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1 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Luftreinhaltung
Tsp. 10.7.04: „Sauberland hat abgedankt“ „Deutschland bisher keine Luftreinhaltepläne für Ballungsräume vorgelegt“ MAZ, 05.08.2004: erster Luftreinhalteplan für Brandenburg vorgestellt
Luftreinhaltung in der RaumplanungEmission, ImmissionLuftschadstoffeSchadstoffentwicklungLuftreinhalteplan nach EU-Recht, Luftreinhalteplan nach LandesverordnungMaßnahmen zur Luftreinhaltung
2 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Luftreinhaltung in der PlanungBauGB: § 1 Abs. 5 Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,7. gemäß § 1a die Belange des Umweltschutzes, auch durch die Nutzung erneuerbarer Energien, ...der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen, sowie das Klima§ 5 Inhalt des Flächennutzungsplans (2) Im Flächennutzungsplan können insbesondere dargestellt werden:6. die Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; § 9 Inhalt des Bebauungsplans (5) Im Bebauungsplan sollen gekennzeichnet werden:
23. Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen; 24. die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen und ihre Nutzung, die Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen;
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Luftreinhaltung in der Planung
ROG: § 2 Abs. 2 Nr. 8 „Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen.“ § 7 Abs. 1 ROG: Grundsätze der Raumordnung sind durch Raumordnungspläne zu konkretisieren.
BImSchG: § 50 Planung (Trennungsgebot: Schutzbedürftige Nutzungen von störenden trennen)Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen.
Gemeindeordnung (Landesgesetz): Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme per Gemeindesatzung aus Gründen der Gesundheitsvorsorge (Luftreinhaltung) vgl. § 15 GO Bbg
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Emission, Immission
Emission: Konzentration am Auspuff (Quelle)
Immission: Konzentration an Nase
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Luftschadstoffe und ihre Wirkungen
Schadstoff Auswirkungen Menge bundesweit in 1.000 t/J ahr 1998
Anteil Individualverkehr in %
Wichtigste Quellen der Belastung Situation in Berlin Handlungsbedarf
Kohlendioxid Treibhauseffekt 886.000 19 Wohnungsheizungen, Verkehr, Industrie, Kraftwerke
Kohlenmonoxid Starkes Atemgift 5.425 55 Verkehr, Ofenheizungen Kein Problem mehr -
Stickstoffdioxid Winter-,
Sommersmog, Ozon,
saurer Regen,
1.780 48 Verkehr, Importiertes Stickoxid, Wohnungsheizung, Industrie & Kraftwerke
Ernstes Problem: Überschreitungen des EU-Grenzwertes 2010 an allen Verkehrsmessstellen; Überschreitung der Toleranzmarge
Zusätzliche Maßnahmen in Berlin und EU-weit notwendig, hauptsächlich im Verkehrssektor
Benzol Verdacht auf Krebserzeugung
1.705 24 Verkehr (Benzinmotoren) Schwindendes Problem: Überschreitungen des EU-Grenzwertes 2010 an einigen Hauptverkehrsstraßen, Tendenz fallend
Eingeleitete Maßnahmen im Verkehr reichen aus, um Grenzwerte einzuhalten
Schwefeldioxid Wintersmog, saurer
Regen, Pseudokrupp
1.292 2 Importiertes Schwefeldioxid, Wohnungsheizungen, Kraftwerke, Industrie, inzwischen auch der Verkehr (Dieselmotoren)
Kein Problem mehr -
