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Konzept – Wohnanlage für Menschen mit Behinderungen
Leben mit Handicap Prien GmbH & CO KG
Hochfellnstraße 11, 83209 Prien
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Konzept
Wohnanlage für Menschen mit Behinderungen
Betreutes Wohnen
ambulant & intensiv ambulant
Mit so wenig Hilfe wie nötig, zu so viel Eigenständigkeit, wie möglich
Prien, 1.3.2012
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Gliederung 1 Einleitung .................................................................................................... Seite 3 2 Leitbild und Ziele ......................................................................................... Seite 4 3 Ausgangslage .............................................................................................. Seite 7 4 Qualitätssicherung ...................................................................................... Seite 9
4.1 Bedeutung der Qualität ..................................................... Seite 9 4.2 Qualitätskriterien ............................................................... Seite 10 4.3 Normalisierungsprinzip ..................................................... Seite 12 4.4 Lebensqualität ................................................................... Seite 12
5 Strukturqualität .................................................................................... ...... Seite 15
5.1 Zielgruppe .......................................................................... Seite 15 5.2 Allgemeine Anforderungen .............................................. Seite 16 5.3 Die Sozialstruktur des Hauses ......................................... Seite 19 5.4 Die Akteure der Wohnanlage ........................................... Seite 21 5.5 Personalausstattung ........................................................ Seite 22 5.6 Das Gebäude ..................................................................... Seite 27 5.7 Wohnungsrechtliche Rahmenbedingungen ................... Seite 28 5.8 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen ........................... Seite 29 5.9 Die Gesellschafter ............................................................. Seite 30
6 Prozessqualität ............................................................................................ Seite 31
6.1 Allgemeine Anforderungen ............................................... Seite 31
6.2 Aufnahmeverfahren ........................................................... Seite 32 6.3 Mitbestimmung .................................................................. Seite 34
6.4 Vermieter ........................................................................... Seite 34
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6.5 Ambulante Dienstleistungen ............................................ Seite 36 6.6 Hilfebedarfsplanung .......................................................... Seite 41
6.7 Kosten und Finanzierung .................................................. Seite 44
7 Ergebnisqualität .......................................................................................... Seite 49
7.1 Beschwerdemanagement .................................................. Seite 50 7.2 Qualität und Wirtschaftlichkeit .......................................... Seite 55 7.3 Qualität und Finanzierung ................................................. Seite 57
8 Ein Wort zum Schluss ................................................................................. Seite 61 Literaturhinweis ........................................................................................... Seite 63
Anhang ......................................................................................................... Seite 64 Impressum ................................................................................................... Seite 88
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Einleitung
von Günter Bauer
Junge Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Zukunftspläne, wie ihre
Altersgenossen ohne Handicap: Irgendwann einmal von Zuhause ausziehen und
in der eigenen Wohnung das Leben selbst in die Hand nehmen. Eltern, Angehö-
rige und Betreuer junger behinderter Menschen erfahren dies hautnah. Doch im
Landkreis Rosenheim gibt es zu wenige Wohnmöglichkeiten für Menschen mit
Behinderung, insbesondere nicht für Erwachsene mit körperlichen Einschränkun-
gen.
Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Körperbehinderung gründeten deshalb
im Jahr 2007 den Verein Leben mit Handicap e.V. mit dem Ziel, die Wohnungs-
not durch eigenes Engagement – auch finanzieller Art - zu lindern, mit dem Ziel,
den Traum unserer Kinder wahr werden zu lassen, nämlich:
Mit so wenig Hilfe, wie nötig, zu so viel Eigenständigkeit, wie möglich!
So lautet das Motto, mit dem sich die Eltern auf den Weg gemacht haben. Schritt
für Schritt gelang es uns, auf oft steinigem Weg, Menschen für unser Vorhaben
zu begeistern. Die Weihnachtsaktion der Lokalzeitung Oberbayerisches Volks-
blatt, verhalf dem Verein zu mehr Lobby und ebnete zugleich den Weg zu ande-
ren Institutionen und Unterstützern. Klare Vorstellungen und ein unerschütterli-
cher Wille, Vertrauen in die Menschenrechte und der Glaube an eine offene Ge-
sellschaft – all das gab uns den nötigen Rückhalt, um das zu erschaffen, was wir
unseren Kindern versprochen haben. Ein Leben in größtmöglicher Selbständig-
keit. Ein Leben in den eigenen vier Wänden. Ein Leben selbstbestimmt und un-
abhängig.
1.
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Leitbild und Ziele
Gott schuf den Menschen nach seinem Bild,
nach Gottes Ebenbild schuf er ihn.
Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.
Die Vertragsstaaten […] gewährleisten, dass Menschen
mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben,
ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden,
wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind,
in besonderen Wohnformen zu leben.
Das Wesen unseres Leitbilds ist geprägt von der Annahme, dass ein autarkes Leben
auch für Menschen mit Behinderungen möglich ist. Die Unterstützung der Bewohner
richtet sich nach dem Wunsch, dem behinderten Menschen ein größtmögliches Maß
an Selbständigkeit und Lebensqualität zu bieten. Gerade ein Mensch mit Behinde-
rung verdient trotz seiner Betreuungs- und eventuellen Pflegebedürftigkeit in höchs-
tem Maße Respekt vor seiner Würde und die Achtung seiner Person. Für Vermieter,
Fachdienst und mobile Dienste bedeutet das, jeden Einzelnen als Gesamtperson,
2.
Gen. 1.27
GG Art. 3
UN-BRK Art. 19
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also in der Vielfalt seiner Eigenschaften, seiner Vorlieben, seiner Eigenheiten und
Bedürfnissen mit dem Zugeständnis der maximalen Eigenständigkeit zu unterstützen
und zu fördern und ihm damit ein weitgehend selbständiges, sinnerfülltes Leben zu
ermöglichen. Die Förderung der Eigenständigkeit ist das oberste Ziel. Jeder Bewoh-
ner ist handelndes Subjekt, keinesfalls ein Objekt, an dem etwas verrichtet wird.
Ein Zusammenleben mit familiärem Charakter wird angestrebt. Dies wird dadurch
ermöglicht, dass sich die Bewohner zu Wohngemeinschaften innerhalb der Haus-
gemeinschaft zusammen finden. So bekommen sie ein überschaubares und familiä-
res Umfeld. Über Struktur und Zusammensetzung entscheiden die Bewohner im
Rahmen der baulichen Gegebenheiten selbst. Bei Bedarf hilft der Fachdienst.
Die Wohnanlage zeichnet sich durch das Angebot einer transparenten und offenen
Versorgung aus. Sie integriert die Bewohner nicht nur in das örtliche Gemeinwesen,
sondern ermöglicht ihnen durch die Förderung der Selbständigkeit eine aktive Betei-
ligung an der Gestaltung ihres gesellschaftlichen Umfeldes. Dieser Rahmen ermög-
licht darüber hinaus, je nach individuellen Ressourcen, eine konsequente Weiter-
entwicklung hin zu mehr Selbständigkeit und Unabhängigkeit.
In diesem Sinne stellen auch die für dieses Wohnprojekt eingesetzten Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter des Vermieters, des Fachdienstes und der mobilen Dienste ei-
nen wichtigen Bestandteil in der Qualität der Betreuung dar. Sie sollen sich mit ihrer
Arbeit und der Dienstleitung in diesem Projekt identifizieren. Jede Mitarbeiterin und
jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit und ist dazu aufgefordert, die eigenen Vorstel-
lungen und Fähigkeiten konstruktiv in die Verwirklichung des Leitbildes einfließen zu
lassen. Dazu ist es uns wichtig, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Auf-
gaben genau kennen, sich an ihrem Platz wichtig und ernst genommen fühlen und
auch das Leitbild kennen.
Menschenrechte und Menschenwürde gelten für behinderte Menschen genau so wie
für Menschen ohne Behinderungen. Das bedeutet für die Idee unserer Wohnanlage:
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Der Wahrung von Privatsphäre muss auch in einer Wohn-
gemeinschaft besondere Bedeutung beigemessen werden.
Integration und Inklusion sind die Basis unseres Handels.
Das bedeutet auch, dass unser Haus allen offen steht:
behinderten und nicht behinderten Menschen.
Unsere Bewohner sind Teil der Gesellschaft. Sie sollen
die Möglichkeit haben, sich in die Ortsgemeinschaft
einzubringen, etwa im Rahmen eines Ehrenamtes.
Eine Partnerschaft zwischen zwei behinderten Menschen
soll nicht nur ermöglicht sondern auch gefördert werden.
Dafür werden die Rahmenbedingungen geschaffen.
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Im Landkreis Rosenheim gibt es zu wenige Wohnmöglichkeiten für Menschen mit
Behinderung, insbesondere für Erwachsene mit körperlichen Einschränkungen.
Der Bedarf an unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für behinderte Menschen in
Stadt und Landkreis Rosenheim wurde in einer Arbeitsgruppe festgestellt, einberu-
fen von der Behindertenbeauftragten des Landkreises. In der Arbeitsgruppe vertre-
ten waren neben den Leitern der Behinderteneinrichtungen auch ein Mitarbeiter des
Bezirkes Oberbayern, eine Bezirksrätin, die Verwaltung des Landkreise Rosenheim
sowie zwei Kreisräte. Die Arbeitsgruppe führte eine Ist-Analyse durch und formulier-
te anschließend in einem Konzept 1 die daraus resultierenden Ziele und den Hand-
lungsbedarf.
Danach meldeten die im Landkreis ansässigen Einrichtungen für behinderte Men-
schen folgenden Bedarf an:
Für folgende Wohnform:
Wohnen in eigener Wohnung mit ambulanten Diensten der Behinderten-
hilfe bzw. Pflegedienste
Für folgende Zielgruppen:
körperbehinderte und chronisch kranke Menschen aller Schwere-
grade / Voraussetzung ist barrierefreie Wohnung,
Menschen mit geistiger Behinderung, die keiner ständigen Aufsicht
bedürfen und eine gewisse Selbständigkeit erlangt haben,
Menschen mit Sinnesbehinderungen.
3.
Ausgangslage
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Das Konzept, hat an Aktualität nicht verloren, denn an der Wohnsituation hat sich
bisher nichts zum besseren verändert. Außerdem ist zu erwarten, dass sich der Be-
darf zwischenzeitlich erhöht hat. Dies belegen die häufigen Anfragen behinderter
Menschen nach barrierefreier Wohnmöglichkeit in Stadt und Landkreis Rosenheim.
Deshalb gründeten Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Körperbehinderung im
Jahr 2007 den Verein Leben mit Handicap e.V. mit dem Ziel, die Wohnungsnot
durch eigenes Engagement – auch finanzieller Art - zu lindern.
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Bedeutung der Qualität Qualitätskriterien Normalisierungsprinzip Lebensqualität
4.1 Bedeutung der Qualität „Die Frage nach Qualität lässt sich allgemein fassen, als die Frage danach, welche
Bedürfnisse Menschen mit Behinderungen haben, welche Entwicklungs- und Le-
bensmöglichkeiten ihnen zugestanden und von ihnen selbst reklamiert werden und
welche spezifischen Leistungen dafür zur Verfügung stehen müssen.“ 2
Leben mit Handicap e.V. stellt, getreu seinem Leitbild, den Anspruch behinderter
Menschen auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung in den Mittelpunkt seines
Handelns und erhebt dies zum Maß für die Qualität seines Wirkens. Selbstverständ-
lich gilt das auch bei der Organisation und der Gestaltung erforderlicher Hilfen. Wir
verstehen uns als Dienstleistungserbringer und erwarten dies auch von unseren Ko-
operationspartnern. Wir stellen das Fürsorgeparadigma in Frage und bevorzugen
den Paradigmenwechsel hin zu Vorsorge.
Demnach organisieren wir die benötigten Dienste nicht für die behinderten Men-
schen unserer Wohnlage, wir tun das in ihrem Auftrag und unter ihrer Mitwirkung.
So werden sie nicht gewollt oder ungewollt zu Objekten. Wir sehen sie als gleichbe-
rechtigte Mitgestalter von Unterstützungsleistungen. Unser Ziel: Mit so wenig Hilfe
Qualitätssicherung
4.
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wie möglich und mit so viel Unterstützung wie nötig die Lebensqualität unserer Be-
wohner in ihren eigenen vier Wänden zu sichern.
Wir wollen folgenden Interessen Rechnung tragen:
Transparenz und Vergleichbarkeit: Im Interesse unserer Bewohner
Effiziente Verwendung der Ressourcen: Im Interesse der Kostenträger
Kontinuierliche Verbesserung der Qualität: Im Interesse von Leben mit Handi-
cap e.V.
4.2 Qualitätskriterien
Qualitätsmanagement bedeutet für uns nicht zusätzlich investierte Stunden und er-
höhter Arbeitsaufwand. Qualitätsmanagement ist selbstverständlicher, integrierter
Bestandteil im täglichen Ablauf.
Unsere Aufgabe sehen wir darin, diejenigen Prozesse kontinuierlich zu steuern und
zu überprüfen, die für unsere Wohnanlage existenziell sind. Das System3, das unse-
rem Qualitätsmanagement zugrunde liegt, lässt sich messen an unserer:
Strukturqualität:
Sie bezieht sich auf den Rahmen, den wir zur Verfügung stellen, um die von
unseren Bewohnern erwünschte Leistung zu erbringen. Dazu gehört die tech-
nische Ausstattung ebenso wie organisatorische Regelungen und die Qualifi-
kation und Motivation unserer Mitarbeiter.
Prozessqualität:
Sie bezieht sich auf die Art und Weise, wie wir die Leistungen fachlich, zu-
sammen mit unseren Bewohnern und den Partnern, ausgestalten werden.
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Ergebnisqualität:
Sie bezieht sich darauf, ob und wie wir die Ziele erreichen, die wir uns gesetzt
haben und misst sich daran, welche Wirkung und Veränderung bei den Be-
wohnern herbeigeführt wurde. Daraus ziehen wir die nötigen Schlussfolge-
rungen und schließen damit den Kreislauf unseres Qualitätsmanagements.
Folgende Fragestellungen haben in der Diskussion zu den Qualitätskriterien vorab
Berücksichtigung gefunden:
Selbstbestimmung: Wie kann gewährleistet werden, dass die Wohnhaus-
Mitglieder ihr Zusammenleben (ggf. mit Unterstützung durch ihre gesetzlichen
Vertreter) in allen Bereichen selbstbestimmt gestalten können?
Wohnung und Wohnumfeld: Wie sollten die Wohnung und das Wohnumfeld
gestaltet sein, damit die Gemeinschaft, Selbständigkeit und Aktivitäten geför-
dert, Individualität und Rückzug ermöglicht werden und ein hohes Maß an Si-
cherheit geboten wird?
