Post on 06-Apr-2016
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Herzlich Willkommen!„Hello to Europe!“
Informationsveranstaltung ERASMUS+
2015/16
Changing lives. Opening minds.
1. Überblick Gesamtprogramm
2. Allgemeine Förderbedingungen
3. Programmländer
4. Das Stipendium
5. Antragstellung
6. Ende des Auslandsaufenthaltes
7. Rechte und Pflichten
8. Sonderförderung
9. Online Sprachkurse
„Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung
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ERASMUS +• Laufzeit: 2014 – 2020/21
• Budget: 14,77 Mrd. EUR
• Ziele im Hochschulbereich: internationale Kompetenzen, persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit
verbessern, ..Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort steigern, Entwicklung der
Hochschulbildung in Drittländern
Schlüsselaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen
Schlüsselaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung
von Innovation und zum Austausch
von bewährten Verfahren
Schlüsselaktion 3: Unterstützung politischer Reformen
LLP
• Comenius (Schulbildung)
• ERASMUS (Hochschulbildung)• Grundtvig (Erwachsenenbildung)
• Leonardo (Berufliche Bildung)
• Internationale EU-Hochschulprogramme mit Drittländern: ERASMUS Mundus, Tempus, Alfa, Edulink/ Youth in
Action ...Programm
1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+
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•Studierendenmobilität: - Auslandsstudium (SMS)
- Auslandspraktikum (SMP)
•Personalmobilität: - Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)- Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+
ERASMUS+Schlüsselaktion 1:Mobilität von Einzelpersonen
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2. Allgemeine Förderbedingungen
• Vollzeitstudierende/r an der HS Bremen• Unabhängig von Nationalität und Alter• Nur Programmländer• Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten: insgesamt bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus
(Bachelor, Master, Promotion) Mobilitäten aus der alten Programmgeneration (PLL) werden angerechnet Mittelverfügbarkeit
Für SMS
Vorhandensein eines Interinstitutional Agreements (SMS) mit der GasthochschuleDauer min. 3 Monate (90 Tage)Studierende im ersten (Bachelor-) Studienjahr können nicht gefördert werden
Für SMP
Dauer min. 2 Monate (60 Tage)Aufnehmende Einrichtungen: Hochschulen mit ECHE (Erasmus Charta für die Hochschulbildung) oder beliebige, auf
dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige EinrichtungenFolgende Einrichtungen kommen nicht in Betracht:
EU-Institutionen (vollständige Liste: http://europa.eu/institutions/index_de.htm) Einrichtungen die EU-Programme verwalten
Neu: Graduiertenpraktika:
Bewerbung und Auswahl für die Förderung im letzten Studienjahr (vor Exmatrikulation) Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation durchgeführt und abgeschlossen werden Wird auf die max.12 Monate der Studienphase der Antragsstellung angerechnet
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3. Programmländer
Mitgliedstaaten der EUBelgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Programmländer außerhalb der EUMazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei
Überseeische Gebiete
z.B. Grönland, Niederländische Antillen
Vollständige Liste zum Download auf unserer HP:
ERASMUS+ Allgemeines
Informationen zum EU-Programm
Die Schweiz ist 2014/15 kein Programmland.
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4. Das Stipendium
1. Förderzeitraum: 01.06.15 – 31.05.2017 (z.B. WS15/16 & SS16 oder SS16 & WS16/17 möglich)
2. Förderdauer:Anfangs- und Enddatum: der erste bzw. der letzte Tag, an dem der Geförderte für akademische Zwecke anwesend ist.
Auch Begrüßungsveranstaltungen oder Kurse zur sprachlichen oder kulturellen Vorbereitung Auch Sprachkurse bei externen Sprachkursanbietern (Bescheinigung über Relevanz für
Ihren .Auslandsaufenthalt nötig, erhältlich bei Ihrem DIO)
3. Förderhöhe• Das Stipendium wird vor Beginn der Mobilität in einer Summe ausgezahlt
• Von der Förderdauer werden abhängig von der Gesamtdauer der Mobilität eine gewisse Anzahl an sogenannten
Zero-Grant-Tagen einbehalten
Restzahlung nach Einreichung der Abschlussunterlagen - Höhe richtet sich nach Mittelverfügbarkeit
• Spezifische Regelungen bei Sonderförderung
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4. Das Stipendium
Ländergruppen: SMS zur Zeit SMP zur Zeit
LGI – Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland,
Schweden, UK, Liechtenstein, Norwegen
300 EUR/ Monat10 EUR/ Tag
420 EUR/ Monat14 EUR/ Tag
LG II – Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien,
Kroatien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien,
Island, Türkei
240 EUR/ Monat8 EUR/ Tag
360 EUR/ Monat12 EUR/ Tag
LG III – Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen,
Rumänien, Slowakei, Mazedonien
180 EUR/ Monat6 EUR/ Tag
300 EUR/ Monat10 EUR/ Tag
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4. Das Stipendium
Auslandsbafög kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von über 300,00 Euro/Monat
angerechnet. Bafög-Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen
Andere Stipendien oder Einkommen haben auf das Erasmus-Stipendium keinen Einfluss Ausnahme DAAD-Stipendien und evtl. Vorgaben von Seiten der anderen Stipendiengeber
Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist selbst zu sorgen Infos unter: http://www.daad.de/ausland/service/daad-gruppenversicherungen/05124.de.html
