, dass Sie sich pro Praktikumstag eine Stunde Zeit für das Unterrichten der Studierenden nehmen.
Denken Sie daran, dem Studierenden auch Zeit zum Selbst-
studium oder zum Erarbeiten von Aufgaben zur Verfügung
zu stellen.
Tipps für den Unterricht
(gemäss Einführungskurs)
1. Legen Sie zusammen mit dem Studierenden ein Lernziel
für den Halbtag/Tag fest (siehe Lernzielkatalog)
2. Aktivieren Sie das Vorwissen des Studierenden;
neues Wissen knüpft an Bekanntem an
3. Stellen Sie eine entsprechende Aufgabe; der Studierende
soll diese möglichst selbständig ausführen
Nach erfüllter Aufgabe:4. Fragen Sie den Studierenden um seine Meinung:
Wie ist es gelaufen? Schwierigkeiten?
Was war gut, was schlecht?
5. Beginnen Sie das Feedback immer mit den
positiven Aspekten
6. Bringen Sie die negativen Aspekte nuanciert vor;
betonen Sie, dass der Studierende noch am Lernen ist
7. Erarbeiten Sie gemeinsam Verbesserungsvorschläge:
Was anders machen? Wie? Nachlesen – Literatur?
8. Geben Sie dem Studierenden eine neue
Übungsgelegenheit
Ihre Funktion als Vorbild und Begleiter durch das Studium sowie als Identifikationsfigur ist überaus wichtig!
Weitere Tipps
BeobachtenDer Studierende beobachtet während der Sprechstunde
bei einem oder mehreren Patienten die nonverbale Kom-
munikation oder das Äussere des Patienten auf Hinweise
für eine Erkrankung.
Über die Schulter schauenDer Lehrzahnarzt hält normale Sprechstunde. Mit Einver-
ständnis der Patienten ist der Studierende anwesend. Er
erhält die Gelegenheit einen Teil der Anamnese selbst zu
erheben.
AnamneseDer Studierende erhebt bei einem Patienten eine (un)voll-
ständige Anamnese (Bsp. Jetziges Leiden, psychosoziale
Anamnese) – primär in Anwesenheit des Lehrzahnarztes,
später eventuell selbstständig – und dokumentiert diese
gemäss der Patientendokumentation im Handbuch.
Laut denkenDenken Sie einfach laut nach und lassen Sie somit die Stu-
dierenden an Ihren Überlegungen teilhaben.
BrainstormingDer Studierende erzählt in Stichworten alles, was ihm
zu einem bestimmten Thema/ Krankheitsbild in den Sinn
kommt. Eignet sich sehr gut zum Aktivieren des Vor-
wissens!
«Kofferpacken»Der Studierende fasst am Ende eines Halbtages zusam-
men, was ihn besonders beeindruckt hat bzw. was er «mit
nach Hause nimmt».
6 Didaktische Hinweise
Handbuch für Lehrzahnärzte 57
Literaturhinweis
Zahn-Mund-Kiefer-Heilkunde – Einführung in die Zahnmedizin(Georg Thieme Verlag)
von Bernd Reitemeier, Norbert Schwenzer,
Michael Ehrenfeld
Links
Homepage BIHAM Bern
Berner Institut für Hausarztmedizin (BIHAM)
www.biham.unibe.ch
Guidelines «Arzt-Patient-Beziehung»
Einführung in das Clinical Skills Training
http://studmed.unibe.ch/J3/CST/
Schweizerische Akademie der Medizinischen
Wissenschaften, Richtlinien und Empfehlungen:
http://www.samw.ch
Schweizerischer Lernzielkatalog Human- und
Zahnmedizin
http://www.smifk.ch
Bundesrecht
www.admin.ch
Kantonales Recht
www.be.ch
zmk bernZahnmedizinische Klinken der Universität Bern
www.zmk.unibe.ch
SSO
Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft
www.sso.ch
8 Ansprechpersonen
Universität Bern
zmk bern Zahnmedizinische Kliniken
der Universität Bern
Dr. med. dent. Christoph Ramseier
Freiburgstrasse 7
3010 Bern
christoph.ramseier@zmk.unibe.ch
031 632 25 40
Universität Bern
zmk bern Zahnmedizinische Kliniken
der Universität Bern
Prof. Dr. med. dent. Urs Brägger
Leiter Ressort Ausbildung
Freiburgstrasse 7
3010 Bern
urs.braegger@zmk.unibe.ch
031 632 25 41
Universität Bern
zmk bern Zahnmedizinische Kliniken
der Universität Bern
Direktionssekretariat
Freiburgstrasse 7
3010 Bern
031 632 49 18
Medizinische Fakultät Bern,
Studienplanung
BachelorstudiumBeatrice Ducret
beatrice.ducret@iml.unibe.ch
Telefon 031 632 35 77
Regula Walther
regula.walther@iml.unibe.ch
Telefon 031 632 86 61
7 Literaturhinweis und Links
Handbuch für Lehrzahnärzte 59
9 Arbeitsdokumente
• Arztgeheimnis
• Patienteninformation deutsch / französisch / italienisch
• Fragebogen Psychosoziale Medizin
• Testatblätter 1. und 2. Studienjahr
Praxisstempel: ARZTGEHEIMNIS – Schweigepflicht Ich, ..................................................................................................... bestätige hiermit, dass ich über das Arztgeheimnis im Rahmen der Schweigepflicht informiert und über den Umgang mit Patientendaten aufgeklärt worden bin. Ort: .............................................................. Datum: ........................... Unterschrift der/des Studierenden ......................................................