Betreuung, Pflege, Hauswirtschaft: Welche Anforderungen an Pflege,
hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung sowie an die Zusammen-
setzung sozialer Strukturen sind zu stellen, damit das individuellen Wohlbe-
finden und die Ressourcen der Wohnhaus-Mitglieder gefördert werden und
ein konstruktives Gemeinschaftsleben zustande kommt?
Personalausstattung: Über welche Qualifikationen und Kompetenzen sollten
unsere Mitarbeiter verfügen und wie viel Anwesenheit von unterstützenden
Personen ist notwendig?
Finanzierung: Wie sollte die Finanzierung aussehen, damit sie nachvollzieh-
bar ist und die Existenz der Wohnanlage gesichert ist?
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4.3 Normalisierungsprinzip
Maßgeblich für unsere Zielsetzung und unser Handeln ist die Annahme, dass behin-
derte Menschen grundsätzlich die gleichen Bedürfnisse haben wie nicht behinderte
Menschen auch. Die Realisierung der Bedürfnisse richtet sich, wie bei jedem ande-
ren auch, nach den persönlichen und sachlichen Ressourcen.
Unterstützung wird dann geleistet, wenn die vorhandenen Ressourcen erweitert
werden sollen, und dort wo dies nicht möglich ist, sollen ausgleichende Wege gefun-
den werden.
4.4 Lebensqualität
Die Qualität unserer Wohnanlage soll in folgenden Bereichen definiert werden:
Gesundheit unserer Bewohner
Entwicklung ihrer Persönlichkeit (eigene Lebensstile entwickeln, individuelle
Fähigkeiten fördern, selbständiges und selbstbestimmtes Handeln fördern)
Qualität des Wohnens z.B. Raumausstattung ihrer Wahl, die eigene „vier
Wände“ die ihren nennen können ...
Freizeit
Verfügbarkeit über Dienstleistungen
Barrierefreie Umwelt
Persönliche Rechte der Bewohner
Qualität des Lebens in der Gemeinde
Standards für oben definierte Bereiche sollen sicherstellen, dass die Stabilität der
Lebensqualität unserer Bewohner gewährleistet ist.
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Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf die Schnittstellen innerhalb der Wohn-
anlage, um keine Qualitätsverluste zu erfahren. Eine Kooperation der einzelnen Be-
reiche, also Schnittstellenarbeit, gibt es insbesondere
im Umgang mit Krisen
in der Reflexion der Zusammenarbeit
im Berichtswesen
im Beschwerdemanagement
Ein gemeinsames Verständnis über die Ziele, die wir erreichen wollen, über die Me-
thoden und die Verfahrensweisen, die anzuwenden sind, soll helfen Qualitätsverlust
zu vermeiden. Dieser Aufgabe sind wir uns bewusst und der werden wir uns stellen.
Nicht außer Acht lassen wollen wir auch die Gedanken an die Zukunft unserer be-
hinderten Bewohner. Dank verbesserter medizinischer Vorsorge und Hilfe, Dank um-
fassender pädagogischer Förderangebote und lebenslanger Begleitung, erreichen
Menschen mit Behinderung heute ein nahezu gleich hohes Lebensalter wie die Ge-
samtbevölkerung. Auch das ist es, was uns zum Handeln bewegt. Unsere Kinder
sollen nach dem Ausscheiden aus der Werkstatt in ihren Wohnungen verbleiben
können und dort entsprechende tagesstrukturierende Maßnahmen angeboten be-
kommen. Diese sind für die Erhaltung der Orientierung und sozialer Kompetenz so-
wie die im Lebenslauf entwickelten Fertigkeiten von größter Wichtigkeit. Zudem soll-
te stets geprüft werden, ob tagesstrukturierende Maßnahmen für den betroffenen
Personenkreis im Normalfall nicht auch in Gemeinschaftsräumen der Wohnunter-
künfte stattfinden kann, so dass Einsamkeit keinen Raum hat.
Organigramm
Um Handlungsbereiche unserer Wohnanlage zu verdeutlichen und um Schnittstellen
besser erkennen zu können, ist ein Organigramm hilfreich. Organisatorische Einhei-
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ten sowie deren Aufgabenverteilung und Kommunikationsbeziehungen werden er-
sichtlich. Die Wege und Abläufe in unserer Organisation werden für alle transparent.
Die Erstellung unseres Organigramms Anlage 2 war von vielen Diskussionen über un-
ser Verständnis zum selbständigen und selbstbestimmten Leben unserer Bewohner
begleitet und steht nun im ersten Entwurf fest. Wir werden das Organigramm und
die Organisationsstruktur Anlage 1 mit den Bewohnern und dem Bewohnerbeirat disku-
tieren, sobald die Bewohner ihre Wohnungen bezogen haben.
Beziehungsgeflecht
Eine grafische Darstellung Anlage 3 soll Aufschluss über unsere Partner geben, inner-
halb der Einrichtung und außerhalb. Wir erachten diese Transparenz als einen be-
deutenden Ansatz, um unsere Qualität sicher zu stellen. Darüber hinaus erleichtert
die grafische Darstellung es uns, den Bewohnern das Kooperationsgeflecht näher zu
bringen und sie damit in die Lage zu versetzen, selbstbestimmt ihre Leistungen zu
benennen.
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Zielgruppe Allgemeine Anforderungen
Sozialstruktur des Hauses Akteure der Wohnanlage Personalausstattung
Das Gebäude
Wohnungsrechtliche Rahmenbedingungen Sozialrechtliche Rahmenbedingungen
Die Gesellschafter
5.1 Zielgruppe
In unserem Wohnprojekt finden bis zu 30 erwachsene Menschen mit einer wesentli-
chen körperlichen und/oder geistigen Behinderung ihr Zuhause. Alle 30 Personen
sind vorübergehend oder dauerhaft auf Unterstützung angewiesen, um zur selbstän-
digen Lebensführung befähigt zu werden. Viele werden in der Werkstatt für behin-
derte Menschen arbeiten, eine Förderstätte besuchen oder an einer Tagesstruktur
für Erwachsene nach dem Erwerbsleben teilnehmen.
Wir stellen sicher, dass in der Wohnanlage Personen mit unterschiedlichstem Hilfe-
bedarf betreut werden können. Der Hilfebedarf wird durch eine individuelle Hilfebe-
5.
Strukturqualität
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darfsplanung ermittelt. Der Pflegebedarf kann bis einschließlich Pflegestufe 3+ ab-
gedeckt werden.
Nicht aufgenommen werden folgende Personengruppen:
Menschen mit einer vorrangig seelischen Behinderung
Menschen mit einer Suchterkrankung
Menschen mit erheblicher Selbst- und Fremdgefährdung, die einer geschlos-
senen Unterbringung bedürfen.
5.2 Allgemeine Anforderungen
Die Angebote dieser Einrichtung berücksichtigen die Lebensbedingungen von Men-
schen mit einer Behinderung, die im Laufe ihres Lebens von Bedeutung sind: Aspek-
te im Bereich des Wohnens – der Erziehung – in der Freizeit – Arbeit – Familie und
später auch im Alter. Mit anderen Worten: Dreißig Menschen werden hier ihr Zuhau-
se finden - eine Heimat! Und dies nicht zuletzt weil Ganzheitlichkeit, Selbstbestim-
mung und Individualität bereits in der Entwicklungsphase unseres Projektes mit ein-
fließen.
Hier eröffnet sich den Bewohnern eine neue Welt, neue Perspektiven, ihnen wird die
Möglichkeit gegeben einen eigenen individuellen Lebensentwurf zu realisieren und
ihnen so eine selbständigere Lebensführung zugestanden – ein Leben in Würde,
ganz genau so, wie es sich jeder nichtbehinderte Mensch auch wünscht. Mit unse-
rem Projekt wollen wir einen Beitrag dazu leisten die ambulante Betreuung auszu-
bauen. Gemäß dem Prinzip der Bayerischen Staatsregierung: ambulant vor statio-
när. Wir erkennen, dass der weitere Ausbau des Beratungs- und Betreuungsange-
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bots im ambulanten Bereich unbedingt erforderlich ist und komplettieren mit unserer
Wohnanlage das Mosaik bereits vorhandener Strukturen im Landkreis Rosenheim.
Anforderungen an die Betreuung
Über die reine Pflege und hauswirtschaftliche Unterstützung hinaus erhalten die
Wohnhaus-Mitglieder auch weitergehende Betreuung bzw. Begleitung in ihrem All-
tag. Insbesondere hier besteht weiterer Klärungsbedarf darüber, welche Leistungen
von welchen Akteuren (z.B. Fachkräfte, Angehörige, Pflegedienst, Vereine) erbracht
werden. Die Betreuungsangebote richten sich an Einzelne und an die gesamte
Gruppe. Der „normale“ Alltag steht im Vordergrund und gibt dem Tag eine Struktur.
Soweit sie können, organisieren die Bewohner den Haushalt und andere anfallenden
Aufgaben selbst und kommen sich gegenseitig zu Hilfe. Dabei werden sie von Be-
treuungskräften unterstützt, ebenso bei der Gestaltung des Gruppenlebens. Auch
hier steht im Mittelpunkt aller Angebote: Ganzheitlichkeit, Selbstbestimmung Anlage 4
und Individualität unserer Bewohner - als Maßstab für Qualität.
Anforderungen an die Pflege
Die pflegerische Versorgung in der Wohnanlage umfasst medizinische und pflegeri-
sche Hilfen (Grund- und Behandlungspflege) nach dem SGB XI und nach dem
SGB V. Rechtliche Grundlagen bilden die auf der Grundlage der einschlägigen
Rechtsvorschriften der vorgenannten Leistungsrechte bestehender Rahmen und
einzelvertraglichen Vereinbarungen. Aus diesem Grund werden hier keine Qualitäts-
kriterien formuliert.
Über die pflegerische Versorgung hinaus wird dafür Sorge getragen, dass rehabilita-
tive und mobilisierende Hilfen (z.B. nach Krankheit) in Anspruch genommen werden
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können. Auch bei längerer und schwerer Pflegebedürftigkeit wird ein Verbleiben in
der Wohngemeinschaft - möglichst bis zum Tod - ermöglicht.
Anforderungen an die Hauswirtschaft
Zu einem funktionsfähigen selbstbestimmten Wohnen gehören auch hauswirtschaft-
liche Aufgaben. Die Bewohner versorgen sich grundsätzlich hauswirtschaftlich
selbst. Dabei werden sie, je nach Bedarf, unterstützt. Diese hauswirtschaftliche
Selbstversorgung ist gleichzeitig ein wesentliches Instrument zur Förderung vorhan-
dener Fähigkeiten. Die damit verbundenen Aufgaben setzen im Idealfall an vertrau-
ten Tätigkeiten und vorhandenen Fähigkeiten an und vermitteln Erfolgserlebnisse.
Als regelmäßig wiederkehrende Handlungen geben sie den Tagen eine Struktur,
tragen zur Tagesgestaltung bei und vermitteln den Bewohnern Verantwortung für ihr
eigenes Leben. Darüber hinaus fördert die Bewältigung des Haushaltes, und in die-
sem Zusammenhang die gegenseitige Hilfe, das Zusammenleben in der Wohnge-
meinschaft. Die Förderung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten ist eine Kernaufgabe.
Deshalb wird die notwendige zeitliche und fachliche Unterstützung nach Bedarf be-
reitgestellt. Zu den damit verbundenen Aufgaben gehören Motivation, Anleitung,
praktische Hilfe und Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen. Die Neigungen,
Ressourcen und Gewohnheiten der Bewohner werden dabei berücksichtigt (z.B. Ko-
chen, Kartoffeln schälen, Einkaufstüte tragen, Laub fegen, Einkaufsliste zusammen-
stellen). Als hilfreich erweist es sich, wenn die behinderten Menschen konkrete
Funktionen haben (z.B. die Briefkastengängerin, die Blumengießerin, der Gärtner).
Sofern die Bewohner der Wohnanlage sich nicht aktiv an der Hausarbeit beteiligen
können, wird darauf geachtet, dass sie ihren Wünschen entsprechend dennoch ein-
bezogen werden. Dies betrifft insbesondere Bewohner, die aufgrund ihrer Ein-
schränkungen auf besondere Ansprache und permanenten Kontakt angewiesen sind
und/oder wenige Anreize aus der Umgebung aufnehmen können.
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5.3 Die Sozialstruktur des Hauses
Die 30 Bewohner des Hauses sollen grundsätzlich so leben dürfen, wie sie das tun
würden, wenn sie nicht behindert wären, vergleichbar mit Wohngemeinschaften und
Wohnungseigentumsgemeinschaften. Entsprechend ist das Haus keine stationäre
Einrichtung. Die Bewohner werden durch mobile Dienste betreut und gepflegt. Dies
gilt auch dann, wenn eine intensive Pflege und/oder Betreuung erforderlich ist.
Ein Fachdienst übernimmt Aufgaben, die entweder stark spezialisiert oder für die
Hausgemeinschaft als Ganzes von Bedeutung sind.
Es ist zu erwarten, dass die meisten Bewohner alleinstehend sein werden. Entspre-
chend ihren Bedürfnissen nach menschlicher Nähe und Zuwendung werden sie sich
aber zu Wohngemeinschaften und zu einer Hausgemeinschaft finden. Die insgesamt
5 Wohnküchen und der große Gemeinschaftsraum im Dachgeschoß unterstützen
das. Darüber hinaus werden Freundschaften und Paarbindungen entstehen.
Wohnung
Die Wohngemeinschaft ist in erster Linie ein Ort des Wohnens. Die Tatsache, dass
dort auch Pflege ausgeführt wird, ist zwar nicht ohne Bedeutung, sollte sich aber
immer dem Wohnprinzip unterordnen. Der Charakter der Wohnung wird trotz bauli-
cher und moderner Anpassungen und Einsatz von Hilfsmitteln den Charakter einer
normalen Wohnung haben. Ziel ist, dass die WG-Mitglieder so weit wie möglich ihr
gewohntes Leben, auch im Rahmen des gemeinschaftlichen Miteinanders, weiter-
führen können. Dazu gehört, dass die Wohnung so gestaltet ist, dass sie
ihre sozialen Kontakte erhalten und ggf. verbessern können,
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in einer aktiven und selbstbestimmten Lebensführung unterstützt werden,
ihr körperliches und psychisches Wohlbefinden erhalten und ggf. verbessern
können,
eine angemessene Balance zwischen Privatheit und Gemeinschaft finden,
möglichst bis zum Tod in der Wohnung bleiben können.
Wohnumfeld
Der deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge formuliert die Interaktion
behinderter Menschen wie folgt4 :
„Jedes Individuum schafft durch seine Aktivitäten, Vorlieben und Beziehungen Sozi-
alräume und lebt in diesen. Inklusive Sozialräume sind gleichermaßen individuelle
Lebensräume und strategische Handlungsräume mit einer inklusiven Zielrichtung.