Feinstaub (PM10) Erkrankungen der Atmungsorgane
283 13 Verkehr, private Haushalte (incl. Wohnungsheizung), importierter Sekundärstaub, Industrie, Baugewerbe, biologisches Material (z.B. Pollen)
Sehr ernstes Problem: - Zahlreiche Überschreitungen des EU-Grenzwertes 2005 in Verkehrsnähe - Flächendeckende Überschreitung des vorläufigen Richtgrenzwertes 2010
Zusätzliche Maßnahmen in mehreren Sektoren in Berlin und national/EU-weit erforderlich
Ozon Reizung der Schleimhäute
Ozon wird kaum emittiert sondern aus Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen gebildet: Quellen dafür sind: Verkehr, Kraftwerke, Industrie, private Haushalte; Gut ein Drittel der Ozonkonzentration ist natürlichen Ursprungs; nur ein sehr geringer Teil der Belas
Ernstes Problem: Überschreitungen der künftigen EU-Zielwerte und Langfristziele in Wohngebieten und am Stadtrand
Zusätzliche Maßnahmen national und EU-weit erforderlich
6 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Luftschadstoffe und ihre Wirkungen
NOx Allergien, Waldschäden
SO2 Krankheiten Waldsterben Sahelzone
CO2 Globale Erderwärmung Eiszeit in Europa
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Luftschadstoffe und ihre Wirkungen
Wirkung auf Mensch, Tier, Pflanze, Klima:
KohlendioxidStickstoffoxideSchwefeldioxidKohlenmonoxid(Fein-)StaubDieselrußFlüchtige org.Verbindungen (NMVOC)
Umweltbundesamt: http://www.env-it.de/umweltdaten/jsp/dispatcher?event=DATA_DOWNLOADIMAGE&ident=4612
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Luftschadstoffe und ihre Wirkungen
NOx (Winter-, Sommersmog, Ozon, saurer
Regen, Schädigung der Atmungsorgane, Reizung der Schleimhäute)
Allergie (in 3. Welt fast unbekannt, bei uns 20 %), Vergleichsstudien:
Bauernkinder/StadtkinderTsp. 30.7.2000
Leipzig/München, Bronchitis/Heuschnupfen Tsp. 12.5.2000
Macht Sauberkeit krank?
Waldschädendeutlich geschädigt (2006):
Berlin: 33 % Brandenburg: 18 %
Berliner Zeitung 29.11.2006
Quelle: Umweltbundesamthttp://www.env-it.de/umweltdaten/jsp/dispatcher?ident=4893&event=DATA_PREVIEW#4893
www.umweltlexikon-online.de
NOx-Emissionen Deutschland 2001gesamt: 1,59 Mio t, Quelle: UBA, eigene Berechnung und Darstellung
Straßenverkehr 52%
Kraft- und Fernheizwerke
17%Industrieprozesse 1%
Industriefeuerungen 12%
Kleinverbraucher 2%
Haushalte 6%
Landwirtschaft 1%
Übriger Verkehr 9%
9 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Luftschadstoffe und ihre Wirkungen
Waldzustandsentwicklung in Berlin-Brandenburg 1991 - 2006
Quelle: Waldzustandsbericht 2006 der Länder Brandenburg und Berlinhttp://www.mluv.brandenburg.de/cms/media.php/2324/wse2006.pdf
10 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Luftschadstoffe und ihre Wirkungen
SO2 (Wintersmog, saurer Regen, Pseudokrupp)
Krankheiten, TodesfälleWaldsterbenDürre
An Tagen mit hohen SO2-Gehalten (0,3 mg/m³) starben 7,8 % mehr Menschen, (Innenstadt: 10,8 %, Außenbezirke: 6,6 %), bei den über 70-Jährigen 14,8 %. Untersuchung Statistisches Landesamt Berlin 1976 – 1982 über Zusammenhang Luftschadstoffe und Sterberate, Berliner Statistik, 5/83, S. 114
TA-Luft erlaubte damals Belastungen bis 0,4 mg
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Sahel-Dürre 1970/85 - Schwefeldioxid?