Medizinische Fakultät Zahnmedizinische Kliniken Direktion
Zahnmedizinische Kliniken, Direktion, Freiburgstr. 7, CH-3010 Bern
Tel. +41-031-632 25 78 Fax +41-031-632 49 06 nicole.simmen@zmk.unibe.ch www.zmk.unibe.ch
Prof. Dr. med. dent. Adrian Lussi Geschäftsführender Direktor Dipl. Chem. Ing. ETHZ Freiburgstrasse 7, CH-3010 Bern CH-3010 Bern
Patienteninformation/Information à l’attention des patients/Informazione per i pazienti Liebe Patientinnen und Patienten In Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät und den Zahnmedizinischen Kliniken der Universität Bern, zmk bern findet in meiner Praxis der Unterricht von Studierenden statt. Aus diesem Grund wird zeitweise ein Zahnmedizinstudent oder eine Zahnmedizinstudentin in meiner Sprechstunde anwesend sein. Sie haben jederzeit die Wahl, nur von mir persönlich betreut zu werden! Bitte informieren Sie in diesem Fall meine Praxisassistentin. Für Ihre Unterstützung bei der Ausbildung angehender Zahnärzte und Zahnärztinnen danken wir Ihnen herzlich! Der/die PraxisinhaberIn Chers patients, chères patientes, En collaboration avec la Faculté de médecine et l’Ecole de médecine dentaire de l'Université de Berne, notre cabinet dentaire participe à l'enseignement de la médecine dentaire.
Pour cette raison un étudiant / une étudiante en médecine dentaire m'accompagnera de temps en temps durant mes consultations. Bien entendu, vous avez toujours la possibilité que vos traitements soient suivis uniquement par moi-même, sans la présence d’un étudiant ! Dans ce cas, nous vous prions de le communiquer à notre assistante dentaire.
Nous vous remercions vivement de soutenir la formation des futurs médecins dentistes! Le / la responsable du cabinet dentaire
Medizinische Fakultät Zahnmedizinische Kliniken Direktion
Zahnmedizinische Kliniken, Direktion, Freiburgstr. 7, CH-3010 Bern
Tel. +41-031-632 25 78 Fax +41-031-632 49 06 nicole.simmen@zmk.unibe.ch www.zmk.unibe.ch
Prof. Dr. med. dent. Adrian Lussi Geschäftsführender Direktor Dipl. Chem. Ing. ETHZ Freiburgstrasse 7, CH-3010 Bern CH-3010 Bern
Patienteninformation/Information à l’attention des patients/Informazione per i pazienti Liebe Patientinnen und Patienten In Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät und den Zahnmedizinischen Kliniken der Universität Bern, zmk bern findet in meiner Praxis der Unterricht von Studierenden statt. Aus diesem Grund wird zeitweise ein Zahnmedizinstudent oder eine Zahnmedizinstudentin in meiner Sprechstunde anwesend sein. Sie haben jederzeit die Wahl, nur von mir persönlich betreut zu werden! Bitte informieren Sie in diesem Fall meine Praxisassistentin. Für Ihre Unterstützung bei der Ausbildung angehender Zahnärzte und Zahnärztinnen danken wir Ihnen herzlich! Der/die PraxisinhaberIn Chers patients, chères patientes, En collaboration avec la Faculté de médecine et l’Ecole de médecine dentaire de l'Université de Berne, notre cabinet dentaire participe à l'enseignement de la médecine dentaire.
Pour cette raison un étudiant / une étudiante en médecine dentaire m'accompagnera de temps en temps durant mes consultations. Bien entendu, vous avez toujours la possibilité que vos traitements soient suivis uniquement par moi-même, sans la présence d’un étudiant ! Dans ce cas, nous vous prions de le communiquer à notre assistante dentaire.
Nous vous remercions vivement de soutenir la formation des futurs médecins dentistes! Le / la responsable du cabinet dentaire
Patienteninformation Information à l’attention des patients Informazione per i pazienti
Liebe Patientinnen und Patienten
In Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät und den Zahnmedizinischen Kliniken der Universität Bern
(zmk bern), findet in meiner Praxis der Unterricht von Studierenden statt. Aus diesem Grund wird zeitweise
ein Zahnmedizinstudent oder eine Zahnmedizinstudentin in meiner Sprechstunde anwesend sein.
Sie haben jederzeit die Wahl, nur von mir persönlich betreut zu werden! Bitte informieren Sie in diesem Fall
meine Praxisassistentin.
Für Ihre Unterstützung bei der Ausbildung angehender Zahnärzte und Zahnärztinnen danken wir Ihnen herzlich!
Der/die PraxisinhaberIn
Chers patients, chères patientes,
En collaboration avec la Faculté de médecine et l’Ecole de médecine dentaire de l'Université de Berne (zmk bern),
notre cabinet dentaire participe à l'enseignement de la médecine dentaire.
Pour cette raison un étudiant / une étudiante en médecine dentaire m'accompagnera de temps en temps
durant mes consultations. Bien entendu, vous avez toujours la possibilité que vos traitements soient
suivis uniquement par moi-même, sans la présence d’un étudiant! Dans ce cas, nous vous prions de le
communiquer à notre assistante dentaire.
Nous vous remercions vivement de soutenir la formation des futurs médecins dentistes!
Le/la responsable du cabinet dentaire
Egregio paziente
In collaborazione con la Facoltà di medicina e le Cliniche di medicina dentaria dell'Università di Berna
(zmk bern) partecipiamo alla formazione degli student nel nostro studio medico. Per questa ragione, durante le
nostre consultazioni, sarà presente di tanto in tanto uno studente / una studentessa di medicina dentaria.
Naturalmente potete sempre scegliere di essere trattato solo da me personalmente. In questo caso vi preghiamo
d'informare la nostra assistente dentale.
Vi ringraziamo per la vostra collaborazione nella formazione di futuri medici dentisti.