Diese inklusive Zielrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass das selbstbestimmte
und gemeinschaftliche Leben aller Menschen ermöglicht werden soll. Das bedeutet,
alle Menschen sollen alleine oder mit anderen in der eigenen Wohnung leben kön-
nen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sein können, Regelbildungssys-
teme nutzen können usw.. Hierfür braucht es ein inklusives Umfeld, eine Nachbar-
schaft, ein Quartier im umfassenden Sinne, das dies ermöglicht. Es braucht Kultur-
sensibilität in allen Lebensbereichen. Es braucht Barrierefreiheit der Wohnung, des
Hauses, der Wege, des öffentlichen Personennahverkehrs, der Geschäfte, der Ban-
ken, der Post, der Arztpraxen und anderer Gesundheitsdienste, des Arbeitsplatzes,
des Bildungsbereichs (Kita, Schulen, Hochschulen etc.), der Freizeitangebote, der
Kirchen, der kulturellen Einrichtungen, des Sports, der Politik etc. Es braucht aber
auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Treffpunkte und Netzwerke, damit
Menschen Sicherheit und Geborgenheit erleben, und es braucht – vielleicht am aller
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Wichtigsten – eine gegenseitige Wertschätzung aller Menschen mit ihren unter-
schiedlichen Fähigkeiten ...“
Dies und nicht mehr, wünschen wir uns für die Bewohner unseres Hauses. Deshalb
haben wir es uns zum Ziel gesetzt sowohl alle Ressourcen unserer Bewohner als
auch alle vorhandenen Netzwerke zu aktivieren und so die Lebensqualität der be-
hinderten Bewohner im Sinne eines inklusiven Sozialraums zu gestalten.
5.4 Akteure der Wohnanlage
Ambulant betreutes Wohnen hat keine feste Organisationsform, sondern die beteilig-
ten Personen und Institutionen können ganz unterschiedlich miteinander agieren. Zu
den Akteuren gehören grundsätzlich immer
die Bewohner selbst
bei Bewohnern, die unter Betreuung stehen, die gesetzlichen Vertreter, An-
gehörige,
Dienstleistungsanbieter (z.B. Betreuung, Pflege, hauswirtschaftliche Hilfe, ...)
der Vermieter.
Auch (weitere) Angehörige oder Freunde sind in der Wohnanlage aktiv, indem sie zu
Besuch kommen und psychosozial unterstützen, Freizeitaktivitäten anbieten oder
weitere Aufgaben für den Einzelnen oder in der Gemeinschaft übernehmen. Zum
Teil sind auch vermittelnde Institutionen wie z.B. Vereine oder Verbände beteiligt, die
die Bewohner und die Gemeinschaft begleiten.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge: „Das Bürgerschaftliche
Engagement, die Selbsthilfe, Familie und die Nachbarschaftshilfe sind zu stärken
und insbesondere unter dem Blickwinkel der Inklusion weiterzuentwickeln. Bürger-
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schaftliche Strukturen sollten grundsätzlich inklusiv gestaltet sein und somit allen
interessierten Menschen offen stehen. Gerade in der gemeinsamen bürgerschaftli-
chen Tätigkeit verschiedener Menschen kann eine inklusive Haltung gelernt und ge-
fördert werden. Darüber hinaus sind bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Struk-
turen gute Partner zur Ergänzung individueller personenzentrierter Unterstützungen
für Menschen, die entsprechende Unterstützungsnetzwerke benötigen.“4
5.5 Personalausstattung
Die benötigte Betreuung, Pflege und hauswirtschaftliche Unterstützung wird durch
haupt- und nebenamtliche Kräfte sowie durch ergänzendes Personal (z.B. Ehrenam-
liche, Praktikanten) von einem oder mehreren Dienstleistungsanbietern erbracht.
Darüber hinaus sind z.B. Freiwillige und Therapeuten (z.B. Krankengymnastik, Ergo-
therapie), Ärzte sowie Angehörige bzw. gesetzliche Betreuer in der Wohnanlage ak-
tiv. Es besteht also eine Mischung aus festen Ansprechpersonen, die mit einem rela-
tiv hohen Stundenanteil in der Wohnanlage tätig sind und Personengruppen, die nur
zeitweise anwesend sind. Eine besondere Bedeutung haben die Angehörigen, weil
sie in der Regel zwar eher mit einem niedrigen Zeitaufwand in der Wohngemein-
schaft anwesend sind, dennoch eine große Rolle als Bezugs- und Ansprechperso-
nen für einzelne Bewohner spielen. Die im Folgenden definierten Anforderungen
beziehen sich auf alle Mitarbeiter, die entweder gegen Bezahlung oder auf ehren-
amtlicher Basis in der Wohngemeinschaft und im Kontakt mit den WG-Mitgliedern
tätig sind.
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Allgemeine Anforderungen
Das Leitbild bzw. Selbstverständnis der Dienstleistungsanbieter, die in der Wohn-
gemeinschaft tätig sind stimmt mit den besonderen Anforderungen in der Wohnanla-
ge -Selbstbestimmung der Bewohner, ganzheitliche Betreuung und Pflege, biografi-
scher Ansatz, Kooperationsbereitschaft- überein bzw. wird an diese Anforderungen
angepasst. Alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter kennen und akzeptieren die Zielsetzung
und sind bereit, die damit verbundenen Anforderungen und die Qualitätskriterien
umzusetzen. Die Verantwortung für die Pflege liegt grundsätzlich bei den Pflege-
diensten. Es gelten die gesetzlichen Grundlagen (nach dem SGB XI und SGB V, insbeson-
dere die Vorschriften nach dem §§ 112ff SGB XI - Qualitätssicherung und § 132a SGB V - Fortbil-
dungsverpflichtung).
Der Personaleinsatz richtet sich nach den Bedürfnissen und Ressourcen der Be-
wohner und wird entsprechend koordiniert. Es wird dafür Sorge getragen, dass die
Bewohner jederzeit ausreichend betreut, gepflegt, und hauswirtschaftlich versorgt
sind. In Abhängigkeit von der Zielgruppe und dem Betreuungsbedarf sind Mitarbei-
ter, Ehrenamtliche und/oder Angehörige/gesetzliche Betreuer unterschiedlich inten-
siv in der Wohnanlage präsent. Sofern keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung gegeben
ist, ist zumindest gesichert, dass immer jemand im Notfall ansprechbar ist (Bereit-
schaftsdienst). Darüber hinaus sollten bei Bedarf Kurzeinsätze durchgeführt werden
(z.B. nachts, um zu kontrollieren, dass alles in Ordnung ist, um pflegerische Anwen-
dungen durchzuführen z.B. neu zu lagern).
Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind den einzelnen Akteuren klar zugeordnet.
Ebenso werden die angebotenen Aktivitäten und Abläufe in der Wohnanlage und
Umgangsweisen mit spezifischen Problemstellungen aufeinander abgestimmt. Dies
wird durch regelmäßige Teambesprechungen gewährleistet. An diesen sind alle, die
in der Wohngemeinschaft aktiv sind - zumindest zeitweise - beteiligt.
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Zuständigkeiten und Abläufe sind darüber hinaus für alle Beteiligten transparent.
Das Handeln in der Wohnanlage wird systematisch geplant und ausgewertet, ohne
dabei die Flexibilität einzuschränken.
Um zu verhindern, dass die Bewohner mit ständig wechselnden Mitarbeitern kon-
frontiert sind, werden Teams gebildet, die dauerhaft in der Wohngemeinschaft tätig
sind. Es wird gewährleistet, dass feste Bezugspersonen, die als Ansprechpersonen
und/oder Alltagsmanager in der Wohngemeinschaft fungieren, vorhanden sind. Die
Kontinuität dieser Tätigkeit wird sichergestellt.
Folgende Disziplinen und Fachrichtungen sollen in der Wohnanlage tätig werden:
Fachdienst
Zu einem geringen Anteil erledigt der Fachdienst administrative Aufgaben. Der Per-
sonalbedarf für die Administration wird auf 10 Stunden pro Woche angesetzt. Erfor-
derlich ist eine kaufmännische oder administrative Qualifikation.
Der überwiegende Teil der Aufgaben erfordert aber hohe Fachkenntnis, große Erfah-
rung und hohes Einfühlungsvermögen. Es werden deshalb Fachkräfte mit langer
Berufserfahrung benötigt. Eigene Betroffenheit ist von Vorteil und wird bevorzugt
eingestellt. Der Bedarf wird auf 50 Stunden pro Woche für die Tätigkeiten von Dip-
lom Sozialpädagogen oder vergleichbarer Befähigung geschätzt.
Die Mitarbeiter müssen zeitlich sehr flexibel sein. Um Krankheit, Urlaub, Fortbildung
und Supervision abdecken zu können, ist möglicherweise die Beschäftigung von
Teilzeitkräften günstiger als die Beschäftigung einer Vollzeitkraft. Eine der Kräfte
braucht Personalführungsfähigkeiten.
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Mobile Dienste
Die personelle Ausstattung der ambulanten Dienste orientiert sich an den quantitativ
und qualitativ erforderlichen Betreuungs- und Pflegeleistungen und damit an dem
individuellen Hilfebedarf der Bewohner.
Die Einsatzplanung obliegt den Leitern der mobilen Dienste oder von ihnen beauf-
tragter qualifizierter Personen. Der Personalbestand jedes ambulanten Dienstes –
bezogen auf die Wohnanlage - wird über dessen Personalplan dokumentiert und
fortgeschrieben. Die Dokumentation der Maßnahmen richtet sich nach den einschlä-
gigen Vorschriften.
Der Fachkräfteanteil beträgt 75%. Als Fachkräfte sind vorzusehen: Sozialpädago-
gen, Heilerziehungspfleger, Erzieher, Ergotherapeut, Krankenpfleger, sowie eine
Hauswirtschafterin für den Leistungskomplex Hauswirtschaft. Die Leitung erfolgt
durch geeignete verantwortliche Fachkräfte.
Die Einsatzzeiten der ambulanten Dienste orientieren sich an den Anwesenheitszei-
ten der Menschen mit Behinderung. Die Zahl des Personals, das die mobilen Diens-
te insgesamt für die Betreuung und Pflege der Bewohner vorhalten, ergibt sich aus
der Summe der einzelnen Bedarfe, ggf. abzüglich der Synergieeffekte.
Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung
Es besteht ein Mix aus unterschiedlichen Professionen. So wird am besten gewähr-
leistet, dass die vielfältigen Aufgaben, die sich aus den Anforderungen für die Be-
treuung, Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung ergeben, angemessen erfüllt
werden. Um eine Versorgung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu ge-
währleisten, werden die Mitarbeiter der Dienste im Rahmen der eigenen Personal-
entwicklung laufend fortgebildet. Zur Entwicklung der Fach-, Methoden, Sozial- und
Selbstkompetenz der Mitarbeiter finden regelmäßige Fort- und Weiterbildungen statt.
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Bei Bedarf haben Mitarbeiter Anspruch auf Supervision. Zu besonderen Problemstel-
lungen wird das Casemanagement des Fachdienstes hinzugezogen.
Um eine Versorgung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu gewährleisten,
sind alle im Haus tätigen mobilen Dienste verpflichtet, die Mitarbeiter zu schulen und
weiter zu qualifizieren. Die Umsetzung des Fortbildungsplanes ist Teil des Quali-
tätsmanagement. Die Dienstleistungsanbieter stellen sicher, dass die Mitarbeiter ihre
Arbeit reflektieren (z.B. Supervision, Coaching, ...).
Es ist wünschenswert, dass auch Angehörige und Freiwillige die Möglichkeit haben,
an den Schulungen der Dienstleistungsanbieter teilzunehmen bzw. dass sie andere
Möglichkeiten wahrnehmen, um sich zu informieren und / oder fortzubilden.
Die reibungslose Kooperation zwischen den einzelnen Bereichen Anlage 9 muss im
Sinne unseres Qualitätsmanagements sichergestellt werden, indem
die kooperierenden Partner, Leistungsträger und Leistungserbringer, ihre
Schlüsselprozesse beschreiben und sie dort aufeinander abstimmen, wo sie
Berührungspunkte haben.
Zur Abstimmung über die jeweiligen Prozesse gehört, dass sie sich geeinigt
haben
- auf gemeinsame Ziele und Ergebnisindikatoren, fachliche Definitionen
- auf Standards zu den Schnittstellen an denen Kommunikation und Ko-
operation stattfinden,
- auf die jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten, sowie auf die
jeweiligen Informations- und Dokumentationspflichten.
Es sind Verfahren festgelegt zur Erkennung, Meldung und Beseitigung von
Abweichungen.
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Die Partner überprüfen regelmäßig jeder für sich und gemeinsam, ob die Prozesse
effektiv und effizient sind. Dabei betrachten sie insbesondere die relevanten Schnitt-
stellen. Sie stellen ggf. Verbesserungsmöglichkeiten fest und setzen diese konse-
quent um.4
5.6 Das Gebäude
Ein geeignetes Grundstück konnte in Prien am Chiemsee, Stauden11, gekauft wer-
den. Es hat eine Fläche von 2000m² und ist bis auf Weiteres auf 3 Seiten von grüner
Wiese umgeben. Noch im Ortszentrum gelegen, auf halbem Weg zum Chiemsee,
bietet es eine sehr gute Anbindung an die Infrastruktur des Ortes und hat gleichzeitig
einen hohen Freizeitwert.
Verein und betroffene Eltern gründeten für den Bau und den Betrieb einer Wohnan-
lage die Leben mit Handicap Prien GmbH & Co KG. Mit der Planung wurde die RPM
Architekten GmbH aus München beauftragt. Dieses Büro hat einschlägige Erfahrun-
gen durch ihre Arbeit an Projekten für die Pfennigparade und für das ICP München.
Zur Aufteilung der Räume in unserer Wohnanlage: Anlage 6
Auf 3 Etagen verteilt, sieht die Planung 30 barrierefreie Einzelapartments mit Nass-
zelle vor. Im Erdgeschoß und im 2. Stock befinden sich jeweils eine größere und
eine kleinere Wohnküche. Im 1. Stock befindet sich anstelle der kleineren Wohnkü-
che ein Pflegebad. Auf allen drei Etagen befinden sich Lagerräume und Fäkalien-
spülen sowie Waschmaschinen. Im Dachgeschoß ist der Gemeinschaftsraum für
das ganze Haus vorgesehen. Im Keller befinden sich neben den Funktionsräumen
Lagerräume mit Abteilen für jeden Bewohner sowie ein Werkraum.
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Mobiliar und Ausstattung der Gemeinschaftsräume wird vom Vermieter beschafft.
Das Mobiliar der Zimmer wird von ihren jeweiligen Bewohnern gestellt.