These Rotstayn, Lohmann:
„Schwefel-Wolken“verdrängten tropischenRegel-Gürtel:
1 Mio. Hungertote
Nach SO2-Reduktion kehrt
Regen zurück«New Scientist» (Band 174, Nr. 2347, S. 4), 05.08.2002 http://www.vistaverde.de/news/Wissenschaft/0208/05_sahelduerre.htm
Karl-Heinz Böhm: „Diese Menschen bezahlen eine Rechnung,
die eigentlich wir bezahlen müssten“ Tsp. 16.12.02
Mikroskopisch kleine Schwefelpartikel, Schwefelaerosole als Keime für Bildung sehr kleiner Wassertropfen; erhöhte Lebensdauer von Wolken; Wolken aus sehr kleinen Tröpfchen halten wärmende Sonnenstrahlen stärker als gewöhnliche Wolken von der Erde ab. Starke Abkühlung der Erde unter «Schwefel-Wolken», Folge: Verdrängung des tropischen Regengürtel nach Süden.
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Schadstoffentwicklung
Politik der hohen Schornsteine (Verdünnung statt Vermeidung)
Problembereiche: Industrie (Schornsteine), Kraftwerke (Schornsteine), Müllverbrennung, Verkehr, Hausbrand
1961: Willy Brandt: „Himmel über der Ruhr muss wieder blau werden“
80er Jahre:Saurer RegenWaldsterben, Waldschäden: GroßfeuerungsanlagenVO 1984 Wintersmog, Sommersmog, Zusammentreffen vieler Immissionsquellen: besonders MIV
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Schadstoffentwicklung
90er Jahre: geplantes Verbot von Kohleöfen in Berliner Innenstadt bis 2000, ca. 200.000 Haushalte betroffen (taz 13.10.93)
zurückgehende Emissionen nach der Wende Zusammenbruch Ostdeutsche Industrie, Neuaufbau mit neuer TechnikEntschwefelung ostdeutscher Kraftwerke, Modernisierung, Heizungen (Zentralheizung statt Ofen), FahrzeugflotteAnteil schadstoffarmer Kfz von 15 % 1989 auf 75 % 1999 (10 Jahre Nutzungsdauer) Rhein-Main-Gebiet: Wintersmog-Verordnung von 1976 konnte 1998 aufgehoben werden.
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Schadstoffentwicklung
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Luftreinhalteplanung - EU
Luftqualitätsrahmenrichtlinie Richtlinie 96/62/EG vom 27. September 1996 über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität
1. Tochterrichtlinie: Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (In-Kraft-Treten 19.07.1999)
2. Tochterrichtlinie: Richtlinie 2000/69/EG des Rates vom 16.11.2000 über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid (In-Kraft-Treten 13.12.2000)
3. Tochterrichtlinie: Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt der Luft
Ballungsraum als Problemgebiet Gebiet mit mindestens 250.000 EW oder nach Definition Mitgliedsstaat
Gesundheitsschutz durch Grenzwerte (Tochter-RL)Pläne bzw. Programme zur Grenzwertunterschreitung
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Luftreinhalteplan nach EU-Recht
Deutschland (Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht (BImSchG und 22. BImSchV im Jahr 2002)
BImSchG und 22. BImSchV (VO über Immissionswerte)
§ 10: Behörden haben Luftqualität für gesamte Fläche ihres Landes ...zu beurteilen:
Messungen und Modellrechnungen durchführenLuftreinhaltepläne für Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen (Berücksichtigung von Toleranzmargen) nach § 47 Abs.1 BImSchG
http://www.bund.net/verkehr/themen/themen_56/files/3070_synopselrpstanddez04.pdf
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Luftreinhalteplan § 47 BImSchG
Luftreinhalteplan: bei Überschreiten der Immissionsgrenzwerte gem. § 48a BImSchG bzw. bei zu erwartender Überschreitung
Ziele der Raumordnung zu beachten Aktionsplan: bei Gefahr der Überschreitung von I-Grenzwerten oder Alarmwerten (Sofort-Maßnahmen, eventuell Teil des Luftreinhalteplans)
Behördliches Eingriffsrecht nach Grenzwertüberschreitung gem. RVO oder aufgrund Maßnahmen in PlanEinvernehmen mit Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden bei Maßnahmen in Luftreinhalte- bzw. AktionsplänenMaßnahmen nach dem Verursacherprinzip und -anteil bestimmenÖffentlichkeitsbeteiligung bei Aufstellung, Zugänglichkeit der Pläne für ÖffentlichtkeitMaßnahmen sind durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen.