Il titolare dello studio
Universität Bern
zmk bern, Zahnmedizinische Kliniken
Geschäftsführender Direktor
Patienteninitialen: Geburtsjahr:
Fragebogen für die Psychosoziale Medizin Praxisbesuch
Einführung in die Zahnarzt-Patienten-Kommunikation Liebe Studierende Sehr geehrter Lehrzahnarzt, sehr geehrte Lehrzahnärztin Während der Vorlesungen und im Tutorat 1 „Psychosoziale Medizin“ wurden wesentliche Elemente hinsichtlich der ersten Minuten der Zahnarzt-Patienten-Kommunikation besprochen und ausprobiert. In diesem Praxisbesuch soll nun die Zahnarzt-Patienten-Kommunikation „live“ beobachtet werden. Dieser Fragebogen sollte während des Praxisbesuchs ausgefüllt, zur Besprechung in das Tutorat 2 mitgebracht und dem Tutor abgegeben werden. Die Auswertungen werden anlässlich des Wochenrückblicks präsentiert. Die Lehrzahnärzte werden über die Resultate sporadisch im LehrzahnarztInfo informiert. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und für die Mitarbeit! Alexander Hänsel, Oberarzt Psychosomatik (alexander.haensel@insel.ch) Protokoll: 1) Warten (Pausen >3 Sek.), Wiederholen, Spiegeln, Zusammenfassen:
Welche dieser Gesprächstechniken verwendet Ihr Lehrzahnarzt in der Praxis: Ja Nein
Warten Wiederholen Spiegeln Zusammenfassen
2) Bitten messen Sie die GENAUE Zeitdauer, die der Patient zu Beginn eines von Ihnen
beobachteten Gesprächs bis zur ersten Unterbrechung durch den Arzt erhält:
Die erste Unterbrechung erfolgt nach ____ Sekunden. 3) Bitten Sie einen Patienten und Ihren Lehrzahnarzt jeweils nur einmal nach einer Konsultation
die Zahlen zwischen 1 (= am wenigsten wichtig) bis 5 (= am wichtigsten) zu folgenden Aussagen zu vergeben (befragen Sie den Lehrzahnarzt, ohne dass er Einsicht in die Antworten des Patienten hat):
Der Zahnarzt sollte
Patient
Zahnarzt
alles verständlich erklären seinen Gesichts- und Körperausdruck auf den Patienten richten sich Zeit für den Patienten nehmen dem Patienten aufmerksam zuhören den Patienten nach Unklarheiten fragen und diese besprechen
Unterschrift Lehrzahnarzt/Lehrzahnärztin: Datum:
Handbuch für Lehrzahnärzte 63
Testatblatt Zahnarztpraktikum1. Studienjahr 2016/2017
Praxisstempel Lehrzahnarzt / Lehrzahnärztin
Name, Vorname Studierende/r: Matrikel-Nr.:
Voraussetzung für die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte:Testatblatt: Präsenzzeit (100%) und mind. 15 Punkte (80% der Anforderungen, siehe Rückseite).
Das Erfüllen der sozialen und kommunikativen Kompetenz hat keinen Einfluss auf die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte.
Testate für Info-Tag (2 Halbtage) an der zmk bern sowie für 6 Praktikums-Halbtage in Praxis
Info-Tag zmk bern
Datum:
Praxis
Datum:
Praxis
Datum:
Praxis
Datum:
Info-Tag zmk bern
Datum:
Praxis
Datum:
Praxis
Datum:
Praxis
Datum:
Präsenzzeit erfüllt: Ja Nein
Info-Tag zmk bern
Achtung: Wir bitten den Lehrzahnarzt, das Testatblatt nach Absolvierung des Praktikums zu kopieren und als persönlichen Beleg aufzubewahren. Der/die Studierende wird gebeten, das ORIGINAL umgehend an das Direktionssekretariat der zmk bern, Direktionssekretariat, Zahnmedizinische Kliniken der Universität Bern, Freiburgstrasse 7, 3010 Bern, zu retournieren. Ausschliesslich vollständig ausgefüllte Formulare werden berücksichtigt. Spätester Abgabetermin ist der 15.05.2017. Das Testatblatt dient als Beleg für die Erteilung der Kreditpunkte.
Tel. 031 632 49 18/Direktionssekretariat zmk bern
Zahnmedizinsiche Kliniken zmk bern Freiburgstrasse 7, CH-3010 Bern
MUSTER
64 Handbuch für Lehrzahnärzte
Testatblatt Minimale Anforderungen 1. Studienjahr 2016/2017
Name, Vorname Studierende/r:
Nach Erfüllung bitte Feld datieren und unterschreiben.
3x beobachten eines zahnärztlichen Anamnesegesprächs
Datum: Datum: Datum:
3x beobachten einer nonverbalen Kommunikation von Patienten und anschliessende Besprechung mit dem Lehrzahnarzt Datum: Datum: Datum:
3x beobachten einer zahnärztlichen Befundaufnahme inkl. Röntgenuntersuchung
Datum: Datum: Datum:
3x beobachten einer zahnärztlichen Behandlung (z.B. Zahnextraktion, Füllungsapplikation, Wurzelbehandlung, Notfallbehandlung oder kieferorthopädische Therapie) Datum: Datum: Datum:
2x beobachten einer Prophylaxesitzung beim Zahnarzt, der Dentalhygienikerin oder der Prophylaxeassistentin Datum: Datum:
1x beobachten eines zahnärztlichen Anamnesegesprächs bei einem Notfallpatienten(z.B. Schmerzpatient) Datum:
1x beobachten einer Notfallbehandlung Datum:
Einführung in die Praxisräumlichkeiten, Apparaturen, Sterilisation, Labor Datum:
Demonstration der hygienischen HändedesinfektionDatum:
Besuch eines Dentallabors (1/2 Tag gewünscht)Datum:
PUNKTETOTAL:Pro unterschiebenes Feld wird ein Punkt erteilt. Für die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte müssen 15 von 19 Punkten erreicht werden.