Um auch hier die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zu gewährleisten, fin-
den für die künftigen Bewohner Seminare, in dem die Bewohner befähigt werden,
ihre Zimmerausstattung zu beschreiben, zu planen und anzuschaffen. Das Seminar
wird von einer Stiftung finanziert und von einer Innenarchitektin und einer Sozialpä-
dagogin geleitet. Anlage 8
Baubeginn der Wohnanlage war im August 2011, bezugsfertig wird das Gebäude im
Herbst 2012 sein.
5.7 Wohnungsrechtliche Rahmenbedingungen
Das Haus wird zum Teil aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus finanziert. Der För-
derbescheid beschränkt den Kreis der Bewohner ausdrücklich auf Menschen mit
Behinderung. Als weitere Bedingung gilt, dass deren jährliche Einkünfte 12.000 €
nicht überschreiten.
Darüber hinaus handelt es sich ausdrücklich um eine Wohnbauförderung. Das be-
deutet, dass die Bewohner nicht untergebracht sind, sondern aufgrund eigenen
Handelns oder aufgrund Handelns ihrer rechtlichen Betreuer in der Wohnanlage zur
Miete wohnen und ihre Pflege- und Betreuungsdienste grundsätzlich selbst wählen
können. Dieses Wahlrecht schließt weder aus, dass die Bewohner auf freiwilliger
Basis einen gemeinsamen mobilen Dienst beauftragen, noch schließt es einen ge-
meinschaftlich zu finanzierenden Fachdienst aus, der sich um den Zusammenhalt in
den Wohngemeinschaften und in der Hausgemeinschaft, um Teambildung, Konflikt-
bewältigung, Qualitätskontrolle und um die Kontakte nach außen kümmert.
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Rechtliche Grundlagen für die Vertragsverhältnisse ist das Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB). Möglicherweise ist auch das Wohnungs- und Betreuungsvertragsgesetz
(WBVG) einschlägig.
5.8 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen
Als rechtliche Grundlagen dienen im Wesentlichen:
das Sozialgesetzbuch (SGB), Buch V, IX, XI und XII
das bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoQG),
das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und
das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG).
Die Bewohner des Hauses sind Mieter. Sie sind verpflichtet den Notrufdienst, die
Telefonnebenstelle, den LAN-Anschluss, TV-Anschluss und die Schlüsselverwaltung
bzw. Zugangskontrolle beim Vermieter zu beauftragen. In der Wahl ihres Dienstleis-
ters für Betreuung und Pflege sind sie frei. Gemäß Art. 2, Abs. 2 PfleWoQG finden
deshalb die weiteren Bestimmungen des PfleWoQG keine Anwendung. Die beauf-
tragten Dienstleister (mobilen Dienste) sind zur Kooperation und Koordination ver-
pflichtet.
Grundsätzlich beantragt jeder Bewohner die ihm zustehenden Pflege- und Eingliede-
rungsleistungen als Sachleitungen oder im Rahmen eines persönlichen Budgets und
poolt seine Leistungen. Mit dem Sozialhilfeträger und mit den Pflegekassen kann
eine pauschalierte Abrechnung vereinbart werden, wenn dies der Qualitätssicherung
und der Arbeitsvereinfachung dient.
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5.9 Die Gesellschafter
Der KG-Vertrag sieht vor, dass mit jedem Gesellschaftsanteil von wenigstens
52.000€ ein Belegungsrecht verbunden ist. Ein Gesellschafter, der diesen Betrag
mindestens eingezahlt hat, hat also einen Anspruch auf einen Wohnplatz für einen
Begünstigten. Dies wird in der Regel ein behinderter Abkömmling sein. In Ausnah-
mefällen könnte er auch selbst der Begünstigte sein.
Die Manfred Halbauer Stiftung gemeinnützige GmbH hält 6 Anteile und stellt deren
Belegungsrechte Menschen mit Behinderung zur Verfügung, deren Eltern sich einen
Anteil selbst nicht leisten können.
Mit Bezugsfertigkeit der Wohnanlage wird nur ein Teil – etwa die Hälfte – der Be-
günstigten von ihrem Belegungsrecht Gebrauch machen. Die übrigen Begünstigten
sind noch zu jung, oder können bzw. wollen aus anderen Gründen ihr Belegungs-
recht noch nicht wahrnehmen. Sie stellen ihre Wohnplätze vorübergehend anderen
Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Wenn sie später ihren Anspruch nutzen
wollen, müssen sie dies mindestens 2 Jahre vorher ankündigen.
Erläuterungen zu den Konsequenzen aus befristeten Wohnrechten und wie seitens
der KG damit umzugehen ist sind schriftlich festgehalten. Anlage 7
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Allgemeine Anforderungen Aufnahmeverfahren Mitbestimmung Vermieter Ambulante Dienstleistungen Hilfebedarfsplanung
Kosten und Finanzierung
6.1 Allgemeine Anforderungen
Ziel der Betreuung und Versorgung ist es, die Bewohner darin zu unterstützen, mög-
lichst selbständig und selbstbestimmt zu leben, mit einem hohen Maß an Wohlbefin-
den und Lebensfreude. Dazu gehört die Unterstützung bei der Erfüllung wesentlicher
Bedürfnisse:
Elementare Bedürfnisse (z.B. Essen, Trinken, Toilettengang, ...)
Sicherheit und Orientierung
Geborgenheit und Annahme
Selbstvertrauen und Identität
6.
Prozessqualität
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Selbstbestimmtheit
Kreativität und Anregungen
Kommunikation und soziale Kontakte
Eigenverantwortung
Partnerschaftlichkeit
Partizipation
Um eine angemessene Versorgung zu erreichen, werden die zur Erfüllung dieser
wesentlichen Bedürfnisse erforderlichen Leistungen vorgehalten und aufeinander
abgestimmt (vgl. Personalausstattung). Es ist gewährleistet, dass feste Bezugsper-
sonen vorhanden sind. In der Wohnanlage leben Menschen mit einem eigenen
Haushalt zusammen. Die Sie sind die „Hausherren“. Die Dienstleistungsanbieter
sind „Gäste“ im Haus. Die Arbeitsabläufe und Verrichtungen eines normalen Haus-
haltes sind Grundlage für den Alltag. Neben den individuellen Lebensentwürfen, wird
auch eine gemeinschaftliche Rahmensituation geschaffen, in der die vorhandene
Ressourcen und Kompetenzen der Bewohner genutzt und gefördert werden ohne zu
über- bzw. zu unter- fordern. Der allgemeine Umgang und die Gesprächsführung mit
den Bewohnern sind durch Empathie und Wertschätzung gekennzeichnet.
6.2 Aufnahmeverfahren
Grundsätzlich schließen die künftigen Bewohner einen Mietvertrag ab und werden
dadurch zu Mitgliedern der Hausgemeinschaft. Im Mietvertrag wird
das Mietverhältnis für den zur Verfügung gestellten Wohnraum und
die Benutzung der Räumlichkeiten der Einrichtung geregelt.
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Vor dem Abschluss eines Mietvertrages erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem
künftigen Bewohner, seinen Angehörigen, bzw. seinem gesetzlichen Betreuer durch
den Vermieter und durch den Fachdienst. Bei Bedarf und auf Wunsch des künftigen
Bewohners wird ein Beauftragter eines mobilen Dienstes zu dem Gespräch hinzu
gezogen. Dabei erfolgt eine umfangreiche Beratung zur Konzeption der Wohnanlage
sowie zu Leistungen und Kosten. Insbesondere wird der künftige Bewohner bzw.
dessen gesetzlicher Vertreter darauf hingewiesen,
dass als Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages der künftige
Bewohner einen Wohnberechtigungsschein benötigt, den er beim Landrats-
amt Rosenheim beantragt,
dass er vor Abschluss des Mietvertrags die Grundsicherung sowie die Kos-
tenübernahme für Miete, Betreuungs- und Pflegeleistungen bei den zuständi-
gen Kostenträgern (Sozialhilfeträger und Pflegekassen) beantragen sollte,
dass er den mobilen Dienst grundsätzlich frei wählen kann.
Sofern mit dem zuständigen Sozialhilfeträger eine Leistungsvereinbarung geschlos-
sen werden konnte, gelten folgende weitere Regelungen:
Die endgültige Aufnahmezusage kann in der Regel erst dann erfolgen, wenn
das Aufnahmeverfahren abgeschlossen ist und eine Kostenzusicherung der
zuständigen Kostenträger vorliegt.
Ein Betreuungs- und Pflegevertrag regelt die Rahmenbedingungen der
Dienstleistung, also Rechte und Pflichten, die zu erbringenden Leistungen,
sowie die Sicherstellung des Datenschutzes.
Die Modalitäten, Anforderungen und nötigen Formulare werden in einer eigens er-
stellten Aufnahmemappe gemeinsam mit Informationsmaterial an Bewerber ausge-
händigt.
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6.3 Mitbestimmung
Grundlage ist das bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoQG), auch
wenn das selbst nicht einschlägig ist. Die Bewohner geben sich eine Hausverfas-
sung. In ihr ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben die Vertretung der Be-
wohner gegenüber mobilen Diensten, Fachdienst und Vermieter zu regeln. Beispiel-
haft (aber nicht abschließend) gilt:
Die Vollversammlung tagt mindestens einmal jährlich und berät dabei auch
über die Qualität der Dienstleistungen von Vermieter, Unterstützungsdienst
und mobilen Diensten.
Die Bewohner wählen eine Hausgemeinschaftsvertretung. Diese vertritt die
Hausgemeinschaft gegenüber Vermieter, Unterstützungsdienst und mobilen
Diensten, soweit dafür nicht die Vollversammlung zuständig ist.
Die Mitglieder der Wohngemeinschaften können Sprecher und Stellvertreter
wählen.
6.4 Vermieter
Leben mit Handicap Prien GmbH & Co KG ist der Vermieter und nimmt grundsätz-
lich diejenigen Aufgaben wahr, die ein Vermieter auch in einem „normalen“ Mehrfa-
milienhaus ausübt, und rechnet die Kosten nach einschlägigen Richtlinien ab:
Heizung, Lüftung und Klimatisierung
Versorgung der Bewohner und der Nutz- und Gemeinschaftsflächen mit
Wasser, Strom, Kommunikation
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Entsorgung von Abwasser und Abfall
Schlüsselverwaltung und ggf. elektronische Zugangskontrolle
Betrieb und Instandhaltung von Rauch- und Brandmeldern, etc
Betrieb und Instandhaltung der Technik einer Personenrufanlage
Betrieb und Instandhaltung des Aufzugs
Beleuchtung der Nutz- und Gemeinschaftsflächen und des Außenbereichs
Regelmäßige Reinigung der Nutz- und Gemeinschaftsflächen
Gartenpflege und Winterdienst
Instandhalten des Gebäudes
Darüber hinaus beschafft der Vermieter das gemeinschaftlich genutzte Mobiliar und
unterhält es. Die Kosten für Abschreibung und Instandhaltung des gemeinschaftlich
genutzten Mobiliars werden auf die Bewohner anteilig umgelegt.
Für die Erfüllung der genannten Aufgaben kann sich der Vermieter einer Hausver-
waltung bedienen.
Der Vermieter ist gehalten in Abstimmung mit Unterstützungsdienst und mobilem
Dienst die Bewohner in für sie individuell geeignete Arbeiten einzubeziehen.
Der Vermieter unterstützt Bewohner mit befristeten Mietverträgen bei der Suche
nach einer neuen Wohnung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben organisiert er
den Umzug und kommt für angemessene Umzugskosten auf.
Haus- und Benutzerordnungen werden im Benehmen mit dem Fachdiendienst auf-
gestellt.
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6.5 Ambulante Dienstleistungen
Leistungen des Fachdienstes
Der Fachdienst leistet Arbeiten, die über die Pflege und Betreuung des einzelnen
Bewohners hinausgehen oder sehr spezielle Kenntnisse erfordern. Detailliertere An-
gaben, aber nicht abschließend, im Folgenden:
Sozialpädagogische Fachkräfte
Pädagogische Tätigkeiten:
Bewohnerbezogen:
Unterstützung bei der Konfliktbewältigung
Casemanagement – Beratung, Unterstützung und Begleitung in psychosozia-
len Fragen.
„Zukunftskonferenzen“ als Hilfe zur Entwicklung von Lebensperspektiven or-
ganisieren und durchführen.
Hilfebedarfsplanung. Erstellen des Hilfebedarfs, regelmäßige Anpassung an
die Bedürfnisse
Förderung der Verantwortung für das psychischen und physischen Wohlbe-
finden
Förderung der Eigenverantwortlichkeit und Beurteilungsfähigkeit für die Er-
bringung der Dienstleistungen
Förderung der Eigeninitiative (z.B. im Bildungsbereich)
Unterstützung bei der Beantragung und Durchsetzung der Ansprüche ge-
genüber Kostenträgern
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Kontakte und Besuche von/bei Ärzten, Arztpraxen, Therapeuten organisie-
ren, um den Bewohnern ihre Auswahlmöglichkeiten zu zeigen
Mobilitätstraining (z.B. Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln)
Hilfe zur Befähigung den eigenen Haushalt zu steuern
Förderung zur Unabhängigkeit von ambulanten Hilfen
Gruppenbezogene Tätigkeiten
Unterstützung bei der Formung der Wohngemeinschaften und der Hausge-
meinschaft (Teambildung)
Aufstellung der grundsätzlichen Regeln für ein geordnetes Zusammenleben,
gemeinsam mit den Bewohnern der Anlage
Organisation gemeinsamer Freizeitgestaltung
Inklusionsrelevante Gruppierungen anwerben und betreuen
ehrenamtliche Helfer anwerben und betreuen
Vermittlung von ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bewohner einschließlich Un-
terstützung der „aufnehmenden“ Vereine oder Organisationen.
Organisatorische Tätigkeiten:
Verteilung der Bewohnerzimmer einschließlich der individuellen Stauräume
(in Absprache mit Vermieter und mobilen Diensten)
Entwickelt die Regeln, nach denen die Kostenbeiträge der einzelnen Bewoh-
ner zu den gemeinsamen Kosten in den Gruppen (z.B. Nahrungsmittel, Ge-
tränke) ermittelt werden.
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Verwaltung des Gemeinschaftsraumes im Dachgeschoß und des Werkraums
im Keller
Organisation von Sammelbestellungen (z.B. Pflegeartikel, Getränke, etc)
Tätigkeiten im Bereich des Qualitätsmanagements:
Qualitätskontrolle der mobilen Dienste
Öffentlichkeitsarbeit in Benehmen mit dem Vermieter und dem Verein Leben
mit Handicap e.V.
Entwicklung eines Qualitätsmanagements
Der Arbeitgeber für das Personal des Fachdienstes ist noch zu klären.