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5. AntragstellungSchritt 1: Departmental International Office – DIO [International Office Ihrer Fakultät]
• Beratung• Check Interinstitutional Agreements/Plätze oder Unternehmen und TA-Inhalte • Einreichung Learning Agreements (vollständig unterzeichnet) • Unterzeichnung Grant Agreement (wird ab 01.06.2015 online zur Verfügung stehen)
Schritt 2: International Office (Erasmus Büro) – Ilka Knippel und Antje Timmermann
• Einreichung der Bewerbungsunterlagen für das ERASMUS Stipendium:
Die Deadline für die Antragsstellung für SMS-Mobilitäten ist der 15. Februar bzw. der 15. Juli Für SMP muss der Antrag rechtzeitig vor der Mobilität eingereicht werden (ca. 2 Monate)Bitte informieren Sie sich laufend auf unserer HP, wo wir neue Informationen veröffentlichen sobald sie verfügbar sind:
http://www.hs-bremen.de/internet/de/international/office/erasmus/
SMS SMP
• Grant Agreement
-> Muss im ORIGINAL vorliegen und
vollständig .....unterzeichnet und ausgefüllt sein• Letter of Acceptance (Email ausreichend)
• Grant Agreement
-> Muss im ORIGINAL vorliegen und
vollständig .....unterzeichnet und ausgefüllt sein• Kopie des Learning Agreement
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6. Ende des Auslandsaufenthaltes
Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes sind Sie verpflichtet, zeitnah (spätestens innerhalb von 30 Tagen) folgende Unterlagen abzugeben:
Für SMS• Letter of Confirmation for a student stay abroad SMS (LoC)
Abzugeben im International Office
• Bericht im Mobility Tool der EU Onlinebericht - den Link erhalten Sie automatisch per Email von der EU
Für SMP:• Letter of Confirmation for a student stay abroad SMP (LoC)
Abzugeben im International Office
• Bericht im Mobility Tool der EU Onlinebericht - den Link erhalten Sie automatisch per Email von der EU
Nach Abgabe aller Abschlussdokumente erfolgt die Abschlusszahlung je nach Mittelverfügbarkeit
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7. Rechte und Pflichten
Wichtigste Inhalte der Studierendencharta
Rechte:
• Unterzeichnete Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarung (Learning Agreement - LA)• Keine Studien-, Einschreibe- und Prüfungsgebühren und Gebühren für den Zugang zu
Labor- und Bibliothekseinrichtungen• Anerkennung der Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarungen durch die Heimathochschule• Erhalt von Leistungsnachweisen• Gleichbehandlung und -betreuung wie reguläre Studierende• Studienförderung durch Erasmus möglich
Pflichten:
• Nachkommen der ERASMUS-Vereinbarungen im Grant Agreement• Schriftliche Information an die Heimathochschule bei Abweichungen• Verlängerung einer Mobilität einen Monat vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltsdauer• Halten an die Vorschriften und Regeln der Gasthochschule• Abgabe aller nötigen Unterlagen
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8. Sonderförderung
1. Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB von mindestens 50)
Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studien- oder Praktikaaufenthalten Option 1 – Pauschal: Erhalt des Höchstbetrag der entsprechenden Ländergruppe Option 2 – Individuell: Antrag auf eine
Zuschusszahlung für entstehende Mehrkosten (Beleg-Nachweis erforderlich)
2. Förderung von Studierenden mit Kind
Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studienaufenthalten Für Studierende, die alleine mit ihrem(n) Kind(ern) ins Ausland gehen Erhalt einer festgesetzten Pauschale von 200 EUR monatlich
SMS SMP
LG I 500 EUR 700 EUR
LG II 450 EUR 650 EUR
LG III 400 EUR 600 EUR
Beratungsangebot im International Office
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8. Sonderförderung
Antragsverfahren:
• übliche Mobilitätsformulare
• Zusätzliches Formular für die ExtraförderungZusatzformular muss spätestens 2 Monate vor Ausreise vollständig im Büro des International Office vorliegen
• Kopie des Behindertenausweises (und ggf. Beleg-Nachweis für Mehrkosten) bzw. Nachweis, dass die Kinder mit ins Ausland reisen (z.B. Flugticket) und Geburtsurkunde(n)
• Die Förderung erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage verfügbarer Mittel – frühe Beantragung lohnt sich!
• Der Bericht im Mobility Tool ist um die besonderen Aspekte zu ergänzen
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9. Sprachenförderung Online
Komponente 1: Verpflichtender Sprachtest vor und nach der Mobilität
Komponente 2: (Optional) Onlinesprachkurs
- Zielt auf die Hauptarbeitssprache einer Mobilität- Nicht für Muttersprachler
- Verfügbar für: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Spanisch- Für nicht verfügbare Arbeitssprachen: kein Test und kein Sprachkurs
Alle Informationen (u.a. Link zum Test) werden an die von Ihnen im Grant Agreement angegebene Emailadresse gesendet.
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Ansprechpartner:
Ilka Knippel
Hochschule BremenInternational Office - ErasmusNeustadtswall 3028199 BremenRaum AB 104/105
Telefon +49 (0) 421 - 5905 - 4135 oder - 2440Telefax +49 (0) 421 - 5905 - 4109
erasmus@hs-bremen.de
SprechzeitenMo: 13.00 – 15.00 UhrDi und Do: 9.00 – 12.00 Uhr
Homepage: http://www.hs-bremen.de/internet/de/international/office/erasmus/
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Fragen ?Neustadtswall 30International Office - ErasmusbüroD-28199 BremenT +49 421 59050F +49 421 5905 2292info@hs-bremen.dehs-bremen.de