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Luftreinhalteplan - Mindestinhalte
Anlage 6 der 22. BImSchV
1. Ort des Überschreitens2. Allgemeine Informationen (Art des Gebietes u.a.)3. Zuständige Behörden4. Art und Beurteilung der Verschmutzung5. Ursprung der Verschmutzung6. Lageanalyse (Überschreitungsgründe) Angaben zu durchgeführten Maßnahmen oder Verbesserungsvorhaben
7. Vor EU-RL-Einführung8. Nach EU-RL-Einführung9. langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben10. Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten
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Luftreinhalteplan nach EU-Recht
22. BImSchV § 1 Begriffsbestimmungen Nr. 7:
Definition Ballungsraum: Gebiet mit mindestens 250.000 EW Gebiet mit EW-Dichte größer 1.000 EW/km2 auf mehr als 100 km2
Gebietseinteilung spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen (§ 10 Abs. 1)
Bsp. HessenBallungsraum Rhein-Main,Ballungsraum Kassel, Gebiet Südhessen, Gebiet Lahn-Dill, Gebiet Mittel- und Nordhessen.
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Luftreinhaltepläne - Querschnittsaufgabe
Zuständigkeit: oberste Immissionsschutzbehörde (Umweltministerium)Koordinierung der Maßnahmenumsetzung in verschiedenen
Rechtsgebieten (Immissionsschutz, Straßenverkehrsrecht, Planungsrecht) durch IMAG:
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Federführung)Abteilung II "Abfallwirtschaft, Bergbau, Klima- und Immissionsschutz„Referat II 13 "Gebietsbezogener Immissionsschutz, Chemikalien, Produkte/Stoffe„
Referat II 12 "Verkehrsbezogene Luftreinhaltung, Energieeffizienz, Abwärmenutzung" Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
Abteilung I "Immissions- und Strahlenschutz„Dezernat I1 "Luftreinhaltung, Kataster, Planungen"
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und LandesentwicklungAbteilung VI "Verkehr„Referat VI 4 "Straßenverkehrsordnung und Verkehrssicherheit"
Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-MainStadt DarmstadtStadt Frankfurt
Stadt Wiesbaden
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Luftreinhaltung nach EU-Recht § 47 BImSchG
(7) Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen werden ermächtigt, bei der Gefahr, dass Immissionsgrenzwerte überschritten werden, die eine Rechtsverordnung nach § 48a Abs. 1 festlegt, durch Rechtsverordnung vorzuschreiben, dass in näher zu bestimmenden Gebieten bestimmte
1. ortsveränderliche Anlagen nicht betrieben werden dürfen,
2. ortsfeste Anlagen nicht errichtet werden dürfen,3. ortsveränderliche oder ortsfeste Anlagen nur zu
bestimmten Zeiten betrieben werden dürfen oder erhöhten Anforderungen genügen müssen,