Leistungen der mobilen Dienste
Mobile Dienste sind für die Betreuung und Pflege der einzelnen Bewohner und deren
Anleitung zum Leben in der Wohn- und Hausgemeinschaft verantwortlich. Ihr Han-
deln orientiert sich am Ziel die Eigenverantwortlichkeit, Selbstbestimmung und Selb-
ständigkeit der Bewohner zu respektieren, zu stabilisieren und zu fördern. Zu den
Aufgaben des Mobilen Dienstes gehören beispielhaft folgende Unterstützungsleis-
tungen:
Aktivierende Grundpflege SGB XI - im Bereich der:
Körperpflege
Ernährung
Mobilität
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Behandlungspflege SGB V
Umgang mit Medikamenten,
Verabreichung von Injektionen und Infusionen,
Verbandwechsel
Hauswirtschaftliche Versorgung
Kleidungs- und Wäschepflege (ggf. unter Nutzung externer Dienstleister)
Raumpflege und Abfallbeseitigung
Zusammenstellung eines gesunden und ausgewogenen Speiseplans
Zubereitung der Mahlzeiten.
Einkauf der Lebensmitteln und Getränke
Sicherstellung der hygienisch einwandfreien Aufbewahrung von Lebensmit-
teln und Getränken
Hilfsmittelberatung
Helfen und Beraten bei der Anschaffung und dem Gebrauch von Hilfsmitteln
Hilfestellung zur Formulierung der Bedürfnisse, Anliegen und zur Herstellung
von Kontakten zu den Hilfsmittelanbietern und -herstellern.
Hilfeplanung und Dokumentation
Individuellen Hilfeplan erstellen und Fortschreiben
Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
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Beaufsichtigung im Bereich der Grundpflege und der häuslichen Pflege
Anleitung zum alltäglichen Leben in der Wohn- und Hausgemeinschaft
Tagesstruktur
Organisation von und Begleitung zu Terminen bei Ärzten, Therapeuten, Ban-
ken und Behörden
Betreuung in der Freizeit, insbesondere auch bei der Nutzung örtlicher und
regionaler Angebote
Administrative Unterstützung bei der Beauftragung und Abrechnung ihrer in-
dividuell erhaltenen Pflege- und Eingliederungsleistung
Hilfe bei der Bildung und Anleitung der persönlichen Unterstützerkreise
Unterstützung der Bewohner bei ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten
Unterstützung der Bewohner mit befristeten Mietverträgen bei der Entschei-
dungsfindung und bei der Vorbereitung auf den Umzug, Begleitung während
des Umzugs und Wahrung der bisherigen sozialen Bindungen.
Bewohner-Assistenten
Das Angebot der Assistenz unterstreicht die Grundidee unseres Leitbildes, bestätigt
die Qualitätskriterien unseres Konzeptes und betont unsere Grundhaltung gegen-
über unseren Bewohnern:
Mit so wenig Hilfe, wie nötig, zu so viel Eigenständigkeit, wie möglich
Die Bewohner-Assistenten sind dem Mobilen Dienst zugeordnet. Sie können in fol-
genden Bereichen Hilfe geben:
Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
Umsetzung der Interessen des Bewohners
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Bei Kommunikation und Interaktion
In Wohnung und Haushalt
In der Freizeit
Trainieren von vorhandenen Fähigkeiten, sie kontinuierlich erweitern helfen
Mobilität
Begleitung
Ihre Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, den Bewohner zu betreuen, ihn anzu-
leiten bzw. das auszuführen wozu der Bewohner aufgrund seiner Behinderung nicht
in der Lage ist.
Bei allen Tätigkeiten, die einzelne Bewohner selbst nicht ausführen können, ist zu-
nächst ein Ausgleich innerhalb der Wohngemeinschaft zu suchen (der eine weiß,
wie man die Kochplatte aufheizt, der andere kann Eier aufschlagen. Zusammen
können sie Spiegeleier braten). Nur in dem Umfang, in dem ein Ausgleich nicht mög-
lich ist, übernimmt ein mobiler Dienst die Tätigkeit.
6.6 Hilfebedarfsplanung
Im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz ist das Ziel formuliert, Menschen
mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu
gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Das setzt jedoch Handlungsfähigkeit und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung vo-
raus. Behinderte Menschen verfügen diesbezüglich über unterschiedliche Ressour-
cen, die es festzustellen und zu fördern gilt. Eine in der Pädagogik und der Pflege
anerkannte Methodik ist das Instrument des Hilfebedarfplans.
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Der Hilfebedarfsplan ist zudem auch ein Instrument der Steuerung und Teil des ge-
setzlich geforderten Gesamtplanes. Dadurch werden Hilfen gefunden, die den indivi-
duellen Bedürfnissen des Bewohners Rechnung tragen. Zugleich wird ein effizienter
Einsatz finanzieller Ressourcen ermöglicht und sichergestellt.
Hilfebedarfsplanung findet in allen Leistungsbereichen der Wohnanlage statt, unab-
hängig von Art und Schwere der Behinderung.
Im gemeinsamen Diskurs zwischen den Beteiligten - Bewohner, Dienstleister und
Leistungsträger - ist eine Fokussierung auf die Ressourcen des Bewohners notwen-
dig. Fernziele und Nahziele werden
für alle transparent
in einer motivierenden Form für die Bewohner geplant.
Die Ziele werden so formuliert, dass sie folgenden Kriterien entsprechen:
konkret und eindeutig formuliert
messbar
motivierend
realistisch
zeitlich definiert
Die Umsetzung der Hilfeplanung bleibt unter Berücksichtigung der Qualitätssiche-
rung im Wesentlichen dem ambulanten Diensten überlassen. Zielüberprüfungen fin-
den in regelmäßigen Abständen statt.
Die Zielfestlegung wird im Rahmen der Hilfebedarfsplanung als Zielvereinbarung
begriffen und erhält den Charakter eines „Vertrags“. Verbindlichkeit, Zeiträume und
Konsequenzen werden in der Vereinbarung ebenso wie auch das Verfahren be-
schrieben. Eine Unterschrift gibt der Vereinbarung die nötige Form und das entspre-
chende Gewicht.
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Wenn notwendig, wird die Hilfebedarfsplanung zusätzlich in einer für den Bewohner
verständlichen Sprache formuliert.
Entsprechend dem individuellen Hilfebedarf werden so Maßnahmen geplant, durch-
geführt und evaluiert, die die Betreuung und Hilfe zur Teilnahme am öffentlichen Le-
ben gewährleisten. Dies schließt bei Bedarf eine pflegerische Versorgung mit ein.
Der Hilfe- und Betreuungsplan wird kontinuierlich überprüft und an die aktuelle Le-
benssituation des Menschen mit Behinderung angepasst.
Betreuung, Begleitung, Unterstützung, Erschließung von Hilfen im Umfeld, Anleitung,
stellvertretende Ausführung, Tätigkeitsbeaufsichtigung und Kontrolle erfolgen auf
Basis des begutachteten Betreuungsumfangs.
Den Menschen mit Behinderung werden gezielt verantwortungsvolle Aufgaben an-
vertraut, bei denen sie ihrer individuellen Situation angemessene Unterstützung er-
halten.
Gezielte pädagogische Anleitung gewährleistet, dass eine Balance zwischen Förde-
rung und Forderung eingehalten wird und eine Überforderung oder gar Selbstge-
fährdung vermieden wird.
Die mobilen Dienste organisieren ihre Dienstleistungen nach dem Bezugspersonen-
system. Dies ermöglicht individuelle Ansprechpartner für die Menschen mit Behinde-
rung und erleichtert das Ansprechen spezieller Wünsche und Bedürfnisse in einem
vertrauten Rahmen.
Die Leistungen werden nach therapeutischen Gesichtspunkten als Einzel- oder als
Gruppenleistung angeboten, im Hilfebedarfsplan beschrieben und umgesetzt.
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6.7 Kosten und Finanzierung
Die Kosten für das Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft gliedern
sich – vergleichbar einem privaten Haushalt - in
die Miete,
die Mietnebenkosten,
die Lebenshaltungskosten,
die Kosten für die Pflege,
die hauswirtschaftliche Unterstützung und
die Betreuung.
Die Aufwendungen für Unterkunft sind in unserer Wohnanlage im Verhältnis zu den
Gesamtkosten gering und niedriger als im Heim oder in einem Ein-Personen-
Haushalt. Die Finanzierung der personellen Unterstützung ist komplex und setzt eine
genaue Planung voraus.
Die Kosten für die bedarfsgerechte personelle Ausstattung hängen von verschiede-
nen Faktoren ab:
dem Unterstützungsbedarf der Bewohner
der erforderlichen Qualifikation des Personals
der Anzahl der Bewohner
den Entlastungsmöglichkeiten, also personellen Ressourcen, die nicht zusätz-
lich finanziert werden müssen z.B. Angehörige, freiwillige Helfer, Eigenleis-
tungen der Bewohner sowie das Vorhandensein niedrigschwelliger Betreu-
ungsangebote
den realen Aufwendungen für das Personal (z.B. Bezahlung nach Tarif, Ein-
Euro Job)
Die Bewohner bezahlen grundsätzlich alle Rechnungen selbst. Für die Refinanzie-
rung stehen ihnen die Leistungen der Pflege- und Krankenkassen unabhängig von
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ihren persönlichen Vermögens- und Einkommensverhältnissen zu. Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben sind ebenfalls unabhängig von Vermögen und Einkom-
men. Vor Leistungen der Sozialhilfe müssen die Bewohner aber eigenes Einkommen
und eigenes Vermögen einsetzen.
Pflege und Krankenkassen (Einkommens- und Vermögensunabhängig)
Pflegesachleistungen (§36 SGB XI) und/oder Pflegegeld (§37 SGB XI)
Zusätzliche Betreuungsleistungen (§45b SGB XI)
Eventuell Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Häusliche Krankenpflege (SGB V)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Einkommens- und Vermögens-unabhängig)
Allgemeine Leistungen, z.B. Berufsvorbereitung und berufliche Ausbil-
dung (§33 SGB IX)
Leistungen an Arbeitsgeber (§34 SGB IX)
Werkstätte für Menschen mit Behinderung (§41 SGB IX)
Sozialhilfe (Einkommen und Vermögen ist vorrangig einzusetzen)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
Eingliederungshilfe (6. Kapitel SGB XII), unter anderem mit den Teilbe-
reichen
- Teilhabe in der Gemeinschaft
- Bildung
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Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
Hilfe zur Gesundheit (5, Kapitel SGB XII)
Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII)
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
(8. Kapitel SGB XII)
Hilfen in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII)
Die Leistungen können entweder als Sachleistung beantragt werden oder als Per-
sönliches Budget (§17, SGB IX). Als Leistungen des persönlichen Budgets kommen
folgende Bereiche in Frage:
Ambulante und stationäre Eingliederungshilfen
zu einem selbstbetimmten Leben in betreuten Wohnformen
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Hilfe zum Erwerb praktischer Fähigkeiten
Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
Hilfen zur Kommunikation und Information
Gebärdendolmetscher
Hilfe zur Verständigung mit der Umwelt
Leistungen zur Mobilität
Assistenz
Begleitung
Fahrkosten
Mobilitätshilfen
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Einmalige Geldpauschalen
Einmalige Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung
Einmalige Beihilfe zur Beschaffung von Hilfsmitteln
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zu Sach- und Dienstleis-
tungen. Das Wunsch- und Wahlrecht steht dabei im Vordergrund. Mit dem Persönli-
chen Budget können unsere Bewohner Geld oder Gutscheine erhalten. Damit kau-
fen sie sich selbst die Leistungen ein, wie zum Beispiel Assistenz. Mit dem Persönli-
chen Budget reagierte der Gesetzgeber auf die Forderung nach mehr Selbstbestim-
mung, mehr Selbständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Und damit kommt er den
Grundprinzipien unserer Wohnanlage entgegen. Niemand wird wegen Art und
Schwere seiner Behinderung oder wegen des Umfangs der von ihm benötigten Leis-
tungen ausgegrenzt. Das Persönliche Budget steht allen offen.
Budgetfähig sind die Leistungen, die sich auf alltägliche und regelmäßig wieder-
kehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht
werden können.
"Alltäglich" bezieht sich auf die Anforderungen in Arbeit, Familie, Privatleben und
Gesellschaft sowie die Gestaltung des eigenen Lebensumfelds. Auf unsere Wohnan-
lage bezogen:
Budgetfähig ist auch das ambulant betreute Wohnen, z.B. weil es der Budgetnehmer
u.a.
durch Auswahl der Betreuungsperson,
durch die Festlegung der Einsatzzeiten
steuern kann.
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"Regelmäßig wiederkehrend" bedeutet, dass die Leistungen in feststellbaren Zeit-
abständen (z.B. täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich) anfallen und einen erkenn-
baren Rhythmus aufweisen oder innerhalb eines feststehenden Zeitraums in An-
spruch genommen werden. Das trifft auf die Bewohner unserer Wohnanlage zu.
Beispiele hier:
Hilfen zur häuslichen Pflege und Krankenpflege,
Heil- und Hilfsmittel sowie
Fahrtkosten als Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes.
Dort wo möglich, werden wir in unserer Wohnanlage auf das Persönliche Budget
setzen, denn der Grundgedanke des Persönlichen Budgets spiegelt unser Leitbild
wieder, nämlich, dass ein autarkes Leben auch für Menschen mit Behinderungen
möglich ist.
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Beschwerdemanagement Qualität und Wirtschaftlichkeit Qualität und Finanzierung
Ergebnisqualität bezieht sich darauf, ob und wie wir die Ziele, die wir uns in unserer
Wohnanlage gesetzt haben, erreichen und misst sich daran, welche Wirkung und
Veränderung bei den Bewohnern herbeigeführt wurde. Daraus ziehen wir die nötigen
Schlussfolgerungen. Die Verfahren zur Überprüfung der Qualität in unserer Wohnan-
lage müssen im Einzelnen noch festgelegt werden. Das wird Aufgabe im Rahmen
des Qualitätsmanagements sein. Über die anzuwendenden Verfahren aber sind wir
uns im Wesentlichen schon einig. Dazu gehören:
Bedarfe, Leistungen, Hilfeverlauf und Zielerreichung werden zu jedem Einzel-
fall dokumentiert.
Leben mit Handicap e.V., die ambulanten Dienste und die Bewohner der An-
lage sowie ggf. weitere Partner tragen ihre jeweiligen Erfahrungen mit den Hil-
fen zusammen.
Hilfeverlauf und Ergebnis werden gemeinsam unter Bezug auf die vereinbar-
ten allgemeinen Qualitätsmerkmale und auf die spezifischen Hilfeziele bewer-
tet.
Im regelmäßigen Dialog zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger
werden für die unterschiedlichen Angebotsformen regelmäßig die Hilfeverläu-
7.