Vom Lehrzahnarzt auszufüllen:
Soziale und kommunikative Kompetenz ganz erfüllt teils erfüllt nicht erfüllt
• Der/die Studierende geht auf die Patienten zu, zeigt Empathie und Respekt, ist hilfsbereit und tolerant.
• Der/die Studierende drückt sich korrekt, verständlich und empfängerorientiert aus.
• Der/die Studierende hat sich ins Praxisteam integriert.
• Er/sie kann mit Kritik umgehen.
Datum Der Lehrzahnarzt / die Lehrzahnärztin Der / die Studierende
MUSTER
Handbuch für Lehrzahnärzte 65
Testatblatt Zahnarztpraktikum2. Studienjahr 2016/2017
Praxisstempel Lehrzahnarzt / Lehrzahnärztin
Name, Vorname Studierende/r: Matrikel-Nr.:
Voraussetzung für die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte:Testatblatt: Präsenzzeit (100%) und mind. 16 Punkte (80% der Anforderungen, siehe Rückseite).
Das Erfüllen der sozialen und kommunikativen Kompetenz (siehe Rückseite unten) hat keinen Einfluss auf die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte.
Daten der 8 Praktikums-Halbtage: Anwesenheitszeiten in Praxis(Praxis 1 und 2 können identisch sein)
Praxis 1
Datum:
Praxis 1
Datum:
Praxis 1
Datum:
Praxis 1
Datum:
Praxis 2
Datum:
Praxis 2
Datum:
Praxis 2
Datum:
Praxis 2
Datum:
Präsenzzeit erfüllt Praxis 1: Ja Nein
Präsenzzeit erfüllt Praxis 2: Ja Nein
Achtung: Wir bitten den Lehrzahnarzt, das Testatblatt nach Absolvierung des Praktikums zu kopieren und als persönlichen Beleg aufzubewahren. Der/die Studierende wird gebeten, das ORIGINAL umgehend an das Direktionssekretariat der zmk bern, Direktionssekretariat,Zahnmedizinische Kliniken der Universität Bern, Freiburgstrasse 7, 3010 Bern, zu retournieren. Ausschliesslich vollständig ausgefüllte Formulare werden berücksichtigt. Spätester Abgabetermin ist der 15.05.2017. Das Testatblatt dient als Beleg für die Erteilung der Kreditpunkte.
Tel. 031 632 49 18/Direktionssekretariat zmk bern
Zahnmedizinsiche Kliniken zmk bern Freiburgstrasse 7, CH-3010 Bern
MUSTER
66 Handbuch für Lehrzahnärzte
Testatblatt Minimale Anforderungen 2. Studienjahr 2016/2017
Name, Vorname Studierende/r:
Nach Erfüllung bitte Feld datieren und unterschreiben.
3x beobachten eines zahnärztlichen Anamnesegesprächs
Datum: Datum: Datum:
3x beobachten einer nonverbalen Kommunikation von Patienten und anschliessender Besprechung mit dem Lehrzahnarzt Datum: Datum: Datum:
3x beobachten einer zahnärztlichen Befundaufnahme inkl. Röntgenuntersuchung Datum: Datum: Datum:
3x beobachten einer zahnärztlichen Behandlung (z.B. Zahnextraktion, Füllungsapplikation, Wurzelbehandlung, Notfallbehandlung oder kieferorthopädische Therapie) Datum: Datum: Datum:
2x beobachten einer Prophylaxesitzung beim Zahnarzt, der Dentalhygienikerin oder der Prophylaxeassistentin Datum: Datum:
1x beobachten eines zahnärztlichen Anamnesegesprächs bei einem Notfallpatienten (z.B. Schmerzpatient) Datum:
1x beobachten einer Notfallbehandlung Datum:
Einführung in die Praxisräumlichkeiten, Apparaturen, Sterilisation, Labor Datum:
Demonstration der hygienischen HändedesinfektionDatum:
Besuch eines Dentallabors (1/2 Tag gewünscht)Datum:
PUNKTETOTAL:Für die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte müssen 15 von 19 Punkten erreicht werden.
Vom Lehrzahnarzt auszufüllen:
Soziale und kommunikative Kompetenz ganz erfüllt teils erfüllt nicht erfüllt
• Der/die Studierende geht auf die Patienten zu, zeigt Empathie und Respekt, ist hilfsbereit und tolerant. Praxis 1
• Der/die Studierende drückt sich korrekt,verständlich und empfängerorientiert aus.
• Der/die Studierende hat sich ins Praxis 2 Praxisteam integriert.
• Er/sie kann mit Kritik umgehen.
Datum Der Lehrzahnarzt / die Lehrzahnärztin 1 Der / die Studierende
Datum Der Lehrzahnarzt / die Lehrzahnärztin 2 Der / die Studierende
MUSTER
68 Handbuch für Lehrzahnärzte
1
Reglement über das Studium und die Leistungskontrollen für die Bachelorstudiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Bern (RSL B Med/RSL B Dent Med) Die Medizinische Fakultät der Universität Bern,
gestützt auf Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes vom 5. September 1996 über die Universität (Universitätsgesetz, UniG)1, Artikel 115 der Verordnung vom 27. Mai 1998 über die Universität (Universitätsverordnung, UniV)2 und Artikel 82 des Statuts vom 17. Dezember 1997 der Universität Bern (Universitätsstatut, UniSt)3,
beschliesst:
I. Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich Art. 1 1 Dieses Reglement gilt für Studierende, die im Rahmen des Bachelorstudien-gangs Humanmedizin oder Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der Univer-sität Bern (Fakultät) studieren. 2 Einzelheiten zu Umfang und Aufbau des Studiums sowie Studieninhalten sind in den entsprechenden Studienplänen geregelt.
Gegenstand Art. 2 1 Dieses Reglement legt die Grundsätze für die Bachelorstudiengänge Hu-manmedizin und Zahnmedizin und die dazu gehörenden Leistungskontrollen an der Fakultät fest. 2 Vorbehalten bleiben Kooperationsvereinbarungen und entsprechende gemeinsame Reglemente sowie allgemeine Abkommen mit anderen Hochschulen.