4. Brennstoffe in Anlagen nicht oder beschränkt verwendet werden dürfen.
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Luftreinhalteplan München
„In Bayern wurden vom Landesamt für Umweltschutz Überschreitungen der Grenzwerte bei Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) festgestellt“http://www.muenchen.de/Rathaus/rgu/vorsorge_schutz/luft/luftreinhalteplan/98045/index.htmlhttp://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/70_rgu/04_vorsorge_schutz/luft/pdf/luftreinhalteplan.pdfhttp://by.juris.de/by/gesamt/ImSchG_BY.htm#ImSchG_BY_rahmen
LuftreinhalteplanungArt. 8 BayImSchG: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV)
Entwürfe für LuftreinhaltepläneStMUGV beauftragt Regierungen (Mittelbehörden) mit Erstellung der Entwürfe für Luftreinhaltepläne (Übertragung auf Landratsamt, kreisfreie Stadt oder Große Kreisstadt möglich, wenn dort Problemlösungskompetenz besteht; Übertragung auf Kommune setzt voraus, dass sie die Kosten trägt)
Überwachung Luftqualität Art. 6 BayImSchG: Landesamt für Umwelt(schutz), benennt Gebiet mit Grenzwertüberschreitung und solche, wo eine Überschreitung droht.
Beteiligung von Stadt und TÖB Regierungen (Mittelbehörden) beteiligt bei der Aufstellung des Entwurfs auch im Hinblick auf eine spätere Umsetzung der Maßnahmen Referate und Fachstellen der Landeshauptstadt München und weitere nichtstädtische Dienststellen.
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Luftreinhalteplan München
Verkehrsbezogene MaßnahmenGVZ (Güternahverkehr durch Kleinlaster)City-Logistik (City-Lieferverkehr durch Kleinlaster)Ausbau von Ring- und Ausfallstraßen, TunnelbauParkraumbewirtschaftungStellplatzbeschränkungen (notwendige Stellplätze nach Bau0)Förderung ÖPNV (neues Busnetz, Ausbau U-Bahn, Tram; Beschleunigung)Ausbau P&R, B&R
http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/70_rgu/04_vorsorge_schutz/luft/pdf/luftreinhalteplan.pdf
Quelle: Luftreinhalteplan München 2004, S. 41
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Luftreinhalteplan n. Landesvordnung § 44 BImSchG
Abs.2: Länder werden ermächtigt, zusätzlich zur Immissionsüberwachung nach EU-Recht (22. BImSchV) Untersuchungsgebiete für weitere Luftverunreinigungen auszuweisen (Luftreinhaltepläne alter Prägung der 80er und 90er Jahre)
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__44.htmlhttp://www.hlug.de/medien/luft/planung/index.htm
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Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Städtebau, Bauleitplanung:Ventilationsbahnen (Grünzüge), Frischluftschneisen, KaltluftentstehungsgebieteNutzungsmischung (Verkehrsvermeidung)Autofreies Wohnen
Wohnungsbestand und -neubauFernwärmeanschluss per Satzung (Ofenheizung zurückdrängen)
IndustrieProduktionseinschränkungen
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Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Motorisierter Verkehr: Weniger, langsamer, sauberer
Förderung Umweltverbund (schneller und billiger: „Tempo, Takt, Tarif): ÖPNV und Radverkehr, Jobticket
Mobilitätsketten umweltverträglich optimieren: GVZ, P & R, B & R
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Regelung des MIV
City-Maut; Parkraumbewirtschaftung, Parkleitsysteme, Stellplatzbeschränkungen (notwendige Stellplätze nach Bau0) Sperrung von Straßen oder –abschnitten, Fahrverbote: total, emissionsabhängig, bestimmte Kfz (z.B. Lkw), bestimmte Zeiten
großräumig: Umweltzone kleinräumig: Zurückverlegung der Ampel vor Brücken, Bsp.
Zoobrücke
Einbahnstraßensystem (Verhinderung Durchgangsverkehr) Zuflussdosierungen ("Pförtnerampeln“)
Verkehrsberuhigung: Tempo-30, Grüne Welle; verkehrsberuhigte Zonen, Fahrbahnverengung (Zeichen 325 StVO, Kfz müssen Schrittgeschwindigkeit fahren)
bauliche Maßnahmen: Fahrbahnverengungen, Fahrbahnverschwenkungen, Aufpflasterungen, Kreisverkehrsplätze
Lkw-Routenkonzept (Führung durch Nichtwohngebiete), GVZ
Pförtnerampeln in Potsdam
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