Ergebnisqualität
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fe, die Zielerreichungsgrade und die Zufriedenheit der Bewohner evaluiert und
reflektiert. Daraus werden Folgerungen für die fachliche und organisatorische
Weiterentwicklung in unserer Wohnanlage gezogen und umgesetzt.
Die Wirkungen des örtlichen (gemeindlichen und übergemeindlichen) Hilfe-
systems werden regelmäßig den beteiligten Akteuren, den politischen Gremi-
en und der Öffentlichkeit berichtet, und es werden Konsequenzen für die
Schwerpunkte in der Sozialpolitik gezogen und umgesetzt.
Die Umsetzung und der Nutzen des Qualitätsmanagements werden in festge-
legten Abständen von Leistungserbringern und Leistungsträgern gemeinsam
reflektiert. Daraus werden Maßnahmen zur Verbesserung des Qualitätsma-
nagementsystems entwickelt und umgesetzt.
7.1 Beschwerdemanagement
Wenn Führungskräfte sich intensiv mit Personalfragen und Bewohneranliegen be-
fassen verbringen sie einen nicht geringen Teil ihrer Arbeitszeiten mit Rückmeldun-
gen verschiedener Art. Rückmeldungen können vielfältiger Natur sein.10 Doch unab-
hängig davon, ob die Rückmeldung positiv oder negativ ist, sie sollte in jedem Fall
ernst genommen werden, denn ein modernes Dienstleistungsunternehmen versteht
die Rückmeldung als Wertschätzung und Chance zur Verbesserung, um die Zukunft
für alle (Personal, Bewohner und Führungskräfte) zu gestalten und zu sichern.
Bewohner:
Eine neue Kultur des „Helfens“ ist gefragt. Das Bild eines abhängigen, fremdbe-
stimmten behinderten Menschen ist abgelöst worden durch einen eigenständigen
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und mündigen Bewohner (und / oder Angehörigen, Betreuer …) dessen Reklamation
aber auch Anerkennung ernst genommen werden müssen. Damit soll keineswegs
Egoismus und Anspruchsdenken gefördert, sondern Solidarität praktiziert und um-
gesetzt werden, einhergehend mit dem Bemühen zwischenmenschliche Beziehun-
gen und somit die Lebensqualität aller Bewohner zu erhöhen.
Mitarbeiter:
Gleiches gilt auch für die Mitarbeiter der Wohnanlage. Fehler sollen in erster Reihe
als Chance und nicht als Manko betrachtet werden. Zu den Fehlern zu stehen be-
deutet zugleich Bereitschaft daraus zu lernen und dadurch die Arbeitsqualität und
somit auch die Lebensqualität zu erhöhen.
Zeitnahe Reaktion
Jede Rückmeldung sollte unverzüglich, d.h. zeitnah und
mit dem Ziel der Veränderung, sofern es sich um einen Fehler handelt oder
mit dem Ziel der Festigung, sofern es sich um ein Lob handelt,
bearbeitet werden. Da mit jeder Beschwerde oder Anerkennung Verbesserungspo-
tential erschlossen werden kann, sollten gewissenhaft alle Gesichtspunkte die Be-
wohner, Angehörige, Betreuer, Mitarbeiter oder externe Kooperationspartner (z.B.
Ärzte …) ins Feld führen registriert werden. Anlage 5
Nicht nur Reklamationen oder Anerkennung sollten zu Korrekturmaßnahmen führen,
sondern eine Vielzahl von Möglichkeiten, die nicht immer in der Hand des Betreibers
liegen.
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Fehlerbearbeitung zur Steigerung der Zufriedenheit
Wenn geäußerte Kritik oder Anerkennung sorgfältig bearbeitet wird, führt dieses da-
zu, dass die Einstellung zu unserer Wohnanlage einen positiveren Stellenwert erhält.
Wird auf Wünsche entsprechend reagiert hat es zur Konsequenz:
Höhere Zufriedenheit
Erhaltung und Stärkung der Bindung zur Wohnanlage und dem Verein
Reduzierung der Kosten, die durch Fehler verursacht wurden
Positives Image wird gefördert
Korrektur- maßnahmen
Änderungen von
Gesetzen
Audits
Überprüfung von Verfahrensan-
weisung
Veränderte Zielsetzung
Fehleranalyse
Reklamation von
Mitarbeiter
Reklamation von
Bewohnern
Beurteilung der Dienstleistungs-
qualität
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Qualitätsverbesserung für alle
Beschwerden von Bewohnern Anlage 5, Mitarbeitern und Außenstehenden, sehen wir
als Chancen zur Leistungsverbesserung und als eine wesentliche Säule im Rahmen
unseres Qualitätsmanagements. Neben dem „Kummerkasten“, der zentral in der
Wohnanlage für jeden zugänglich angebracht wird, gibt es für Beschwerden eigene
E-Mail-Adressen beim Fachdienst und beim Verein Leben mit Handicap e.V.
Durchführung
Sobald ein Fehler auftritt ist unverzüglich zu prüfen, ob Sofortmaßnahmen erforder-
lich sind. Danach ist folgendes Schema einzuhalten 9:
Fehler ist
aufgetreten
Fehlerbearbeitung Hergang
recherchieren
Weitergabe an
Vorgesetzten
Fehler schriftlich
festhalten
Sind Sofortmaßnahmen
notwendig?
In besonders schwerwiegenden Fällen
Maßnahmen-
planung
Rückmeldung über
Misserfolg
Rückmeldung über
Erfolg
Maßnahme
umsetzen
Über Maßnahmen alle Beteiligen
informieren
Fehler behoben
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Für positive Rückmeldungen gilt nachfolgendes Schema:
Eine statistische Auswertung gibt Auskunft über Fehlermeldungen und dokumentiert
zugleich Häufungen der Art und des Bereiches in dem die Fehler vorkommen. Die
Statistik pflegt die Geschäftsführung.
Mindestens einmal im Monat halten Unterstützungsdienst und Verein jeweils eigene
Sprechstunden ab.
Monatlich finden Leiterbesprechungen der mobilen Dienste, des Unterstützungs-
dienstes und des Vermieters statt. Erkenntnisse der Mobilen Dienste, des Fach-
dienstes und des Vermieters, sowie Beschwerden werden dabei bearbeitet und ggf.
unter Hinzuziehung weiterer Kräfte einer Lösung zugeführt.
In einer jährlichen Qualitätsrunde aus den Leitern der mobilen Dienste, dem Unter-
stützungsdienst, dem Vermieter und einem Vertreter des Vereins
werden die Beschwerden des vergangenen Jahres und ihre Lösungen einer
Nachschau unterzogen.
wird die Konzeption evaluiert und ggf. Änderungen vorgeschlagen.
Als weitere Maßnahme zur Qualitätssicherung sollte die Heimaufsicht am Landrats-
amt Rosenheim um regelmäßige Beratung und Unterstützung gebeten werden, auch
wenn sie gemäß Art. 2 Abs. 2 PfleWoQG formal nicht zuständig ist.
Positive Rückmeldung
Anerkennung schriftlich festhalten
Weiterleiten an
Vorgesetzten
Reflexion bsp. in der Teamkonferenz
Eventuell Rückantwort an den Kritiker
Ablage in dem hier-für vorgesehenen
Ordner
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Eine anonyme Bewohnerbefragung, alle zwei Jahre durchgeführt, ergänzt unser
Streben nach einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung.
Mitarbeiterbefragung als Instrument der Leistungs- und Ressourcensteigerung ist
seitens Leben mit Handicap e.V. wünschenswert und wird den Dienstleistungser-
bringern nahegelegt. Die unmittelbar beim Verein angestellten Personen erhalten in
regelmäßigen Abständen die Möglichkeit ihre Mitarbeiterzufriedenheit in Form von
Mitarbeitergesprächen und anonymisierten Befragungen zu dokumentieren.
7.2 Qualität und Wirtschaftlichkeit
Da im Qualitätsmanagement generell von der Erkenntnis ausgegangen wird, dass es
nicht immer ein Zusammenhang zwischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
gibt, werden in unserer Wohnanlage regelmäßig alle drei Ebenen auf den Prüfstand
gestellt. So muss z.B. hochqualifiziertes Personal (Strukturqualität) nicht automatisch
zu einem reibungslosen Ablauf (Prozessqualität) führen, was dann zur Folge haben
könnte, dass sich die Bewohnerbeschwerden häufen (Ergebnisqualität).
In diesem Zusammenhang ist eine kontinuierliche und alltägliche Reflexion unerläss-
lich. Gelingt es uns einen reibungslosen Ablauf auf allen Ebenen sicherzustellen, hat
dies auch positive Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit:
je geringer die Anzahl der Konflikte, desto geringer die zur Bewältigung ein-
gesetzte Arbeitszeit.
Höhere Zufriedenheit am Arbeitsplatz führt zu weniger Fehlzeiten.
Ein guter Ruf führt zu erhöhter Nachfrage nach Wohnungen und sichert so ei-
ne hohe Auslastung
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Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit gehen Hand in Hand. Dabei sollen folgen-
de Interessen und Motive berücksichtigt werden:
Interessen unserer Bewohner
Transparenz und Kontrolle in den Arbeitsabläufen erhöhen nicht nur die Zu-
friedenheit unserer Bewohner. Sie tragen beispielsweise auch dazu bei, dass
Arbeiten nicht mehrfach ausgeführt werden, und haben insofern auch eine
Kontrollfunktion für die Mitarbeiter. Transparenz bietet auch die Möglichkeit
Rückschlüsse über die Qualität der Leistung ziehen zu können.
Interesse von Leben mit Handicap e.V.
Als Eigentümer haben wir die Verantwortung für die Existenz der Wohnanla-
ge, wir tragen Verantwortung für die Lebensqualität der Bewohner, die Quali-
tät der angebotenen Leistungen und die Arbeitsplatzqualität unserer Mitarbei-
ter. All dies ist zu bewerten im Spannungsfeld zwischen Qualität, Zufrieden-
heit und Wirtschaftlichkeit.
Interessen der Kostenträger
Der Kostenträger richtet sein Verständnis von Kontrolle an der erkauften
Dienstleistung aus. Er stellt die Frage nach der ordnungsgemäß erbrachten
Dienstleistung und richtet sein Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit der
Wohnanlage.
Interesse von Auftraggebern
Finanzierende Eltern und die Manfred Halbauer Stiftung gemeinnützige
GmbH sind beispielsweise im weitesten Sinne Auftraggeber. Ihr Interesse ist
es seine sechs Anteile und die damit verbundenen Belegungsrechte in quali-
tativ gut und wirtschaftlich sinnvoll agierenden Händen zu wissen.
Der Qualitätsbeurteilung unserer Wohnanlage soll eine kundenorientierte und eine
wertorientierte Sichtweise zugrunde liegen.
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Die kundenorientierte Sichtweise setzt unsere angebotene Qualität in Rela-
tion zu der Erfüllung der Bewohnerwünsche. Dies bedeutet für uns jedoch
nicht, die Wirtschaftlichkeit außer Acht zu lassen.
„Selbstbestimmt leben heißt, Kontrolle über das eigene Leben zu haben, ba-
sierend auf der Wahlmöglichkeit zwischen akzeptablen Alternativen, die die
Abhängigkeit von den Entscheidungen anderer bei der Bewältigung des All-
tags minimieren.“ Horst Frehe, 5
Unsere wertorientierte Sichtweise setzt die Qualität unserer Dienstleistung in
Bezug zum Preis, der dafür zu zahlen ist. Gerade soziale Dienstleistungen
wie unsere werden zum größten Teil öffentlich finanziert und müssen vor dem
Hintergrund begrenzter Ressourcenzuweisung gestaltet werden. Unser Ziel
besteht darin optimale (statt maximale) Lebensqualität zu bieten. In diesem
Sinne kommt der Leistungsfähigkeit des Managements unserer Wohnanlage
eine wichtige Bedeutung zu, wenn es nämlich darum geht mit den vorgege-
benen Ressourcen die bestmögliche Leistungsqualität zu erbringen.
7.3 Qualität und Finanzierung
Finanzielle Erwägungen können ausschlaggebend sein für oder gegen eine Ent-
scheidung, in unsere Wohnanlage zu ziehen. Aus diesem Grunde ist es wichtig,
dass die Interessenten schon im Vorfeld wissen, welche Kosten auf sie zu kommen.
Die Kosten für das Leben in der Wohngemeinschaft setzen sich aus
den Wohnkosten,
den Kosten für die Verpflegung sowie
für Betreuung,
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Pflege und
Hauswirtschaft zusammen.
Die Kosten seiner Lebenshaltung bestreitet jeder Bewohner aus eigenen Einkünften.
Bei entsprechender Hilfsbedürftigkeit – diese wird für die meisten Bewohner gege-
ben sein – erhalten sie Grundsicherung nach SGB XII. Zur Grundsicherung gehört
neben dem Regelsatz, zusätzlichem und einmaligem Bedarf auch die Erstattung der
Miete samt Nebenkosten einer angemessenen Wohnung. Die Apartments in der
Wohnanlage Prien für Menschen mit Behinderung entsprechen den Vorgaben des
sozialen Wohnungsbaus und sind nach Größe (48m²) und Miete (Stand 30.09.2011:
4,25€/m²) angemessen.
Der Vermieter refinanziert seine Kosten über die von jedem Mieter zu zahlende
Raummiete, über die Miete für Gemeinschaftsmobiliar und über die umlagefähigen
Nebenkosten.
Der Fachdienst leistet Eingliederungshilfe. Personal- und Sachkosten sind vom So-
zialhilfeträger entweder pauschal oder über einen zu vereinbarenden Schlüssel per-
sonenbezogen zu erstatten.
Die Betreuung der Bewohner durch die mobilen Dienste ist eine Leistung der Ein-
gliederungshilfe und somit vom Sozialhilfeträger zu übernehmen. Grundsätzlich er-
folgt die Abrechnung personenbezogen. Eine pauschalierte Abrechnung kann aber
vereinbart werden.
Pflege sowie ggf. zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskom-
petenz nach §45a SGB XII sind Leistungen der Pflegekassen und sind mit diesen
personenbezogen abzurechnen.
Behandlungspflege wird auf der Grundlage des SGB V mit den Krankenkassen per-
sonenbezogen abgerechnet.
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In einigen Fällen werden die Bewohner auf weitere Leistungen der Sozialhilfe ange-
wiesen sein.
Anforderungen an die Finanzierung
Die Finanzierung der Wohnanlage ist transparent. Die Regierung von Oberbayern
berechnete in ihrem Förderbescheid die Größe des einzelnen Apartments (samt an-
teiligen Gemeinschaftsflächen) mit 48m². Dies bewegt sich innerhalb der vom Sozi-
alhilferecht zugestandenen Wohnfläche.
Im gleichen Bescheid wird die Miete auf maximal 4,25€ begrenzt. Sie liegt weit un-
terhalb der nach Sozialhilferecht zulässigen Grenzen.