Studienziele Art. 3 1 Der Bachelorstudiengang in Humanmedizin vermittelt naturwissenschaftliche und klinische Grundlagen als Basis für das klinische Fachstudium im Rahmen des Masterstudiums Humanmedizin. 2 Der Bachelorstudiengang in Zahnmedizin ist in den ersten beiden Jahren bis auf spezifische Lehrinhalte in Hausarztmedizin identisch mit dem Bachelorstudiengang Humanmedizin. Ab dem dritten Jahr vermittelt der Bachelorstudiengang Zahnmedizin die klinischen Grundlagen und Fertigkeiten als Basis für das klinische Fachstudium im Rahmen des Masterstudiums Zahnmedizin.
Titel Art. 4 Die Medizinische Fakultät verleiht nach Abschluss der Bachelorstudiengänge folgende Titel:
a Nach Abschluss des Bachelorstudiengangs Humanmedizin wird der Titel Bache-lor of Medicine (B Med), Universität Bern verliehen.
b Nach Abschluss des Bachelorstudiengangs Zahnmedizin wird der Titel Bachelor of Dental Medicine (B Dent Med), Universität Bern verliehen.
Zulassung zum Studium
Art. 5 1 Die Anzahl der Studienplätze im Bachelorstudium ist beschränkt. Um zum Studium an der Fakultät auf Stufe Bachelorstudiengang zugelassen zu werden, müs-sen die allgemeinen Zulassungsbestimmungen gemäss UniG, UniV und UniSt erfüllt sein. Des Weiteren gelten die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zum Medizinstudium4 sowie die Richtlinien der Fakultät.
1 BSG 436.11 2 BSG 436.111.1 3 BSG 436.111.2 4 BSG 436.711
Handbuch für Lehrzahnärzte 69
2
2 Bei der Zulassung zum Bachelorstudiengang müssen die durch die Universitätslei-tung festgelegte Anzahl Studienplätze sowie die Richtlinien der Fakultät berücksich-tigt werden. 3 Die Universitätsleitung eröffnet denjenigen Studienanwärterinnen und -anwärtern, die als Studienort erster Wahl die Universität Bern angegeben haben und denjenigen, die an der Universität Bern einen Studienplatz zugeteilt erhalten, den von der zustän-digen Stelle getroffenen Entscheid über die Zulassung mittels Verfügung. 4 Studierende, die an einer Universität vom Studium der Humanmedizin, der Zahn-medizin oder der Chiropraktik ausgeschlossen worden sind, können nicht zum Ba-chelorstudiengang zugelassen werden. 5 Liegt ein Unterbruch des Bachelorstudiengangs von mehr als fünf Jahren vor, so besteht kein Anspruch auf Wiederaufnahme in den Bachelorstudiengang. Die Deka-nin oder der Dekan kann jedoch nach einer Prüfung „sur dossier“ bei der Universitäts-leitung die Zulassung beantragen sowie über die nötigenfalls damit verbundenen Auflagen entscheiden.
Obligatorisches Prak-tikum in Kranken-pflege
Art. 6 Studierende der Humanmedizin müssen für den Übertritt ins zweite Studienjahr ein vierwöchiges Pflegepraktikum absolviert haben. Einzelheiten werden im Studien-plan geregelt.
Anrechnung auswärtiger Leistungen
Art. 7 1 Die Dekanin oder der Dekan entscheidet über die Anerkennung und Anrech-nung von Studienleistungen, die an anderen schweizerischen Hochschulen erbracht worden sind. 2 Die Dekanin oder der Dekan entscheidet über die Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht worden sind. Sie oder er überprüft dabei die Studienleistungen oder Abschlüsse auf ihre Gleichwertig-keit mit dem entsprechenden Studium an der Universität Bern. 3 Vorbehalten bleiben Richtlinien der Universitätsleitung, Vereinbarungen mit der betreffenden Hochschule sowie internationale Abkommen über die gegenseitige An-erkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich.
Studienbeginn Art. 8 Die Bachelorstudiengänge beginnen im Herbstsemester.
Regelstudienzeit Art. 9 1 Die Regelstudienzeit für die Bachelorstudiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin beträgt drei Studienjahre. 2 Die Regelstudienzeit darf nicht unterschritten werden. 3 Wer ohne wichtigen Grund im Bachelorstudiengang Humanmedizin oder Zahnmedi-zin länger als vier Jahre studiert, wird auf Grund einer Verfügung der Dekanin oder des Dekans vom Studium ausgeschlossen. 4 Wichtige Gründe für eine Verlängerung des Bachelorstudiengangs sind in Artikel 84 Absatz 2 UniSt geregelt. Krankheit und Unfall müssen durch ein Arztzeugnis belegt werden.
Anspruch auf Besuch von Lehrveranstal-tungen
Art. 10 1 Die Studierenden haben nur Anspruch auf einen einmaligen Besuch der Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiengangs. Davon ausgenommen sind Vorle-sungsveranstaltungen. 2 Auf Antrag kann die jeweilige Studienleitung in besonderen Fällen einen nochmali-gen Besuch von Lehrveranstaltungen bewilligen.
Studienpläne Art. 11 Die Fakultät erlässt die Studienpläne. Diese sind der Universitätsleitung zur Genehmigung zu unterbreiten (Art. 39 Abs. 1 Bst. k UniG).
Studienfachberatung Art. 12 Das Dekanat berät die Studierenden in Zusammenarbeit mit den für die Lehre verantwortlichen Instanzen der Fakultät.
