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Ein neues Präventionsgesetz:Fluch oder Segen?
Foliensatz zum dossierpolitik Nr. 5, 1. März 2010
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Ausgangslage
Der Bundesrat legt die Botschaft zu einem neuen Präventionsgesetz vor.
Er will damit eine Gesetzeslücke bei nicht-übertragbaren Krankheiten schliessen.
Bund will damit die Prävention und Gesundheits-förderung in der Schweiz stärken.
Kern des Gesetzes ist ein neues, öffentlich-rechtliches Präventionsinstitut.
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Health Adjusted Life Expectancy (HALE)
Lebenserwartung in Jahren mit guter Gesundheit
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Quelle: WHO Statistics
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Wer die Präventionsleistungen bezahlt
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Total: 1,289 Mrd. Franken
Quelle: Bundesamt für Statistik
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Die Finanzierungsquellen im Präventionsbereich
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Quelle: Bundesamt für Statistik
In Mio. Franken (2007)
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Klärung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.
Verbesserung der Steuerung und Koordination aller Akteure durch nationale Ziele.
Verbesserung der Koordination unter den zuständigen Bundesstellen.
Bündelung der Massnahmen des Bundes in einzelnen Themenbereichen.
Richtige Ziele der Vorlage (1)
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Sicherstellung der Qualität und die Förderung der Wirksamkeit von Präventionsmassnahmen.
Gewährleistung der Autonomie der Kantone.
Weiterentwicklung der Gesundheitsstatistik und der Gesundheitsberichterstattung.
Richtige Ziele der Vorlage (2)
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Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt.
Rechtliche Verankerung von Finanzhilfen an gemeinnützige Organisationen.
Einführung der Gesundheitsfolgenabschätzung.
Einheitliche Neuregelung nur zweier Finanzierungsquellen (KVG-Abgabe und Tabakfonds).
Falsche Ziele der Vorlage
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Gründe gegen ein neues Institut
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Monopolisierung und Verstaatlichung der Prävention und Gesundheitsförderung.
Verdrängung von privaten Initiativen (Crowding-out).
Fragwürdige Corporate Governance in der Verteilung der Präventionsmittel.
Verwaltungsapparat mit ausufernder Finanzierung.
Verfassungsmässig fragwürdig.
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Position economiesuisse
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Ablehnung des Präventionsinstituts
Die Steuerungs- und Koordinationsinstrumente, sowie die Möglichkeit, auch bei nicht-übertragbaren Krankheiten aktiv zu werden, begrüssen wir.
Gesetzesentwurf bedarf einer massiven Überarbeitung.
Rückweisung an den Verfasser mit klarem Auftrag zur Überarbeitung
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Facts und Hintergründe
dossierpolitik Nr. 5/2010: „Ein neues Präventionsgesetz: Fluch oder Segen?“
www.economiesuisse.ch
11.04.23 Seite 11
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Kontaktperson:
Fridolin Marty
Stv. Leiter Wirtschaftspolitik & Bildung Telefon: 044 421 35 35
fridolin.marty@economiesuisse.ch