Die Finanzierung des Gebäudes ist auch bei unvollständiger Belegung gesichert.
Die Kostenübernahme durch die Kostenträger erfolgt auf Antrag der einzelnen Be-
wohner. Jeder Bewohner bekommt seinen individuellen Bescheid. Wir unterstützen
unsere Bewohner bei Antragstellung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Die Refinanzierung unserer Lebenshaltungskosten, der Miete samt Nebenkosten,
der Pflege und Betreuung sind in der Verantwortlichkeit des einzelnen Bewohners
bzw. seines rechtlichen Vertreters. Der Verein und der Fachdienst unterstützen den
Bewohner bei Beantragung und Durchsetzung. Die Finanzierung unserer Wohnan-
lage wird so kalkuliert, dass der Verbleib einzelner Bewohner auch langfristig gesi-
chert ist. Dies ist z.B. insbesondere von Bedeutung, wenn der Leistungsbedarf eines
Mitglieds so ansteigt, dass die daraus resultierenden erhöhten Kosten aus den be-
stehenden Leistungsrechten nicht mehr finanziert werden (können). Kann dies nicht
gewährleistet werden, wird zumindest offen gelegt, wo eventuelle Risiken liegen.
Die Finanzierung der Wohnanlage haben wir so kalkuliert, dass der Erhalt der ge-
samten Wohnanlage auch langfristig gesichert ist. Das bedeutet, dass nicht durch
den Wegfall von Finanzierungsleistungen für eine einzelne Person (z.B. bei Auszug)
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die Leistungen für die gesamte Wohngemeinschaft unzumutbar reduziert werden
müssen. Die Dienstleistungsanbieter sind offen dafür, Entlastungsmöglichkeiten zu
nutzen und Angehörige, Freiwillige in ihre Arbeit einzubeziehen, um Kosten zu redu-
zieren. Es soll geklärt werden, wie diese Entlastungsmöglichkeiten auch langfristig
gesichert werden können bzw. wie bei einem möglichen Wegfall die Versorgung und
die Qualität gesichert werden.
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Unser Konzept ist das Ergebnis mühevoller und teils quälender Vorüberlegungen, Diskussionen und
Entscheidungsprozesse. Unser Konzept soll einen ersten Eindruck darüber vermitteln, wie wir unsere
„Kinder“ in Zukunft leben sehen wollen. Wir, die Eltern unserer bereits erwachsenen Kinder, haben
uns unserer Verantwortung gestellt. Nun wollen wir mit diesem Konzept nicht nur unsere Visionen auf
Papier gebracht wissen, wir wollen auch die Partner mit denen wir künftig zusammen arbeiten werden
überzeugen. Wir wollen sie nicht nur überzeugen uns finanziell zu unterstützen, sondern vor allem
auch von unserer Idee. Wir wollen sie davon überzeugen, dass unsere Vision funktioniert, denn wir
kennen unsere Kinder und wir haben Vertrauen in deren Fähigkeiten.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften erweitern das Spektrum an Wohnformen und ermöglichen
damit behinderten Menschen, eine Wohnalternative zu finden, die ihren Bedürfnissen entspricht.
Wir sehen eine Vielzahl an Vorteilen:
Unsere Kinder bestimmen selbst über alle, sie betreffenden Belange und die Unterstützung
richtet sich nach ihren Bedürfnissen. Sie entscheiden z.B. wann sie aufstehen und ins Bett
gehen, wann sie ihre Mahlzeiten einnehmen, was sie essen, wie sie ihre Freizeit verbringen,
wer Dienstleistungen anbietet und mit wem sie zusammen wohnen. Das selbstbestimmte Le-
ben steht im Mittelpunkt.
Unsere Wohnanlage orientiert sich am privaten Wohnen. Dies betrifft die Tagesstruktur und
die Wohnung selbst. Der Tagesablauf richtet sich nach einem „normalen“ Alltag. Unsere Kin-
der führen mit entsprechender Unterstützung einen eigenen Haushalt mit vertrauten Tätigkei-
ten, Geräuschen und Gerüchen. Die Wohnung ist wohnlich und überschaubar. Alle Räume
werden nach den Bedürfnissen der künftigen Bewohner gestaltet. Es gibt keine langen Flure,
Dienstzimmer oder Eingangshallen, die das Gefühl vermitteln in einer Einrichtung zu leben.
Durch die gemeinsame Haushaltsführung (wenn gewünscht) bekommt der Tag eine Struktur,
unsere Kinder haben eine Aufgabe und ihre Ressourcen werden im alltäglichen Leben geför-
dert.
Sie werden in einer überschaubaren Gemeinschaft betreut und leben in Wahlgemeinschaf-
ten. Dies vermittelt Geborgenheit und die Kontaktaufnahme wird erleichtert. Sie können sich
8.
Ein Wort noch zum Schluss
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gegenseitig unterstützen und wechselseitig Einschränkungen ausgleichen. Selbst wenn keine
Mitarbeiter oder Angehörigen anwesend sind, ist immer jemand da und sie sind auch nachts
nicht allein. Das Leben in der Anlage trägt zur Motivation unserer Kinder bei. Es macht Spaß,
einen Kuchen zu backen oder sich schick zu machen.
In einer kleinen Wohnanlage wie der unseren können leichter Menschen gefunden werden,
die zueinander passen und ähnliche Interessen und Betreuungsbedarfe haben. Damit kann
eine individuelle und bedarfsgerechte Betreuung unser Kinder ermöglicht und Unter- bzw.
Überversorgung vermieden werden.
Unsere Wohnanlage ist dezentral und im allgemeinen Wohnbestand realisiert. Das vertraute
Umfeld und der Ortsbezug unserer Kinder bleiben erhalten.
Auch WIR, die Angehörigen, haben die Möglichkeit uns aktiv zu beteiligen und entscheidend
an der Gestaltung der Wohnalternative für unsere „Schutzbefohlenen“ mitzuwirken. Wir kön-
nen entscheiden, in welchem Maße wir uns einbringen möchten und haben die Möglichkeit,
die Verantwortung mit anderen zu teilen. Und wir wirken mit unserer Vision einer Überforde-
rung entgegen, die bei pflegenden Angehörigen häufig gegeben ist. Wir können unseren
„Kindern“ wieder „nur“ als Eltern gegenüberstehen und die Abhängigkeit, die sie zu uns als
pflegende Person hatten, ist „Schnee von gestern“.
Am Ende unseres Konzeptes soll ein Zitat von Christian Morgenstern stehen:
„Nicht da ist man daheim, wo man seinen Wohnsitz hat,
sondern wo man verstanden wird.“
Sich
zuhause fühlen,
angenommen fühlen,
gebraucht fühlen,
das ist Heimat! Dies, und nicht mehr, wollen wir unseren Kindern bieten.
Der Vorstand Der Vorsitzende
Leben mit Handicap e.V. Günter Bauer
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1 Konzept für Stadt und Landkreis Rosenheim
„Verknüpfung ambulanter und stationärer Wohnformen für Menschen mit Behinderungen“, 2006
2 Qualitätsmanagement in sozialen Dienstleistungsunternehmen
Herausgeber: Hans-Joachim Schubert & Klaus J. Zink Luchterland, 1997
3 Explorations in Quality Assessment and Monitoring, Vol. 1
Donebedian 1989
4 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
Empfehlungen zur Qualitätssicherung in der ambulanten, teilstationären und stationären Al-tenhilfe NDV 76, 1996
5 Definition von Horst Frehe,
Richter Sozialgericht Bremen, Sprecher Deutschen Behindertenrat 1990
6 Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation BAR
vorläufigen Handlungsempfehlungen zur Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget
7 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen:
Kommunale Seniorenpolitik, Teil2
8 Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung
Selbständiges Wohnen im Alter - Qualitätskriterien und Empfehlungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Niedersachsen
9 Qualitätshandbuch Katharinenheim Bad Endorf e.V. - Beschwerdemanagement
10 Qualitätsmanagement in der Altenpflege erfolgreich umsetzen
Kapitel: Interne Sicherung, Fehlerbehebung, Korrekturmaßnahmen Uwe Berndt
Literaturhinweis
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1. Organisationsstruktur
2. Organigramm
3. Soziogramm
4. Bereiche der Selbstbestimmung
5. Beschwerdemanagement
6. Gebäude & Pläne
7. Belegungsrecht und befristete Vermietung
8. Seminarkonzept „Selbstbestimmung auch in der Innen-
architektur“
9. Aufgabenmatrix
Anhang
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1
Organisationsstruktur
100 %
Komplementär Geschäftsführung
Kommanditisten
Leben
mit Handicap e.V.
Leben mit Handicap e.V.
Gemeinnützige GmbH
Leben mit Handicap e.V.
GmbH & Co KG
_______________________________ Bauherr und Vermieter
Eltern, Angehörige, Förderer
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2
Organigramm
Leben mit Handicap e.V.
Leben mit Handicap Prien
GmbH & Co KG __________________ Bauherr und Vermieter
Geschäftsführung
Mobiler Dienst
Bewohner- Assistenz
Pflege Haus-wirtschaft
Verwaltung Betreuung
Fachdienst
Bewohner Hausleitung
Public Relation Marketing
Organisations-entwicklung
Controlling
Leben mit Handicap gemeinnützige GmbH
(Gesellschafterversammlung)
Kommanditisten
Vorstand
Mitgliederversammlung
Haus-meister
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3
Soziogramm
Ambulante
Dienste
Gemeinwesen
Kostenträger
Bezugspersonen aus dem
persönlichen Umfeld
Bezirk
Krankenkassen
Pflegekassen
Leben mit
Handicap
Leben mit Handicap gemeinnützige GmbH
Leben mit Handicap Prien GmbH & Co KG
Kommanditisten
Mobiler Dienst
Fachdienst
Gemeinde Prien
Landkreis RO
Vereine / Verbände
Angehörige
Gesetzliche Betreuer
Freunde / Bekannte / Kollegen
30
Bewohner
Legende: keine Weisung beidseits weisungsbefugt einseitig
Rentenkassen
Weitere
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Die Bewohner entscheiden grundsätzlich über alle sie betreffenden Belange im
Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst. Das könnten sein (Aufzählung nicht abschlie-
ßend)
Elementare Versorgung
Die Bewohner entscheiden z.B.
Wann, wie schnell oder langsam sie essen und trinken
wann sie die Toilette aufsuchen
welche Körperpflegemittel sie benutzen
wie und von wem sie gepflegt werden
wo sie sich aufhalten (insbesondere, wenn sie dabei auf andere Personen
angewiesen sind).
Hauswirtschaftliche Versorgung
Die Bewohner entscheiden z.B.
was sie essen und trinken
wie die Mahlzeiten zubereitet werden
was eingekauft wird
wie viel in die Haushaltskasse eingezahlt wird und wofür es ausgegeben wird.
Tagesstrukturierung
Die Bewohner entscheiden z.B.
4
Bereiche der Selbstbestimmung
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wann sie aufstehen und zu Bett gehen
über die Zeitpunkte der Mahlzeiten
über Angebote und Zeitpunkt der Freizeitbeschäftigungen
über die Präsenzzeiten der unterstützenden Akteure (im Rahmen der finanzi-
ellen Möglichkeiten).
Wohnraum
Die Bewohner entscheiden z.B.
wie die eigenen Zimmer gestaltet werden
wie die Gemeinschaftsräume und Außenbereiche gestaltet werden.
Bewohner in der Anlage / Besucher der Anlage
Die Bewohner entscheiden z.B. mit
wer in die Wohnanlage einzieht
ob und welche Tiere es in der Wohngemeinschaft gibt
über Besuche von Personen, die nicht dem persönlichen Bereich der WG-
Mitglieder zuzuordnen sind.
Personalauswahl
Die Bewohner entscheiden z.B.
über den Dienstleistungsanbieter
in gewissem Rahmen über die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.
...
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5
Beschwerdemanagement
Rückmeldungen
hierbei handelt es sich um: □ eine Beschwerde □ eine negative Rückmeldung □ eine positive Rückmeldung
Von: Funktion: Datum:
Aufgenommen und weitergeleitet von: Funktion: Datum:
1. Rückmeldung: (was ist passiert, wo, wann, wer war anwesend …):
2. Ist ein Schaden entstanden: □ Sachschaden □ Personenschaden □ Finanzieller Schaden:
3. Maßnahme:
4. Kontrolle der Maßnahme am:
5. Ergebnis:
Nützen Sie bitte für Ergänzungen zu den Punkten 1 – 6 nachfolgende Zeilen
Zu Punkt ........ (bitte entsprechende Zahl eintragen) ______________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________ Rückmeldung an: ____________________________ am: _____________ Unterschrift: _________________
Information weitergeleitet an am
an am
an am
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6
Gebäude und Pläne
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– Begleitung von Bewohnern, die ausziehen –
Situationsbeschreibung
Jeder Kommanditist der Leben mit Handicap Prien GmbH & Co KG erwirbt mit seiner Beteiligung
prinzipiell ein Anrecht auf einen dauerhaften Wohnplatz für den von ihm begünstigten Menschen mit
Behinderung, in der Regel ist das sein behindertes Kind. Von den 30 Begünstigten der Wohnanlage
werden voraussichtlich 15 bis 20 sofort bei Fertigstellung einziehen. Die übrigen wollen oder können
ihr Belegungsrecht nicht sofort wahrnehmen. Wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt ihr Belegungs-
recht wahrnehmen wollen, müssen sie das regelmäßig zwei Jahre vorher ankündigen. Bis dahin wer-
den die nicht sofort belegten Apartments zeitlich befristet vermietet. Auf diese Weise wird der wertvol-
le Wohnraum – im Landkreis fehlen mehr als 200 Wohnplätze – bestmöglich genutzt. Außerdem trägt
diese Zwischenvermietung zur Refinanzierung der Baukosten bei.
Die Fragestellung ist also: Was geschieht mit Bewohnern mit befristeten Mietverträgen, wenn
diese auslaufen?
Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen
Die Wohnanlage Prien für Menschen mit Behinderung wird als ambulant betreutes Wohnen geführt.
Jeder Bewohner schließt einen Mietvertrag mit der Leben mit Handicap Prien GmbH & Co KG. Dieser
Mietvertrag unterliegt in jedem Fall den einschlägigen Normen des BGB. Darüber hinaus könnte auch
das (strengere) Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) zur Anwendung kommen. Dies trifft
zu, wenn der Vermieter nicht nur den Wohnraum vermietet, sondern auch Pflege- und Betreuungs-
leistungen zur Verfügung stellt oder wenigstens vorhält (§1 WBVG). Ob dies hier zur Anwendung
kommt ist, wäre noch zu prüfen, aber wir wollen uns so verhalten, dass wir auch die Anforderungen
des WBVG erfüllen.