70 Handbuch für Lehrzahnärzte
3
Bemessung und Umfang der Studienleistungen
Art. 13 1 Die Studienleistungen werden nach dem European Credit Transfer System (ECTS) bemessen. Ein ECTS-Punkt entspricht einer Studienleistung, die in 25 bis 30 Arbeitsstunden erbracht werden kann. 2 Der Bachelorstudiengang Humanmedizin und der Bachelorstudiengang Zahnmedi-zin umfassen studentische Leistungen im Umfang von 180 ECTS-Punkten, aufgeteilt in drei Studienjahre zu je 60 ECTS-Punkten.
Aufbau des Studiums
Art. 14 1 Die Bachelorstudiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin sind in themati-sche Blöcke gegliedert. 2 Das dritte Studienjahr des Bachelorstudiengangs Zahnmedizin umfasst strukturierte Lehrveranstaltungen sowie einen fächerübergreifenden Simulatorkurs.
Studienleitung Humanmedizin
Art. 15 1 Die Studienleitung Bachelorstudiengang Humanmedizin (Studienleitung Hu-manmedizin) ist für die Organisation des Bachelorstudiengangs Humanmedizin und der ersten beiden Jahren des Bachelorstudiengangs Zahnmedizin einschliesslich Leistungskontrollen zuständig. 2 Die Studienleitung wird auf Antrag der Fakultätsleitung vom Fakultätskollegium ge-wählt.3 Die Amtsdauer der Studienleitung beträgt vier Jahre. Sie entspricht der Amtsperiode der Dekanin oder des Dekans. Wiederwahl ist möglich. 4 Die Studienleitung arbeitet nach den schriftlichen vom Fakultätskollegium geneh-migten Vorgaben und den Anweisungen der Dekanin oder des Dekans. 5 Die Studienleitung kann einzelne Aufgaben im Rahmen der Organisation des Ba-chelorstudiums an Dozierende gemäss Artikel 25 Absatz 1 delegieren, bleibt aber verantwortlich. 6 Die Dekanin oder der Dekan kann Aufgaben der Studienleitung dem Institut für Me-dizinische Lehre und anderen Personen oder Institutionen inner- und ausserhalb der Fakultät übertragen.
Studienleitung Zahnmedizin
Art. 16 1 Die Studienleitung Bachelorstudium Zahnmedizin (Studienleitung Zahnmedi-zin) ist für die Organisation des Bachelorstudiengangs Zahnmedizin ab dem dritten Studienjahr einschliesslich Leistungskontrollen zuständig. 2 Die Studienleitung wird auf Antrag der Fakultätsleitung vom Fakultätskollegium ge-wählt.3 Die Amtsdauer der Studienleitung beträgt vier Jahre. Sie entspricht der Amtsperiode der Dekanin respektive des Dekans. Wiederwahl ist möglich. 4 Die Studienleitung arbeitet nach den schriftlichen vom Fakultätskollegium geneh-migten Vorgaben und den Anweisungen der Dekanin oder des Dekans. 5 Die Studienleitung kann einzelne Aufgaben im Rahmen der Organisation des Ba-chelorstudiums an Dozierende gemäss Artikel 25 Absatz 1 delegieren, bleibt aber verantwortlich. 6 Die Dekanin oder der Dekan kann Aufgaben der Studienleitung dem Institut für Me-dizinische Lehre und anderen Personen oder Institutionen in- und ausserhalb der Fakultät übertragen.
Datenbank der Studierenden
Art. 17 1 Das Dekanat führt eine Datenbank, in der die Studienleistungen aller Studie-renden der Bachelorstudiengänge erfasst werden. 2 Das Dekanat meldet Mutationen den Immatrikulationsdiensten der Universität Bern.
Handbuch für Lehrzahnärzte 71
4
II. Leistungskontrollen
1. Allgemeines
Beurteilung von Studienleistungen
Art. 18 1 Die Vergabe von ECTS-Punkten erfolgt für in den Studienplänen definierte Leistungseinheiten. 2 In den Studienplänen oder deren Anhängen wird festgelegt, wie viele ECTS-Punkte den einzelnen Leistungseinheiten zugeteilt werden. 3 Die Vergabe von ECTS-Punkten erfolgt auf Grund kontrollierter und als genügend bewerteter Studienleistungen. Unter welchen Voraussetzungen eine Leistung genü-gend ist, regeln die Studienpläne.
Art. 19 Leistungen, die über den minimalen Anforderungen für die Vergabe der ECTS-Punkte liegen, werden durch die ECTS-Noten A bis E honoriert. Ungenügende Leistungen werden mit FX oder F bewertet. Für ungenügende Leistungen werden keine ECTS-Punkte vergeben.
ECTS-Note
ECTS-Note
Prozentsatz der erfolgreichen Stu-dierenden, die diese Note in der Regel erhalten
Definition
A
B
C
D
E
10%
25%
30%
25%
10%
hervorragend
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
FX
F
-
-
nicht bestanden, Verbesserungen erforderlich
nicht bestanden, erhebliche
Verbesserungen erforderlich
Täuschung Art. 20 Wird das Ergebnis einer Leistungskontrolle durch Täuschung, namentlich durch Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, beeinflusst oder zu beeinflussen versucht, so gilt die Leistungskontrolle als nicht bestanden.
Formen von Leistungskontrollen
Art. 21 Leistungskontrollen finden in Form von Prüfungen, Arbeiten, und kontinuierli-chen Beurteilungen statt.
Information der Studierenden
Art. 22 Die Studierenden müssen zu Beginn einer Leistungseinheit über die Moda-litäten der Leistungskontrollen informiert werden.
Erfassung der Studienleistungen
Art. 23 Die Studienleitung sorgt dafür, dass die erbrachten Studienleistungen in Form von ECTS-Punkten erfasst und an die Datenbank des Dekanates weitergeleitet wer-den.
Bekanntgabe der Studienleistungen
Art. 24 Die Studienleistungen werden den Studierenden durch die Dekanin oder den Dekan mittels Verfügung nach jeder Leistungseinheit bekannt gegeben.
72 Handbuch für Lehrzahnärzte
5
Berechtigte für Leistungskontrollen
Art. 25 1 Zur Abnahme von Leistungskontrollen sind alle Dozierende gemäss Artikel 9 UniV berechtigt.
2 Die Dekanin oder der Dekan kann weitere qualifizierte Personen von in- und aus-serhalb der Fakultät zur Abnahme von Leistungskontrollen zulassen.
Sprache Art. 26 Die Sprache der Leistungskontrollen ist grundsätzlich Deutsch.
Wiederholungs- möglichkeiten
Art. 27 1 Nicht bestandene Leistungskontrollen des ersten und zweiten Studienjahres können einmal wiederholt werden.2 Nicht bestandene Leistungskontrollen des dritten Studienjahres Humanmedizin können zweimal wiederholt werden. 3 Nicht bestandene Leistungskontrollen des dritten Studienjahres Zahnmedizin kön-nen zweimal wiederholt werden mit Ausnahme des "Praktischen Simulatorkurses", der nur einmal wiederholt werden darf. 4 Innerhalb eines akademischen Jahres muss für alle Prüfungen eine Wiederho-lungsmöglichkeit angeboten werden. Dazu werden nur Studierende zugelassen, die eine ungenügende Leistung erbracht haben oder die gemäss Artikel 34 Absatz 1 nicht zu einer Leistungskontrolle antreten konnten oder diese unterbrechen mussten. 5 Näheres regelt der Studienplan.
Weiterstudium Art. 28 1 Der Übertritt in ein nächstes Studienjahr kann in der Regel erst erfolgen, wenn alle 60 ECTS-Punkte des vorhergehenden Jahres erworben worden sind. 2 Die Studienleitung kann im Einzelfall auf ein entsprechendes Gesuch hin von der in Absatz 1 genannten Regel abweichen, wobei sie festlegen muss, bis zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Bedingungen die noch fehlenden ECTS-Punkte erworben werden müssen.
Akteneinsicht, Archivierung und Vernichtung von Daten
Art. 29 1 Für die Archivierung und Vernichtung von Daten gelten die entsprechenden Richtlinien der Universitätsleitung. 2 Es besteht grundsätzlich Akteneinsichtsrecht. Soweit überwiegende öffentliche oder private Interessen, insbesondere das Interesse an der Geheimhaltung der Prüfungs-fragen, es erfordern, kann die Einsichtnahme in Unterlagen von Leistungskontrollen eingeschränkt werden. Der Studienplan regelt Einzelheiten der Einsichtnahme.
2. Gebühren
Gebühren für Leistungskontrollen
Art. 30 1 Die Gebühren für alle Leistungskontrollen betragen insgesamt 600 Franken. Davon ist je die Hälfte bei Eintritt in den Bachelorstudiengang sowie vor Erhalt des Bachelordiploms zu entrichten.2 Bei Abbruch des Bachelorstudiengangs wird die Gebühr nicht zurückerstattet.
3. Prüfungen
Prüfungen Art. 31 1 Prüfungen werden gemäss den Studienplänen durchgeführt. Umfang, Art und Inhalt der Prüfungen werden in den Studienplänen geregelt. 2 Prüfungen können aus einer oder mehreren Einzelprüfungen bestehen. Einzelprü-fungen können Teilprüfungen enthalten. Die Studienpläne können eine maximale Anzahl von ungenügenden Teilprüfungen festlegen. 3 Innerhalb einer Einzelprüfung können in Teilprüfungen erzielte Leistungen kompen-siert werden. 4 Einzelprüfungen finden jeweils einmal pro Jahr statt. 5 Die Studienleitung legt die Prüfungstermine fest und ist für den Prüfungsablauf ver-antwortlich.
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Prüfungsleitende und Prüfungskommission
Art. 32 1 Für die Organisation und die Durchführung der Prüfungen können durch den Ausschuss für Lehre auf Antrag der Studienleitung Prüfungsleitende ernannt werden. 2 Die Prüfungsleitenden unterstehen der Studienleitung. 3 Die Prüfungskommission wird von der Prüfungsleiterin oder dem Prüfungsleiter geleitet. Ihre Zusammensetzung wird durch die Studienleitung festgelegt. 4 Die Prüfungskommission überprüft nach Abschluss der jeweiligen Prüfungen die Aus- und Bewertung und verabschiedet die Bestehensgrenzen für die Einzelprüfun-gen.
Anmeldung für die Prüfungen
Art. 33 Die Prüfungen sind integrierender Bestandteil des Bachelorstudiengangs. Damit besteht weder die Notwendigkeit einer Prüfungsanmeldung noch die Möglich-keit einer Prüfungsabmeldung.
Verhinderung Prüfungsantritt
Art. 34 1 Ist eine Kandidatin oder ein Kandidat wegen Erkrankung, Unfall oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert, die Prüfung anzutreten, so hat sie oder er dies der Prüfungsleiterin oder dem Prüfungsleiter unverzüglich mitzuteilen. 2 Bei Erkrankung oder Unfall hat sie oder er ein ärztliches Zeugnis beizubringen. 3 Die Studienleitung entscheidet, ob wichtige Gründe vorliegen. 4 Liegen keine wichtigen Gründe vor, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. 5 Die Studienleitung bestimmt, wann die Kandidatin oder der Kandidat die Prüfung nachzuholen hat.