Die Bewohner der Wohnanlage Prien sind behindert und sozial schwach. Sie bedürfen also des be-
sonderen Schutzes. Ein befristetes Mietverhältnis kann für den Bewohner eine Unsicherheit bedeu-
ten, die ihn seelisch belastet. Daher ist unter rechtlichen und moralischen Gesichtspunkten besonders
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Belegungsrecht und befristete Vermietung
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sorgfältig abzuwägen, wie diese Belastung erträglich gemacht werden kann und welche begleitenden
Hilfen hierzu angemessen und wirksam sind.
Nach §4 Abs. 1 Satz WBVG ist eine Befristung von Mietverträgen möglich, wenn sie dem Interesse
des Mieters nicht widersprechen. Nach Auskunft der zuständigen Heimaufsicht am Landratsamt Ro-
senheim am 26.03.2010 widerspricht in unserem Fall eine Befristung nicht dem WBVG, weil der Mie-
ter dadurch den Vorteil hat, überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Die Alternative für den Mieter ist
nämlich keine Wohnung.
Die ethischen Gesichtspunkte sind naturgemäß schwieriger. Auch hier ist aber das erste Argument,
befristete Mietverträge zu rechtfertigen, ebenfalls die Alternative: der Betroffene hat die Wahl zwi-
schen einer zeitlich befristeten Wohnung oder gar keiner Wohnung. Mit dem befristeten Einzug in
unsere Wohnanlage hat er für begrenzte Zeit eine Wohnung sicher. Vielleicht kann er darüber hinaus
doch dauerhaft bei uns bleiben, ansonsten wird er in eine andere Wohnung mit dauerhaftem Mietver-
trag umziehen. Er hat dann aber schon Erfahrungen mit dem Wohnen gemacht und wird bei diesem
Umzug natürlich von uns begleitet.
Im letzten Gedanken liegt der Schlüssel für ethisch korrektes Handeln in Zusammenhang mit befriste-
ten Mietverträgen. Die Bewohner benötigen schon beim Einzug die Sicherheit, dass sie nach Ablauf
des befristeten Mietvertrags die reelle Chance auf ein dauerhaftes Mietverhältnis haben - in der
Wohnanlage Prien oder an einem anderen Ort.
Lösungsmöglichkeiten
Wenn befristete Mietverträge auslaufen, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der befristete Mietvertrag in der Wohnanlage Prien kann in einen unbefristeten umgewandelt
werden. Dazu ist die notwendige Voraussetzung, dass ein Begünstigter auszieht oder sein Bele-
gungsrecht gar nicht wahrnimmt. Dafür kann es verschiedene Gründe geben:
a. der Begünstigte zieht aus persönlichen Gründen um oder weil er seine Arbeitsstelle wechselt.
b. der Begünstigte wurde soweit gefördert, dass er in eine weniger intensiv betreute Wohnform
umziehen kann und will, insbesondere in eine kleinere Wohngemeinschaft, oder in betreutes
Einzelwohnen
c. der Begünstigte möchte mit einem Partner in eine externe Wohnung ziehen
d. der Begünstigte verstirbt.
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2. Der Bewohner mit befristetem Mietvertrag zieht planmäßig aus der Wohnanlage Prien aus. In
diesem Fall hat er einen zumindest moralischen Anspruch darauf, dass ihm Verein oder KG bei
der Suche nach einer neuen Wohnung helfen. Dafür gibt es mehrere Alternativen:
a. Der Bewohner wurde in der Zeit seines Wohnens bei uns und durch die dabei gemachten Er-
fahrungen mit der Selbstständigkeit soweit gefördert und gestärkt, dass er in eine weniger in-
tensiv betreute Wohnform umziehen kann und will, insbesondere in eine kleinere Wohnge-
meinschaft oder in betreutes Einzelwohnen
b. Der Bewohner zieht in eine der Wohnanlagen der kirchlichen Träger, die in Stadt und Land-
kreis geplant oder angedacht sind (Rosenheim, Prien).
c. Die KG gründet an anderer Stelle eine kleinere Wohngemeinschaft, in welcher der Bewohner
Mitglied wird.
In jedem Fall wird der Bewohner nicht obdachlos, er zieht aus der Wohnanlage Prien in eine an-
dere Wohnung um.
Hilfebedarf und Unterstützung beim Umzug
Ein Umzug ist für alle Menschen eine Belastung. Für Menschen mit Behinderung gilt dies im beson-
deren Maße. Sie brauchen deshalb besondere Unterstützung. Diese wird bereits lange Zeit vor dem
eigentlichen Umzugstermin und auch noch danach benötigt:
1. Überlegen, welche Wohnform künftig die richtige ist und dabei zu einer tragfähigen Entscheidung
kommen.
2. Suchen einer geeigneten Wohnung
3. Renovieren und Einrichten der neuen Wohnung
4. Packen, umziehen, auspacken
5. Eingewöhnen in die neue Umgebung
6. Behördengänge, Anträge, Abrechnungen, etc
Prinzipiell ist nach geltendem Recht diese Unterstützung eine Leistung der Eingliederungshilfe. Ver-
ein und KG werden hier aber in Vorleistungen gehen und eventuelle Finanzierungsdefizite tragen.
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Seminarkonzept Selbstbestimmt auch in der Innenarchitektur
Zielgruppe: Künftige Bewohner, deren Eltern und rechtliche Betreuer
Teilnehmerzahl: 20
Ort: Prien, Rosenheim, München
Dauer: 6 Termine je Gruppe zu jeweils 3 Stunden (plus ggf Fahrzeit)
Zeitraum: Frühjahr 2012
Referenten: Dipl.-Ing. (FH) Innenarchitektur Doris Kohlmaier; evtl. Dipl.-Soz. Anita Read
Kosten: 11.000 Euro
Entwurf 1
Die künftigen Bewohner sollen ihre eigenen Zimmer nach ihren individuellen Vorstellungen ein-
richten. Auch bei der Einrichtung der Gemeinschaftsräume sollen sie beteiligt werden. In beiden
Fällen benötigen sie aber Kenntnisse, die sie weder in der Schule noch durch Lebenserfahrung
erwerben konnten:
- Farbgebung Wände, Decken, Fußböden, Vorhänge, Möbel
- Materialien für Fußboden, Vorhänge und Möbel
- Befestigungstechniken (Bilder, Regale, etc)
- Lampen und Leuchten
- Tür- und Schubladentechniken
- Sichtschutz und Verdunkelung durch Vorhänge und Jalousien
- Funktionalität verschiedener Möbelarten (Schrank, Kommode, Regale, Betten,
Nachttisch, Schreibtisch, etc)
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- Grundriss des Wohnraums
- Möblierung des Raums unter Berücksichtigung des eigenen Bedarfes und der Kosten
Da die meisten Bewohner ihr Zimmer nicht wirklich eigenständig einrichten können, ist anzuneh-
men, dass sie von ihren Angehörigen und evtl rechtlichen Betreuern unterstützt werden. Damit sie
„die gleiche Sprache sprechen“ wie die künftigen Bewohner, ist ihre Teilnahme am Seminar wün-
schenswert. Allerdings ist damit zu rechnen, dass sie die künftigen Bewohner sehr stark unter ih-
rem eigenen Blickwinkel und mit ihren eigenen Vorstellungen beeinflussen werden, ohne sich
dessen bewusst zu sein. Deshalb sollte das Seminar nicht allein von einem/er Innenarchitekt(in)
durchgeführt werden, sondern in Kooperation mit einem Sozialpädagogen.
Das Seminar ist unter besonderer Berücksichtigung der kognitiven Schwächen der künftigen Be-
wohner zu gestalten. Insbesondere sollen die Seminarinhalte möglichst wenig durch Fotos und
Pläne vermittelt werden, sondern die Teilnehmer sollen möglichst viel anfassen können. Um ei-
nen Überblick über das Angebot zu bekommen, werden neben einem örtlichen Möbelgeschäft
auch eine IKEA- und eine WEKO- Filiale gemeinsam besucht.
Es wird geschätzt, dass sich ca. 30 - 40 Personen zu einem solchen Seminar anmelden
werden. Die Teilnehmerzahl beträgt sollte 10 bis 12 Personen nicht überschreiten. Deshalb
wird von 3 Gruppen ausgegangen.
Jede Gruppe wird an 4 Terminen im Schulungsraum (evtl. örtliches Möbelhaus) jeweils 3 Stunden
„unterrichtet“ (12 Stunden). An zwei Terminen fahren die Teilnehmer mit den Referenten zu WE-
KO und IKEA. Mit Fahrzeiten werden diese beiden Termine zusammen 5 Stunden dauern. Jeder
Referent hat also einen Zeitaufwand von 17 Stunden je Gruppe. Der gesamte Zeitaufwand
face -to-face für Referenten beträgt demnach 2*3*17 = 102 Stunden. Dazu kommen 50% Vor-
und Nachbereitungszeit. In Summe ist deshalb mit ca. 150 Stunden zu rechnen. Bei einem Stun-
densatz von 65€ ergeben sich somit Personalkosten von ca. 10.000€. Dazu kommt Raummiete
für 12 Termine und Fahrzeuge von ca. 1000€.
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Legende: V = verantwortlich, M = mitverantwortlich, B = beratend
Aufgabe
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ng
Verein
Pädagogische Tätigkeiten: Bewohnerbezogen
Konfliktbewältigung V M M B
Casemanagement V M B
„Zukunftskonferenz“ V B
Hilfebedarfsplanung. V M M B
Förderung der Eigenverantwortlichkeit und Beurteilungsfähigkeit
B M V B
Förderung der Eigeninitiative (z.B. im Bildungsbereich) B M V B
Umgang mit Kostenträgern V V M B
Umgang mit Ärzten, Arztpraxen, Therapeuten V V M B
Mobilitätstraining B M V B
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Aufgabenmatrix
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Verein
Fähigkeit fördern eigenen Haushalt zu steuern
B V B
Förderung zur Unabhängigkeit von ambulanten Hilfen
B M V B
Gruppenbezogen:
Teambildung
M M V
Verfassen von Regeln für ein geordnetes Zusammen-leben
M M M V
Organisation gemeinsamer Freizeitgestaltung V M B
Inklusionsrelevante Gruppierungen anwerben und be-treuen
M V M
ehrenamtliche Helfer anwerben und betreuen M V M
Vermittlung von ehrenamtlichen Tätigkeiten M M V M
Organisatorische Tätigkeiten:
Verteilung der Bewohnerzimmer und der individuellen Stauräume
M M M V
Entwickelt die Regeln, nach denen die Kostenbeiträge der einzelnen Bewohner zu den gemeinsamen Kosten in den Gruppen (z.B. Nahrungsmittel, Getränke) ermit-telt werden.
M V
Verwaltung des Gemeinschaftsraumes im Dachge-schoß und des Werkraums im Keller
M V
Organisation von Sammelbestellungen V
Legende: V = verantwortlich, M = mitverantwortlich, B = beratend
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Verein
Tätigkeiten im Bereich des Qualitätsmanagements:
Controlling M V
Publik Relation V M
Entwicklung eines Qualitätsmanagements M V
Marketing V M
Pflege
Körperpflege V M
Ernährung V M
Mobilität V M
Umgang mit Medikamenten, V M
Verabreichung von Injektionen und Infusionen, V
Verbandwechsel
Hauswirtschaftliche Versorgung
Kleidungs- und Wäschepflege 1
V M B
Raumpflege und Abfallbeseitigung 2
V M B M
Zusammenstellung des Speiseplans V M
Zubereitung der Mahlzeiten. V M
Einkauf der Lebensmitteln und Getränke V B
1. Hausleitung bestimmt die Nutzungsregeln für die Waschmaschinen im Keller 2. 2. Hausverwaltung ist für die Müllentsorgung ab Müllhaus verantwortlich
Legende: V = verantwortlich, M = mitverantwortlich, B = beratend
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Aufgabe
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Verein
Sicherstellung der hygienisch einwandfreien Aufbe-wahrung von Lebensmitteln und Getränken
V
Hilfsmittelberatung
Helfen und Beraten bei der Anschaffung und dem Gebrauch von Hilfsmitteln
V M
Hilfestellung zur Formulierung der Bedürfnisse + An-liegen, Herstellung von Kontakten zu Hilfsmittelanbie-tern und Herstellern.
V M
Hilfeplanung und Dokumentation
Bereitstellung Einer Dokumentations- Soft- und
Hardware mit Nutzerverwaltung
V
Individuellen Hilfeplan erstellen und Fortschreiben V V M B
Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen V V M B
Beaufsichtigung im Bereich der Grund- und der häuslichen Pflege
Anleitung zum täglichen Leben in der Wohngemein-schaft
M M V
Tagesstruktur B M V
Organisation von und Begleitung zu Terminen bei Ärzten, Therapeuten, Banken und Behörden
B M V
Betreuung in der Freizeit B M V
Administrative Unterstützung bei der Beauftragung und Abrechnung ihrer individuell erhaltenen Pflege- und Eingliederungsleistung
M M M V M
Hilfe bei der Bildung und Anleitung der persönlichen Unterstützerkreise
B M V
Legende: V = verantwortlich, M = mitverantwortlich, B = beratend
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Hau
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Verein
Unterstützung der Bewohner bei ihren ehrenamtli-chen Tätigkeiten
B
M
V
Unterstützung der Bewohner mit befristeten Mietver-trägen bei Entscheidungsfindung + Vorbereitung auf den Umzug, Begleitung während dessen und Wah-rung der bisherigen sozialen Bindungen.
V
M
M
B
B
Begleitung
Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft B B V
Umsetzung der Interessen des Bewohners B B V
Bei Kommunikation und Interaktion B B V
In Wohnung und Haushalt B B V
In der Freizeit B B V
Trainieren von Fähigkeiten + erweitern helfen B B V
Mobilität B B V
Begleitung B B V
Räume / Haus / Umgebung
Hausordnung aufstellen
M M V M
Wohnräume zuweisen
M M V
Pers. Lagerräume zuweisen
M M V
Allg. Raumverwaltung
V
Belegung Dachgeschoss
V
Legende: V = verantwortlich, M = mitverantwortlich, B = beratend
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Aufgabe
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Assisten
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Verein
Schließanlage verwalten
V
M
Haus instand halten
V
Garten
B M M V M
Fahrzeuge verwalten reinigen
V M
Fahrzeuge reinigen
V M M
Heizen
M V
Licht, Wasser, Telefon
M V
Legende: V = verantwortlich, M = mitverantwortlich, B = beratend
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Text: Günther Bauer
Vorsitzender Leben mit Handicap e.V. info@handicap-rosenheim.de www.handicap-rosenheim.de
Anita Read anita.read@t-online.de
Layout: read & read communication © 2012 Leben mit Handicap e.V. & Anita Read
Der erleichterten Lesbarkeit wegen haben wir in der Niederschrift des Konzeptes bei
Berufs- und Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt. Wir bitten um
Verständnis.
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