Unterbruch oder Abbruch der Prüfung
Art. 35 1 Erkrankt oder verunfallt eine Kandidatin oder ein Kandidat vor oder während einer Prüfung oder tritt ein anderer wichtiger Verhinderungsgrund ein, so hat sie oder er dies dem Prüfungsleiter unverzüglich mitzuteilen. 2 Bei Erkrankung oder Unfall hat sie oder er ein ärztliches Zeugnis beizubringen. 3 In jedem Fall entscheidet die Studienleitung, ob wichtige Gründe vorliegen. 4 Liegen keine wichtigen Gründe vor, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. 5 Die Studienleitung entscheidet über den Unterbruch oder den Abbruch der Prüfung. Sie richtet sich dabei wenn möglich nach dem Wunsch der Kandidatin oder des Kan-didaten.6 Bei Unterbruch bestimmt die Studienleitung, wann die Prüfung fortzusetzen ist. Die bisher erreichten Resultate werden angerechnet. 7 Bei Abbruch muss die ganze Prüfung wiederholt werden. Die Studienleitung be-stimmt, wann dies zu geschehen hat. Die bisher erreichten Resultate werden nicht angerechnet. Die abgebrochene Prüfung gilt als nicht bestanden. 8 Unterzieht sich eine kranke Kandidatin oder ein kranker Kandidat einer Prüfung, gilt sie oder er, unter Vorbehalt von Absatz 1, als gesund. Die Prüfung gilt als rechtsgültig abgelegt..
Prüfungsauswertung Art. 36 1 Die Prüfungen werden von den Examinatorinnen und Examinatoren und/oder einer beauftragten Institution nach im Voraus festgelegten Beurteilungs-kriterien ausgewertet. 2 Um die Bewertung der Prüfungsleistungen konstant zu halten, werden entspre-chende Instrumente entwickelt und eingesetzt. 3 Die Prüfungsleiterin oder der Prüfungsleiter informiert das Dekanat und die entspre-chende Studienleitung über die Resultate der Prüfung.
Mündliche oder mündlich-praktische Prüfungen
Art. 37 1 Bei mündlichen oder mündlich-praktischen Prüfungen durch berechtigte Personen gemäss Artikel 25 muss immer eine Beisitzerin oder ein Beisitzer anwe-send sein. Durch die Studienleitung können Beisitzerinnen und Beisitzer ernannt wer-den, die nicht unter die in Artikel 25 Absatz 1 genannten Kategorien fallen.
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2 Bei jeder mündlichen oder mündlich-praktischen Prüfung muss sichergestellt wer-den, dass der Verlauf der Prüfung nachträglich rekonstruiert werden kann.
3 Bei strukturierten mündlichen Prüfungen oder strukturierten mündlich-praktischen Prüfungen mit mehreren Posten kann auf Beisitzer verzichtet werden.
4. Weitere Leistungskontrollen
Kontinuierliche Beur-teilungen
Art. 38 1 In Kursen und Praktika können zur Leistungskontrolle kontinuierliche Beur-teilungen stattfinden. Umfang, Art und Inhalt der kontinuierlichen Beurteilungen wer-den in den Studienplänen geregelt. 2 Die Verantwortlichen für die Durchführung der Kurse und Praktika organisieren in Zusammenarbeit mit der Studienleitung die kontinuierlichen Beurteilungen. 3 Für Kandidatinnen und Kandidaten, die wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert sind an kontinuierlichen Beurteilungen im Rahmen der Kurse und Praktika teilzunehmen, muss die Möglichkeit gegeben werden, diese nachzuholen. Über die Stichhaltigkeit des Verhinderungsgrundes entscheidet die Studienleitung. 4 Für Kandidatinnen und Kandidaten, die kontinuierliche Beurteilungen im Rahmen der Kurse und Praktika gemäss den in den Studienplänen festgelegten Kriterien nicht erfüllt haben, muss die Möglichkeit bestehen, diese zu wiederholen.
III. Abschluss oder Ausschluss vom Studium
Ausschluss vom Studium
Art. 39 1 Bei zweimaligem oder dreimaligem Nichtbestehen einer Leistungskontrolle gemäss Artikel 27 wird die oder der Studierende vom Studium der Humanmedizin und der Zahnmedizin ausgeschlossen.
Titel und Bachelorurkunde
Art. 40 1 Wer das Bachelorstudium in Humanmedizin erfolgreich abgeschlossen hat, erhält von der Medizinischen Fakultät Bern den Titel Bachelor of Medicine (B Med), Universität Bern. 2 Wer das Bachelorstudium in Zahnmedizin erfolgreich abgeschlossen hat, erhält von der Medizinischen Fakultät Bern den Titel Bachelor of Dental Medicine (B Dent Med), Universität Bern. 3 Die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der die Bedingungen erfüllt hat, erhält ein Diplom und ein Diploma Supplement mit der Angabe der erworbenen Studien-leistungen. 4 Studierende, die das Studium nicht erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten vom Dekanat auf Anfrage einen Nachweis über die erbrachten Studienleistungen.
IV. Rechtspflege
Art. 41 1 Gegen Verfügungen der Organe der Fakultät kann bei der Rekurskommis-sion der Universität innert 30 Tagen Beschwerde erhoben werden. 2 Gegen Entscheide der Rekurskommission kann beim Verwaltungsgericht innert 30 Tagen Beschwerde erhoben werden. 3 Für das Verfahren gelten das UniG und das Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG)5.
5 BSG 155.21
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V. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangs-bestimmungen
Art. 42 1 Studierende, die das Bachelorstudium Humanmedizin oder Zahnmedizin ab Herbstsemester 2010 beginnen, studieren nach vorliegendem Reglement. 2 Studierende, die bei Inkrafttreten des vorliegenden Reglements nach dem Regle-ment über das Studium und die Leistungskontrollen für die Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät der Universität Bern (RSL Med. Fakultät) vom 8. Oktober 2007 studieren, treten in das vorliegende Reglement über.
Inkrafttreten Art. 43 Dieses Reglement tritt rückwirkend am 1. September 2010 in Kraft.
Bern, 7. Juli 2010 Im Namen der Medizinischen Fakultät
Der Dekan:
Prof. Dr. Peter Eggli
Von der Erziehungsdirektion genehmigt:
Bern, 14. Januar 2011 Der Erziehungsdirektor:
Bernhard Pulver